Sicher ist es das.
„Sicher“. Soso. Ist leider falsch. Die „Menschenwürde“ i.S.v. Art. 1 I GG ist nicht verletzt, wenn eine Person etwas würdelos findet. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, wie „sicher“ du dir bist. Juristisch gesehen ist das völlig falsch.
Finde es unwürdig mich vor anderen Menschen entkleiden zu
müssen.
Ja. Das ist aber für Art. 1 I GG völlig irrelevant, was du „unwürdig“ findest. Es hat mit „Menschenwürde“ - jedenfalls im Sinne der Norm - nichts zu tun.
Ich persönlich würde bei einer Aufforderung jemanden, der kein
Arzt ist, mich zu entkleiden oder untersuchen zu lassen genau
nur 1 mal warnen. Wendet er dafür Gewalt an ist es mir egal ob
es ein Polizist ist oder nicht.
Herrlich! Immer diese Leute, die sooooooooo große Töne spucken. Du erzählst jetzt, dass du Widerstand leisten würdest, und vermutlich findest du dich dabei auch noch toll!
Gewalt (Auch gegen andere Personen oder Sachen) wird niemals
geduldet.
Der Staat hat das Gewaltmonopol; seine Gewalt ist je nach Lage und Einzelfallumständen sehr wohl zu dulden.
Reegel Nummer 2 des Schutzes: Um sich selbst zu
schützen ist alles erlaubt was effektiv ist.
Nein; das gilt weder zwischen Privatpersonen, noch - und schon gar nicht - ggü. dem Staat. Dass du Gewalt anwendest, ja, das mag ja sein, aber du kannst dich dabei nicht auf Art. 1 I GG berufen.
Regel Nummer 3
des Schutzes: Wird Gewalt gegend ich eingesezt ist kein warnen
oder verhandeln mehr von Nutzen, sondern Handeln.
Blablablabla…
Das prinzipiell es darauf weiterhin zivielrechtliche Schritte
gegen die Person oder Personen und eine strafrechtliche
Überprüfung auf sich hat sollte klar sein.
Da werden die Polizisten sich aber fürchten…
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Gewalt wird niemals geduldet.
Völliger Unsinn.
PS: Bin in Blitzdefence ausgebildet und war mal Soldat.
Das freut mich für dich.
Levay