Hi!
Mal ne frage die bitte ohne erörterung ob der beweggründe
und/oder moralische zeigefinger…
Das geht nicht, denn Du bewegst Dich in einer Grauzone und gerade dieser „moralische Zeigefinger“ würde vor Gericht ausgepackt, wenn man die Grenze zur Beleidigung überschreitet, welche übrigens fliessend und interpretierbar ist.
wie weit kann ich polizisten die mir auf den keks gehen
beleidigen ohne dafür geld an diese abführen zu dürfen?
Soweit der evtl. hinzugezogene Richter es zulassen möchte.
dar man beispielsweise ein paar geschichtslektionen geben, daß
ja so ziemlich jede institution in deutschland einigermassen
entnazifiziert wurde ausser der polizei?
Weshalb sollte man solche Lügen verbreiten wollen?
oder das man ja nur einen hauptschulabschluß brauche, fuer
normalen streifendienst ?
Ist dem so?
M.W. sind die Einstellungskriterien bei der Polizei deutlich höher als diejenigen, welchen ein „normaler“ Kfz_Mechaniker gerecht werden muss…
beleidigungen sind ja beamtenbeleidigung, klar, aber wie weit
kann ich insgesamt gehen?
s.o.
Übrigens: auch wenn immer wieder fleissig postuliert wird, es gebe keinen spezielle Beamten-Beleidigung, so ist es doch evident, dass Beamte in diesem land vor Gericht die „schwerere“ Stimme haben.
Also vorsicht.
ansonsten darf man sich ja die dienstnummer geben lassen, und
wenn man diese nicht bekommt mit einer
dienstaufsichtsbeschwerde drohen. korrekt?
Auch wenn man die Nummer bekommt, kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde beantragen.
Nur sollte man sich das genau überlegen, denn ohne mehrere Zeugen ist so etwas vollkommen aussichtslos.
geht das auch beim
ordnungsamt?
ausserdem gibt es unrechtmäßige eingriffe, beispielsweise
dürfen ja polizisten nicht taxifahrer ewig lange festhalten
weil dies einen eingriff in deren job oder so etwas darstellt.
wie ist der fachausdruck dafür?
Die Polizei darf niemanden länger als nötig aufhalten. Nur was ist „nötig“?
Fakt ist, dass es aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft.
Wenn einem wirklich mal ein Cop querkommt, so könnte man zunächst versuchn, höflich und lcker zu bleiben. Fängt er sch nicht, kann man ihn darauf hinweisen, dass er gerade dabei ist, eine Grenze zu überschreiten und man einen solchen Ton nicht akzeptieren würde.
Fängt er sich immer noch nicht, und das ist mir nur ein einziges mal passiert, steigt man am besten in sein Auto ein, sperrt ab und ruft mit dem Handy 110. Die Kollegen schlichteten dann den Streit.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar eine Beleidigung musste ich in meiner mittlerweile 16-jährigen Führerscheinkarriere bislang noch nicht anstrengen. Und ich bin sehr, sehr oft, und das nicht immer zu unrecht, kontrolliert worden…
Grüße,
Mathias