Ach so, ansonsten kann ich Mike nur voll und ganz beipflichten!
Mal ruhig bleiben!
Mal ne frage die bitte ohne erörterung ob der beweggründe
und/oder moralische zeigefinger…
Das ist wohl mächtig in die Hose gegangen.
wie weit kann ich polizisten die mir auf den keks gehen
beleidigen ohne dafür geld an diese abführen zu dürfen?
Ganz unberechtigt ist diese Frage nicht, denn daß man sich mal aufregt, mag verständlich sein. Und daß man deutlich etwas sagen will, ohne zuviel zu sagen, finde ich auch nicht ungewöhnlich.
Allerdings fällt eine Beleidigung wohl aus. Das liegt in der Natur der Sache. Dies ist eben nicht straffrei.
Wer aber was auf der Kette hat, kann Polizisten durchaus seine Abneigung kundtun ohne eine Beleidigung im eigentlichen Sinn. Das geht durch geistige Überlegenheit. Muß aber jeder selbst wissen.
Das Ausgangsposting interpretiere ich so, daß es um eher unberechtigte Aktionen der Polizei geht (Ja, die Jungs können auch mal nützlich sein!). Und für solche Fälle sollten sich die Moralapostel hier einmal zurückhalten. Denn wer im Gegensatz zu den meisten hier die Polizei nicht nur aus theoretischen Gesetzestexten kennt, weiß, daß so etwas nicht selten ist. Die sind ja sogar schon so weit, daß sie arglose Rentner durch die Tür erschießen dürfen, ohne daß jemand danach kräht. Uneingeschränkter Rückhalt durch die Justiz.
Nur sollte man in jedem Fall von Beleidigungen absehen. Denn wenn sie so simpel gestrickt sind, daß ein Polizist sie versteht, ist man meist geliefert. Was man auch nachvollziehen kann. Denn wer will, wenn er schon keinen vernünftigen Job bekommen hat, sowas auch schlucken müssen?
Aber um es auf den Punkt zu bringen und im Gegensatz zu den anderen eine Antwort zu geben:
Das Zuhalten der Nase soll kostenfrei sein.
(Es geht um Deine Nase - laß die Finger von dem Typen!)
In diesem Sinne:
Viel Spaß dabei!
Nonsens^10
Hallo,
ich begrüße Ivo’s Entscheidung.
Da wird eine Frage gestellt, inwieweit man jemanden [ob
Polizist oder sonst wer] beleidigen kann ohne strafrechtliche
Konsequenzen !!! Noch zwei Monde und es wird nach Mord und
Totschlag gefragt ohne strafrechtliche Konsequenz.
Gut, daß Du nicht gleich zum Xenozid übergegangen bist. Ungeachtet evtl. Spielregeln in www, habe ich keine Probleme theoretisch über so ziemlich alles zu diskutieren. Im Ernst, die Diskussion zum Thema „der perfekte Mord“ ist dermaßen häufig schon geführt worden und Bestandteil von Büchern, daß hier auch nicht sonderlich viel erhellendes kommen wird. Es zeugt von Einfallslosigkeit zu glauben, daß diegleiche Frage anders verpackt, nicht jedes Reglement umgehen würde und Dir die Absicht dahinter noch nicht einmal bewußt gewesen wäre.
Ein Antwort auf die gestellte Frage ist und bleibt in meinen Augen
eine Anstiftung zu einer Straftat.
In Deinen Augen, das war’s dann aber auch schon. Anstiftung setzt das motivieren des Fragestellers vorraus.
Gruss
Enno
Richtig!
Sehr gut, so gehört sich das für einen Moderator!
Auch solche Fragen müssen beantwortet werden. Und so scharf fand ich sie nicht gestellt.
Weiter so!
Jetzt frage ich Dich allen ernstes: ist das Gerechtigkeit?
Das war nicht die Frage und dafür kann die Politesse nix, sie wird nun mal für nichts anderes bezahlt, als die bestehenden Regelungen durchzusetzen.
Nein, das ist Ignoranz, Willkür und Abzocke.
Das magst Du so sehen, bloß auch dafür kann die Frau nix.
Ursprünglich war es so gedacht, daß das Gesetz dem Menschen
dient, und nun ist es umgekehrt.
Manchmal leider schon…
M.
Hallo,
Das Zuhalten der Nase soll kostenfrei sein.
zuhalten oder ähnliches am falschen Ort, zur falschen Zeit … *g*
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,320594,00.html
Gruss
Enno
Zwei verbreitete Irrtümer
Hai,
beleidigungen sind ja beamtenbeleidigung, klar, …
Irrtum Nr. 1: „Beamtenbeleidigung“
Beamtenbeleidigung gibt es nicht, nur Beleidigung, und die ist strafbar, ob nun zum Nachteil eines (Polizei-)Beamten oder eines anderen Menschen.
Irrtum Nr. 2: Es gibt beleidigende Formulierungen, die nicht den Tatbestand der Beleidigung erfüllen können.
Keine Ahnung, wer das erfunden hat. Jede , noch so sorgfältig formulierte Äußerung, die erkennbar zum Ziel hat, den Betroffenen herabzuwürdigen, kann als Beleidigung gewertet werden. Es kommt nicht so sehr auf die Formulierung an, sondern auf die Gesamtheit der Äußerung, auf den Kontext, auf die Art, wie sie vorgebracht wird usw.
Also: In dem Moment, wo deine Äußerung als Beleidung wirksam ist (und das ist ja wohl dein Ziel), kann sie auch als solche geahndet werden.
Im Übrigen finde ich deine Beispiele arm und primitiv. Selbst wenn es so wäre, dass die Polizei nicht entnazifiziert wurde, willst du ernsthaft einen Polizeibeamten von heute in die Nähe der Nazis rücken? Und das mit dem Hauptschulabschluss … sind Menschen mit HS-Abschluss minderwertig? Menschen zweiter Klasse? Damit beleidigst du gleichzeitig alle diese Menschen, indem du das als Negativkriterium verwendest.
Ich fände es auch nicht schön, wenn ich einem Polizeibeamten eine korrekte Auskunft geben würde (z.B. „Keinen Alkohol getrunken.“) und er dies ohne Grund in Zweifel ziehen würde. Komischerweise hat das bei mir aber noch nie ein Beamter gemacht.
Wenn es aber passiert, gibt es doch nur eines: Ausgesucht höflich und korrekt bleiben, er wird schon merken, dass man die Wahrheit gesagt hat. Ihn dann deswegen zu beleidigen, ist einfach arm, primitiv und auch dumm, denn entweder nutzt es gar nichts (wenn der Beamte das einfach ignoriert), oder es geht nach hinten los.
Wenn ein Beamter wirklich absolut zu weit geht, dann bleibt Dir ja immer noch eine Beschwerde.
Ich wundere mich manchmal, was sich Polizeibeamte alles anhören, ohne Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten. Wahrscheinlich kämen sie zu nichts anderem mehr, wenn sie da jedesmal „zugreifen“ würden.
Was machst du eigentlich, wenn dir eine Verkäuferin auf den Nerv geht, dich vielleicht unfreundlich, schlecht oder umkompetent bedient? Beleidigst du die auch gleich? Wenn nicht, warum dann einen Pol.-Beamten, wenn der seine Arbeit nicht so macht, wie du dir das vorstellst?
Grüße
Sebastian
Hallo,
Hier geht es um diejenigen die einfach mal den großen Maxe
rauskehren wollen weil sie sonst keine andere Befriedigung
haben… Das es häufig solche Pollizisten gibt, ist eine
Ermessensfrage, aber ich würde ganz einfach sagen, ja.
Das ist ja interessant, daß Du schon genügend Kontakte für eine repräsentative Meinung hattest.
Selbstselektive Prozesse sorgen dafür und auch in
Polizeischulen wird dies ja immer wieder gelehrt das man im
Zweifelsfall das Gesetz auf seiner Seite hat
Warst Du in einer Polizeischule oder woher weißt Du das?
(Originalton
eines Polizisten:„hab einen tollen Beruf, hab immer recht, und
die müssen auch noch freundlich zu mir sein wenn ich die in
den Arsch ficke“)
Es ist einfach unfair hier sich nicht wehren zu dürfen, denn
wer macht sich den wirklich die Mühe einer
Dienstaufsichtsbeschwerde ?
Zwei Möglichkeiten: Entweder gab es Zeugen für diese Entgleisung, dann reicht es für eine Dienstaufsichtsbeschwerde, oder es gab keine, dann kannst Du Deiner Meinung freien Lauf lassen - er hat dann auch keine. Auf eine solche Dummbrotaussage mit Beleidigung zu reagieren, wäre Sichniederlassen auf gleiches Niveau.
Ein Rindvieh bleibt ein Rindvieh
auch wenn es eine Uniform tragen sollte.
Richtig, aber auch, wenn es keine trägt. Rindviecher als Menschen verkleidet gibt es in jeder Bevölkerungsgruppe und Profession.
Also, was wären Redewendungen/Wörter/Analogien/Metaphern die
man *straffrei* rüberbringen kann ohne von denen gleich mit
gummiknüppeln zum Kassieren geschleift zu werden ? Gibt es
überhaupt solche oder hat der Polizist eben einfach immer
recht?
-
Wenn es Dir soviel mehr bringt, eine Beleidigung auszusprechen, als möglicherweise mit Sachargumenten zu reagieren, dann habe bitte den Hintern in der Hose, wenn es um die Konsequenzen geht.
-
Für Beleidigungen gilt wohl das gleiche Prinzip wie für schlagfertige Antworten: Sind sie einstudiert, dann sind sie uncooler als ein Bausparvertrag oder Wohnen bei Mutti mit 40. Das unterscheidet dann auch einen Gottschalk oder Jauch von einem Carrell.
Gruß
mowei
Was machst du eigentlich, wenn dir eine Verkäuferin auf den
Nerv geht, dich vielleicht unfreundlich, schlecht oder
umkompetent bedient? Beleidigst du die auch gleich? Wenn
nicht, warum dann einen Pol.-Beamten, wenn der seine Arbeit
nicht so macht, wie du dir das vorstellst?
Nein, dann geh ich woanders einkaufen, wenn das eine Verkäuferin macht. Nur wird die mich auch nicht zusammenschlagen wenn ich einfach weggehe.
gut, ohne nennung von namen mal den grund der mich aufgeregt hat …
bekannter von mir in der innenstadt, schmeißt zigarettenstummel (wirklich nichts weiter) auf boden… polizisten hinter ihm machen gleich auf superman.
dann kommt natürlich hinzu das diese person schwarz war (zwar deutsch aber das ist den meisten polizwisten scheißegal… nichts ist so gut um aufzufallen bei polizisten wie das man ein drecksnigger ist)… da muss man natürlich die ganze schiene fahren vom abchecken der daten, gegen die mauer stellen (mitten in der innenstadt fußgängerzone!!! vor hunderten von leuten die vorbeigingen),abtasten (gründlichst!) taschenkontrolle. das ganze mit anbrülleen etc. natürlich nix gefunden, wieso auch?!
nein, diese person ist einer der liebsten menschen die ich kenne, der noch wie einige es hier wollen „echte achtung“ hat vor diesem system und seinen willigen helfern… ich an seiner stelle wäre ausgerastet … er hatte dafür noch verständnis von wegen es wäre ja sein fehler gewesen… „verhältnissmäßigkeit der mittel“ fällt mir da ein aber egal…
kommt mir nicht mit beschwerde oder so … geht ja doch alles nach irgendeiner vorschrift mit der die sich dann rausreden. „aber huch das war ja selbstschutz, er sah so gefährlich aus mit seiner dunklen haut“
kann man vielleicht merken das ich *etwas* verbittert bin?
Hi,
wie du schon gelsen hast: Beleidigen darfst Du straffrei nicht. Da gibt es auch keinerlei Auswege durch irgendwelche Formulierungen.
Woran Dir ja aber eigentlich gelegen ist, ist deine seelische Verletzung in einer demütigenden Situation zu heilen. Vor allem willst Du es dem Beamten wenigstens ein bischen heimzahlen.
Dazu ist nötig, daß Du in der Situation ein Überlegenheitsgefühl entwickelst. Alles andere wird nicht funktionieren.
Und aus Dieser Überzeugung kannst Du dann z.B. dem Polizisten ruhig, aber hart irgendetwas sagen, das ihm Deine Abneigung gegen ihn und sein Vorgehen mitteilt. Was das dann konkret ist, ist ziemlich egal. Ein ruhig, aber standfest gesagtes „Ich kann sie nicht leiden“ ist dann wirkungsvoller als jeder Kraftausdruck.
Das entscheidende für Dich muss sein ihm zu zeigen daß er Dir Deinen Stolz nicht genommen hat.
Soviel zu meiner Küchenpsychologie.
Liebe Grüße,
Max
Hai,
… schmeißt
zigarettenstummel (wirklich nichts weiter) auf boden…
…
… vom abchecken der daten, gegen die mauer
stellen (mitten in der innenstadt fußgängerzone!!! vor
hunderten von leuten die vorbeigingen),abtasten (gründlichst!)
taschenkontrolle.
Da würde mich jetzt mal folgendes interessieren:
Angenommen, es war wirklich genau so, das einzige Fehlverhalten des Betroffenen bestand in der ordnungswidrigen „Entsorgung“ des Zigarettenstummels.
Rechtfertigt das - ohne weitere Verdachtsmomente - eine körperliche Durchsuchung? Oder muss da noch was dazukommen?
Wie sind da die Vorschriften?
Mike?
Grüße
Sebastian
Hallo,
Jede , noch so sorgfältig formulierte :Äußerung, die erkennbar zum Ziel hat,
den Betroffenen herabzuwürdigen, kann als Beleidigung gewertet werden.
Völlig korrekt - „kann“. Eine Formulierung aus der sich nur nicht trivial eine Beleidigung ableiten läßt, hat dagegen wohl faire Chancen vor Gericht nicht als Beleidigung durchzugehen. Nur ergibt sich unter der Annahme geistiger Beschränkheit des Beamten (die hier scheinbar getätigt wird), eine Zwickmühle. Nonverbal läßt sich dagegen eine Menge strafrechtlich irrelevantes machen.
Beleidigungen egal wie „unverfänglich verpackt“, sind hier in jeder Hinsicht völlig deplaziert. Die prinzipielle Kritik an Beleidigungen, die neben dem „Empfänger“ durch ihre pauschale Art ganze Gruppierungen betreffen, teile ich auch.
Komischerweise hat das bei mir aber noch nie ein Beamter gemacht.
Ob Alkoholkonsum vorliegt, wird im Vorfeld durch das Verhalten und den Atem abgeschätzt (u.a. scharfer Geruch nach Hustenbonbons). Bei Drogen im Sinne des BTMG bestimmen wohl eher Vorurteile, ob zur Taschenlampe bzw. unmittelbar zum Schnelltest gegriffen wird .
Wenn es aber passiert, gibt es doch nur eines: …
In dem Fall sollte der Zeitverlust einfach die Bemessungsgrundlage sein. Der Test wird ohnehin durchgeführt, notfalls auf dem Revier. Ich glaube es geht ihm auch eher um solche „Späße“ wie die Kontrolle der Blinker, des Verbandskasten etc., im Rahmen einer völlig anderen Kontrolle (z.B. Drogentest). Solche „Extras“, meist durch blöde Bemerkungen von Insassen provoziert, lassen sich m.E. nach aber durch selbstsicheres, progressives Auftreten abwiegeln. Wie „progressiv“ das letztlich beim Beamten ankommt, läßt sich daran bemessen, ob und wenn, wie nervös an der Sicherung der Waffe rumgefingert wird *g*.
Was machst du eigentlich, wenn dir eine Verkäuferin auf den
Nerv geht, dich vielleicht unfreundlich, schlecht oder umkompetent bedient?
Der Vergleich hinkt, da ein Polizeibeamter durch seine Sonderbefugnisse die bessere Machtposition hat. Was dem Fragesteller vermutlich übel aufstößt, ist das Erleben seiner Ohnmacht gegenüber den (aus seiner Sicht) Schikanen des Beamten.
Gruss
Enno
Unklar
Hallo,
Klare Antwort:
B>GARNICHT
da das mehrfach aufgegriffen wurde - wieso soll das nicht möglich sein, wenn man von der witzlosen Erklärung absieht, statt dem umgangssprachlichen Begriff „Beleidigung“, dem im Strafrecht gebräuchlichen Begriff zu verwenden.
Gruss
Enno
Angenommen, es war wirklich genau so, das einzige
Fehlverhalten des Betroffenen bestand in der ordnungswidrigen
„Entsorgung“ des Zigarettenstummels.Rechtfertigt das - ohne weitere Verdachtsmomente - eine
körperliche Durchsuchung? Oder muss da noch was dazukommen?Wie sind da die Vorschriften?
ach ja… er hatte kein geld mit zum bezahlen… und der ausweis war ein blutspendeausweis von aventis, kein „richtiger“ *schulterzuck*
Das war nicht die Frage und dafür kann die Politesse nix, sie
wird nun mal für nichts anderes bezahlt, als die bestehenden
Regelungen durchzusetzen.
Für Geld machen wir also alles, und das ist dann ungeprüft ok.
Unser Gewissen schalten wir vor betreten der Arbeitsstelle aus.
R
Das ist typisch Deutschland
bekannter von mir in der innenstadt, schmeißt
zigarettenstummel (wirklich nichts weiter) auf boden…
polizisten hinter ihm machen gleich auf superman.
Was ist daran „Supermann“? Die machen bloß ihre Arbeit.
dann kommt natürlich hinzu das diese person schwarz war (zwar
deutsch aber das ist den meisten polizwisten scheißegal…
Was ist den Polizisten egal? Das er deutsch ist oder das er schwarz ist?
nichts ist so gut um aufzufallen bei polizisten wie das man
ein drecksnigger ist)…
Ja na klar - wird ein schwarzer überprüft ist man Rassist. Wird irgendein Glautzkopf mit Bomberjacke ganz genau so überprüft ist das wieder ok - das ist typisch Deutschland.
da muss man natürlich die ganze
schiene fahren vom abchecken der daten, gegen die mauer
stellen (mitten in der innenstadt fußgängerzone!!! vor
hunderten von leuten die vorbeigingen),abtasten (gründlichst!)
taschenkontrolle.
Dein Kumpel hatte keinen Ausweis dabei, da ist das völlig normal und vor allem das mildeste Mittel.
§ 163 b StPO.
das ganze mit anbrülleen etc.
Ob das sein muss kann ich nicht beurteilen, ich war nicht dabei.
natürlich nix
gefunden, wieso auch?!
Eben - auch nicht seinen Ausweis.
nein, diese person ist einer der liebsten menschen die ich
kenne, der noch wie einige es hier wollen „echte achtung“ hat
vor diesem system und seinen willigen helfern…
Leider steht sowas den Menschen, ob schwarz, bunt oder weiß nicht auf der Stirn geschrieben.
ich an seiner
stelle wäre ausgerastet … er hatte dafür noch verständnis
von wegen es wäre ja sein fehler gewesen…
Da sieht man das Dein Kumpel offensichtlich ein vernüftigerer Mensch ist als Du.
„verhältnissmäßigkeit der mittel“ fällt mir da ein aber
egal…
Ein oft gebrauchter Begriff - meist von Menschen, die gar nicht wissen was er bedeutet.
kommt mir nicht mit beschwerde oder so … geht ja doch alles
nach irgendeiner vorschrift mit der die sich dann rausreden.
„aber huch das war ja selbstschutz, er sah so gefährlich aus
mit seiner dunklen haut“
Ganz genau - die reden sich mit einer „Vorschrift“ - mit einer Rechtsgrundlage raus, die ihnen einfach mal erlaubt hat zu tun, was sie getan haben.
Dein Kumpel hat eine Ordnungswidrigkeit genau vor den Augen von Polizisten begangen. Einige Menschen finden das normal, aber ein großteil der Bürger versteht nicht - und das mit recht - wenn die Polizei ín solchen Fällen nichts unternimmt. Und nun wurde dein Freund nach dem was Du hier schreibst rechtmäßig Überprüft und nach Ausweispapieren durchsucht.
Das münzt Du hier gleich auf Rassismus um, bist „verbittert“ und sucht möglichkeiten Polizisten zu beleidigen - ist doch lächerlich oder???
Aber ich kenne das. Man nimmt schwarze Drogendealer in einem Park fest, da finden sich Menschen zusammen, die Antiapartheitslieder singen…
Was kann die Polizei dafür, dass die Personen schwarz sind?
kann man vielleicht merken das ich *etwas* verbittert bin?
Bloß mit welchem Grund???
M.
Hallo,
Klare Antwort:
B>GARNICHTda das mehrfach aufgegriffen wurde - wieso soll das nicht
möglich sein, wenn man von der witzlosen Erklärung absieht,
statt dem umgangssprachlichen Begriff „Beleidigung“, dem im
Strafrecht gebräuchlichen Begriff zu verwenden.
Die Frage war wie weit kann ich polizisten die mir auf den keks gehen beleidigen ohne dafür geld an diese abführen zu dürfen? Und darauf lautet die Antwort eben garnicht. Wenn Du dem Wirt in der Kneipe auf den S*** gehst schmeist der Dich ja auch raus und fertig.
Wenn Du auf der Autobahn drängelst kriegst Du auch über kurz oder lang Probleme.
Ansonsten werde ich hier bestimmt keine Anleitung zum beleidigen von anderen Leuten abgeben. Alles andere gehört fürmich zumindest eher in die Ecke „Märchenstunde“.
Gruß
h.
Und die klare Antwort ist: GAR NICHT.
Konsequenzen sind immer zu fürchten, auch wenn die meisten
Polizisten hierbei meist selbst die Ruhe behalten.
Natürlich gibt es Möglichkeiten, siehe das Urteil zu „Soldaten sind Mörder“ oder schau Dir mal Jokers Threads an, da wird grundätzlich die Polizei unterschwellig beleidigt - k.A. was das soll.
Weil hier gefragt wird, wie man sich gegen deinen Berufsstand
verbal wehren kann, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt?
Nein, hier wurde gefragt:
wie weit kann ich polizisten die mir auf den keks gehen beleidigen
ohne dafür geld an diese abführen zu dürfen?
Also wie kann ich möglichst einen Menschen in Uniform ärgern oder verletzen ohne bestraft zu werden. Als MOD sollte man sich mE deutlich von sowas distanzieren, wenn man die Frage schon stehen läßt.
Ich glaube dass hier die meisten Fragen durchaus akzeptabel
sind.
Das sind sie mit Sicherheit.
Wenn du ein Problem damit hast, dass einige nicht in die
Richtung gehen die dir vorschweben so steht das auf einem
anderen Blatt.
Und es bleibt natürlich jedem selbst überlassen wie er darauf
reagiert.
Es geht nicht um eine Richtung die mir vorschwebt. Es geht darum das sich diese Frage ganz ausschließlich darum dreht, wie kann ich Polizisten schaden - auch wenns nur durch dumme Sprüche ist. Und wenn dies der neue Sinn dieses Forums ist, dann passt mir diese Richtung ganz und gar nicht. Vieleicht wird nächstes Mal gefragt, wo die Schutzausrüstung Schwachstellen hat - die Frage an sich ist auch nicht strafbar…
Nein. Ein einfacher normaler Satz hätte es auch getan.
Offensichtlich bist du aber nicht willig (denn dass du es auch
anders könntest, daran habe ich bisher keine Zweifel) einen
angemessen Schreibstil zu verwenden.
In diesem Falll erscheint mir der Stil angemessen.
Gerade die Ausdrucksweise mancher Ordnungshüter scheit es ja
zu sein, die manch Bürger auf die Palme bringt. Da liegt m.E.
der Zusammenhang.
Damit hatte ich bis jetzt keine Probleme.
Ich gehe jedoch davon aus, dass 99,5% aller Polizisten sich
korrekt verhalten.
Gut, dann wäre es anständig wenn Du Dich als MOD auch hinter diese Leute stellen und es solchen Fragestellern attestieren würdest.
Vor allem geht es bei der ganzen Sache tatsächlich genau um solchen Müll wie ich gleich vermutet habe, falls Du Dir mal die Erklärungen der Fragers durchliest. Hier wurde nun zufällig ein Schwarzer überprüft, weil er vor Polizisten eine Kippe auf den Boden geworfen hat. Das ist dann natürlich rassismus und deshalb muss man so eine Frage stellem um das nächste Mal vorbereitet zu sein. Besonders lustig ist, dass der Fragesteller selbst gar nicht betroffen war und der Betroffene selbst anscheinend Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen hat - echt mal wieder typisch…
M.
Hallo!
Ich stimme dem auch voll zu, möchte aber noch ergänzen: natürlich kommt es vor, dass die Polizei auch manchmal nicht im Recht ist. Diesfalls kann man sich dagegen aber problemlos wehren, solche Mittel sieht der Rechtsstaat vor - eine Beleidigung zählt aber nicht dazu und ist sicherlich das ungeeignetste und übrigens auch dümmste Mittel.
Gruß
Tom