Polizeikontrolle mit Blick in die Unterhose

Zwei junge Männer sind nachmittags zu Fuß in der Stadt unterwegs. Dabei werden sie von zwei Polizeibeamten in Zivil aufgehalten, die eine Personenkontrolle durchführen wollen. Dabei durchsuchen die Beamten die Männer auch am Körper. Sie tasten die beiden am Körper ab, durchsuchen Taschen und die Schuhe. Einer der beiden Männer zittert leicht (vor Wut). Das finden die Polizisten verdächtig und lassen den Mann in einem Treppenhaus die Unterhose als Kontrollmaßnahme ausziehen. Ist dies rechtlich erlaubt? Bestand Gefahr im Verzug, weil der junge Mann leicht gezittert hat?

Da bestand wohl Verdacht auf Drogenkonsum. Da nicht auszuschließen ist, daß es sich bei dem Durchsuchten um einen Händler handelt, hat man sich für eine etwas intensivere Kontrolle entschieden.

Die ergriffene Maßnahme war für den beabsichtigten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen und insofern nicht weiter zu beanstanden. Die Alternative hätte darin bestanden, den Kollegen mit in die Diensträume zu nehmen und dort zu untersuchen. Da der Hausflur wohl die erforderliche Privatsphäre gewährleistete, wäre das Mitnehmen dann schon nicht mehr angemessen gewesen.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auf der Dienststelle

Da bestand wohl Verdacht auf Drogenkonsum.
weiter zu beanstanden. Die Alternative hätte darin bestanden,
den Kollegen mit in die Diensträume zu nehmen und dort zu
untersuchen.

Hallo,

Kenne 2 Leute, die das Vergnügen mit der Dienststelle hatten. Da war dann ein Polizeiarzt mit Latexhandschuhen anwesend, der in die allerheiligsten Körperöffnungen reingrabschte.
Daher sollte der Kontrollierte froh sein, daß es nur ein Blick in die Unterhose war.

Gruß
Sticky

Hallo!

Die ergriffene Maßnahme war für den beabsichtigten Zweck
geeignet, erforderlich und angemessen und insofern nicht
weiter zu beanstanden.

Natürlich war sie das. Denn wer bei einer Polizeikontrolle aus heiterem Himmel nervös wird, der hat wahrscheinlich Drogen im Anus verborgen…

Florian.

Hallöchen,

Die ergriffene Maßnahme war für den beabsichtigten Zweck
geeignet, erforderlich und angemessen und insofern nicht
weiter zu beanstanden.

Natürlich war sie das. Denn wer bei einer Polizeikontrolle aus
heiterem Himmel nervös wird, der hat wahrscheinlich Drogen im
Anus verborgen…

eine rektale Untersuchung wurde wohl nicht durchgeführt, also ging man offensichtlich nicht von einem Profi sondern von einem Junkie aus.

Gruß,
Christian

Hallo Jensemann,

offenbar finden die Experten das hier alles normal. Das seh ich allerdings ein bißchen anders. Da steht im Grundgesetz nämlich, die Würde des Menschen ist unantastbar.

Das wird zwar nur selten praktiziert. Aber wenn man reinen Gewissens ist, sollte man ruhig darauf bestehen.

Die einzige Frage ist: Ist es das Aufsehen wert? Andererseits verläßt man sich wohl von anderer Seite darauf, dass diese Frage verneint wird.

Gruß!

Horst

Ham wir echt so wenig Rechte???
Hallo!

Ich muss zugeben dass ich auch wenig geschockt bin wie weit die Polizei (anscheinend) gehen darf und frage mich darüberhinaus warum wir, wenn es den Ordnungshütern frei steht Mitbürger aus einem reinen Verdacht heraus derart zu demütigen, solche Probleme mit der organisierten Kriminalität haben. Mann könnte dann ja die üblichen Verdächtigen ja einfach allabendlich mit aufs revier schleppen und eine rektale Untersuchung anordnen.

Ist es denn wirklich ausreichend Nachts über eine Strasse zu gehen dass einer einem in Körperöffnungen schaut die man selbst nur im Spiegel sehen kann? Ich glaube ich hätte nachher eine Anzeige wegen „Widerstand gegen die Stattsgewalt am Hals“ oder ähnliches…

Hudel

Hallo!

ich allerdings ein bißchen anders. Da steht im Grundgesetz
nämlich, die Würde des Menschen ist unantastbar.

Auch wenn mir der geschilderte Fall seltsam vorkommt, ein Eingriff in die Menschenwürde ist das wohl prima facie nicht.

Florian.

Hallo Florian,

du beliebst wohl zu scherzen.

Wenn das jetzt einer dreizehnjährigen (sie kann meinetwegen auch 12 oder 14 sein) Tochter passiert, finest du das immer noch okay?

Gruß!

Horst

Dann bekommt der eine Gerade auf altbayrisch, auch wenn es ein Polizist ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn das jetzt einer dreizehnjährigen (sie kann meinetwegen
auch 12 oder 14 sein) Tochter passiert, finest du das immer
noch okay?

Wo genau hat Florian geschrieben, ob oder dass das „okay“ war? Die einzige Frage, zu der er inhaltlich richtig Stellung bezogen hat, war die nach einem Verstoß gegen das Menschenwürdeprinzip. Du hast dich darauf bezogen, ohne auch nur im Mindesten eine Begründung abgeliefert zu haben. Ich nehme an, dass du Menschenwürdeeingriffe i.S.v. Art. 1 I GG nicht definieren kannst. Das verlangt ja auch keiner von dir, aber dann lass dich von wenigstens von Florian darüber belehren, dass das hier kein Fall von Art. 1 I GG ist und zwar ganz sicher nicht.

Levay

1 Like

Sicher ist es das.
Finde es unwürdig mich vor anderen Menschen entkleiden zu müssen.
Es ist einfach mein Recht gewünschte sittliche Kleidung zu tragen.
Wenn überhaupt währe eine Entkleidung vor einen Arzt zu rechtfertigen.
Ich persönlich würde bei einer Aufforderung jemanden, der kein Arzt ist, mich zu entkleiden oder untersuchen zu lassen genau nur 1 mal warnen. Wendet er dafür Gewalt an ist es mir egal ob es ein Polizist ist oder nicht. Regel Nummer 1 des Schutzes: Gewalt (Auch gegen andere Personen oder Sachen) wird niemals geduldet. Reegel Nummer 2 des Schutzes: Um sich selbst zu schützen ist alles erlaubt was effektiv ist. Regel Nummer 3 des Schutzes: Wird Gewalt gegend ich eingesezt ist kein warnen oder verhandeln mehr von Nutzen, sondern Handeln.
Das prinzipiell es darauf weiterhin zivielrechtliche Schritte gegen die Person oder Personen und eine strafrechtliche Überprüfung auf sich hat sollte klar sein.

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Gewalt wird niemals geduldet.

PS: Bin in Blitzdefence ausgebildet und war mal Soldat.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Levay,

Ich
nehme an, dass du Menschenwürdeeingriffe i.S.v. Art. 1 I GG
nicht definieren kannst.

Auch die Juristen tun sich schwer damit. Wenn man einen Menschen in einem Hausflur die Hosen ausziehen läßt, weil er gezittert hat, dann ist dies eine ziemlich herbe Mißachtung seiner Person.

Dass der Bergiff der Menschenwürde ziemlich vage ist, ist klar. Aber in diesem Fall würde ich doch sagen, dass die meisten Menschen eine solche Behandlung als entwürdigend empfinden.

Bei Fragen zu Polizeiaktionen wird hier nur immer sehr schnell unterstellt, dass dies schon seine Ordnung hat. Dabei handelt es sich doch um Beispielfälle und es gibt höchstens die Möglichkeit, zu unterscheiden, ob Hintergrund X oder Hintergrund Y der Fall ist. Gleich zu unterstellen, Mensch Beispielfall hat wahrscheinlich… geht an der Sache vorbei.

Hier ist also ein Mensch im Hausflur durch polizeiliche Autorität gezwungen worden, die Hosen runterzulassen, weil er gezittert hat. Ich kann mir keine Sichtweise vorstellen - rechtlich oder ethich - die dieses Vorgehen akzeptabel macht.

Gruß!

Horst

Sicher ist es das.
Finde es unwürdig mich vor anderen Menschen entkleiden zu
müssen.
Es ist einfach mein Recht gewünschte sittliche Kleidung zu
tragen.
Wenn überhaupt währe eine Entkleidung vor einen Arzt zu
rechtfertigen.
Ich persönlich würde bei einer Aufforderung jemanden, der kein
Arzt ist, mich zu entkleiden oder untersuchen zu lassen genau
nur 1 mal warnen. Wendet er dafür Gewalt an ist es mir egal ob
es ein Polizist ist oder nicht. Regel Nummer 1 des Schutzes:
Gewalt (Auch gegen andere Personen oder Sachen) wird niemals
geduldet. Reegel Nummer 2 des Schutzes: Um sich selbst zu
schützen ist alles erlaubt was effektiv ist. Regel Nummer 3
des Schutzes: Wird Gewalt gegend ich eingesezt ist kein warnen
oder verhandeln mehr von Nutzen, sondern Handeln.

Solltest Du Dich in dem Moment, in dem die Polizisten zumindest in erwägung ziehen, daß Du Drogen genommen hast oder transportierst, nur ein bißchen ruckartig bewegen, wirst Du in Windeseile auf dem Boden in ein handliches Gepäckstück verwandelt. Polizisten wissen sehr genau, daß Menschen im Drogenrausch zu wenig rationalen Handlungen neigen und dabei weder vor der Verletzung des eigenen noch fremder Körper zurückschrecken. Entsprechend konsequent wird dann durchgegriffen.

Ich kenne Fälle, bei denen sich die „Delinquenten“ so sehr gegen eine Festnahme gewehrt haben, daß sie sich selbst u.a. den Oberarmknochen bzw. Schien- und Wadenbein gebrochen haben. Insofern hätte man in dem geschilderten Fall gar nicht erst abgewartet, zu welchen Dummheiten der Kunde fähig gewesen wäre, sondern hätte ihn fein säuberlich fixiert.

Jedem bleibt es unbenommen, später straf- und zivilrechtlich gegen die polizeiliche Maßnahme vorzugehen. Mit Gewalt gegen eine solche zu wehren, führt nur zu Schmerzen, Kummer und einer Strafanzeige.

Gruß,
Christian

Hallo,

Ist es denn wirklich ausreichend Nachts über eine Strasse zu
gehen dass einer einem in Körperöffnungen schaut die man
selbst nur im Spiegel sehen kann?

komisch, ich las nur davon, daß jemand in die Unterhose geschaut hat.

Gruß,
Christian

Hallo,

Wenn das jetzt einer dreizehnjährigen (sie kann meinetwegen
auch 12 oder 14 sein) Tochter passiert, finest du das immer
noch okay?

und wenn Deine dreizehnjährige Tochter irgendwann am Drogenstrich aufgegriffen wird, weil sie die dem scheinbar harmlosen Typen, der sich erfolgreich gegen den Blick in die Unterhose wehren konnte, den Stoff nicht mehr bezahlen kann, findest Du das dann immer noch nicht OK, richtig?

Gruß,
Christian

1 Like

Hallo Christian,

in dem genannten Beispielfall ist aber nicht einmal ein Anfangsverdacht erwähnt. Die Frage ist, ob Zittern so einen Verdacht rechtfertigt.

Das bezweifle ich. Wenn nun aber jeder so behandelt werden dürfte, dann würden wohl immer mehr Menschen bei einer Kontrolle zittern…

Gruß!

Horst

hallo.

eine rektale Untersuchung wurde wohl nicht durchgeführt, also
ging man offensichtlich nicht von einem Profi sondern von
einem Junkie aus.

d.h. profis haben das zeuch, das sie verkaufen wollen, im arsch versteckt? da möcht ich aber nicht kunde sein :wink:

gruß

michael

Hallöchen,

in dem genannten Beispielfall ist aber nicht einmal ein
Anfangsverdacht erwähnt. Die Frage ist, ob Zittern so einen
Verdacht rechtfertigt.

Du würdest Dich wundern, was alles als Symptom für Alkohol- und/oder Drogenkonsum durchgeht. Das Zittern war vielleicht das, was dem Kunden bewußt war. Es ist aber durchaus denkbar, daß er noch andere aufwies, von denen hier nicht berichtet wurde. Übrigens fehlt auch jeder Hinweis darauf, wie die ganze Sache ausgegangen ist.

Gruß,
Christian

Hi Zoomi!

Eigentlich solltest Du aus dem Alter raus sein, in welchem man sich mit Polizisten prügelt. Das tut meistens sehr weh.

Ich würde allerdings in der geschilderten Situation die Hosen auch nicht herunterlassen, sondern darauf bestehen, dass dies auf dem Revier geschieht und sauber protokolliert wird.
Kaum ein Polizist außerhalb Berlins und Frankfurts wird damit ein Problem haben.

Grüße,

Mathias