Letztendlich darf die Firma jeden Brief öffnen der rein kommt, egal wie er adressiert ist. Alles andere sind m.W. nur eingebürgerte Regeln, ohne Rechtsgrundlage.
Lösung: Private Sachen nie ins Geschäft schicken lassen.
Hm, ich habe keine Quellen zur Hand, aber ich glaube nicht, dass du Recht hast. Wenn ein Brief etwa durch den Vermerk „persönlich“ gekennzeichnet ist, dann ist er eben für diese eine Person und nicht für das Unternehmen gedacht, auch wenn der Brief aus welchen Gründen auch immer an den Arbeitsplatz adressiert wird. Diesen Brief zu öffnen, halte ich angesichts des § 206 StGB für höchst problematisch.
welche Post darf keinesfalls und welche kann ohneweiteres von der
Poststelle geöffnet werden?
a) Vertraulich
Firmenbezeichnung
Name des Sachberarbeiter/in
b) Vertraulich
Name des Sachbearbeiter/in
Firmenbezeichnung
Der namentlich genannte Sachbearbeiter hat sich gerade krank gemeldet, hat Urlaub oder gehört gar nicht mehr zur Belegschaft. Dann läßt man den Brief ungeöffnet liegen oder schickt ihn zurück? Aufgrund fehlender Bearbeitung geht ein Auftrag verloren oder werden Fristen versäumt? Das kann und darf nicht funktionieren, zumal in jeder Poststelle bekannt ist, daß die seltsamsten Hinweise benutzt werden, in der Hoffnung, die Eingangspost an der betrieblichen Organisation vorbei zu schleusen. Privatleute und Werbetreibende zeigen dabei einige Phantasie. In manchen Bereichen kommen noch Sicherheitsaspekte dazu, die unter keinen Umständen durch Feinheiten der Adressierung ausgehebelt werden dürfen. Zur Verdeutlichung kannst Du vor der nächsten Flugreise die Kontrolle des Handgepäcks mit der Begründung verweigern, der Inhalt sei privat.
Privatpost schickt man an kein Unternehmen. Falls doch, muß man damit rechnen, daß der Brief in der Masse der Post den gewöhnlichen Weg jedes Posteingangs nimmt. Auch die Adressierung
Tusnelda Mustermann
c/o Zockmichab Ltd.
bietet keine Gewähr für ungeöffnete Zustellung. Auf unverlangt zugesandter Werbung sah ich schon Hinweise wie „Ungeöffnet weiterleiten“. Das ist alles realitätsferner Spielkram.
welche Post darf keinesfalls und welche kann ohneweiteres von der
Poststelle geöffnet werden?
a) Vertraulich
Firmenbezeichnung
Name des Sachberarbeiter/in
b) Vertraulich
Name des Sachbearbeiter/in
Firmenbezeichnung
Es geht hier nicht um Privatpost, ganz konkret habe ich heute Morgen ein ziemlichen Anschiss vom Boss bekommen, weil ich einen Brief, der wie a) adressiert war geöffnet habe und ich mich natürlich gewehrt habe, weil ich der Meinung bin den durfte ich öffnen, wäre ich einen nach b) adressiert umschlag nicht geöffnet hätte.
Es geht hier nicht um Privatpost, ganz konkret habe ich heute
Morgen ein ziemlichen Anschiss vom Boss bekommen, weil ich
einen Brief, der wie a) adressiert war geöffnet habe und ich
mich natürlich gewehrt habe, weil ich der Meinung bin den
durfte ich öffnen, wäre ich einen nach b) adressiert umschlag
nicht geöffnet hätte.
Hallo, gibts denn keine konkreten Anweisungen wie mit welcher Post bzw. Adressierung verfahren werden soll?
sowas sollte bei Euch eigentlich in der
-Dienstanweisung oder
-Geschäftsanweisung oder
-Betriebsvereinbarung
stehen.
Generell gilt nämlich:
„Persönlich adressierte Post darf nur vom Empfänger geöffnet werden“
Genau aus diesem Grunde sollte man ja auch Schreiben an Firmen und Behörden nicht „Personalisieren“,sondern sie an die Firma/Behörde richten mit dem Zusatz „zu Händen Herrn/Frau“…so ist immer
gewährleistet,das der Brief bearbeitet wird…
Nein eine Dienstanweisung gibt es bei uns darüber nicht.
Aber ihr habt mir schon sehr geholfen , der Hinweis auf die DIN 5008 war sehr hilfreich.
LG Inge