Polizisten-macht ihr euch gerne Unbeliebt?

Hi!

Das ändert doch wohl nichts daran oder? Was wäre wenn man das
Autofahren verbieten würde - dann wäre es doch sicher nichts
passiert.

Das ist genau meine Argumentation.

Die Antwort lautet also, dann wäre das innerhalb des
gesetzlich tolerierten Risikos! Die StVO ist ja eine
Risikoabwägung - sie erlaubt das Auto fahren, trifft aber eine
Risikoabwägung - bis zu einem bestimmten Punkt ist das Risiko
gesetzlich toleriert und ab einem bestimmten Punkt nicht mehr.

…und hier gehe ich konform, erlaube mir eben nur das
Mitdenken und die Frage, ob man über diese Grenzpunkte nicht
auch diskutieren dürfen müsste…

Ja natürlich darf man sie diskutieren (Rechtspolitik) - aber
die Gesetze darf man nicht übertreten (Rechtsanwendung).

Man darf, siehe Toleranzgrenzen.
Es ist also in gewisser Weise Auslegungssache. Ferner wird ja zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden.
Ich habe es ja bereits erwähnt: ich propagiere nicht die ÜBertretung von Gesetzen, sondern das Nachdenken über gewisse Regelungen.

Dass das Risiko bei 70 höher ist als bei 50 ist logisch, da
bei 50 der Anhalteweg immer kürzer ist als bei 70,

Keineswegs, siehe technische Entwicklung.

Der Bremsweg ist bei 50km/h immer kürzer als bei 70km/h, ganz
egal, wie die technische Entwicklung ist.

Das ist klar widerlegbar, ich empfehle einen Vergleich zwischen einem BMW M3 von 2004 und einem VW standard von 1954.
Niemand mit auch nur einem rudimentären technischen Verständnis wird ernsthaft bestreiten, dass der BMW trotz 20 Km/h Mehr-V früher zum Stehen kommen wird.

Dies wiederum stützt meine These von antiquierten Limits, welche unter ganz anderen technischen Voraussetzungen erlassen worden sind.

Natürlich kann auch mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
ein Unfall passieren, aber die Wahrscheinlichkeit eines
Unfalls ist deutlich geringer respektive die
Wahrscheinlichkeit, dass man ihn noch verhindern kann, ist
deutlich höher.

Diese Rechnung kann ich nicht unterstreichen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind noch gar nicht auf der
Straße ist, wenn ich schneller fahre, ist ja schliesslich auch
gegeben…

…genauso hoch ist aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass das
Kind noch auf der Straße ist und noch nicht weiter…

Das kann man so nicht sagen.
Es esteht bei jeder V die theoretische Möglichkeit, dass einem
jemand vors Auto läuft, gerade erst daran denkt oder aber
schon über die Straße gegangen ist.
Das meine ich ja eben.

Wenn die Wahrscheinlichkeit, dass jemand vor das Auto läuft
nicht von der Geschwindigkeit des Autos abhängt, kann die
Unfallwahrscheinlichkeit für den Fall, dass dann tatsächlich
jemand vor das Auto läuft nur durch eine Senkung, nie aber
eine Erhöhung, der Geschwindigkeit erreicht werden.

Wie bitte?

Es gebietet eigentlich schon eine recht einfache mathematische
Denklogik, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind nicht
oder schon auf der Straße ist, nicht von der
Fahrgeschwindigkeit der Autos abhängen kann.

Ganz recht. Dies versuchte ich, hier herauszuarbeiten.
Schön, dass mir das gelungen zu sein scheint.

Es ist richtig, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf
der Straße ist, nicht von der Fahrgeschwindigkeit abhängt,
aber hauptsächlich von der Fahrgeschwindigkeit hängt dann sehr
wohl ab, ob es trotz dieses auf die Straße Laufens eines
Kindes (jetzt egal ob rechtmäßig oder rechtswidrig) zu einem
Unfall kommt oder nicht - darin liegt der feine Unterschied.

Das wiederum stimmt nicht, denn niemand weiss, wann das Kind, in Abhängigkeit der Fahr-V, losmarschiert.
Man könnte bei höherer V eben schon vorbei sein.

Es ist
schlichtwegs denkunmöglich und absurd, dass die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf der Straße ist mit
zunehmender Fahrgeschwindigkeit der Autos abnimmt. Das eine
hat ja wohl mit dem anderen nichts zu tun.

Ganz recht, es wurde nur der Umkehrschluß argumentiert.
Daher meine Erklärungen.

Der Umkehrschluss ist aber unzulässig, da es einen Unterschied
macht, ob man die Wahrscheinlichkeit des auf die Straße
Laufens oder die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles bei auf die
Straße Laufen berechnet. Die erstere ist nämlich von der
Fahrgeschwindigkeit unabhängig, die zweite nicht.

Nal also.

Dass hingegen die Unfallwahrscheinlichkeit auf Grund kürzerer
Anhaltewege bei geringerer Geschwindigkeit geringer ist, liegt
auf der Hand und du hast dies ja schon einmal dadurch selbst
bestätigt, dass du gesagt hast, am sichersten ist die
Geschwindigkeit 0km/h.

Richtig.
Nur sieht diese Betrachtungsweise die technischen Unterschiede
nicht. V.a. bei höheren Geschw. ist es sehr, sehr interessant,
wie die Bremsanlage beschaffen ist.

Absolut, aber nicht relativ. Ganz egal wie die Bremsanlage
ist, steigt der Bremsweg mit dem Quadrat der Geschwindigkeit -
das ist ein physikalisches Gesetz und durch die beste
Bremsanlage nicht zu ändern.

Soweit richtig, vergleicht man zwei identische Fahrzeuge.

Es stimmt, dass durch bessere
Technik theoretisch bei gleichen Unfallszahlen die
Geschwindigkeiten erhöht werden könnten. Es ist aber
rechtspolitisch zu Recht nicht gewünscht, dass bei gleichen
Unfallszahlen die Geschwindigkeiten erhöht werden, sondern bei
gleichen Geschwindigkeiten die Unfallszahlen gesenkt.

Das ist soweit korrekt, wenn man davon ausgeht, dass durch niedrigere Vs auch wirklich Unfalzahlen gesenkt werden.
Generell ist dem nicht so, daher darf man ruhig über eine erhöhung der Limits nachdenken.

Ich hab übrigens nie gesagt, dass du nicht denken darfst, du
kannst sämtliche Gesetze kritisieren, du findest aber keine
logische Rechtfertigung für ein Recht auf Übertretung eines
Gesetzes, das dir nicht gefällt.

Diese habe ich auch nie gesucht.

Grüße

Mathias

Hallo!

Ja natürlich darf man sie diskutieren (Rechtspolitik) - aber
die Gesetze darf man nicht übertreten (Rechtsanwendung).

Man darf, siehe Toleranzgrenzen.

Die Toleranzgrenzen sind keine Erlaubnis zur Gesetzesübertretung und gesetzlich nicht existent, vielmehr wird faktisch nicht sofort gestraft. Im Falle eines Unfalles wird dir der Richter sagen, dass 55km/h im Ort zu schnell sind und es keine gesetzlichen Toleranzgrenzen gibt. Ich habe bei Gericht schon oft gehört: es gibt doch 10% Toleranz oder es gibt doch 10km/h Toleranz - noch jedesmal war die Antwort: nein, diese Toleranz gibt es nicht.

Es ist also in gewisser Weise Auslegungssache. Ferner wird ja
zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden.

Das ist aber keine Auslegungssache, sondern steht so im Gesetz.

Ich habe es ja bereits erwähnt: ich propagiere nicht die
ÜBertretung von Gesetzen, sondern das Nachdenken über gewisse
Regelungen.

Nein, du siehst es als richtig an, Geschwindigkeitslimits nicht zu achten, daher versuchst du die Rechtfertigung eines Gesetzesverstoßes (es gibt ja Rechtfertigungsgründe, aber es gibt eben keine der sagt, dass ich mich an Gesetze, die mir nicht passen nicht halten muss).

Dass das Risiko bei 70 höher ist als bei 50 ist logisch, da
bei 50 der Anhalteweg immer kürzer ist als bei 70,

Keineswegs, siehe technische Entwicklung.

Der Bremsweg ist bei 50km/h immer kürzer als bei 70km/h, ganz
egal, wie die technische Entwicklung ist.

Das ist klar widerlegbar, ich empfehle einen Vergleich
zwischen einem BMW M3 von 2004 und einem VW standard von 1954.
Niemand mit auch nur einem rudimentären technischen
Verständnis wird ernsthaft bestreiten, dass der BMW trotz 20
Km/h Mehr-V früher zum Stehen kommen wird.

Nur ist das der falsche Vergleich, sonst passt das nämlich zu dem weiter unten nicht mehr. Auch der neue BMW M3 hat bei 50km/h einen kürzeren Bremsweg als bei 70km/h. Daher ist wohl auch beim BMW M3 die unfallwahrscheinlichkeit bei 70 höher als bei 50.

Es ist richtig, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf
der Straße ist, nicht von der Fahrgeschwindigkeit abhängt,
aber hauptsächlich von der Fahrgeschwindigkeit hängt dann sehr
wohl ab, ob es trotz dieses auf die Straße Laufens eines
Kindes (jetzt egal ob rechtmäßig oder rechtswidrig) zu einem
Unfall kommt oder nicht - darin liegt der feine Unterschied.

Das wiederum stimmt nicht, denn niemand weiss, wann das Kind,
in Abhängigkeit der Fahr-V, losmarschiert.
Man könnte bei höherer V eben schon vorbei sein

…oder aber eben gerade hinkommen - auf die Wahrscheinlichkeit hat das daher keinen Einfluss - daher ist diese Argumentation auch völlig irrelevant. Ich dachte immer, BWLer verstehen ein bisschen mehr von Mathematik als Juristen.

Aus diesem Grund kann das Problem eben nur durch die unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten geregelt werden. Das ist doch mathematisch klar. Du kannst durch die Fahrgeschwindigkeit nicht beeinflussen, ob ein Kind auf der Straße ist, aber du kannst beeinflussen ob du rechtzeitig bremsen kannst, wenn ein Kind auf der Straße ist. Wenn du also Unfälle vermeiden willst, dann kannst du erstens verhindern, dass viele Kinder auf der Straße sind und zweitens, dass die Geschwindigkeit begrenzt wird - und genau beides ist in einer gegenseitigen Abwägung in der StVO gemacht worden.

Es ist
schlichtwegs denkunmöglich und absurd, dass die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf der Straße ist mit
zunehmender Fahrgeschwindigkeit der Autos abnimmt. Das eine
hat ja wohl mit dem anderen nichts zu tun.

Ganz recht, es wurde nur der Umkehrschluß argumentiert.
Daher meine Erklärungen.

Der Umkehrschluss ist aber unzulässig, da es einen Unterschied
macht, ob man die Wahrscheinlichkeit des auf die Straße
Laufens oder die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles bei auf die
Straße Laufen berechnet. Die erstere ist nämlich von der
Fahrgeschwindigkeit unabhängig, die zweite nicht.

Nal also.

…eben -> die Folge daraus ist, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles, wenn jemand auf der Straße ist, eben von der Fahrgeschwindigkeit abhängig ist.

Dass hingegen die Unfallwahrscheinlichkeit auf Grund kürzerer
Anhaltewege bei geringerer Geschwindigkeit geringer ist, liegt
auf der Hand und du hast dies ja schon einmal dadurch selbst
bestätigt, dass du gesagt hast, am sichersten ist die
Geschwindigkeit 0km/h.

Richtig.
Nur sieht diese Betrachtungsweise die technischen Unterschiede
nicht. V.a. bei höheren Geschw. ist es sehr, sehr interessant,
wie die Bremsanlage beschaffen ist.

Absolut, aber nicht relativ. Ganz egal wie die Bremsanlage
ist, steigt der Bremsweg mit dem Quadrat der Geschwindigkeit -
das ist ein physikalisches Gesetz und durch die beste
Bremsanlage nicht zu ändern.

Soweit richtig, vergleicht man zwei identische Fahrzeuge.

Sonst würde ein Vergleich ja auch keinen Sinn machen

Es stimmt, dass durch bessere
Technik theoretisch bei gleichen Unfallszahlen die
Geschwindigkeiten erhöht werden könnten. Es ist aber
rechtspolitisch zu Recht nicht gewünscht, dass bei gleichen
Unfallszahlen die Geschwindigkeiten erhöht werden, sondern bei
gleichen Geschwindigkeiten die Unfallszahlen gesenkt.

Das ist soweit korrekt, wenn man davon ausgeht, dass durch
niedrigere Vs auch wirklich Unfalzahlen gesenkt werden.
Generell ist dem nicht so, daher darf man ruhig über eine
erhöhung der Limits nachdenken.

Du behauptest erstens, dass niedrigere Geschwindigkeiten die Unfallszahlen nicht senken, was nicht stimmt - das lässt sich ja klar statistisch beweisen - selbst wenn man nicht nach Unfallursachen trennt gibt es einen deutlichen Knick nach unten zB immer dann, wenn auf der Autobahn allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt wurden.
Zweitens machst du einen logisch unzulässigen Schluss: Du behauptest nämlich zuerst, dass die Senkung der Geschwindigkeit die Unfallszahlen nicht senkt und folgerst dann daraus, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit die Unfallszahlen nicht erhöht. Das ist logisch nicht schlüssig.

Schlüssig wäre es nur dann, wenn du gleichzeitig behaupten würdest, dass die Unfallszahlen von der Geschwindigkeit unabhängig wären - das ist aber wieder absurd, denn dann müssten bei der Geschwindigkeit 0 die Unfallszahlen gleich bleiben.

Diese habe ich auch nie gesucht.

Dann darfst du dich aber auch nirgendwo beschweren, wenn die Übertretung eines Gesetzes Konsequenzen hat und diese Konsequenzen auch so wirksam sind, dass sie die Einhaltung eines Gesetzes erzwingen.

Gruß
Tom

Hi!

Ja natürlich darf man sie diskutieren (Rechtspolitik) - aber
die Gesetze darf man nicht übertreten (Rechtsanwendung).

Man darf, siehe Toleranzgrenzen.

Die Toleranzgrenzen sind keine Erlaubnis zur
Gesetzesübertretung und gesetzlich nicht existent, vielmehr
wird faktisch nicht sofort gestraft. Im Falle eines Unfalles
wird dir der Richter sagen, dass 55km/h im Ort zu schnell sind
und es keine gesetzlichen Toleranzgrenzen gibt. Ich habe bei
Gericht schon oft gehört: es gibt doch 10% Toleranz oder es
gibt doch 10km/h Toleranz - noch jedesmal war die Antwort:
nein, diese Toleranz gibt es nicht.

Das Stichwort ist: „im Falle eines Unfalles“.
Das möchte ich gar nicht in abrede stellen.

Es ist also in gewisser Weise Auslegungssache. Ferner wird ja
zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden.

Das ist aber keine Auslegungssache, sondern steht so im
Gesetz.

Ich weiss nicht, was ich noch dazu sagen soll.
Ich kenne die Realität, fahre jährlich im Schnitt 40.000 Km, bekomme dabei natürlich auch ab und an ein Ticket und merke dabei oftmals, wie sehr doch die Bestrafung Auslegungssache ist. Müsste ich jedes Ticket voll bezahlen, ich wäre pleite.
Und darum geht es mit: die Realität.

Ich habe es ja bereits erwähnt: ich propagiere nicht die
ÜBertretung von Gesetzen, sondern das Nachdenken über gewisse
Regelungen.

Nein, du siehst es als richtig an, Geschwindigkeitslimits
nicht zu achten, daher versuchst du die Rechtfertigung eines
Gesetzesverstoßes (es gibt ja Rechtfertigungsgründe, aber es
gibt eben keine der sagt, dass ich mich an Gesetze, die mir
nicht passen nicht halten muss).

Keineswegs, ich habe das ja nun erklärt.

Dass das Risiko bei 70 höher ist als bei 50 ist logisch, da
bei 50 der Anhalteweg immer kürzer ist als bei 70,

Keineswegs, siehe technische Entwicklung.

Der Bremsweg ist bei 50km/h immer kürzer als bei 70km/h, ganz
egal, wie die technische Entwicklung ist.

Das ist klar widerlegbar, ich empfehle einen Vergleich
zwischen einem BMW M3 von 2004 und einem VW standard von 1954.
Niemand mit auch nur einem rudimentären technischen
Verständnis wird ernsthaft bestreiten, dass der BMW trotz 20
Km/h Mehr-V früher zum Stehen kommen wird.

Nur ist das der falsche Vergleich, sonst passt das nämlich zu
dem weiter unten nicht mehr. Auch der neue BMW M3 hat bei
50km/h einen kürzeren Bremsweg als bei 70km/h.

Das stimmt.
Ich wiederhole: er hat wiederum bei 30 auch einen kürzeren Bremsweg als bei 50.
also schieben wir die Autos doch gleich…

Daher ist wohl
auch beim BMW M3 die unfallwahrscheinlichkeit bei 70 höher als
bei 50.

Richtig.
Und bei 30 niedriger als bei 50…

Es ist richtig, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf
der Straße ist, nicht von der Fahrgeschwindigkeit abhängt,
aber hauptsächlich von der Fahrgeschwindigkeit hängt dann sehr
wohl ab, ob es trotz dieses auf die Straße Laufens eines
Kindes (jetzt egal ob rechtmäßig oder rechtswidrig) zu einem
Unfall kommt oder nicht - darin liegt der feine Unterschied.

Das wiederum stimmt nicht, denn niemand weiss, wann das Kind,
in Abhängigkeit der Fahr-V, losmarschiert.
Man könnte bei höherer V eben schon vorbei sein

…oder aber eben gerade hinkommen - auf die
Wahrscheinlichkeit hat das daher keinen Einfluss - daher ist
diese Argumentation auch völlig irrelevant. Ich dachte immer,
BWLer verstehen ein bisschen mehr von Mathematik als Juristen.

Dem ist auch so, wie ich hier ja nun auch belegt haben dürfte…
Juristen verstehen allerdings mehr von der Diskussion über lebensferne Sachverhalte… :wink:

Aus diesem Grund kann das Problem eben nur durch die
unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten geregelt werden. Das
ist doch mathematisch klar. Du kannst durch die
Fahrgeschwindigkeit nicht beeinflussen, ob ein Kind auf der
Straße ist, aber du kannst beeinflussen ob du rechtzeitig
bremsen kannst, wenn ein Kind auf der Straße ist.

soweit gehe ich mit.

Wenn du also
Unfälle vermeiden willst, dann kannst du erstens verhindern,
dass viele Kinder auf der Straße sind und zweitens, dass die
Geschwindigkeit begrenzt wird - und genau beides ist in einer
gegenseitigen Abwägung in der StVO gemacht worden.

Ich kann nciht verhindern, dass viele Kinder auf der Straße sind.
Ferner kann ic auch nicht verhindern, dass die V begrenzt wird.
Ich kann jedoch Einfluß auf meine tatsächlich gefahrene V nehmen und somit die Wahrscheinlichkeit unterhalb eines gewissen Entfernungswertes das Fahrzeug anhalten zu können, erhöhen.
Die V muss nun so hoch sein, dass es sich noch lohnt, das Auto zu nehmen und eben nciht zu Fuß zu gehen.
Und hier ist der Knackpunkt: wo ist was eine realistische, vertretbare V?
Und das entscheide ich eben für mich selbst und sollte ich, wie es in seltenen Fällen vorkommen mag, hier mit den Vorstellungen des Gesetzgebers kollidieren und erwischt werden, so bezahle ich meine Strafe und fertig.

Es ist
schlichtwegs denkunmöglich und absurd, dass die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf der Straße ist mit
zunehmender Fahrgeschwindigkeit der Autos abnimmt. Das eine
hat ja wohl mit dem anderen nichts zu tun.

Ganz recht, es wurde nur der Umkehrschluß argumentiert.
Daher meine Erklärungen.

Der Umkehrschluss ist aber unzulässig, da es einen Unterschied
macht, ob man die Wahrscheinlichkeit des auf die Straße
Laufens oder die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles bei auf die
Straße Laufen berechnet. Die erstere ist nämlich von der
Fahrgeschwindigkeit unabhängig, die zweite nicht.

Na also.

…eben -> die Folge daraus ist, dass die
Wahrscheinlichkeit eines Unfalles, wenn jemand auf der Straße
ist, eben von der Fahrgeschwindigkeit abhängig ist.

…abhängig davon, wo derjenige seht bzw. wohin er sich bewegt.
zwei dynamische Systeme treffen eben in abhängigkeit ihrer jeweiligen Vs aufeinander oder auch nicht…

Dass hingegen die Unfallwahrscheinlichkeit auf Grund kürzerer
Anhaltewege bei geringerer Geschwindigkeit geringer ist, liegt
auf der Hand und du hast dies ja schon einmal dadurch selbst
bestätigt, dass du gesagt hast, am sichersten ist die
Geschwindigkeit 0km/h.

Richtig.
Nur sieht diese Betrachtungsweise die technischen Unterschiede
nicht. V.a. bei höheren Geschw. ist es sehr, sehr interessant,
wie die Bremsanlage beschaffen ist.

Absolut, aber nicht relativ. Ganz egal wie die Bremsanlage
ist, steigt der Bremsweg mit dem Quadrat der Geschwindigkeit -
das ist ein physikalisches Gesetz und durch die beste
Bremsanlage nicht zu ändern.

Soweit richtig, vergleicht man zwei identische Fahrzeuge.

Sonst würde ein Vergleich ja auch keinen Sinn machen

Doch, denn wir sprechen hier über den technsichen Fortschritt, schon vergessen?

Es stimmt, dass durch bessere
Technik theoretisch bei gleichen Unfallszahlen die
Geschwindigkeiten erhöht werden könnten. Es ist aber
rechtspolitisch zu Recht nicht gewünscht, dass bei gleichen
Unfallszahlen die Geschwindigkeiten erhöht werden, sondern bei
gleichen Geschwindigkeiten die Unfallszahlen gesenkt.

Das ist soweit korrekt, wenn man davon ausgeht, dass durch
niedrigere Vs auch wirklich Unfalzahlen gesenkt werden.
Generell ist dem nicht so, daher darf man ruhig über eine
erhöhung der Limits nachdenken.

Du behauptest erstens, dass niedrigere Geschwindigkeiten die
Unfallszahlen nicht senken, was nicht stimmt - das lässt sich
ja klar statistisch beweisen - selbst wenn man nicht nach
Unfallursachen trennt gibt es einen deutlichen Knick nach
unten zB immer dann, wenn auf der Autobahn allgemeine
Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt wurden.

Die Gefahr des Einschlafens am Steuer bei zu niedrigen Limits ist aus den USA bekannt.
Die Zahl der tödlichen Unfälle sinkt zudem v.a. durch die erhöhten Sicherheitsvorrichtungen an den Autos.
Niedrigere Vs sind somit zwar geeignet, in bestimmten Situationen die Unfallzahlen zu senken, ein Allheilmittel sind sie jedoch keineswegs.
Hier gilt es, ein Zusammenspiel aus geeigneten Massnahmen zu entwickeln, denn bei zu niederigen Vs sinken der Respekt vor der Gefahr des Autofahrens und die Aufmerksamkeit. Und das ist wirklich gefährlich.

Zweitens machst du einen logisch unzulässigen Schluss: Du
behauptest nämlich zuerst, dass die Senkung der
Geschwindigkeit die Unfallszahlen nicht senkt und folgerst
dann daraus, dass eine Erhöhung der Geschwindigkeit die
Unfallszahlen nicht erhöht. Das ist logisch nicht schlüssig.

Das ist durchaus schlüssig.
Ich negiere eine direkte und v.a. ausschließliche Korrelation von Unfallzahlen mit V-Limits.
Hier spielen viel mehr Faktoren mit, z.B.

  • Technik
  • Wetter
  • Fahrbahnbeschaffenheit
  • Gesundheitszustand und Reaktionsvermögen des Fahrers

alles an den V-Limits festzumachen ist ein gefährlcher Trugschluß genauso, wie keine Limits mehr zu setzen.

Schlüssig wäre es nur dann, wenn du gleichzeitig behaupten
würdest, dass die Unfallszahlen von der Geschwindigkeit
unabhängig wären - das ist aber wieder absurd, denn dann
müssten bei der Geschwindigkeit 0 die Unfallszahlen gleich
bleiben.

Richtig, denn in diesem Falle würden alle Fahrrad fahren und sich dabei umbringen…

Diese habe ich auch nie gesucht.

Dann darfst du dich aber auch nirgendwo beschweren, wenn die
Übertretung eines Gesetzes Konsequenzen hat und diese
Konsequenzen auch so wirksam sind, dass sie die Einhaltung
eines Gesetzes erzwingen.

Wie gesagt, solange die Konsequenzen verhältnismässig sind, habe ich damit kein Problem und trage sie wie ein Mann…

Grüße,

Mathias