Post verweigert Zustellung

Hallo.
Folgender Fall: Einem Schwerbehinderten will die Post die Briefe nicht an due Wohnungstüre bringen, sondern weiterhin im Hausbriefkasten ablegen, was für den Behinderten unzumutbar ist, da niemand den Kasten leeren kann.
Kann er die Post dazu zwingen, dass ihm die Briefe an due Wohnung gebracht werden? Immerhin erfüllt die DP den Grundversorgungsdienst nicht, sie schickt die Briefe einfach zurück.
Grüße,
LB.

Das muss man mit dem Eigentümer/ Vermieter abklären.
In Berlin gibt es noch viele Häuser ohne Briefkastenanlage und mit Briefschlitz in der Wohnungstür.
Das ist bei 5 Stockwerken ohne Fahrstuhl sicher auch eine ziemliche Tortur für den Zusteller und es ist nachvollziehbar, dass dies ungerne gemacht wird.
Wenn nun der Betroffene einen Briefkasten an die Wohnunstür bekommen kann (ggf. mit Hinweis an der Briefkastenanlage) könnte(!) das Problem erledigt sein.
Dass der Postbote an der Haustür klingelt und für die persönliche Entgegennahme an die Wohnungstür kommt, ist tatsächlich nur für Übergabeeinschreiben und Pakete üblich.

Hallo,

die Post liefert die Post bis zum Hausbriefkasten, wenn man von Einschreiben & Co. absieht. Vgl. auch die AGB:;

Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung („Zustellung“) unter der auf der Sendung
angebrachten Anschrift durch Einlegen in einen für den Empfänger bestimmten
und ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare
Einrichtung (z. B. Postfach) vor.

Kurz gesagt: der Empfänger muß die unzumutbare Situation irgendwie anders auflösen.

Gruß
C.

Hallo,
grundsätzlich ist jeder selbst dafür verantwortlich, dass für ihn bestimmte Post ihn auch erreicht.

CU
HaWeThie

Was denn nun? Legt die Post die Sendungen in den Hausbriefkasten, oder schickt sie die Sendungen zurück. In 1. Fall ist sie ihrer Zustellpflicht nachgekommen, und bestehen keine weiteren Ansprüche. Der zweite Fall würde mehr Informationen benötigen. Wird hier ggf. die Zustellung an den Hausbriefkasten absichtlich verweigert, um die Post zur Zustellung an der Wohnungstür zu zwingen? Dann darf die Post die Sendungen durchaus als unzustellbar zurücksenden.

Ich sehe hier durchaus die Probleme des Betroffenen, aber hieraus resultieren eben keine Pflichten Dritter einen Nachteilsausgleich auf eigene Kosten herbei zu führen. Denn für die Post würde es dann nicht nur um einen Einzelfall gehen, sondern sie müsste bei Schaffung von Präzedenzfällen dann natürlich auch in einer beliebig hohen Zahl von vergleichbaren Fällen gleich behandeln. Und das wäre dann ein ziemlicher Kostenfaktor in Bezug aufs Personal.

… oder Zustellung durch Ablage an einem bestimmten Ort, mit dem Empfän-
ger bzw. Empfangsbeauftragten vereinbart hat und der Absender keine entgegen-
stehenden Vorausverfügungen getroffen hat.

Diese Opton besteht durchaus, muss aber initiativ von Empfänger veranlasst werden.

Hier würden sich gute nachbarschaftliche Beziehungen auch „bezahlt“ machen.
Oder auch anders gefragt: Wer versorgt diesen Menschen denn mit dem täglichen Bedarf?
Der kann dann doch auch den Briefkasteninhalt mit in die Wohnung bringen …?

Insgesamt ein doch sehr „eigenwilliges“ Verhalten des Betroffenen.

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Das entspräche dem Garagenvertrag für Pakete, d.h. da geht’s um einen Ort, an dem der Zusteller den Brief mangels Briefkasten bzw. dessen Zugänglichkeit ablegen kann. Natürlich kann man den Versuch unternehmen, aber ich bezweifle ernsthaft, daß sich die Post darauf einläßt, Briefe & Co. bis zur Wohnungstür zu transportieren und dort noch ggfs. persönlich zu übergeben.

Gruß
C.

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Das kann nicht sein. Wenn der Behinderte nicht selbst zum Kasten gehen kann, so muss er doch sowieso für den Alltag und seine Versorgung Hilfe haben. Heißt, es muss regelmäßig jemand nach ihm schauen, ihn versorgen, einkaufen, wer weiß was noch alles.
Und der/die holen auch seine Post aus dem Kasten.

Wo ist hier bitte das Problem ?

MfG
duck313

Das ist Unsinn, da verkürzt

Dad Problem: Trepoe dazwischen, und Einkäufer kommen halt 1mal die Woche, ist ein bisschen wenig für Postempfang. Nachbarn müssten halt vertrausenwürdig sein und keine Klatsctanten oder schlucht selbst krank.

Nö.
Wie kommst du darauf?

Wie kommen eigentlich Postboten in solche alten Häuser rein, oder ist da die Haustür offen?

Die haben tatsächlich Schlüssel.

Da fehlen einem die Worte.
Weil wichtige Briefe oft relativ kurze Fristen enthalten?! Und von diesen F. dann schon wieder 7 Tage weg sein können?!
Sach mal.

Erstaunlich, dass das die Hausbesitzer erlauben.

Solche Briefe kommen mit persönlicher Zustellung.

Einen Hinweis darauf am Briefkasten vorm Haus gibt es. Ein Briefkasten an der Wohnungstür ist nicht vorhanden und eher unsinnig, dann kann die Post auch vor die Tür gelegt werden, da das Haus keine daueroffene Haustür hat, läuten muss man also so oder so. Es sei denn, der Postbote bekommt nen Schlüssel. Wär natürlich ne Idee.

Wie geht das mit der Ablage an einem bestimmten Ort?

Was ist Post in ihre AGB schreibt, muss aber noch lange nicht rechtsgültig sein. Die PUDLV ist da etwas ander.

Allein - mir fehlt die Glaube. Da sitzt also jemand krank in einem oberen Stockwerk (vermutlich ich mal) eines Mehrfamilienhauses (vermute ich ebenfalls). Und dieser jemand ist so schlimm krank, dass er die Treppe bis zum Briefkasten nicht bewältigen kann. Gleichzeitig kommt der aber mit „1 x wöchentlich kauft jemand ein“ zurecht? Da kommt kein Arzt ins Haus? Kein Physiotherapeut? Kein Essen auf Rädern? Keine Pflegeperson, die ggf. beim Waschen / Putzen hilft? Keiner, der ihn zum Arzt begleitet? Kein lieber Freund, der mal zu Besuch kommt?

Ich könnte mir vorstellen, dass dem armen Menschen mehr geholfen wäre, er kümmerte sich um zumindest den letzten Punkt als darum, die Post zu irgendwas zu „zwingen“ :slight_smile: Und Anmerkung am Rande: bei uns aufm Dorf, da kann man mit Post- und Paketmenschen reden und sie freundlich - ggf. unter Schilderung der persönlichen Situation - bitten. Und das klappt bei uns richtig prima!

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