Post verweigert Zustellung

Nein, die sagt nichts anderes: Einwurf in Briefkasten o.ä. oder Übergabe. Da steht aber weder, daß sich der Kunde das aussuchen kann noch, daß der Zusteller über diverse Treppen klettern muß, um die Sendung dem Empfänger persönlich in die Hand zu drücken. Vielmehr ist damit gemeint, daß ein Brief nicht nur eingeworfen, sondern auch übergeben werden kann.

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Freundlich wurde schon versucht. Dass kein Arzt kimmt, wurde nirgendwo behauptet und steht auch nicht zur Diskussion, von solchen Besuchern kann man ja nicht erwarten, dass sie den Briefkasten leeren… Kochen kann ee selber, besser als Essen auf Rädern. Physiotherapie ins Haus? Träum weiter, macht da keiner, alle überlastet…

PUDLV §2 Satz4 klingt da aber anders.

"Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden. "

Was klingt denn darin nach Anspruch auf höchstpersönlicher Zustellung?

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ROFL! Ne, du, meistens sogar nicht mal als Einschreiben…

Vielen Dank mach ich - dann noch viel Erfolg und alles Gute!

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Vollkommen üblich. Auch da wo die Müllabfuhr noch Tonnen aus Kellern oder Hinterhöfen holt (früher geholt hat) ist/war das zu den entsprechenden Zeiten vollkommen normal.

Ärgerlich nur, wie in einem mir bekannten Fall, wenn dann so ein Schlüsselbund gestohlen wird. In besagten Fall wollte die Post nach Diebstahl so eines Schlüsselbunds weder für den Tausch der Schlösser noch für Folgen des Missbrauchs haften, und konnte sich, wenn ich mich recht erinnere, auch damit durchsetzen.

Allerdings ist die Adresse eben nicht unzumutbar schwer zugänglich. Die Formuöierung im Text ist an den beifen Stellen etwas ungenau. Auch ist nicht einzusehen, dass die Post dann einfach zurückschicken darf.

„Adresse“ heißt nicht zwangsläufig auf Stockwerk und Zimmernummer genau. Das kann auch nur die Hausanschrift sein.

Die Post wird sicherlich nicht einfach so zurückgeschickt bloß weil man sagt dass man sie bis an die Haustüre gebracht haben möchte. Wenn irgendetwas mit dem Briefkasten nicht in Ordnung ist, wäre das was anderes und würde sogar unter den angesprochenen Paragraphen fallen: „fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen“. Wurde da irgendetwas manipuliert um den Briefträger zum Treppensteigen zu „überreden“?

Warum fragst du nicht irgendwelche Nachbarn ob die so nett wären oder bezahlst einem Nachbarskind ein paar Euro dafür?

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Du wirst Dich schon entscheiden müssen, worum es Dir gerade primär geht. Was zur Rücksendung geführt hat, läßt sich von hier aus auch nicht nachvollziehen. Konzentrieren wir uns also auf die Frage, ob der Zusteller die Briefe an die Wohnungstür expedieren muß und auf die Frage lautet die Antwort ganz eindeutig „nein“.

Hi @L_B Palme,

ich an Deiner Stelle würde den E-Post-Service der Post in Anspruch nehmen.

Schöne Grüße
Stefanie

Das ist der Tenor der geltenden Rechtsprechung.

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Das ist so pauschal schlichtweg falsch, hängt aber eben auch von den örtlichen Umständen ab.
Wie ich oben schon schrub, gibt es Objekte ohne zentrale Briefkastenanlage und Briefschlitz in oder Briefkasten an jeder einzelnen Wohnungstür.

Selbst ein zugänglicher Briefkasten garantiert noch lange nicht die Zustellung von Post.
Ich kenne persönlich ein Objekt, wo massenweise Briefe „nicht ankommen“ und einfach verschwinden und Adressaten dadurch in „komische Situationen“ kommen…

Post und Polizei sehen sich ausserstande, dies aufzuklären…
Aber beim TO gehen ja die Briefe wenigstens an den Absender zurück.

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Tja, Stefanie, das löst das Problem zwar nicht, da auch hier ja Post physischvzugestellt werden musd und der Preis zu hoch ist. Aber DASS es sowas gibt, finde ich interessant.

An der Lösung wurde zwischenzeitlich gearbeitet. Hoffwntlich jetzt zur Zufriedenheit der Post. Danke @alle.

Ein Briefkasten/ Briefschlitz an der Wohnungstür ist Mindestvoraussetzung. Ablage vor der Haus/ Wohnungsrür ist nicht erlaubt.
Dass Postzuszteller einen Schlüssel zum Objektzugang bekommen ist gängige Praxis.
Regelmässig sind Briefkastenanlagen innerhalb des Objekts angebracht und nicht frei zugänglich.
Die Gepflogenheiten sind sicher örtlich verschieden und in Städten anders als auf dem Dorf.

Das kann gar nicht sein, sonst könnte man jede Form des Einschreibens bzw. Flrmliche Zustellung unterlassen und der Empfänger müsste nachweisen, dass er etwas nicht bekommen hat. Es ist aber si, dass der Sender den Nachweis der Zustellung zu erbringen hat.

Bei persönlicher Übergabe sollte ein nichtvorhander Kasten an der Wohnungstür kein Problem. Wie oben schon gesagt, es wurde an der Lösung gearbeitet, hoffentlich für Post zufriedenstellend. Weitere Hinweise nicht mehr nötig. Dabke an alle.

Da bin ich mir nicht so sicher …
Man weiß ja nicht, auf welche Weise es dem Postboten nahegelegt wurde, die Post persönlich zu überreichen. Und ob der Postkunde nicht seinen Briefkasten zugeklebt hat, um den Postboten dazu zu zwingen.

Das größte Problem für den Postboten ist übrigens nicht die Erreichbarkeit einer Wohnung, sondern die Zeit, die er warten muss, bis da einer aufmacht.

Da der Postbote eindeutig nicht zu persönlichen Übergabe von gewöhnlichen Briefen verpflichtet ist, käme es in den meisten Fällen sehr stark auf die Art an, wie er darum gebeten wird.

Wurde der Post mitgeteilt, dass der Briefkasten sowieso nicht geleert wird, oder wurde der Briefkasten abmontiert?

Wenn man einfach nur nachfragt/darum bittet, wird das im schlimmsten Fall gar keine Auswirkung haben, selbst wenn man dabei etwas unfreundlich wäre. Wenn man natürlich mit Drohungen oder was auch immer anfängt, wäre die Nichtzustellung nicht „einfach so“, also ohne trifftigen Grund.

Auch damit wäre ein plausibler Grund geliefert, das hatte ich aber auch geschrieben: