Polizisten beleidigen

Hi!

Mal ne frage die bitte ohne erörterung ob der beweggründe
und/oder moralische zeigefinger…

Das geht nicht, denn Du bewegst Dich in einer Grauzone und gerade dieser „moralische Zeigefinger“ würde vor Gericht ausgepackt, wenn man die Grenze zur Beleidigung überschreitet, welche übrigens fliessend und interpretierbar ist.

wie weit kann ich polizisten die mir auf den keks gehen
beleidigen ohne dafür geld an diese abführen zu dürfen?

Soweit der evtl. hinzugezogene Richter es zulassen möchte.

dar man beispielsweise ein paar geschichtslektionen geben, daß
ja so ziemlich jede institution in deutschland einigermassen
entnazifiziert wurde ausser der polizei?

Weshalb sollte man solche Lügen verbreiten wollen?

oder das man ja nur einen hauptschulabschluß brauche, fuer
normalen streifendienst ?

Ist dem so?
M.W. sind die Einstellungskriterien bei der Polizei deutlich höher als diejenigen, welchen ein „normaler“ Kfz_Mechaniker gerecht werden muss…

beleidigungen sind ja beamtenbeleidigung, klar, aber wie weit
kann ich insgesamt gehen?

s.o.
Übrigens: auch wenn immer wieder fleissig postuliert wird, es gebe keinen spezielle Beamten-Beleidigung, so ist es doch evident, dass Beamte in diesem land vor Gericht die „schwerere“ Stimme haben.
Also vorsicht.

ansonsten darf man sich ja die dienstnummer geben lassen, und
wenn man diese nicht bekommt mit einer
dienstaufsichtsbeschwerde drohen. korrekt?

Auch wenn man die Nummer bekommt, kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde beantragen.
Nur sollte man sich das genau überlegen, denn ohne mehrere Zeugen ist so etwas vollkommen aussichtslos.

geht das auch beim
ordnungsamt?
ausserdem gibt es unrechtmäßige eingriffe, beispielsweise
dürfen ja polizisten nicht taxifahrer ewig lange festhalten
weil dies einen eingriff in deren job oder so etwas darstellt.
wie ist der fachausdruck dafür?

Die Polizei darf niemanden länger als nötig aufhalten. Nur was ist „nötig“?

Fakt ist, dass es aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft.
Wenn einem wirklich mal ein Cop querkommt, so könnte man zunächst versuchn, höflich und lcker zu bleiben. Fängt er sch nicht, kann man ihn darauf hinweisen, dass er gerade dabei ist, eine Grenze zu überschreiten und man einen solchen Ton nicht akzeptieren würde.
Fängt er sich immer noch nicht, und das ist mir nur ein einziges mal passiert, steigt man am besten in sein Auto ein, sperrt ab und ruft mit dem Handy 110. Die Kollegen schlichteten dann den Streit.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar eine Beleidigung musste ich in meiner mittlerweile 16-jährigen Führerscheinkarriere bislang noch nicht anstrengen. Und ich bin sehr, sehr oft, und das nicht immer zu unrecht, kontrolliert worden…

Grüße,

Mathias

Hi!

(Originalton
eines Polizisten:„hab einen tollen Beruf, hab immer recht, und
die müssen auch noch freundlich zu mir sein wenn ich die in
den Arsch ficke“)

Das denken viele Menschen, denen man Macht an die Hand gibt.
Per se macht dies den betreffenden Cop noch zu keinem schlechteren Menschen, als einen Metro-Abteilungsleiter…

Es ist einfach unfair hier sich nicht wehren zu dürfen, denn
wer macht sich den wirklich die Mühe einer
Dienstaufsichtsbeschwerde ?

Viele Bürger tun dies, haben sich aber im Laufe der Konfrontation selbst angreifbar gemacht und müssen daher Strafe wegen Beleidigung bezahlen, während die Untersuchungen zur Dienstaufsichtsbeschwerde eingestellt werden.
Selbst wenn sic der Bürger perfekt verhält, fruchtet so etwas eigentlich nie.
Ich habe mich mal mit einem sehr hohen Tier der bayerischen Polizei angelegt, ich weiss wovon ich spreche…

Zwei Möglichkeiten: Entweder gab es Zeugen für diese
Entgleisung, dann reicht es für eine
Dienstaufsichtsbeschwerde, oder es gab keine, dann kannst Du
Deiner Meinung freien Lauf lassen - er hat dann auch keine.
Auf eine solche Dummbrotaussage mit Beleidigung zu reagieren,
wäre Sichniederlassen auf gleiches Niveau.

Na und wovon träumst Du nachts?
Diese Empfehlung kann unseren Poster sehr viel Geld kosten, denn in D gilt in bezug auf Beamte: some animals are more equal.

Vor Gericht wird der Beamte auch ohne Zeugen gewinnen, der Bürger hat keine Chance. Er müsste schon zwei Zeugen beibringen können, die er nicht kennt und die bislang noch nicht einmal ein Parkticket erhalten haben oder selbst Beamte sind.

Daher empfehle ich noch einmal, bei Konfrontationen mit unhöflichen Cops cool zu bleiben und sich seinen Teil zu denken!

Grüße,

Mathias

Hurra! Eine „allgemeine Rechtsfrage“!!!

Das Mittel muss zur Erfüllung eines legitimen Zwecks geeignet,
erforderlich und zumutbar sein!

*lach* Um das Chaos komplett zu machen müsste jetzt eigentlich noch die Erforderlichkeit und die Geeignetheit definiert werden ;o)
Und ist es nicht vielmehr die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne um die es hier geht?

Gruß Andi

Grüezi,

Vor Gericht wird der Beamte auch ohne Zeugen gewinnen, der
Bürger hat keine Chance. Er müsste schon zwei Zeugen
beibringen können, die er nicht kennt und die bislang noch
nicht einmal ein Parkticket erhalten haben oder selbst Beamte
sind.

Die Regel „Man braucht zwei (oder drei) Zeugen, um die Aussage eines Polizebeamten zu entkräften.“ ist ein verbreitetes Volksmärchen. Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Der Richter ist nicht an irgendwelche Formeln gebunden, er beurteilt die Zeugenaussagen nach ihrer Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit. Im Extremfall könnte es durchaus passieren, dass den Aussagen eines Bürgers Glauben geschenkt wird und den Aussagen von zwei Polizisten nicht, z.B. wenn diese dem Richter sehr konstruiert erscheinen, Widersprüche enthalten und/oder jeglicher Lebenserfahrung widersprechen.

_§ 261 StPO [Freie Beweiswürdigung]
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

§ 286 ZPO Freie Beweiswürdigung
(1) 1 Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2 In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden._

Siehe auch Dr. jur. Ralf Höcker, „Lexikon der Rechtsirrtümer“ S. 127 f, Ullstein-Verlag, ISBN 3-548-36659-7 Buch anschauen.

Daher empfehle ich noch einmal, bei Konfrontationen mit
unhöflichen Cops cool zu bleiben und sich seinen Teil zu
denken!

Das ist auf jeden Fall richtig, man schafft sich immer die bessere Position, wenn man sich selbst höflich und korrekt verhält. Und meistens de-eskaliert man die Situation damit auch.
Und wenn man unbedingt was sagen will, dann kann man auch z.B. in ruhigem Ton sagen „Ich empfinde Ihre Äußerung/Ihren Ton als nicht angemessen.“

Grüße
Sebastian

1 Like

Hallo Sebastian,

Vor Gericht wird der Beamte auch ohne Zeugen gewinnen, der
Bürger hat keine Chance. Er müsste schon zwei Zeugen
beibringen können, die er nicht kennt und die bislang noch
nicht einmal ein Parkticket erhalten haben oder selbst Beamte
sind.

Die Regel „Man braucht zwei (oder drei) Zeugen, um die Aussage
eines Polizebeamten zu entkräften.“ ist ein verbreitetes
Volksmärchen. Vor Gericht gilt der Grundsatz der freien
Beweiswürdigung. Der Richter ist nicht an irgendwelche Formeln
gebunden, er beurteilt die Zeugenaussagen nach ihrer
Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit. Im Extremfall könnte es
durchaus passieren, dass den Aussagen eines Bürgers
Glauben geschenkt wird und den Aussagen von zwei
Polizisten nicht, z.B. wenn diese dem Richter sehr konstruiert
erscheinen, Widersprüche enthalten und/oder jeglicher
Lebenserfahrung widersprechen.

…soweit zur Theorie.
eine kleiner Exkurs: vor einigen Jahren war ein guter Bekannter ein ausgesprochen zügiger Autofahrer.
Irgendwann geriet er, mit mir auf dem Beifahrersitz6, an einen hohen Beamten, der seine kurze Lichthupe (er mißachtete das Rechtsfahrgebot) zum Anlaß nahm, meinen Bekannten wegen verschiedener weiterer Delikte anzuzeigen.
Vor Gericht wurde uns nicht geglaubt, der Beamte kam mit seiner knallharten und nicht wegzudiskutierenden Falschaussage durch, die Gegenanzeige wegen (zweifelsfrei erfolgter) Nötigung und Gefährdung unserer Personen wurde (was wohl nur konsequent und aus heutiger Sicht leicht abzusehen war) eingestellt. Mein bekannter verlor seinen Führerschein für 11 Monate und somit seinen Job.
Dem Ego des Beamten war genüge getan, er hatte sich lediglich über die Lichthupe geärgert.

§ 261 StPO [Freie Beweiswürdigung]
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht
nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung
geschöpften Überzeugung.

Wem die gerichte glauben, kann man ja mal einen beliebigen Anwalt fragen, der sich vornehmlich mit Verkehrsrecht beschäftigt.
Ich kenne 3 in 2 Städten und sie alle sind meiner Meinung.

Alles andere ist ein Tagtraum, wir leben in einer Beamtendiktatur.

§ 286 ZPO Freie Beweiswürdigung
(1) 1 Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten
Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen
Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine
tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu
erachten sei. 2 In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die
für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den
durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.

Siehe auch Dr. jur. Ralf Höcker, „Lexikon der Rechtsirrtümer“
S. 127 f, Ullstein-Verlag, ISBN 3-548-36659-7 Buch anschauen.

Ich bin immer wieder verwundert, wie schön doch eigentlich alles bei uns geregelt ist. Es wäre nun noch von Vorteil, dies auch den entsprechenden Beteiligten bei Gericht mitzuteilen…

Daher empfehle ich noch einmal, bei Konfrontationen mit
unhöflichen Cops cool zu bleiben und sich seinen Teil zu
denken!

Das ist auf jeden Fall richtig, man schafft sich immer
die bessere Position, wenn man sich selbst höflich und korrekt
verhält. Und meistens de-eskaliert man die Situation damit
auch.

Ganz recht.

Und wenn man unbedingt was sagen will, dann kann man auch z.B.
in ruhigem Ton sagen „Ich empfinde Ihre Äußerung/Ihren Ton als
nicht angemessen.“

Ganz recht.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Na und wovon träumst Du nachts?

Bestimmt nicht von Millionen böser, böser Beamter, die mich kleines Würmchen ohne jeglichen Grund piesacken.

Diese Empfehlung kann unseren Poster sehr viel Geld kosten,
denn in D gilt in bezug auf Beamte: some animals are more
equal.

Jo, ist schon klar. Das hat mir mein Opa schon mit der Feldpost aus Kaliningrad geschickt.

Vor Gericht wird der Beamte auch ohne Zeugen gewinnen, der
Bürger hat keine Chance. Er müsste schon zwei Zeugen
beibringen können, die er nicht kennt und die bislang noch
nicht einmal ein Parkticket erhalten haben oder selbst Beamte
sind.

Es hat sicher schon Fehlurteile in der deutschen Gerichtsbarkeit gegeben (auch, wenn keine Beamte betroffen waren, wohlgemerkt), und daß es Filz gibt, wissen wir auch schon etwas länger. Aber Du kannst Deine Erfahrung mit dem hohen bayrischen Tier doch nicht auf den kleinen Polizeibeamten, der für einen A 7 den ganzen Tag Streife fährt, übertragen. Wie geht der Fall aus, wenn er Sohn Neureich etwas nachhaltiger kontrolliert und der sich auf den Schlips getreten fühlt?

Das Beamtentum besteht eben nicht nur aus dem höheren Dienst.

Daher empfehle ich noch einmal, bei Konfrontationen mit
unhöflichen Cops cool zu bleiben und sich seinen Teil zu
denken!

Da sind wir uns völlig einig. Es ging mir mehr auch eher darum, daß dkesongoku von uns allen Ernstes erwartet, daß wir sein Kläffertum (wie das so schön beschrieben wurde) unterstützen, indem wir uns straffreie Beleidigungen ausdenken sollen, auf die er selbst nicht kommt.

Übrigens bin ich heute zum Tanken nach Luxemburg gefahren; auf dem Rückweg stand der Zoll (keine Polizei, aber auch grün-weiß und mit entsprechenden Befugnissen) und hat die Autos kontrolliert. Man konnte während des Wartens schon sehen, daß die zwei Beamten sichtlich gut gelaunt waren. Auch der Herr vor mir, der den ganzen Kofferraum voll mit Kanistern und Flaschen offenkundig alkoholischen Inhalts hatte, wurde sehr höflich auf die Seite gebeten. Mir selbst haben sie nach kurzem Blick in meine Tüte mit Rauchwaren und Koffeinhaltigem noch einen schönen Tag gewünscht und sich bedankt. Warum ich da bloß an diese Diskussion denken mußte?

Gruß
mowei

Hallo Mathias,

eine kleiner Exkurs: vor einigen Jahren war ein guter
Bekannter ein ausgesprochen zügiger Autofahrer.
Irgendwann geriet er, mit mir auf dem Beifahrersitz6, an einen
hohen Beamten, der seine kurze Lichthupe (er mißachtete das
Rechtsfahrgebot) zum Anlaß nahm, meinen Bekannten wegen
verschiedener weiterer Delikte anzuzeigen.
Vor Gericht wurde uns nicht geglaubt, der Beamte kam mit
seiner knallharten und nicht wegzudiskutierenden Falschaussage
durch, die Gegenanzeige wegen (zweifelsfrei erfolgter)
Nötigung und Gefährdung unserer Personen wurde (was wohl nur
konsequent und aus heutiger Sicht leicht abzusehen war)
eingestellt. Mein bekannter verlor seinen Führerschein für 11
Monate und somit seinen Job.
Dem Ego des Beamten war genüge getan, er hatte sich lediglich
über die Lichthupe geärgert.

Wenn es wirklich so war, dass Dein Bekannter nichts weiter getan hat als die Lichthupe zu betätigen, d.h. also nicht zu dicht aufgefahren ist, nicht erst im letzten Moment hinter seinem Vordermann abgebremst hat usw. usw., dann ist das natürlich ein Skandal.

Über wieviel Instanzen ging denn das Verfahren damals?

Und hatte Dein Bekannter einen guten Anwalt?

Und warum hat der Richter Euren Aussagen (bzw. speziell Deiner Aussage) nicht geglaubt? In der Urteilsbegründung müsste ja irgendwie ein Hinweis enthalten sein, warum der Richter dem Beamten geglaubt hat und Euch nicht.

Grüße
Sebastian

off topic …
Hallo Mowei,

Übrigens bin ich heute zum Tanken nach Luxemburg gefahren; auf
dem Rückweg stand der Zoll (keine Polizei, aber auch grün-weiß
und mit entsprechenden Befugnissen) und hat die Autos
kontrolliert.

Die haben wohl in erster Linie nach Bargeld und Bankunterlagen gesucht.

Grüße
Sebastian

Hi!

Wenn es wirklich so war, dass Dein Bekannter nichts weiter
getan hat als die Lichthupe zu betätigen, d.h. also nicht zu
dicht aufgefahren ist, nicht erst im letzten Moment hinter
seinem Vordermann abgebremst hat usw. usw., dann ist das
natürlich ein Skandal.

Das denke ich auch.

Über wieviel Instanzen ging denn das Verfahren damals?

Eine. Die zweite Instanz wäre am selben Ort gewesen.

Und hatte Dein Bekannter einen guten Anwalt?

Zwei.

Und warum hat der Richter Euren Aussagen (bzw. speziell Deiner
Aussage) nicht geglaubt? In der Urteilsbegründung müsste ja
irgendwie ein Hinweis enthalten sein, warum der Richter dem
Beamten geglaubt hat und Euch nicht.

Das war nicht näher begründet worden. „…das Gericht gelangte nach Befragung aller Zeugen und Beteiligten zu dem Schluss…“. So ähnlich war das formuliert.

Grüße,

Mathias

betrachten wir mal die Geschichte, angefangen im AT:

Sag mir nur einen einzigen dieser zahlreichen Kriege, welcher der Richtige war?
Und dann versuch mal Dir vorzustellen wie diese Kriege ausgesehen hätten wenn tatsächlich keiner hingegangen wäre.

Kurz um und was ich sagen will ist, daß die Macht der Mächtigen ihnen von einzelnen zugesprochen wird und die Summe der einzelnen ist dann die Summe der Macht.
Leider geben aber alle einzelnen damit auch die Eigenverantwortung aus der Hand was z.B. beim Militär am offensichtlichsten ist.

Hierzu nur zwei Beispiele:

I.
Das dritte Reich wurde als Verbrechen bezeichnet.
Bestraft wurden hernach Beamte und Soldaten welche die verbrecherischen Befehle ausgeführt haben.
Wer sich damals aber weigerte und deshalb desertierte wurde bis heute nicht von dieser Schuld befreit und entsprechend rehabilitiert.

II.
Verstöße an der deutsch/deutschen Grenze zu Zeiten der DDR wurden hernach geahndet angeklagt und verurteilt wurden wieder die kleinen ausführenden und nicht die großen Befehlsgebenden.

Grüße
Richard

Fast, aber nicht ganz korrekt: Für verdammt wenig Geld machen
wir für die Bevölkerung fast alles und halten unseren Kopf
hin.
Unser Gewissen sagt uns, dass wir das Richtige machen und das
wir es machen müssen, weil es sonst keiner macht!

Für Geld machen wir also alles, und das ist dann ungeprüft ok.
Unser Gewissen schalten wir vor betreten der Arbeitsstelle
aus.

Wie recht Du doch hast… und noch´n Sternchen.

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Danke - jetzt stellt sich mir nur noch die Frage ob Beihilfe „stapelbar“/kaskadierbar ist. Also gibt es z.B. „Beihilfe zur Beihilfe zur Beleidigung“ oder wird das (wenn überhaupt strafbar) üblicherweise zu „Beihilfe zur Beleidigung“ zusammengezogen ?
Im vorherigen Bsp. könnte A zunächst eine weitere Person C fragen, die dann aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse, sich an mich richtet und mir den Sachverhalt darstellt (also auch A’s Absicht). Ich liefere die Übersetzung an C, die dann an A weitergereicht wird, der damit B beleidigt. Begehe ich damit theoretisch eine Straftat und wenn ja welche ?

Gruss
Enno

Eben. Wer in Deutschland leben will, hat sich an die Gesetze zu halten. Ob schwarz oder weiß.
Solche Aktionen sollte die Polizei viel öfter durchführen. Dann gäbs auch weniger Vandalismus etc.

Für den starken Staat!

2 Like

Für den starken Staat!

Genau, das hat sich ja vor 70 Jahren auch schon bewährt…
Ist klar!

Hmm,

Solche Aktionen sollte die Polizei viel öfter durchführen.
Dann gäbs auch weniger Vandalismus etc.

also - um es neutral zu formulieren - durch hartes Vorgehen im Rahmen ihrer Befugnisse, bereits bei Ordnungswidrigkeiten Präsenz zeigen ? Der letzte Versuch dieser Art in dem Viertel wo ich wohne mündete in mehrtägigen Straßenschlachten. Wenn ich dann so Sprüche eines Einsatzleiters bzgl. evtl. Gefährdung durch Randalierer „Wir sind eh’ in der Überzahl - die haben keine Chance“ auf einem Straßenfest höre, kommen doch starke Zweifel, daß hier mehr als das eigene Bedürfnis mal ordentlich aufzumischen, was zufällig vor den Knüppel kommt, mitspielt. Erwähnenswert ist auch, daß die Defensivstrategie, die dieses Jahr hier bei dem Fest praktiziert wurde, größeren Ausschreitungen entgegenwirkte. Evtl. einfach, weil die Polizei zwar sichtbar präsent aber nicht in behelmten 100er Blöcken klar abgrenzbar wahrgenommen wurde. Das erschwert ein Feindbild. Denn neben dem „Sieg“ des Staates über Horden randalierender Hools, sollten die damit verbundenen Kosten nicht außer acht gelassen werden. Und die umfassen neben der augenscheinlichen „Wiederinstandsetzung“ des Schlachtfeldes auch das Bild der Polizei in der Bevölkerung. Das extreme Härte letzterem förderlich ist, scheint mir zweifelhaft.

Für den starken Staat!

Gute umfassendere (Aus)Bildung und das nicht nur für Polisten, wäre wohl eher von Nöten.

Gruss
Enno

Servus Andreas,

wieder besseren wissens bin ich Deinen Rat gefolgt.
Fazit: Sachen stehen noch, dafür verstärkter Blick auf den ruhenden Verkehr.
Man merkt, Du bist noch recht jung und voller Optimismus.

Richard

Schon mal auf die Idee gekommen dem zuständigen Ordnungsamt
nen Tipp zu geben? Wohl kaum. zivilcourage wird in Deutschland
ja sein längerer Zeit klein geschrieben.

Servus Andreas,

wieder besseren wissens bin ich Deinen Rat gefolgt.
Fazit: Sachen stehen noch, dafür verstärkter Blick auf den
ruhenden Verkehr.
Man merkt, Du bist noch recht jung und voller Optimismus.

Richard

Jupps,

und Leute wie ich sind die Zukunft ;o) auch wenn ich Soldat bin und damit Beamtenähnliches Status habe ;o)

Gruß Andreas

Weißt du, man kann auch Verantwortung übernehmen, indem man zum Militär oder zur Polizei geht. Ich denke, das ist Ansichtssache!