Hi!
Das ändert doch wohl nichts daran oder? Was wäre wenn man das
Autofahren verbieten würde - dann wäre es doch sicher nichts
passiert.Das ist genau meine Argumentation.
Die Antwort lautet also, dann wäre das innerhalb des
gesetzlich tolerierten Risikos! Die StVO ist ja eine
Risikoabwägung - sie erlaubt das Auto fahren, trifft aber eine
Risikoabwägung - bis zu einem bestimmten Punkt ist das Risiko
gesetzlich toleriert und ab einem bestimmten Punkt nicht mehr.…und hier gehe ich konform, erlaube mir eben nur das
Mitdenken und die Frage, ob man über diese Grenzpunkte nicht
auch diskutieren dürfen müsste…Ja natürlich darf man sie diskutieren (Rechtspolitik) - aber
die Gesetze darf man nicht übertreten (Rechtsanwendung).
Man darf, siehe Toleranzgrenzen.
Es ist also in gewisser Weise Auslegungssache. Ferner wird ja zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterschieden.
Ich habe es ja bereits erwähnt: ich propagiere nicht die ÜBertretung von Gesetzen, sondern das Nachdenken über gewisse Regelungen.
Dass das Risiko bei 70 höher ist als bei 50 ist logisch, da
bei 50 der Anhalteweg immer kürzer ist als bei 70,Keineswegs, siehe technische Entwicklung.
Der Bremsweg ist bei 50km/h immer kürzer als bei 70km/h, ganz
egal, wie die technische Entwicklung ist.
Das ist klar widerlegbar, ich empfehle einen Vergleich zwischen einem BMW M3 von 2004 und einem VW standard von 1954.
Niemand mit auch nur einem rudimentären technischen Verständnis wird ernsthaft bestreiten, dass der BMW trotz 20 Km/h Mehr-V früher zum Stehen kommen wird.
Dies wiederum stützt meine These von antiquierten Limits, welche unter ganz anderen technischen Voraussetzungen erlassen worden sind.
Natürlich kann auch mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit
ein Unfall passieren, aber die Wahrscheinlichkeit eines
Unfalls ist deutlich geringer respektive die
Wahrscheinlichkeit, dass man ihn noch verhindern kann, ist
deutlich höher.Diese Rechnung kann ich nicht unterstreichen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind noch gar nicht auf der
Straße ist, wenn ich schneller fahre, ist ja schliesslich auch
gegeben……genauso hoch ist aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass das
Kind noch auf der Straße ist und noch nicht weiter…Das kann man so nicht sagen.
Es esteht bei jeder V die theoretische Möglichkeit, dass einem
jemand vors Auto läuft, gerade erst daran denkt oder aber
schon über die Straße gegangen ist.
Das meine ich ja eben.
Wenn die Wahrscheinlichkeit, dass jemand vor das Auto läuft
nicht von der Geschwindigkeit des Autos abhängt, kann die
Unfallwahrscheinlichkeit für den Fall, dass dann tatsächlich
jemand vor das Auto läuft nur durch eine Senkung, nie aber
eine Erhöhung, der Geschwindigkeit erreicht werden.
Wie bitte?
Es gebietet eigentlich schon eine recht einfache mathematische
Denklogik, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind nicht
oder schon auf der Straße ist, nicht von der
Fahrgeschwindigkeit der Autos abhängen kann.
Ganz recht. Dies versuchte ich, hier herauszuarbeiten.
Schön, dass mir das gelungen zu sein scheint.
Es ist richtig, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf
der Straße ist, nicht von der Fahrgeschwindigkeit abhängt,
aber hauptsächlich von der Fahrgeschwindigkeit hängt dann sehr
wohl ab, ob es trotz dieses auf die Straße Laufens eines
Kindes (jetzt egal ob rechtmäßig oder rechtswidrig) zu einem
Unfall kommt oder nicht - darin liegt der feine Unterschied.
Das wiederum stimmt nicht, denn niemand weiss, wann das Kind, in Abhängigkeit der Fahr-V, losmarschiert.
Man könnte bei höherer V eben schon vorbei sein.
Es ist
schlichtwegs denkunmöglich und absurd, dass die
Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind auf der Straße ist mit
zunehmender Fahrgeschwindigkeit der Autos abnimmt. Das eine
hat ja wohl mit dem anderen nichts zu tun.Ganz recht, es wurde nur der Umkehrschluß argumentiert.
Daher meine Erklärungen.
Der Umkehrschluss ist aber unzulässig, da es einen Unterschied
macht, ob man die Wahrscheinlichkeit des auf die Straße
Laufens oder die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles bei auf die
Straße Laufen berechnet. Die erstere ist nämlich von der
Fahrgeschwindigkeit unabhängig, die zweite nicht.
Nal also.
Dass hingegen die Unfallwahrscheinlichkeit auf Grund kürzerer
Anhaltewege bei geringerer Geschwindigkeit geringer ist, liegt
auf der Hand und du hast dies ja schon einmal dadurch selbst
bestätigt, dass du gesagt hast, am sichersten ist die
Geschwindigkeit 0km/h.Richtig.
Nur sieht diese Betrachtungsweise die technischen Unterschiede
nicht. V.a. bei höheren Geschw. ist es sehr, sehr interessant,
wie die Bremsanlage beschaffen ist.
Absolut, aber nicht relativ. Ganz egal wie die Bremsanlage
ist, steigt der Bremsweg mit dem Quadrat der Geschwindigkeit -
das ist ein physikalisches Gesetz und durch die beste
Bremsanlage nicht zu ändern.
Soweit richtig, vergleicht man zwei identische Fahrzeuge.
Es stimmt, dass durch bessere
Technik theoretisch bei gleichen Unfallszahlen die
Geschwindigkeiten erhöht werden könnten. Es ist aber
rechtspolitisch zu Recht nicht gewünscht, dass bei gleichen
Unfallszahlen die Geschwindigkeiten erhöht werden, sondern bei
gleichen Geschwindigkeiten die Unfallszahlen gesenkt.
Das ist soweit korrekt, wenn man davon ausgeht, dass durch niedrigere Vs auch wirklich Unfalzahlen gesenkt werden.
Generell ist dem nicht so, daher darf man ruhig über eine erhöhung der Limits nachdenken.
Ich hab übrigens nie gesagt, dass du nicht denken darfst, du
kannst sämtliche Gesetze kritisieren, du findest aber keine
logische Rechtfertigung für ein Recht auf Übertretung eines
Gesetzes, das dir nicht gefällt.
Diese habe ich auch nie gesucht.
Grüße
Mathias