Hallo!
So habe ich das nicht geschrieben, aber es ist nunmal Aufgabe der Exekutive Gesetze durchzusetzen und es ist nicht Aufgabe der Exekutive festzustellen, ob Gesetze (im materiellen Sinne - darunter fallen auch alle Verkehrszeichen) gerade sinnvoll oder wichtig sind oder nicht. Da steckt eine größere Idee dahinter als die Diskussion, ob jetzt bei Kilometer XY ein Radar stehen soll oder nicht.
Man muss die Sache im Zusammenhang im dem gesamten Staatsaufbau sehen, dann ist es auch verständlich, wenn auch etwas kompliziert - das bringt aber eine demokratisch rechtsstaatliche Konstruktion so mit sich, dass sie eben relativ kompliziert ist.
Auch wenn es großspurig klingt, aber wenn man die These aufstellt, man möchte, dass an bestimmten Stellen eine gültige Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Exekutive nicht kontrolliert wird, dann impliziert das die Ablehnung des Rechtsstaatsgedankens. Es ist in sich einfach nicht schlüssig, wenn man ein Gesetz bejaht, aber die Durchsetzung desselben verneint.
Du schreibst ja selbst, es gibt kein Recht auf Übertretung der Gesetze, daraus folgt aber ganz klar, dass es natürlich ein Recht der Exekutive gibt, die Gesetze durchzusetzen.
Wenn also irgendwo eine „sinnlose“ Geschwindigkeitsbegrenzung steht oder eine solche, die man für eine sinnlose hält, dann muss im Falle einer Kontrolle durch die Polizei die Kritik nicht gegen die Polizei gerichtet werden, die kontrolliert, sondern gegen das Organ, das diese Vorschrift dort erlassen hat (und falls das Verkehrszeichen wirklich sinnlos sein sollte, dann ist es ohnehin gesetzwidrig und kann natürlich angefochten werden - über eine solche Anfechtung darf aber dann richtigerweise nicht der Polizeibeamte entscheiden, sondern das zuständige Gericht - woraus wiederum folgt, dass der Polizeibeamte eine Anzeige erstatten muss, selbst wenn das Verkehrszeichen selbst gesetzwidrig ist und man selbst dann die Rechtswidrigkeit geltend macht).
Eine demokratisch Verfassung geht halt vom mündigen Bürger aus (und mündiger Bürger heißt nicht, dass er Gesetze missachten darf - nur um das gleich vorweg zu nehmen), was eben bedeutet, dass dieser sich zB gegen rechtswidrige Verkehrszeichen wirklich erfolgreich wehren kann (ich hab das in Deutschland schon einmal erfolgreich bei einem rechtswidrigen Halteverbot durchgespielt), tut er das aber nicht, dann darf er sich aber nicht beschweren (etwas vereinfacht, aber die Grundidee ist so).
Mir ist folgendes schon oft passiert: jemand kommt in die Kanzlei und beschwert sich fürchterlich, dass er zu Unrecht bestraft worden ist und Polizeistaat etc.etc. Er habe angeblich zu lange geparkt und musste zu Unrecht 25,- zahlen. Nach dem was der mir schildert, hat er tatsächlich recht. Ich frage, ob er die Organstrafverfügung (das ist so wie das Verwarngeld in D) bezahlt hat oder nicht. Die Antwort lautet fast immer: natürlich, muss ich ja sofort. Dann frage ich: woher haben Sie das? Dann kommt die Antwort: das weiß doch jeder und außerdem steht das drauf! Wenn ich ihn dann bitte, doch einmal die Rechtsbelehrung, die auf jeder Organstrafverfügung steht zu lesen, dann kommt das Aha Erlebnis, dass dort steht, dass man eben nicht zahlen muss und im Verfahren seine Rechte geltend machen kann.
Man schlägt also den falschen Hund, wenn man auf die Polizei los geht.
Gruß
Tom