Polizei stürmt Wohnung und hängt Israelfahne ab

hi karin,

wenn die polizei in meine wohnung einbricht (nicht klingelt und höflich bittet wohlgemerkt!) und mir ungefragt irgendeinen (uneingschrängt erlaubten)schmuck vom fenster rupfen würde, weisst du was dann passieren würde? ich würde dermassen sauer¨werden, das ich sämtliche indymedia und sonstige organisationen und unabhängige zeitungen die sich gegen polizeiwillkür und einschränkung der meinungsfreiheit stark machen, wütend anschreiben.

frustabbau wäre das in erster linie und ein versuch die empörung zu kanalisieren

ich denke dem jungen mann ging es nicht anders, ich glaube nicht, das das geplant war - ein bisschen dumm war es bestimmt, denn nahost ist eines der emotionalsten themen (warum auch immer)und er scheint das unterschätzt zu haben.

gruss, Sama

Hallo,
auch wenn das manchmal ein einmal gefundenes übersichtliches Raster in Gefahr bringt hilft es nichts, man muss sich der Realität stellen.

Die Polizei muss immer abwägen welche Rechte von wievielen Personen oder welche Rechtsgüter in welchem Umfang beeinträchtigt werden wenn sie Eingreifen oder auch wenn sie nicht eingreifen.

Es wäre ja schön wenn die Heiligen Grundgesetzartikel in ihrer Reihefolge mit aller staatlichen Macht für jeden einzelnen geschützt würden.

Also angefangen mit körperlicher Unversehrtheit.
Wenn also irgendwo eine Körperverletzung droht müsste doch die Polizei alles andere stehen und Liegen lassen um das zu verhindern.
Das wäre dann sicher auch im Interesse vieler Demonstranten etwa auch in Gorleben, die dann nie von der Polizei geschlagen werden dürften.

Leider funktioniert das aber nicht so. Auch eine Vielzahl kleiner Einschränkungen kann ein höherwertiges Recht aufwiegen. Sicher ist meine Meinungsfreiheit wichtig. Das Recht spontaner Demonstrationen ist ebenfalls verbrieft. Wenn ich aber morgens um Acht mitten auf dem Kamener Kreuz kund tun muss und darum ein Verkehrschaos droht. Dann wird die Polizei mich wohl wegräumen. Soll ich nun entsetzt sein, dass mein grundgesetzliches Recht hier mit Füßen getreten wird?

Ok, hier ging es um was ganz anderes, und die Situation ist ungleich unklarer, aber genau das ist auch die Lösung.
Das war eine unübersichtliche Situation, mit teilweise erheblichen Risiken für die öffentliche Sicherheit und das heißt für viele unbeteiligte Bürger. Vielleicht hätte es bessere Möglichkeiten der Intervention gegeben. VIELLEICHT! Wer jetzt vom Sofa aus das alles ganz genau weiß ist m. E. höchst unglaubwürdig.

Die Polizisten - jedenfalls die Vor Ort - mussten hier nicht abwägen welche internationale Wirkung das hat, oder was vielleicht irgendwelche extremen Gruppen da für sich draus ableiten. Die mussten dafür sogen, dass Schäden so gering wie möglich ausfallen.
Ehrlich gesagt vertraue ich da eher auf das Urteilsvermögen der Polizisten die da waren, als auf das was Journalisten im Interesse einer Sensationellen Story draus gemacht haben.

Gruß
Werner

Tolle Wurst, die zwei schauen von aussen zu, wie die
Polizisten ihre Fahnen abhängen und machen keinen Mux.

Hast du dir mal Videos von der Szenerie angeguckt? Da wird vieles skandiert u.a. sind deutlich und wiederholt „Tod“-Rufe zu vernehmen. In dem Fenster hätte ich mich auch nicht mehr gezeigt!

LG Petra

Hallo,
er war ja nicht zu Hause um Aufmachen zu können oder das ganze überhaupt als „Überfall“ erleben zu können. Ob die Polizei geklingelt hat weiß ja wohl keiner. So fürchterlich traumatisiert dürfte er wohl nicht gewesen sein.
Aber auch ich sehe keine starken Indizien dafür, dass er eine solche Eskalation beabsichtigte.

Gruß
Werner

Na denn, den beteiligten Polizisten zu danken, weil sie dafür gesorgt haben, dass dir deine Wohnung nicht zerlegt und das Haus nicht abgefackelt wird wäre wohl auch zu naheliegend.

Jaja, dagegen aus Prinzip ist halt für einige Menschen ein Lebensmotto. :wink:

Gruß Andreas

Es ist und bleibt Hausfriedensbruch,der vom Vertreter des Staates begangen wurde.Ich glaube,Ihr braucht heir nicht die ganze Palette der Bestimmungen und Gesetze aus allen möglichen Bundesländern zu zitieren.Ich kann in meine Wohnung,dazu gehört das fenster auch,reihängen,was ich will,es sei denn,es sind verfassungsfeindliche Symbole.Und das es jetzt wieder um die Judenfahne geht,ist besonders schlimm.Und ich finde,das gegenteil ist der Fall,die Polizei hat nicht deeskaliert.Was wär gewesen,wenn das vor einer israelischen Botschaft gewesen wäre,dort darf die Polizei gar nicht rein,da eine Botschaft Staatsterritorium des jeweiligen Landes ist.

Gruß,Hendrik

Dann sollte es wohl eine Anspielung auf die verschiedenen
Zeiten sein.

Nein, es soll eine Anspielung darauf sein, daß ich finde, daß man Deine Schreibe hier genauso gut als schwer faschistisch benennen könnte wie man diese Polizisten Nazis nennen kann.

Was das heißt, kannst Du Dir jetzt aussuchen :wink:

P.S. Bei uns darf man noch nicht mal Wäsche auf dem Balkon
trocknen.

Und wenn, hat die Polizei dennoch kein Recht die Wohnung aufzubrechen und die Wäsche zu beschlagnahmen. So ist das Problem in dem Fall eben nicht, wo und dass dort eine Israel-Fahne hing, sondern wie weit die Polizei hier ging, um eine eskalierende Demonstration zu „beruhigen“.

Gruss,
Eli

Hi!

Ok, hier ging es um was ganz anderes, und die Situation ist
ungleich unklarer, aber genau das ist auch die Lösung.
Das war eine unübersichtliche Situation, mit teilweise
erheblichen Risiken für die öffentliche Sicherheit und das
heißt für viele unbeteiligte Bürger. Vielleicht hätte es
bessere Möglichkeiten der Intervention gegeben. VIELLEICHT!

Nehmen wir mal an, statt der Flaggen hätten dort zwei Pkw mit israelischen Autokennzeichen gestanden, und die Demonstranten hätten Steine auf die Autos geworfen - hätte die Polizei vorsorglich die Fahrzeuge abschleppen lassen?

Das Problem ist nicht die Abwägung von Risiken, sondern die Duldung von strafbaren Handlungen (das Werfen von Steinen mit der Folge von Sachbeschädigung ist nun mal strafbar) durch die Polizei.

Wenn nun 1.000 Neo-Nazis durch Passau marschieren und an einem Haus vorbei kommen, wo ein Transparent im Fenster hängt: „Nazis raus!“, dient sich die Polizei dann auch den Steinewerfern an, stürmt die Wohnung und holt das Transparent runter?

Das Problem ist, dass die Staatsmacht sich dem Mob der Straße beugt - und genau das hatten wir in Deutschland schon mal. Wohin das geführt hat, kann man heute in den Geschichtsbüchern nachlesen.

Grüße
Heinrich

Hallo, Eli

P.S. Bei uns darf man noch nicht mal Wäsche auf dem Balkon
trocknen.

Und wenn, hat die Polizei dennoch kein Recht die Wohnung
aufzubrechen und die Wäsche zu beschlagnahmen. So ist das
Problem in dem Fall eben nicht, wo und dass dort eine
Israel-Fahne hing, sondern wie weit die Polizei hier ging, um
eine eskalierende Demonstration zu „beruhigen“.

ich stimme mit dir hinsichtlich der Thematik: „Wäsche auf dem Balkon trocknen“ völlig überein.
Das würde ich auch als Unverhältnismässig ansehen. Da „Wäsche auf dem Balkon trocknen“, vielleicht einen internen Streitpunkt unter den betroffenen Hausbewohnern darstellt, aber die öffentliche Sicherheit in keiner Weise davon tangiert ist.

Wenn aber ein Aktionsbündnis: „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“, eine Demonstration in meiner Strasse planen würde, müsste ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich „gerade dann“ meine Wäsche auf dem Balkon aufhängen würde, wenn diese Demonstration stattfindet.

Ausgenommen natürlich, ich spekulierte auf eine direkte Konfrontation mit der Organisation: „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“.

Dann würde ich meine Wohnung verlassen, meine Videokamera zücken und alle Eingriffe der Polizei, die meine Persönlichkeitsrechte, bezüglich „Wäsche auf dem Balkon trocknen“ verletzen, brühwarm an ausländische Pressevertreter weitergeben, da sich in Deutschland anscheinend kein Mensch für diese Geschichte interessiert.

Daraufhin wird von den ausländischen Partnerorganisationen: „Bürger für sichtbares Wäschetrocknen“, Druck auf die „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“ ausgeübt.

Voilà. Die Organisation: „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“, entschuldigt sich bei der Organisation: „Bürger für sichtbares Wäschetrocknen“.

Gruß
karin

Es ist und bleibt Hausfriedensbruch,der vom Vertreter des
Staates begangen wurde.

Tatbestandlich mag das sein, wenn die Tür verschlossen war und aufgebrochen wurde sogar ein Einbruch, das hat nur keine Aussagekraft über die Strafbarkeit. :wink:

Was wär gewesen,wenn das vor einer israelischen Botschaft gewesen
wäre,dort darf die Polizei gar nicht rein,da eine Botschaft
Staatsterritorium des jeweiligen Landes ist.

Nein, eine Botschaft gehört ganz normal zum Territorium des Staates in dem sie steht und nicht zum Territorium des Staates, der sie betreibt (es gibt nur extrem wenige historisch begründete Ausnahmen).
Das Vertretungsgelände ist nur von der Vollstreckung des Rechts des Staates in dem sie sich befindet ausgenommen.

Gruß Andreas

Hallo,
erinnerst du dich an die letzten Krawalle an den sogenannten „Chaostagen“? Da hat die Polizei sich zum Teil zurückgezogen und hat die Chaoten wüten lassen, aus der Erfahrung und der Einschätzung heraus, dass ihr eingreifen nur zu eine Eskalation und noch schwereren Schäden führen würde. Da hätten sich die Leute deren Eigentum trotzdem demoliert wurde sicher auch was anderes gewünscht. Aber die Polizei muss eben auch im Interesse der Allgemeinheit eine Abwägung er Wirkung ihrer Mittel vornehmen. Wenn sie um einen zum eindeutig illegalen Vandalismus gegen ein geparktes Auto bürgerkriegsähnliche Verhältnisse riskiert macht sie ihren Job nicht richtig. Und wenn sie um die Meinungsfreiheit eines Einzigen bzw. zwei Fahnen an der Wand (denn die Person war ja gar nicht anwesend) zu schützen, eine Massenschlägerei riskiert, dann hat sie ihren Job genauso wenig gemacht.

Wenn da Autos mit Israelischen Kennzeichen auf dem Demo-Weg gewesen wären, dann wäre die Polizei wohl gut beraten gewesen diese Entfernen zu lassen und der Halter hätte ihnen Dankbar sein müssen. Wenn allerdings die Demonstration erst drumrum gestanden hätte, wären die Wagen u. U. einfach nicht mehr zu Retten gewesen.

Dein Beispiel mit den Nazi-Aufmärschen macht einen, den wesentlichen Unterschied deutlich. Bei solchen Aufmärschen ist die Polizei in der Regel in der Überzahl. Auf 200 Demonstranten kommen da leicht mal 500 Polizisten. Hier war es wohl so, dass die Polizei völlig unterbesetzt war. Wenn sie dort 5000 Mann im Einsatz gehabt hätten, dann wären vielleicht andere Maßnahmen möglich gewesen. Aber da gilt wie man auf Platt so schön sagt: Wenn de Hund nich scheeten hett, hett hei de Haas kricht.
Die Polizei muss sich nach dem Gesetz richten, aber sie muss auch angemessen in Hinblick auf mögliche Folgen handeln und sie muss das mögliche tun. Sie muss keine trotzigen Zeichen setzen, auch wenn uns die Geschichte lehrt, dass aussichtslose Kämpfe gerne in die Geschichte eingehen.

Gruß
Werner

Hallo
Auf dem Gelände einer Botschaft (anders als bei einem Konsulat) gilt das Recht des Landes, zu dem die Botschaft gehört.
Ihr könnt euch doch sicher noch daran erinnern, wie Flüchtlinge den Zaun der deutschen Botschaft überkletterten und damit vor der tchechischen Polizei sicher waren.
Jochen

Nein,da muß ich dir leider widersprechen,da bist du im juristischen Irrtum.Sogar die Fahrzeuge einer Botschaft sind Landesterritiorium.Erst nachlesen!!

Gruß,Hendrik

Hi,

http://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_(Diplomatie)#…

WoDi

Hallo,

Palästinenserflagge

Gibts sowas ??

Gruß,
Markus

Hallo,

Palästinenserflagge

Gibts sowas ??

Sicher
http://de.wikipedia.org/wiki/Pal%C3%A4stinensische_A…

Gruß
Torsten

da kann man nichts rauslesen…glaubs mir trotzdem,mein freund und Kollege ist der Sohn eines deutschen Botschafters…

Gruß,Hendrik

da kann man nichts rauslesen…

Wieso nicht?
Ich zitiere mal aus dem verlinkten Artikel:

„Das Gelände, auf dem eine Botschaft steht, steht unter besonderem völkerrechtlichen Schutz (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, Artikel 22), so dass das Gastgeberland das Botschaftsgelände nicht ohne Einwilligung des Leiters der Mission betreten, durchsuchen bzw. Beschlagnahmungen oder Festnahmen durchführen darf. Zu Zeiten des klassischen Völkerrechts (vor Gründung des Völkerbundes) wurde die Ansicht vertreten, das Gelände der Botschaft sei exterritorial, also Hoheitsgebiet des Gastlandes. Diese Ansicht ist heute nicht mehr haltbar. Alle Staaten sind völkerrechtlich gleichrangig und in ihrem Gebiet machtvollkommen. Daher gehört auch das Botschaftsgelände zum Hoheitsgebiet des Gastgeberlandes.“

glaubs mir trotzdem,

Nein, tue ich erst mal nicht.

mein freund
und Kollege ist der Sohn eines deutschen Botschafters…

Na ja, das muss nicht so viel heißen, oder?

WoDi

Hmmm…

und ich bin der Freund eines Kreuzfahrtschiffskapitäns…und kann dennoch keine Auskunft über Nautik geben.
Worüber ich aber - als zeitweiliger Botschaftangehöriger - Auskunft geben kann, das ist die Rechtstellung der Botschaft. Diese richtet sich nach Art. 22 des Wiender Übereinkommens.

Zitat:

Artikel 22

(1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.

(2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.

(3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.

Zitat Ende

Wäre das Gelände einer Botschaft exterritorial dann würde sich der Umzug einer Botschaft von einem Gebäude in ein anderes als ziemlich kompliziert darstellen.
Aufgabe des alten exterritorialem Gebietes und Begründung eines neuen… ich denke, dass dafür völkerrechtliche Verträge erforderlich wären… so aber wie es jetzt ist, ist es nur ein einfacher Umzug.

Man überlege sich auch noch diese mögliche Situation:
Eine Person betritt die Botschaft und kommt 5 Minuten später heraus. Wäre das Botschaftgelände exterritorial, so könnte doch der Gaststaat eine Grenzkontrolle aufbauen (überspitzt gesagt), denn der Besucher kommt doch nun aus dem Ausland. Oder sehe ich das etwa falsch?

Gruss

Iru