Hallo, Eli
P.S. Bei uns darf man noch nicht mal Wäsche auf dem Balkon
trocknen.
Und wenn, hat die Polizei dennoch kein Recht die Wohnung
aufzubrechen und die Wäsche zu beschlagnahmen. So ist das
Problem in dem Fall eben nicht, wo und dass dort eine
Israel-Fahne hing, sondern wie weit die Polizei hier ging, um
eine eskalierende Demonstration zu „beruhigen“.
ich stimme mit dir hinsichtlich der Thematik: „Wäsche auf dem Balkon trocknen“ völlig überein.
Das würde ich auch als Unverhältnismässig ansehen. Da „Wäsche auf dem Balkon trocknen“, vielleicht einen internen Streitpunkt unter den betroffenen Hausbewohnern darstellt, aber die öffentliche Sicherheit in keiner Weise davon tangiert ist.
Wenn aber ein Aktionsbündnis: „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“, eine Demonstration in meiner Strasse planen würde, müsste ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich „gerade dann“ meine Wäsche auf dem Balkon aufhängen würde, wenn diese Demonstration stattfindet.
Ausgenommen natürlich, ich spekulierte auf eine direkte Konfrontation mit der Organisation: „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“.
Dann würde ich meine Wohnung verlassen, meine Videokamera zücken und alle Eingriffe der Polizei, die meine Persönlichkeitsrechte, bezüglich „Wäsche auf dem Balkon trocknen“ verletzen, brühwarm an ausländische Pressevertreter weitergeben, da sich in Deutschland anscheinend kein Mensch für diese Geschichte interessiert.
Daraufhin wird von den ausländischen Partnerorganisationen: „Bürger für sichtbares Wäschetrocknen“, Druck auf die „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“ ausgeübt.
Voilà. Die Organisation: „Bürger gegen sichtbares Wäschetrocknen“, entschuldigt sich bei der Organisation: „Bürger für sichtbares Wäschetrocknen“.
Gruß
karin