Polizisten beleidigen

Hallo!

Merk dir eines, es wurde eh schon tausendmal gesagt und ist eigentlich nicht schwer zu verstehen: Es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht!

Nur weil mein Nachbar beim Falschparken nicht gestraft wurde, wird mein eigenes Falschparken nicht rechtmäßig!

Der Fehler kann also maximal darin liegen, dass der Nachbar nicht auch gestraft wurde, aber niemals, dass ich gestraft wurde.

Gruß
Tom

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Entnazifizierung
Hallo!

Also zur Entnazifizierung:

Wenn man eine Personengruppe pauschal ohne individuelle Differenzierung als minderwertig, Schlägertypen kurz und gut: böse Menschen betrachtet, wenn man es gar nicht als notwendig ansieht, Meinungsverschiedenheiten mit dieser pauschal bösen Menschengruppe in gegenseitigen Diskussionen zu klären und damit diese Menschen als Menschen zu respektieren, sondern es für richtig hält, seine Interessen mit persönlichen Diffamierungen gegen diese pauschal böse Menschengruppe durchzusetzen und damit diese Menschen nicht zu respektieren und somit auch eine pauschale Menschengruppe per se offensichtlich als minderwertig sieht - könnte man wirklich an Nazis denken.

Ich bin übrigens auch der Meinung, dass man in vielen Bereichen bei der Entnazifizierung nicht konsequent genug war.

Gruß
Tom

Ähm Frage: Auf welchem Mond wohnst du denn?
Das sind doch wirklich die hinterletzten Stammtischparolen ohne jegliches ARgument!

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Na ja, wir haben ja nicht umsonst amtliche Ausweispapiere in diesem unseren Lande. Wer der Meinung ist er müsse sie nicht mitführen braucht sich im Zweifelsfall dann auch nicht zu wundern, wenn ein Polizist dementsprechend handelt.

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Fast, aber nicht ganz korrekt: Für verdammt wenig Geld machen wir für die Bevölkerung fast alles und halten unseren Kopf hin.
Unser Gewissen sagt uns, dass wir das Richtige machen und das wir es machen müssen, weil es sonst keiner macht!

Für Geld machen wir also alles, und das ist dann ungeprüft ok.
Unser Gewissen schalten wir vor betreten der Arbeitsstelle
aus.

R

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Hallo!

Na ja, wir haben ja nicht umsonst amtliche Ausweispapiere in
diesem unseren Lande. Wer der Meinung ist er müsse sie nicht
mitführen braucht sich im Zweifelsfall dann auch nicht zu
wundern, wenn ein Polizist dementsprechend handelt.

Also so einfach ist das dann auch wieder nicht. Es gibt keine Pflicht zum Mitführen und der einzige Nachteil der daraus erwächst, ist, dass man bei zur Identitätsfeststellung festgenommen und angehalten werden kann - das wird hier dann wohl der Fall sein, weil ja der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit auf der Hand liegt.

Eine körperliche Durchsuchung ausschließlich deshalb, weil jemand keinen Ausweis dabei hat, ist aber sicherlich rechtswidrig, ob das in diesem Fall so war oder nicht, kann man hier natürlich seriöserweise nicht beurteilen.

Sollte das Verhalten der Polizei rechtswidrig gewesen sein ist es nicht nur richtig, sondern auch wichtig, sich dagegen zu wehren - nur aber eben nicht durch Beleidigungen, sondern auf dem Rechtsweg.

Gruß
Tom

Gegen die Rechtmäßigkeit habe ich keine Bedenken

Eine körperliche Durchsuchung ausschließlich deshalb, weil
jemand keinen Ausweis dabei hat, ist aber sicherlich
rechtswidrig, ob das in diesem Fall so war oder nicht, kann
man hier natürlich seriöserweise nicht beurteilen.

Nein die Durchsuchung ist rechtmäßig:

§ 46 OWiG
[Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren]
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

§ 163 b StPO [Festellung der Identität des Beschuldigten]
(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

Die zur Rede stehende Person hat eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Durch rein mündliche Personalienangaben oder ein nicht amtliches Dokument steht ihre Identität nicht fest.
Man wird aber in der Regel bei einer geringfügigen OWi nach Ausschöpfung aller Mittel vor Ort, also erfolgter Durchsuchung und Abgleich der Personalangaben über Funk von einer Mitnahme zur Dst. oder Paßeinsicht zu Hause absehen.
Und nichts anderes ist hier anscheinend passiert, die mildesten Maßnahmen wurden getroffen.
Neben der Verfolgung der OWi müssen hier auch Unbeteiligte soweit als möglich geschützt werden. Hat sich nämlich der Betroffene des kompletten Personaliensatzes einer unbeteiligten Person bedient wird durch die anschließenden Maßnahmen völlig unberechtigt in deren Rechtskreis eingegriffen. Ggf. stünde sogar der Verdacht einer Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB im Raum. Dann muss sich hier der Beamte widerum erklären, warum er vor Ort z.B. keine Durchsuchung zum Auffinden von Ausweispapieren durchgeführt hat.

M.

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Nachvollziehbar
Hallo!

Ja das halte ich so gesehen für zumindest nachvollziehbar, endgültig beurteilen kann ich das mangels entsprechender Ausbildung sowieso nicht.

Gruß
Tom

Hallo,
mal ungeachtet dem Fall, der so wie Du ihn darstellst, für mich auch eine völlig unverhältnismäßige Reaktion der Beamten darstellt - egal ob es irgendwas „offizielles“ gibt, daß das legitimieren könnte. Hast Du Dir einmal überlegt, woher eine rassistische oder fremdenfeindliche Tendenz bei Polizisten in bestimmten Außendienstpositionen herrühren könnte ? Ich sage bewußt „könnte“, da ich zwar auch den Eindruck habe (über Polizisten im Bekanntenkreis) aber nicht weiß, inwiefern das objektiv belegbar ist. Wenn man überdenkt, wie (Vor)Urteile/Einschätzungen von leicht abgrenzbaren Bevölkerungsgruppen gebildet werden (im Bsp. einfach durch die Hautfarbe), hat im erheblichen Maße der Anteil der Bevölkerungsgruppe Bedeutung, mit dem man bisher unmittelbaren Kontakt hatte. Wenn ein Polizist überwiegend durch seinen Job mit z.B. Farbigen „konfrontiert“ wird und ein nicht unerheblicher Teil derer Straftaten begangen haben, scheint es mir nachvollziehbar, daß sich bei dem Polizisten ein falsches Bild über Farbige i.allg. festsetzt. Einfach durch die ungünstige jobbedingte Vorauswahl. „Nachvollziehbar“ heißt nicht, daß ich das von Dir beschriebene Vorgehen toleriere aber mit der Kenntnis der Beweggründe und der „Trigger“ lassen sich solche Konfliktsituationen durch atypisches Verhalten (atypisch aus Sicht des Vorurteils) im Vorfeld vermeiden.

Gruss
Enno

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Hallo,

Die Frage war wie weit kann ich polizisten die mir auf den
keks gehen beleidigen ohne dafür geld an diese abführen zu
dürfen?
Und darauf lautet die Antwort eben garnicht.

mal ungeachtet das „gar nicht“, nicht mal sprachlich hier als Antwort taugt, ist der Vergleich mit dem Wirt, der von seinen Hausrecht Gebrauch macht doch haarsträubend. Der kann nach Lust & Laune, wenn ihm meine Visage nicht paßt, einen Rausschmiß fordern. Bei Polizisten sind die Handlungsoptinen zum Glück reglementiert und ob das Geäußerte strafrechtliche Relevanz hat, ist auch grob umrissen.

Gruss
Enno

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Das ist typisch Polizei

da muss man natürlich die ganze
schiene fahren vom abchecken der daten, gegen die mauer
stellen (mitten in der innenstadt fußgängerzone!!! vor
hunderten von leuten die vorbeigingen),abtasten (gründlichst!)
taschenkontrolle.

Dein Kumpel hatte keinen Ausweis dabei, da ist das völlig
normal und vor allem das mildeste Mittel.
§ 163 b StPO.

Schwerlich Dein Ernst. Laß Dich mal nachschulen!

„verhältnissmäßigkeit der mittel“ fällt mir da ein aber
egal…

Ein oft gebrauchter Begriff - meist von Menschen, die gar
nicht wissen was er bedeutet.

Insbesondere von Polizisten…

Hallo!

Ein oft gebrauchter Begriff - meist von Menschen, die gar
nicht wissen was er bedeutet.

Insbesondere von Polizisten…

Ja was bedeutet der Begriff „Verhältnismäßigkeit“ denn?

Gruß
Tom

Hurra! Eine „allgemeine Rechtsfrage“!!!

Das Mittel muss zur Erfüllung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und zumutbar sein!

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Hallo!

Da wird eine Frage gestellt, inwieweit man jemanden [ob
Polizist oder sonst wer] beleidigen kann ohne strafrechtliche
Konsequenzen !!! Noch zwei Monde und es wird nach Mord und
Totschlag gefragt ohne strafrechtliche Konsequenz.

Das hatten wir tatsächlich vor wenigen Wochen, als die hoch interessante Frage nach der Nachholung eines bereits abgeurteilten, aber nicht begangenen Mordes gestellt wurde.

Ein
Antwort auf die gestellte Frage ist und bleibt in meinen Augen
eine Anstiftung zu einer Straftat.

Also bitte, in welchem Land lebst Du denn? Es gibt Fragen, die weder gestellt noch beantwortet werden dürfen? Nicht bei uns. Was Anstiftung ist, lies bitte hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__26.html

Selbst die Billigung einer Straftat wird nur selten sanktioniert. Da muß man schon Horst Mahler heißen:

http://www.anwalt-tv.net/index2_full.php?feed=9515

Ich kann ja nicht [und will auch nicht] die Frage stellen, wie
ich den MOD bei WWW im Brett Polizei und Kriminalistik ohne
strafrechtliche Konsequenzen Beleidigen kann.

Aber warum sollte die Frage verboten sein? Und vor allem: Warum die Antwort? Diese ist eindeutig!

Was eine strafrechtlich relevante „Beleidigung“ ist, hängt zu großem Teil auch vom Opfer und den weiteren Umständen ab. Straffreiheit gibt es, wenn Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe vorliegen, sowie bei wechselseitig begangenen Beleidigungen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__199.html

Ist doch nicht schlimm, darauf zu antworten,oder?

Was hast DU eigentlich für ein Problem?

Dein Kumpel hatte keinen Ausweis dabei, da ist das völlig
normal und vor allem das mildeste Mittel.
§ 163 b StPO.

Schwerlich Dein Ernst. Laß Dich mal nachschulen!

Hier nochmal für Dich:

§ 46 OWiG
[Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren]
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

§ 163 b StPO [Festellung der Identität des Beschuldigten]
(1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; § 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.

Die zur Rede stehende Person hat eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Durch rein mündliche Personalienangaben oder ein nicht amtliches Dokument steht ihre Identität nicht fest.
Man wird aber in der Regel bei einer geringfügigen OWi nach Ausschöpfung aller Mittel vor Ort, also erfolgter Durchsuchung und Abgleich der Personalangaben über Funk von einer Mitnahme zur Dst. oder Paßeinsicht zu Hause absehen.
Und nichts anderes ist hier anscheinend passiert, die mildesten Maßnahmen wurden getroffen.
Neben der Verfolgung der OWi müssen hier auch Unbeteiligte soweit als möglich geschützt werden. Hat sich nämlich der Betroffene des kompletten Personaliensatzes einer unbeteiligten Person bedient wird durch die anschließenden Maßnahmen völlig unberechtigt in deren Rechtskreis eingegriffen. Ggf. stünde sogar der Verdacht einer Verfolgung Unschuldiger gem. § 344 StGB im Raum. Dann muss sich hier der Beamte widerum erklären, warum er vor Ort z.B. keine Durchsuchung zum Auffinden von Ausweispapieren durchgeführt hat.

Wenn Du eine andere Rechtsauffassung vertrittst könntest Du sie ja darlegen,wenn Du dazu in der Lage bist, statt mich immer nur aus der zweiten Reihe anzupöbeln.

„verhältnissmäßigkeit der mittel“ fällt mir da ein aber
egal…

Ein oft gebrauchter Begriff - meist von Menschen, die gar
nicht wissen was er bedeutet.

Insbesondere von Polizisten…

Ja na klar. K.A. was Du für ein Problem hast…

M.

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Hallo Mike,

Natürlich gibt es Möglichkeiten, siehe das Urteil zu „Soldaten
sind Mörder“ oder schau Dir mal Jokers Threads an, da wird
grundätzlich die Polizei unterschwellig beleidigt - k.A. was
das soll.

ganz offensichtlich hast du das Grundprinzip der Beleidigung nicht verstanden. Eine Beleidigung muss persönlich sein.
Wenn es also darum geht wie weit man bei einzelnen Beamten gehen kann, so bleibt die Antwort: Jede Beleidigung kann Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Also wie kann ich möglichst einen Menschen in Uniform ärgern
oder verletzen ohne bestraft zu werden.

Das ist deine Interpretation des ganzen, andere sehen da eben die Ursache dahinter.
Wie wäre es mal wenn du ein bischen über den Tellerrand hinaus sehen würdest?
Denn solche Fragen kommen nicht von ungefähr.

Aber die Antwort bleibt egal wie man es interpretiert gleich: „Es gibt keine Möglichkeit.“

Als MOD sollte man
sich mE deutlich von sowas distanzieren, wenn man die Frage
schon stehen läßt.

Ich teile deine Auslegung der Frage nicht, das ist das Problem.
Und ich habe mir von Polizisten mehr wie einen dummen, unangebrachten und vor allem überflüssigen Spruch im Leben anhören müssen… denn es gibt sie eben doch: Diese Einzelfälle in denen Polizisten die Grenzen dessen was Ihre Aufgabe ist überschreiten.
Aber ich bin immer freundlich und kooperativ gewesen, weil das die einzige Möglichkeit ist dieses Drama dann schnellst möglich zu beenden.

Daher habe ich eine andere Sichtweise wenn es genau um diese Einzelfälle geht.

Diese Sichtweise bezogen auf die Einzelfälle sagt in keinster Weise, dass ich Polizisten alle als aufgeblasen und machtgeil betrachte. Den es sind: Einzelfälle - schwarze Schafe gibt es überall.

Ich hab durchaus Respekt, wenn die „Truppe“ auch noch beim dritten Fehlalarm in unserer Bank ausrückt und vom Ernstfall ausgeht. Oder wenn sie am Unfallort alles regel hilft. Ja selbst bei Blizern rede ich nicht von Abzocke, da es MEIN Fehler war zu schnell zu sein.
Ja wirklich, ich bin stolz drauf, dass wir so eine Polizei haben.

Trotzdem sollte es erlaubt sein, auch die Einzelfälle zu betrachten, in denen es nicht so läuft.

Es geht nicht um eine Richtung die mir vorschwebt. Es geht
darum das sich diese Frage ganz ausschließlich darum dreht,
wie kann ich Polizisten schaden - auch wenns nur durch dumme
Sprüche ist.

Wie gesagt… eine unterschiedliche Auslegung des ganzen.
Ich empfinde das von deiner Seite auch als legitim, aber es gibt nun mal unterschiedliche Meinungen.

Und wenn dies der neue Sinn dieses Forums ist,
dann passt mir diese Richtung ganz und gar nicht. Vieleicht
wird nächstes Mal gefragt, wo die Schutzausrüstung
Schwachstellen hat - die Frage an sich ist auch nicht
strafbar…

Hier wurden schon ganz andere Fragen gestellt, daher ignoriere ich jetzt deine Polemik.

Nein. Ein einfacher normaler Satz hätte es auch getan.
Offensichtlich bist du aber nicht willig (denn dass du es auch
anders könntest, daran habe ich bisher keine Zweifel) einen
angemessen Schreibstil zu verwenden.

In diesem Falll erscheint mir der Stil angemessen.

Mir nicht. Trotzdem hab ich es nicht gelöscht…

Gerade die Ausdrucksweise mancher Ordnungshüter scheit es ja
zu sein, die manch Bürger auf die Palme bringt. Da liegt m.E.
der Zusammenhang.

Damit hatte ich bis jetzt keine Probleme.

Du nicht. Eventuell betroffene Personen?
Der der den dummen Spruch macht merkt es meist nicht.

Ich gehe jedoch davon aus, dass 99,5% aller Polizisten sich
korrekt verhalten.

Gut, dann wäre es anständig wenn Du Dich als MOD auch hinter
diese Leute stellen und es solchen Fragestellern attestieren
würdest.

Also kehren wir die Einzelfälle unter den Teppich?
Finde ich nicht richtig.
Scheint aber mit Blick in die Medien in gewissen Kreisen gar nicht so unüblich.

Vor allem geht es bei der ganzen Sache tatsächlich genau um
solchen Müll wie ich gleich vermutet habe, falls Du Dir mal
die Erklärungen der Fragers durchliest.

Die standen noch nicht da, als du hier das erste mal die Keule geschwungen hast.

Hier wurde nun
zufällig ein Schwarzer überprüft, weil er vor Polizisten eine
Kippe auf den Boden geworfen hat. Das ist dann natürlich
rassismus und deshalb muss man so eine Frage stellem um das
nächste Mal vorbereitet zu sein.

Ich glaube nicht dass es Rassismus ist.
Wenn du aber jetzt bestreiten willst, dass Polizisten Ihre Kontrollen nicht nach gewissen Stereotypen durchführen, dann machst du dich lächerlich.
Ob die in diesem speziellen Fall getroffenen Maßnahmen so notwendig waren lasse ich hier ausdrücklich aussen vor, weil ich nicht dabei war.
Du übrigens auch nicht.

Besonders lustig ist, dass
der Fragesteller selbst gar nicht betroffen war und der
Betroffene selbst anscheinend Verständnis für die
polizeilichen Maßnahmen hat - echt mal wieder typisch…

Du reitest auf einem Fall herum den du nicht kennst…

Gruß Ivo

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Wo wir gerade dabei sind …
Hallo,
… gibt es den Tatbestand der „Beihilfe zur Beleidigung“ - zumindest in der grauen Theorie ? Das hätte (wenn überhaupt) wohl eher in Christians Posting gepaßt. Als Bsp.: Eine Person A ohne Deutschkenntnisse, will eine neben mir stehende Person B beleidigen und fragt mich in seiner Landessprache: „Ich möchte B als Arschloch bezeichnen. Wie heißt das in deutsch ?“. Nachdem ich ihm die Übersetzung geliefert habe, setzt er die Beleidigung an B ab. Habe ich damit Beihilfe zur Beleidigung begangen :wink:. Ich war mir ja bewußt, was er vorhat und das das Vorhaben realisierbar ist.

Gruss
Enno

Hai,

Wenn man überdenkt, wie
(Vor)Urteile/Einschätzungen von leicht abgrenzbaren
Bevölkerungsgruppen gebildet werden (im Bsp. einfach durch die
Hautfarbe), hat im erheblichen Maße der Anteil der
Bevölkerungsgruppe Bedeutung, mit dem man bisher unmittelbaren
Kontakt hatte. Wenn ein Polizist überwiegend durch seinen Job
mit z.B. Farbigen „konfrontiert“ wird und ein nicht
unerheblicher Teil derer Straftaten begangen haben, scheint es
mir nachvollziehbar, daß sich bei dem Polizisten ein falsches
Bild über Farbige i.allg. festsetzt. Einfach durch die
ungünstige jobbedingte Vorauswahl.

Zustimmung!!! Wenn man sich z.B. in Frankfurt in den Gegenden bewegt, wo exzessiv gedealt wird und mal schaut, welche Merkmale bzgl. Hautfarbe und Herkunft dort vorherrschen, kann man sich nicht mehr wundern, wenn Menschen, die beruflich in diesem Umfeld arbeiten, im Laufe der Zeit ein verschobenes Weltbild bekommen und Menschen unwillkürlich auf Basis ihrer eigenen, natürlich nicht repräsentativen Erfahrungen einschätzen.

Ich habe 1980 mal für ein paar Wochen im Rahmen einer Ausbildung Kontrolldienst (Fahrausweiskontrollen) in Bahnen und Bussen machen müssen. Selbst in dieser kurzen Zeit hat sich bei mir durch ständigen Ärger (faule Ausreden, Lügen, Pöbeleien, tätliche Angriffe) mit Angehörigen immer der gleichen Bevölkerungsgruppen einiges an meiner Einstellung geändert. Glücklicherweise war das nur ein kurzes Gastspiel, aber wie soll das bei denen sein, die das ein Leben lang machen?

Natürlich muss jeder zunächst einmal als unschuldig bzw. unverdächtig gelten, solange es keinen anderen Anhaltspunkt gibt, aber kaum ein Mensch kann seine täglichen, persönlichen Erfahrungen vollkommen außen vor lassen.

Grüße
Sebastian

Hallo!

Na klar! Geht glatt durch!

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ganz offensichtlich hast du das Grundprinzip der Beleidigung
nicht verstanden. Eine Beleidigung muss persönlich sein.

Ich glaube Du hast mich nicht ganz verstanden. Nehmen wir mal Deine Profession als Bankkaufmann. Wenn ich sage alle Bankkaufmänner sind Langweiler und Sesselfurzer, dann ist das rechtlich keine Beleidigung, aber ich glaube kaum, dass Du Dich über so eine Äußerung freust.

Wenn es also darum geht wie weit man bei einzelnen Beamten
gehen kann, so bleibt die Antwort: Jede Beleidigung kann
Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Es wurde hier schon gesagt: Wenn ich mich einigermaßen geschickt anstelle, kann ich jeden treffen ohne ihn rechtl. zu beleidigen. Dafür brauche ich keine Anleitung.

Also wie kann ich möglichst einen Menschen in Uniform ärgern
oder verletzen ohne bestraft zu werden.

Das ist deine Interpretation des ganzen, andere sehen da eben
die Ursache dahinter.
Wie wäre es mal wenn du ein bischen über den Tellerrand hinaus
sehen würdest?
Denn solche Fragen kommen nicht von ungefähr.

In jeder Berufsgruppe gibts Menschen die ihren Job nicht besonders gut machen, oder mal einen schlechten Tag haben. Trotzdem muss ich hier nicht fragen, wie ich einen Berufsstand möglichst beleidigen kann ohne mich strafbar zu machen.
Das wäre so als würde ich behaupten: Viele Bankkaufleute wollen einen doch auch immer nur für ihre Bank über den Tisch ziehen. Echte Beratung gibts da gar nicht…
Und dann noch meine, es ist über den Tellerrand hinausschauend mich in der möglichen Beleidigung dieser Personen hier beraten zu lassen.

Aber die Antwort bleibt egal wie man es interpretiert gleich:
„Es gibt keine Möglichkeit.“

Das Du das nicht verstehst… Wenn ich jemand kontrolliere, der schwarz ist und der behauptet nun, ich kontrolliere ihn bloß weil er schwarz ist, obwohl ich ihm die tatsächlichen Gründe genannt habe und Leute drum herum fangen auch noch an Antiapartheitslieder zu singen, dann ist das einerseits bescheuert, aber andererseits fühlt man sich als jemand, der völlig korrekt seine Arbeit erledigt, irgendwo beleidigt weil man als NAZI abgestempelt wird. Strafrechtlich liegt jedoch keine Beleidigung vor.

Und ich habe mir von Polizisten mehr wie einen dummen,
unangebrachten und vor allem überflüssigen Spruch im Leben
anhören müssen… denn es gibt sie eben doch: Diese
Einzelfälle in denen Polizisten die Grenzen dessen was Ihre
Aufgabe ist überschreiten.

Was meinst Du wie viele dumme und unangebrachte Sprüche ich mir von Bürgern anhören musste. Geb ich deshalb in der Polizeischule Unterricht im Bürgerverscheißern?

Daher habe ich eine andere Sichtweise wenn es genau um diese
Einzelfälle geht.

Wenn es darum ginge, wie man sich bei solchen Einzelfällen richtig beschwert, würde ich nichts sagen, das ist der richtige Weg. Aber mit dummen Sprüchen dagegen zu halten schaukelt jede Situation nur unnötig hoch.

Es geht nicht um eine Richtung die mir vorschwebt. Es geht
darum das sich diese Frage ganz ausschließlich darum dreht,
wie kann ich Polizisten schaden - auch wenns nur durch dumme
Sprüche ist.

Wie gesagt… eine unterschiedliche Auslegung des ganzen.
Ich empfinde das von deiner Seite auch als legitim, aber es
gibt nun mal unterschiedliche Meinungen.

Ich wiederhols nur nochmal:
„wie weit kann ich polizisten die mir auf den keks gehen beleidigen ohne dafür geld an diese abführen zu dürfen?“

Ich weiss nicht wie man zum Sinn dieser Frage verschiedene Meinungen haben kann.

Damit hatte ich bis jetzt keine Probleme.

Du nicht. Eventuell betroffene Personen?
Der der den dummen Spruch macht merkt es meist nicht.

Also bei der heutigen Bereitschaft sich über alles und jedes zu beschweren, merkt man das nach meiner Erfahrung sehr schnell.

Gut, dann wäre es anständig wenn Du Dich als MOD auch hinter
diese Leute stellen und es solchen Fragestellern attestieren
würdest.

Also kehren wir die Einzelfälle unter den Teppich?
Finde ich nicht richtig.
Scheint aber mit Blick in die Medien in gewissen Kreisen gar
nicht so unüblich.

Wenn wir hier über einen Einzelfall sprechen würden und wie man sich auf offiziellem Wege wehren kann, dann wäre das auch ok. Aber nicht mit - wie kann ich generell Polizisten beleidigen…

Vor allem geht es bei der ganzen Sache tatsächlich genau um
solchen Müll wie ich gleich vermutet habe, falls Du Dir mal
die Erklärungen der Fragers durchliest.

Die standen noch nicht da, als du hier das erste mal die Keule
geschwungen hast.

Aus Erfahrung war es nicht schwer das schon vorher zu erkennen.

Hier wurde nun
zufällig ein Schwarzer überprüft, weil er vor Polizisten eine
Kippe auf den Boden geworfen hat. Das ist dann natürlich
rassismus und deshalb muss man so eine Frage stellem um das
nächste Mal vorbereitet zu sein.

Ich glaube nicht dass es Rassismus ist.

Das freut mich.

Wenn du aber jetzt bestreiten willst, dass Polizisten Ihre
Kontrollen nicht nach gewissen Stereotypen durchführen, dann
machst du dich lächerlich.

Das mag sein, aber in Zusammenhang mit Ort und Zeit. Und das sie das tun hängt wiederum mit ihrer Erfahrung und Kriminalitätslagebildern zusammen. Ob in diesem Fall das Wegwerfen einer Zigarrette nur der Aufhänger war um an einem kriminalitäsbelasteten Ort eine Person zu überprüfen, die rein äußerlich zum hier vorherrschenden Täterkreis gehört kann ich von hier aus nicht sagen. Aber niemand macht sich die Arbeit einer Personenüberprüfung nur um irgendjemand wegen seiner Hautfarbe zu überprüfen, das wäre Zeitverschwendung und bringt außer Ärger nichts ein.

Ob die in diesem speziellen Fall getroffenen Maßnahmen so
notwendig waren lasse ich hier ausdrücklich aussen vor, weil
ich nicht dabei war.
Du übrigens auch nicht.

Stimmt, wie in allen Fällen über die wir hier so sprechen und die trotzdem durchdiskutiert werden. Sonst wäre dieses und das Rechtsforum wohl sinnlos - wir waren nie dabei.

Besonders lustig ist, dass
der Fragesteller selbst gar nicht betroffen war und der
Betroffene selbst anscheinend Verständnis für die
polizeilichen Maßnahmen hat - echt mal wieder typisch…

Du reitest auf einem Fall herum den du nicht kennst…

Das stimmt, aber genau das hat er geschrieben.

M.

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