Wobei ich mir die Frage stelle, wohin willst Du die ganzen
deutschen Straftäter abschieben? Nach Mallorca?!In ihr Herkunftsland.
da sind sie schon.
Wobei ich mir die Frage stelle, wohin willst Du die ganzen
deutschen Straftäter abschieben? Nach Mallorca?!In ihr Herkunftsland.
da sind sie schon.
Deshalb verstehe ich nicht
wieso Täter besser wegkommen als die Opfer.Inwiefern tun sie denn das?
weil sie vom Staat in aller möglicherweise mit Therapieen und
allen anderen Zeugs bemuttelt werden,damit sie ja nicht wieder
rückfällig werden. Die Opfer haben darauf keinen Anspruch,wenn
sie was wollen müssen sie sich das einklagen
Aha, nach den Managern mit ihren Millionenprämien und den Anwälten mit ihrer „Gebührenabzocke“ also schon wieder jemand, der sich Volkes Zorn sowie den Verdacht zugezogen hat, einen geldwerten Vorteil einzusacken, ohne ihn nach gesundem Volksempfinden „verdient“ zu haben oder - schlimmer noch - ohne eines solchen Vorteils überhaupt würdig zu sein. Leider ist hier wie dort die Problematik mit einer mißgunstdurchsetzten Stammtischanalyse nicht zu erfassen.
Der Staat therapiert jugendliche Kriminelle nicht, um ihnen etwas Gutes zu tun, sondern weil daran ein allgemeines Interesse besteht, dass über den persönlichen Nutzen des betroffenen Kriminellen klar hinausgeht: Der Kriminelle ist eine konkrete Gefahrenquelle (er könnte sich ja nach Verbüßung seiner Strafe in Zukunft erneut kriminell betätigen), die die Sicherheit der Allgemeinheit bedroht und künftig Verfolgungs- und Justizkosten in erheblichem Umfang verursachen könnte. Daher tut der Staat gut daran, diese Gefahrenquelle abzustellen. Das kann man auf verschiedene Arten erledigen, etwa durch lebenslange Verwahrung, durch Abschiebung oder eben durch Therapie. Es liegt auf der Hand, dass einige dieser Alternativen bisweilen gar nicht möglich (Deutsche kann man nicht abschieben), evident unangemessen (Abschiebung für einen Ladendiebstahl oder eine blutige Nase auf dem Schulhof) oder schlicht volkswirtschaftlich bescheuert sind (Verwahren eines Jugendlichen auf Staatskosten bis an sein Lebensende), sodaß als vernünftige Lösung allein die Therapie übrigbleibt, um die Gefahrenquelle Jungkrimineller auszuschalten, sich dadurch künftige Gemeinkosten zu ersparen und vielleicht sogar einen volkswirtschaftlich nützlichen, künftigen Steuer- und Abgabenzahler zu gewinnen.
Alternativ könnte der Staat natürlich auch gar nichts tun. In diesem Fall dürfte aber die Stammtischfraktion erst recht laut aufheulen, wenn sich eben jener Jungkrimineller dann tatsächlich erneut kriminell betätigen sollte. Das kommt also auch nicht in Betracht.
Auf der anderen Seite ist das Opfer in der Regel keine Gefahrenquelle für die Allgemeinheit, sodaß unter diesem Gesichtspunkt schon mal nichts von Amts wegen zu veranlassen ist. Im übrigen ist es ein generelles Prinzip unserer Rechtsordnung, dass, wer zum eigenen Nutzen etwas haben will, sich um dieses selbst bemühen muß. Wer einen Führerschein, eine Baugenehmigung, eine Aufenthaltserlaubnis oder Hilfe zum Lebensunterhalt haben will, muß das beantragen und, wenn die Behörde es nicht freiwillig herausrückt, einklagen. Wer von seinem Mieter Miete oder von seinem Unfallgegner Schadensersatz verlangt, muß sich auch darum selbst kümmern. Daher ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass auch das Kriminalitätsopfer sich seinen Schadensersatz erst einmal selbst holen muß.
Erst wenn das nicht möglich sein sollte, kann der Staat oder besser: die Allgemeinheit gefragt sein. Und da ist er bzw. sie auch present, etwa in Form der Gewaltopferentschädigung. Ob er an dieser Front damit auch genug getan hat, läßt sich freilich diskutieren, und mit welcher Diktion man dies tut, hängt letztlich davon ab, welches Maß an pekuniärer Solidarität sich die Gesellschaft leisten will (bzw. sollte).
Bei Abschiebung ins Heimatland würde das entfallen.
Nicht alles ist durch Abschiebung zu lösen, siehe Beitrag oben sowie Debatte im Rechtsbrett.
Bei Abschiebung ins Heimatland würde das entfallen.
Ich liebe diese einfache Parole… abschieben - fertig!
Wer von den Leuten die das auf den Stammtisch schmeissen, hat sich jemals mit einer Person die für Abschiebungen in der entsprechenden Ausländerbehörde zuständig ist unterhalten? Ich nehme an keiner. Denn sonst wüsste derjenige dass jede einzelne Abschiebung ein langwieriges umständliches Verfahren ist, bei dem es zahlreiche Rechtsmittel gibt und ebenfalls teuer ist.
Nur mal so am Rande.
Tat -> Täter gefasst -> rein in den Flieger… so mags in den Medien klingen, hat aber mit der Realität nix zu tun.
Wobei ich mir die Frage stelle, wohin willst Du die ganzen
deutschen Straftäter abschieben? Nach Mallorca?!In ihr Herkunftsland.
Also von Niedersachsen nach Berlin, von Bayern nach Sachsen, von Bremen nach Sachsen-Anhalt?
Stelle ich mir sehr bürokratisch vor, die ganzen Grenzen zu bauen…
LG
Guido
Alk und Gewalt
Naja - wer zu besoffen zum Laufen ist, kann auch keine
Straftaten…
Mal Spaß beiseite…das passiert dann gerade nicht.
Alk ist in den allermeisten Fällen sinnloser Gewalt durch junge Männer ein auslösender Faktor.
Vielleicht sollte man da mal endlich ansetzen…
Gruß b.
off topic
Hi!
Naja - wer zu besoffen zum Laufen ist, kann auch keine
Straftaten…Mal Spaß beiseite…das passiert dann gerade nicht.
Ist schon klar
Alk ist in den allermeisten Fällen sinnloser Gewalt durch
junge Männer ein auslösender Faktor.
Vielleicht sollte man da mal endlich ansetzen…
Wurde das nicht gerade erst? Gibt es nicht jetzt Bier erst ab 18?
LG
Guido
Es wurde von ausländischen Straftätern gesprochen… Jeder in sein Herkunftsland.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber durch Therapie wohl auch nicht, also bitte mal einen konkreten Vorschlag von Euch.
Also was würde Ihr machen wenn Ihr Opfer von solchen jugendlichen Gewalt werden würdet?
Mal ehrlich, ein Opfer hat doch mehr an der Tat zu knappern als der Täter.
Alk ist in den allermeisten Fällen sinnloser Gewalt durch
junge Männer ein auslösender Faktor.
Vielleicht sollte man da mal endlich ansetzen…
Das mit der Prohibition ist schon mal gewaltig in die Hose gegangen.
Gruß
Cassius
Es wurde von ausländischen Straftätern gesprochen… Jeder in
sein Herkunftsland.
Der einzige der davon in dieser Diskussion damit angefangen hat, bist du.
Was hat das jetzt mit meinem Hinweis zu tun?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Können die nicht eine Therapie normal durch die Krankenkasse
machen?Auch Behandlungen müssen bewilligt werden.
Nicht nur bewilligt, die Opfer bekommen auch nur solange Therapie wie die Krankenkasse zahlt. Außerdem gibt es auch Schäden die durch Psychotherapie nicht wieder gut zu machen sind unter anderem auch körperliche Schäden z. B. Querschnittslähmung, Brandwunden, Narben am Körper, Blindheit etc.
Hattest Du vorher ein gutes Einkommen und konntest selbständig für Dein Leben sorgen bist Du hinterher ein Frack das womöglich keinen Pfennig Geld vom Täter sieht. Eventuell auch nur Sozialhilfe bekommt.
Außerdem möchte ich nicht wenn mir sowas passieren würde dass mir der Täter der mit Bewährung davongekommen ist mir in der Nachbarschaft, im gleichen Ort über den Weg läuft. Eventuell nicht mal seine Taten bereut.
Lasche Gesetze und Durchsetzung von der Seite der Justiz wird irgendwann dazu führen das die Opfer zur Selbstjustiz greifen.
Aber da will doch niemand hin…
Es wurde von ausländischen Straftätern gesprochen… Jeder in
sein Herkunftsland.Der einzige der davon in dieser Diskussion damit angefangen
hat, bist du.
Tja, und was schlägst Du vor? Ich höre…
Hi!
Es wurde von ausländischen Straftätern gesprochen… Jeder in
sein Herkunftsland.
Wo genau hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… und in den direkten vorgegangenen Antworten?
Abgesehen davon bist Du auf meinen anderen Einwurf gar nicht eingegangen…
Gruß
Guido
Das mit der Prohibition ist schon mal gewaltig in die Hose
gegangen.
Wer redet davon? Prävention ist das Zauberwort…
Es wäre schon viel erreicht, wenn nicht jede® 14-jährige ohne Probleme an Hochprozentiges kommen würde.
Gruß b.
Tja, und was schlägst Du vor? Ich höre…
Dass du dir zunächst mal überlegst was an deinem Eingangsposting falsch ist.
Der Staat therapiert jugendliche Kriminelle nicht, um ihnen
etwas Gutes zu tun, sondern weil daran ein allgemeines
Interesse besteht, dass über den persönlichen Nutzen des
betroffenen Kriminellen klar hinausgeht: Der Kriminelle ist
eine konkrete Gefahrenquelle (er könnte sich ja nach Verbüßung
seiner Strafe in Zukunft erneut kriminell betätigen), die die
Sicherheit der Allgemeinheit bedroht und künftig Verfolgungs-
und Justizkosten in erheblichem Umfang verursachen könnte.
Du verwechselst gerade Jugendstrafrecht mit Strafrecht. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und eben nicht das Ziel die Allgemeinheit zu schützen, letzteres steht nur im Strafrecht im Fordergrund und diesem ziel müssen sich dann auch Rehabilitations- und Resozialisierungsmaßnahmen unterordnen.
Auf der anderen Seite ist das Opfer in der Regel keine
Gefahrenquelle für die Allgemeinheit, sodaß unter diesem
Gesichtspunkt schon mal nichts von Amts wegen zu veranlassen
ist.
Es geht hier auch nicht um Gefahrenabwehr, sondern um die Grundfesten unseres demokratischen Sozialstaates, nämlich das Sozialstaatsprinzip des Art 20 GG, die den Staat in die Pflicht nehmen, wie bereits 1979 das Bundessozialgericht festgestellt hat.
Gruß Andreas
Tja, und was schlägst Du vor? Ich höre…
Dass du dir zunächst mal überlegst was an deinem
Eingangsposting falsch ist.
Ich denke wer so auf meine Fragen antwortet hat nichts zum vorschlagen.