Hallo Tom,
Es lässt sich ein
Recht auf Übertretung einer Geschwindigkeitsbegrenzung weil
ich diese nicht für notwendig erachte, nunmal nach den Regeln
der Denklogik nicht begründen.
Also zusammengefasst: wenn du eine Verkehrsübertretung
begehst, die Regel gesetzeskonform beschlossen und gehörig
kundgemacht ist und dich ein Polizist deshalb anzeigt, dann
handelt er völlig korrekt und erfüllt seine Dienstpflicht -
und du musst dich an Gesetze halten - egal ob du vor einer
Schule, auf einer engen, breiten oder sonstwie Straße fährst.
Es geht doch gar nicht darum, dass man das Recht der Nichtbeachtung von Gesetzen für sich beansprucht.
Wenn Kontrollen gezielt an Stellen mit geringem Gefahrenpotential durchgeführt werden, wo viele Autofahrer schon mal ein bisschen „drauflegen“ (auch wenn das nicht in Ordnung ist) und an besonders gefährlichen Stellen (in der Nähe von Kindergärten und Schulen z.B., wo die meisten Autofahrer langsam fahren) selten oder gar nicht kontrolliert wird (weil da nur wenige Fälle zusammenkommen), dann entsteht der Eindruck , dass mit diesen Kontrollen weniger die Verkehrssicherheit erhöht und das Gesetz durchgesetzt, sondern in erster Linie die Kasse aufgefüllt werden soll. Ob das wirklich so ist, sei mal dahingestellt.
Damit sinkt die Akzeptanz der Geschwindigkeitskontrollen in der Bevölkerung, und das ist schade.
Ich habe mal eine Kontrolle in der Nähe einer Schule gesehen. Ich habe angehalten, bin ausgestiegen, zu den Beamten gegangen und habe gesagt, dass ich es großartig finde, dass sie an einer solchen Stelle messen, wo es wirklich sehr wichtig ist, dass sich die Fahrer an die Begrenzung halten. Der Beamte freute sich sichtlich und sagte daraufhin, sie mögen es auch nicht, an breiten Straßen ohne Randbebauung und Fußgängerverkehr zu messen, es gäbe viel zu viele Stellen wie diese, wo das wichtiger sei. Aber oft werde das halt angeordnet.
Um es nochmal zu betonen: Ja, man muss die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auch dort einhalten, wo der Grund nicht zu erkennen ist.
Nebenbei: In Deutschland fällt auf, dass Begrenzungen, die mit einer Gefahrenstelle zusammenhängen, oft schon sehr weit vorher beginnen. Landstraße (max. 100 km/h), Kreuzung, Begrenzung auf 70 km/h schon 300-400 Meter vorher und - völlig unsinnig - wird auch erst 300-400 Meter hinter der Kreuzung wieder aufgehoben.
In Frankreich beginnen und enden die Begrenzungen dort, wo es wirklich darauf ankommt. Wenn da 70 steht, dann fährt man am Schild besser mal 70. Das weiß jeder, und die meisten halten sich dran. Es ist einfach besser mit den Gegebenheiten in Einklang zu bringen.
Hier wird offensichtlich gleich von vorneherein damit gerechnet, dass sich niemand genau dran hält, also kalkuliert man ein, dass die Fahrer am Schild erst das Gas wegnehmen und ausrollen lassen, so dass sie dann am Gefahrenpunkt wenigstens auf der geforderten Geschwindigkeit sind, auch wenn das nicht korrekt ist. Dort wird also unkorrektes Verhalten gleich mit eingeplant. Merkwürdig …
Grüße
Sebastian