Es wird momentan überall diskutiert über jugendliche Gewalttäter.
Aber was bringen tatsächlich solche Präventionen?
Tatsache ist doch das viele dieser Gewalttäter wieder rückfällig werden.
Gibt es dazu Studien?
Außerdem würde es mich interessieren welche Fürsorge des Staats die Opfer dieser Gewalt bekommen?
Sind Entschädigungen für z. B. demoliertes KFZ, Brandstiftung, schwere Körperverletzung etc. vorgesehen? Gibt es gegenüber dem
Opfer eine Art Wiedergutmachung in Form von Therapie, Schadenersatz etc?
Außerdem würde es mich interessieren welche Fürsorge des
Staats die Opfer dieser Gewalt bekommen?
Dann solltest du dich darauf einstellen ziemlich unangenehme Wahrheiten zu erfahren, denn die Ansprüche bestehen zunächst einmal nur gegenüber dem Schädiger, da hat Vater Staat erst mal gar keine Aktien drin - genausowenig, wie Schadenersatzregelung auch nicht das Ziel von Strafverfahren ist. Der typische Durchschnittsschläger ist zudem weder Millionär, noch ansatzweise gut betucht.
Ich empfehle zum Einstieg in die Thematik mal die Homepage des weißen Rings:
Es gibt doch soweit mir bekannt das Opferentschädigungsgesetz.
Also wenn der Täter ungeschoren davon kommt, keine Zahlungen leisten muss, dann wird das Opfer möglicherweise zum Täter gemacht weil er
sich eventuell rächen will.
Aber das soll doch nicht geschehen. Deshalb verstehe ich nicht wieso Täter besser wegkommen als die Opfer.
Abschiebung ist doch verhältnismäßig human gegen das was der Täter dem Opfer antut.
Es gibt doch soweit mir bekannt das Opferentschädigungsgesetz.
Ja, und? Gestern noch gut bezahlter, voll berufstätiger Familienvater, morgen querschnittsgelähmtes Opfer einer Straftat mit Anspruch auf Sozialleistungen entsprechend des OEG. Die Würde kann es einem genausowenig zurückgeben, wie die Gesundheit oder ein Leben ohne Angst. Vom Halten des Lebensstandarts ganz zu schweigen.
Es gibt doch soweit mir bekannt das Opferentschädigungsgesetz.
Also wenn der Täter ungeschoren davon kommt, keine Zahlungen
leisten muss, dann wird das Opfer möglicherweise zum Täter
gemacht weil er
sich eventuell rächen will.
Ich kann solche Rachegefühle sehr gut verstehen.
Genau so gut kann ich verstehen, wenn sich der Durchschnittsbürger (nicht die, die Gesetze machen und Bodygards um sich rum haben) aus Angst um seine Gesundheit „aufrüstet“ mit Pfefferspray oder so zeug. Dass das meistens wirkungslos ist, ist ein ganz anderes Thema.
Aber das soll doch nicht geschehen. Deshalb verstehe ich nicht
wieso Täter besser wegkommen als die Opfer.
Gesetze gegen brave Bürger kann man relativ einfach durchsetzen. Die wehren sich nur selten. Gesetze gegen Schläger sind da schon schwieriger.
Allerdings ist lt PKS die gesamte Jugendliche Delinquenz rückläufig, während sich die Jugendliche Gewaltkriminalität langsam steigert.
Von dieser Gesamtkriminalität wird etwa 20% nichtdeutschen Tatverdächtigen zugerechnet. Das rechnet logischerweise Reisende Täter und andere Ausländergruppen, die nicht als Wohnbevölkerung in der Statistik erscheinen, mit ein.
Nimmt man bezüglich Gewaltkriminalität beispielhaft die Gruppe „Rohheitsdelikte“ aus der PKS heraus, so ergibt sich hier ein ähnliches Bild, ungefähr 20% der Tatverdächtigen sind Nichtdeutsche.
Durch die seitens des brutalsmöglichen Aufkochers und Konsorten vorgeschlagenen Methoden lässt sich dieses Gesamtgesellschaftliche Problem nicht lösen, denn diese Doktoren nur an den Symptomen herum. Die Erfahrungen mit dem „Warnschussarrest“ scheinen in GB eher trübe zu sein. Bootcamps sind mit dem GG nicht vereinbar (aber das kann man ja ändern) und nachdem das derzeitige maximale Strafmaß für Jugendstrafen jeweils kaum erreicht wird, sowie die Fachleute sich durch die Bank gegen eine Verschärfung aussprechen, scheint dies auch wenig zweckdienlich zur Prävention.
tatsächlich erscheint mir das gegenwärtig auf „Resozialisierung“ ausgerichtete Jugendstrafrecht wesentlich sinnvoller als „Härte zeigen“
(Und wenn der Kochkünstler aus Hessen „moralische Werte“ einfordert, dann weiss ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll)
Hallo,
etwas über Sozialhilfeniveau bleibt mann sofern man Ansprüche nach dem OEG beim Versorgungsamt durchsetzen kann.
Die lehnen nämlich erst mal praktisch alles ab und dann heißt es klagen.
Und vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich ganz in Gottes Hand. Wohl dem, der da seinen Glauben an einen guten Gott bewahren kann.
Gruß
Werner
Deshalb verstehe ich nicht
wieso Täter besser wegkommen als die Opfer.
Inwiefern tun sie denn das?
weil sie vom Staat in aller möglicherweise mit Therapieen und allen anderen Zeugs bemuttelt werden,damit sie ja nicht wieder rückfällig werden. Die Opfer haben darauf keinen Anspruch,wenn sie was wollen müssen sie sich das einklagen
weil sie vom Staat in aller möglicherweise mit Therapieen und
allen anderen Zeugs bemuttelt werden,damit sie ja nicht wieder
rückfällig werden. Die Opfer haben darauf keinen Anspruch,wenn
sie was wollen müssen sie sich das einklagen
Können die nicht eine Therapie normal durch die Krankenkasse machen?
Oder redest du von dem Fall, dass das Opfer keine KV hat?
Hallo,
ich glaube du sitzt da vor allem dem Irrtum auf, dass die Hilfe für den einen was mit der Hilfe für den anderen zu tun hätte.
Wir könnten uns jederzeit um die Opfer besser kümmern, wir machen es einfach nicht.
Die Justiz ist nun mal für die Bestrafung und resozialisierung da und wird zumindest etwas daran gemessen wie gut sie das macht.
Die staatlichen Stellen, die sich um Opfer kümmern sollen (gibt es fast nicht) müssen vor allem mit ihrem Budget zurecht kommen und werden vor allem daran gemessen, dass sie möglichst wenig ausgeben also in klaren Worten: möglichst wenig helfen (etwas überzeichnet).
Wenn wir uns nun um die Täter „schlechter“ kümmern, geht es den Opfern also dadurch keinen Deut besser. Allerdings müssen wir vielleicht mit einer etwas höheren Rückfallquote rechnen und damit mit noch mehr schlecht versorgten Opfern.
Es wird momentan überall diskutiert über jugendliche
Gewalttäter.
Aber was bringen tatsächlich solche Präventionen?
Tatsache ist doch das viele dieser Gewalttäter wieder
rückfällig werden.
Gibt es dazu Studien?
Außerdem würde es mich interessieren welche Fürsorge des
Staats die Opfer dieser Gewalt bekommen?
ein tolles thema für eine partei…kann man schön punkten und tut keinem weh, der sich für einen interessiert. und das klappt auch immer wieder…jaja…die jugend von heute…
welche der aussagen in folgendem satz sind falsch?
da es früher keine gewalttätigkeit unter jugendlichen gab, muss wohl das cumputerzeitalter, die ungebremste mediennutzung und die immer größer werdende freiheit grund für die verrohung der jugendlichen sein - wir eltern haben unsere kinder jedenfalls ordentlich erzogen.
Therapie bei Tätern
Therapie bei Täter bringt nur etwas wenn der Täter einsichtig ist.
Zur Therapie zwingen kann man niemanden.
Der Täter muss von sich aus bereit sein sich dauerhaft zu ändern.
Auch wenn der Täter bereit ist sich zu ändern in der Therapie, muss er hinterher wie bei Leuten mit Essproblemen aufpassen das er nicht wieder gewalttätig wird.
Also kann man davon ausgehen dass eine Resozialisierung nur funktioniert wenn der Täter einsichtig ist und bereits ist sich dauerhaft zu ändern. Das geht sicherlich nicht innerhalb von ein paar Monaten Therapie. Solche Maßnahmen sind teuer, und müssen dann wohl von Deutschen Staat übernommen werden.
Bei Abschiebung ins Heimatland würde das entfallen.