Prävention von kriminellen Jugendlichen

Dann kommen sie halt zu anderen Drogen auf dem Schulhof oder schnüffeln Kleber.

Komiker? (owt)
*

Hallo Michael,

nur mal zum ‚Wahlkampf‘- Argument … das Gesetz zur „Verbes-
serung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz“ wurde schon 2006
in den Bundesrat eingebracht.

Allerdings ist lt PKS die gesamte Jugendliche Delinquenz
rückläufig, während sich die Jugendliche Gewaltkriminalität
langsam steigert.

Richtig … und diese Tendenz geht von einer kleinen Gruppe
von Intensivtätern aus. Da sind 50 und mehr nachgewiesene
Straftaten vor dem 16 (!) Geburtstag keine Seltenheit. Nur
um diese Leute geht es in der ursprünglichen Diskussion.

Nimmt man bezüglich Gewaltkriminalität beispielhaft die Gruppe
„Rohheitsdelikte“ aus der PKS heraus, so ergibt sich hier ein
ähnliches Bild, ungefähr 20% der Tatverdächtigen sind
Nichtdeutsche.

Das bestreitet doch niemand, der noch alle Tassen im Schrank hat.
Aber was hat der Ausländeranteil damit zu tun, dass Koch ALLE
jugendlichen Intensivtäter wesentlich früher so bestrafen will,
dass ein Sozialarbeiter die Gelegenheit bekommt auf sie einzu-
wirken?

Durch die seitens des brutalsmöglichen Aufkochers und
Konsorten vorgeschlagenen Methoden lässt sich dieses
Gesamtgesellschaftliche Problem nicht lösen, denn diese
Doktoren nur an den Symptomen herum.

Das ist deine Meinung … nur erwähnst du die 3 mMn sinnvollsten
Ansätze garnicht erst. Ich sehe in den genannten „Teen Courts“,
bei denen jugendliche Kriminelle im Gespräch mit Gleichaltrigen
ihre Taten aufarbeiten und Wiedergutmachung leisten eine echte
Verbesserung. Und die Erhöhung der Mindeststrafen im Jugendrecht
würde die Gerichte zu einem viel früheren Verhängen von Haftstrafen
bringen die sicher abschreckend wirkten. Das Dritte ist die Frage
der praktisch automatischen Anwendung von Jugendrecht bei 18 bis
21jährigen … das will Koch ja auch ändern.

Nebenbei: Findest du Formulierungen wie „brutalsmöglichen Auf-
kochers und Konsorten“ wirklich einer sachlichen Diskussion
dienlich?

Die Erfahrungen mit dem „Warnschussarrest“ scheinen in GB
eher trübe zu sein.

… scheinen …

Bootcamps sind mit dem GG nicht vereinbar (aber das kann man
ja ändern) und

Ich finde es faszinierend wie Koch unterstellt wird er wolle
Bootcamps wie in den USA einführen und SPD-geführte Bundesländer
schon Camps für betroffene Jugendliche organisieren. Es geht
doch nicht um einen paramilitärischen Drill wie bei Oncle Sam
sondern darum die Jugendlichen eine Zeit lang aus ihrem Milieu
rauszuholen.

… nachdem das derzeitige maximale Strafmaß für Jugendstrafen
jeweils kaum erreicht wird, sowie die Fachleute sich durch die
Bank gegen eine Verschärfung aussprechen, scheint dies auch
wenig zweckdienlich zur Prävention.

An dem Punkt geb ich dir Recht. Aber dabei geht es nicht um
Prävention sondern um Schutz der Gesellschaft --> Stichwort
Sicherheitsverwahrung!

tatsächlich erscheint mir das gegenwärtig auf „Resozialisierung“
ausgerichtete Jugendstrafrecht wesentlich sinnvoller als „Härte
zeigen“

So einfach sollte man diesen Zusammenhang nicht verkürzen. Für
mich ist der Ansatz eher, dass man früher mit der Resozialisierung
beginnen kann, wenn man früher Härte zeigt.
Bei Schwerkriminellen unter 21 Jahren zeigen laut allen Praxis-
erfahrungen einige Arbeitsstunden (denen man kaum nachkommt),
eine Geldstrafe (die nicht bezahlt werden kann) und eine Ver-
urteilung auf Bewährung (die emotional als Freispruch ankommt)
keine solche Wirkung das die Betroffenen zum Umdenken gezwungen
wären.

Viele Grüße

Jake

Es wurde von ausländischen Straftätern gesprochen…

bisher nicht. Wenn Du das meinst, musst Du das auch schreiben. Wer soll denn erraten, daß Du von Ausländern redest, wenn Du kriminelle schreibst? Das Eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun.

Gruß, Rainer

Hallo,

Wobei ich mir die Frage stelle, wohin willst Du die ganzen
deutschen Straftäter abschieben? Nach Mallorca?!

Netter Trick ihm zu unterstellen er wolle auch die Straftäter
mit deutschem Pass abschieben …

Hast du noch mehr zu bieten?

Viele Grüße

Jake

Hallo Michael,

Hallo Jake

nur mal zum ‚Wahlkampf‘- Argument … das Gesetz zur „Verbes-
serung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz“ wurde schon 2006
in den Bundesrat eingebracht.

Es geht ja nicht um das Gesetz, sondern um das Bahei, das JETZT darum gemacht wird.

Allerdings ist lt PKS die gesamte Jugendliche Delinquenz
rückläufig, während sich die Jugendliche Gewaltkriminalität
langsam steigert.

Richtig … und diese Tendenz geht von einer kleinen Gruppe
von Intensivtätern aus. Da sind 50 und mehr nachgewiesene
Straftaten vor dem 16 (!) Geburtstag keine Seltenheit. Nur
um diese Leute geht es in der ursprünglichen Diskussion.

Nimmt man bezüglich Gewaltkriminalität beispielhaft die Gruppe
„Rohheitsdelikte“ aus der PKS heraus, so ergibt sich hier ein
ähnliches Bild, ungefähr 20% der Tatverdächtigen sind
Nichtdeutsche.

Das bestreitet doch niemand, der noch alle Tassen im Schrank
hat.

Lies doch mal ein Bildendes bzw Spiegelndes Blättchen.

Aber was hat der Ausländeranteil damit zu tun, dass Koch ALLE
jugendlichen Intensivtäter wesentlich früher so bestrafen
will,
dass ein Sozialarbeiter die Gelegenheit bekommt auf sie einzu-
wirken?

Durch die seitens des brutalsmöglichen Aufkochers und
Konsorten vorgeschlagenen Methoden lässt sich dieses
Gesamtgesellschaftliche Problem nicht lösen, denn diese
Doktoren nur an den Symptomen herum.

Das ist deine Meinung … nur erwähnst du die 3 mMn
sinnvollsten
Ansätze garnicht erst. Ich sehe in den genannten „Teen
Courts“,
bei denen jugendliche Kriminelle im Gespräch mit
Gleichaltrigen
ihre Taten aufarbeiten und Wiedergutmachung leisten eine echte
Verbesserung.

Korrekt

Und die Erhöhung der Mindeststrafen im
Jugendrecht
würde die Gerichte zu einem viel früheren Verhängen von
Haftstrafen
bringen die sicher abschreckend wirkten.

Das darf ich doch mal bezweifeln

Das Dritte ist die
Frage
der praktisch automatischen Anwendung von Jugendrecht bei 18
bis
21jährigen … das will Koch ja auch ändern.

Zum Teil ist das Jugendstrafrecht soagr schärfer als das Erwachsenenstarfrecht, da im Jugenstrafrecht mit dem „Erziehunggedanken“ weitgehendere maßnahmen angeordnet werden können als beim erwachsenenstrafrecht, wo viele Bagatelldelikte einfach gegen Geldstrafe oder gar nichts eingestellt werden.

Nebenbei: Findest du Formulierungen wie „brutalsmöglichen Auf-
kochers und Konsorten“ wirklich einer sachlichen Diskussion
dienlich?

Ich bedauere, aber eine derartige Person kann ich nicht anders bezeichnen. Der brutalstmögliche Aufklärer ist eine derartige heuchlerische Person, dass es mir schier den Atem raubt.

Die Erfahrungen mit dem „Warnschussarrest“ scheinen in GB
eher trübe zu sein.

… scheinen …

Ich habe die Studein nicht durchgearbeitet und stütze mich auf div Zeitungsberichte. (Findest Du sicherlich selber)

Bootcamps sind mit dem GG nicht vereinbar (aber das kann man
ja ändern) und

Ich finde es faszinierend wie Koch unterstellt wird er wolle
Bootcamps wie in den USA einführen und SPD-geführte
Bundesländer
schon Camps für betroffene Jugendliche organisieren. Es geht
doch nicht um einen paramilitärischen Drill wie bei Oncle Sam
sondern darum die Jugendlichen eine Zeit lang aus ihrem Milieu
rauszuholen.

Das ist doch bereits heute möglich und wird gemacht! Aber dann wird ja wieder von „Luxusurlaub für Asoziale Jugendliche auf Steuerzahlerkosten“ gelabert. Ausserdem ist dafür zu wenig Geld da und zu wenig ausgebildetes Personal.

… nachdem das derzeitige maximale Strafmaß für Jugendstrafen
jeweils kaum erreicht wird, sowie die Fachleute sich durch die
Bank gegen eine Verschärfung aussprechen, scheint dies auch
wenig zweckdienlich zur Prävention.

An dem Punkt geb ich dir Recht. Aber dabei geht es nicht um
Prävention sondern um Schutz der Gesellschaft --> Stichwort
Sicherheitsverwahrung!

damit möchtest Du aber das Grundprinzip des Jugendstrafrechtes umkrempeln.
Die Jugendstrafe unbegrenzter Dauer gab es übrigens bereits und die wurde 1990 wegen u.A. wegen schlichter Nichtanwendung gestrichen

tatsächlich erscheint mir das gegenwärtig auf „Resozialisierung“
ausgerichtete Jugendstrafrecht wesentlich sinnvoller als „Härte
zeigen“

So einfach sollte man diesen Zusammenhang nicht verkürzen. Für
mich ist der Ansatz eher, dass man früher mit der
Resozialisierung
beginnen kann, wenn man früher Härte zeigt.
Bei Schwerkriminellen unter 21 Jahren zeigen laut allen
Praxis-
erfahrungen

Es gibt da durchaus Praxiserfahrungen, die dem bezüglich „Haftstrafe“ widersprechen.
Das man Schwerkriminelle damit nicht beeindrucken kann, ist klar, es geht aber darum, dass man Jugendliche bereits nach den ersten Vergehen abfängt. da Hilft „früher wegsperren“ schlicht gar nichts, sondern man muss diese Leute (wie Du ja geschrieben hast) aus ihrem sozialen Umfeld herausholen und eine Perspektive aufzeigen. Das ist aber mehr Sozialarbeit als Strafvollzug.
Unter „Härte“ verstehen die Stammtischstrategen ja „ab innen Knast und Hammelbeine langziehen“
das bringt nichts.
Aber genau dieser Eindruck wird von unseren geistigen Tieffliegern ja erweckt, im Kampf um die Lufthoheit über den Stammtischen.

Gruß
Mike

Nur kannst du das was du hier anführst durch Justizmaßnahmen grundsätzlich nicht ändern. Da kannst du den Strafvollzug verschärfen bis du Schwarz wirst, dadurch geht es dem Querschnittgelähmten keinen deut besser, auch nicht psychisch.
Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass die befriedigung des Rachebedürfnisses durch harte Strafen dem Opfer die Verarbeitung der Tat erleichtern würde.

Das einzige was sich machen ließe wäre prinzipiell alle Straftäter lebenslänglich einzusperren oder hinzurichten, dann wäre wenigstens eine Wiederbegegnung ausgeschlossen. Wenn du das willst …

Effektive Hilfe für Opfer ist von der Strafe praktisch unabhängig. Du bellst also den falschen Baum an. Wenn es dir wirklich um die Opfer ginge müsstest du für diese bessere Unterstützung fordern. In Wirklichkeit machst du genau das gleich was du beklagst. Du kümmerst dich um den Täter.

Gruß
Werner

Hallo,

Wobei ich mir die Frage stelle, wohin willst Du die ganzen
deutschen Straftäter abschieben? Nach Mallorca?!

Netter Trick ihm zu unterstellen er wolle auch die Straftäter
mit deutschem Pass abschieben …

Hast du noch mehr zu bieten?

Er würde schon gerne wollen
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Zitat:
"Meiner Meinung nach ist aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Migrationshintergrund und Ausweisung die sinnvollste Methode.

Gruß
Mike

Hallo,

  1. Der Täter soll ein Leben lang für seine Taten die er dem
    Opfer angetan hat zahlen. Sobald er Geld verdient muss er
    abdrücken, zum Unterhalt verpflichten.

Wenn gegen den Täter ein gerichtlich ein Schadenersatzanspruch festgestellt wurde, dann kann dieser geltend gemacht werden. Er muss zahlen.

  1. Aber das wird nicht passieren da der Täter ja kriminell
    bleibt.

Und was soll man da machen?
Wenn er nicht Zahlen kann, was dann?
Eigentlich macht der Staat doch da genau das Richtige, er versucht den Täter zu resozialisieren, denn nur dann kann er vielleicht mal Geld verdienen und für seine Verbindlichkeiten aufkommen.

Die einzig richtige Forderung im Interesse der Abgeltung der Ansprüche von Opfern müsste also sein, verstärkte Resozialisierung, Therapie, Qualifizierung und Beschäftigungsprogramme für Straffällige! Das Gegenteil wäre geradezu ein Angriff auf die berechtigten materiellen Forderungen der Opfer.

Wenn das mit der Resozialisierung nicht klappt oder bis dahin oder auch in Ergänzung zu etwaigen Unterhaltszahlungen, tritt der Staat für Kosten ein.

Was zu beklagen ist, ist das diese staatlichen Leistungen so armselig ausfallen und die Vergabepraxis so restriktiv ist. Dafür kann aber die Justiz nichts und keine Strafe für den Täter ändert daran etwas. Da musst du dich an deinen Abgeordneten wenden.

Gruß
Werner

Hallo Michael,

nur mal zum ‚Wahlkampf‘- Argument … das Gesetz zur „Verbes-
serung der Bekämpfung der Jugenddelinquenz“ wurde schon 2006
in den Bundesrat eingebracht.

Es geht ja nicht um das Gesetz, sondern um das Bahei, das
JETZT darum gemacht wird.

Wenn du das Getrommel von beiden Seiten siehst, das jetzt gemacht
wird, kann ich damit leben. Das lustige ist ja gerade das von der
linken Seite diese „Schaut nur Koch macht Wahlkampf indem er gegen
Ausländer hetzt“-Argument just im Wahlkampf kommt. vorher war Koch
der große Prakmatiker, der mit Steinbrück die tatsächlichen Grund-
linien der Regierungsarbeit ausgehandelt hat.

Und die Erhöhung der Mindeststrafen im Jugendrecht würde die
Gerichte zu einem viel früheren Verhängen von Haftstrafen
bringen, die sicher abschreckend wirkten.

Das darf ich doch mal bezweifeln

An Intensivtäter komt ma mMn nur mit Haft oder ‚islamischen
Strafen‘ ran … zweiteres lehne ich selbstverständlich ab.
Ob die Haft mit 15 abscheckend wirkt oder der Täter nach
ihr eher resozialisierbar ist, kommt langfristig aufs Gleiche
raus … auf weniger Straftaten

Zum Teil ist das Jugendstrafrecht soagr schärfer als das
Erwachsenenstarfrecht, da im Jugenstrafrecht mit dem
„Erziehunggedanken“ weitgehendere maßnahmen angeordnet werden
können …

Das ist mir bekannt. Nur helfen die Erziehungsmaßnahmen, auch
wenn sie teilweise sogar die ‚die Würde des Menschen‘ schützende
Regeln aufheben, bei den schweren Fällen wenig. Bei den ‚Eierdieben‘
und Tätern aus Zufall und Langeweile sind sie schon goldrichtig!

Ich bedauere, aber eine derartige Person kann ich nicht anders
bezeichnen. Der brutalstmögliche Aufklärer ist eine derartige
heuchlerische Person, dass es mir schier den Atem raubt.

Siehe oben …

Ich finde es faszinierend wie Koch unterstellt wird er wolle
Bootcamps wie in den USA einführen und SPD-geführte Bundes-
länder schon Camps für betroffene Jugendliche organisieren.
Es geht doch nicht um einen paramilitärischen Drill wie bei
Oncle Sam sondern darum die Jugendlichen eine Zeit lang aus
ihrem Milieu rauszuholen.

Das ist doch bereits heute möglich und wird gemacht! Aber dann
wird ja wieder von „Luxusurlaub für Asoziale Jugendliche auf
Steuerzahlerkosten“ gelabert. Ausserdem ist dafür zu wenig
Geld da und zu wenig ausgebildetes Personal.

Dann schau dir mal die Proteste gegen Kochs Forderung nach
mehr solchen Camps an und wie da mit Unterstellungen gear-
beitet wird. Sowas fördert Koch heute in Hessen:
http://www.durchboxen.de/

tatsächlich erscheint mir das gegenwärtig auf „Resozialisierung“
ausgerichtete Jugendstrafrecht wesentlich sinnvoller als „Härte
zeigen“

So einfach sollte man diesen Zusammenhang nicht verkürzen. Für
mich ist der Ansatz eher, dass man früher mit der Resozialisie-
rung beginnen kann, wenn man früher Härte zeigt.

Das man Schwerkriminelle damit nicht beeindrucken kann, ist
klar, es geht aber darum, dass man Jugendliche bereits nach
den ersten Vergehen abfängt.

*zustimm*

da Hilft „früher wegsperren“ schlicht gar nichts, sondern man
muss diese Leute (wie Du ja geschrieben hast) aus ihrem sozialen
Umfeld herausholen und eine Perspektive aufzeigen. Das ist aber
mehr Sozialarbeit als Strafvollzug.

Nur kommen Sozalarbeiter an das Völkchen draussen kaum ran und
auch die von Gerichten angeordneten Therapien werden serienweise
abgebrochen ohne das daraufhin was passiert.

Das Problem liegt mMn darin WIE der Strafvollzug mit ihnen umgeht.
Solange nur weggesperrt wird, bleibt er mehr eine Weiterbildungs-
anstalt in der diese Typen weiter verrohen. Der Ansatz von Koch,
und noch deutlicher seines Justizministers Banzer, geht doch dahin
den Knast als die Stelle zu nutzen wo Intensivtäter den Sozial-
arbeiter nicht mehr ausweichen können und genau DANN macht es
Sinn diese Leute möglichst früh einfahren zu lassen.

Unter „Härte“ verstehen die Stammtischstrategen ja „ab innen
Knast und Hammelbeine langziehen“ das bringt nichts.

Leider … aber zum Glück teit keine der großen Parteien diese
Sichtweise … auch wenn man es der CDU gern mal im Wahlkampf
unterstellt.

Viele Grüße

Jake

Hallo jake
Weisst Du, Papier ist geduldig, pläne sind alle toll, entscheidend ist, was hinten rauskommt. Und wenn die Pläne mangels Mitteln (nicht nur finanzieller Natur) nicht umgesetzt werden können, dann gilt das Brecht´sche Wort vom Planen.

Ich bedauere, aber eine derartige Person kann ich nicht anders
bezeichnen. Der brutalstmögliche Aufklärer ist eine derartige
heuchlerische Person, dass es mir schier den Atem raubt.

Siehe oben …

Das mich der derzeitige Politikbetrieb in D generell derartig anwiedert, dass ich meine Wohnung knietief mit Breche füllen könnte, ändert nichts daran, dass ich persönlich Roland Koch nur noch mit abgrundtiefen Zynismus überhaupt ertragen kann.

Ich finde es faszinierend wie Koch unterstellt wird er wolle
Bootcamps wie in den USA einführen und SPD-geführte Bundes-
länder schon Camps für betroffene Jugendliche organisieren.
Es geht doch nicht um einen paramilitärischen Drill wie bei
Oncle Sam sondern darum die Jugendlichen eine Zeit lang aus
ihrem Milieu rauszuholen.

Das ist doch bereits heute möglich und wird gemacht! Aber dann
wird ja wieder von „Luxusurlaub für Asoziale Jugendliche auf
Steuerzahlerkosten“ gelabert. Ausserdem ist dafür zu wenig
Geld da und zu wenig ausgebildetes Personal.

Dann schau dir mal die Proteste gegen Kochs Forderung nach
mehr solchen Camps an und wie da mit Unterstellungen gear-
beitet wird. Sowas fördert Koch heute in Hessen:
http://www.durchboxen.de/

Dann frage ich mich doch, warum der Herr Koch nach aussen hin den Hardliner gibt Als Beleg mögen diverse Aussagen von ihm dienen.
Es ist ja auch nicht nur der Herr Koch, der in das Horn „kriminelle Jugendliche und insbesondere Ausländer“ stösst.

da Hilft „früher wegsperren“ schlicht gar nichts, sondern man
muss diese Leute (wie Du ja geschrieben hast) aus ihrem sozialen
Umfeld herausholen und eine Perspektive aufzeigen. Das ist aber
mehr Sozialarbeit als Strafvollzug.

Nur kommen Sozalarbeiter an das Völkchen draussen kaum ran und
auch die von Gerichten angeordneten Therapien werden
serienweise
abgebrochen ohne das daraufhin was passiert.

das ist damit ein derzeitige Vollzugsproblem und nicht mit schärferen Maßnahmen zu beheben, sondern einfach mit der konsequenten Durchsetzung der bestehenden Regelungen.

Das Problem liegt mMn darin WIE der Strafvollzug mit ihnen
umgeht.
Solange nur weggesperrt wird, bleibt er mehr eine
Weiterbildungs-
anstalt in der diese Typen weiter verrohen. Der Ansatz von
Koch,
und noch deutlicher seines Justizministers Banzer, geht doch
dahin
den Knast als die Stelle zu nutzen wo Intensivtäter den
Sozial-
arbeiter nicht mehr ausweichen können und genau DANN macht es
Sinn diese Leute möglichst früh einfahren zu lassen.

Ich habe das auch gelesen, allein mir fehlt der Glaube, denn das kostet ja G E L D!

Unter „Härte“ verstehen die Stammtischstrategen ja „ab innen
Knast und Hammelbeine langziehen“ das bringt nichts.

Leider … aber zum Glück teit keine der großen Parteien diese
Sichtweise … auch wenn man es der CDU gern mal im Wahlkampf
unterstellt.

Dann sollte sie vieleicht mal ein anderes Bild ventilieren. Aber das könnte ja Rechts von der Mitte falsch aufgefasst werden.

Gruß
Mike

Hallo mike,

Netter Trick ihm zu unterstellen er wolle auch die Straftäter
mit deutschem Pass abschieben …

Er würde schon gerne wollen
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Den Text von vor 9 Monaten hatte ich nicht mehr im Kopf.
Fragt sich nur ob Guido sich daran erinnert hat :wink:

Zitat:
"Meiner Meinung nach ist aberkennung der deutschen
Staatsbürgerschaft bei Migrationshintergrund und Ausweisung
die sinnvollste Methode.

Nach der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft wären
die Betreffenden keine Deutschen mehr. Also will er auch in
diesem Fall niemanden mit deutschem Pass abschieben *grins*

Wobei sich mir schon ernsthaft die Frage stellt, ob man jemandem
mit doppelter Staatsbürgerschaft nicht den deutschen Pass weg-
nehmen sollte, wenn er wegen massiver Gewaltkriminalität verurteilt
wurde.

Das dadurch niemand Staatenlos werden darf ist mir klar. Auch
sehe ich, dass dies bei Menschen deutscher Abstammung nicht geht.

Wenn aber jemand die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt (also
kein ‚natürlicher‘ Deutscher ist!) muss er als Bedingung seine
vorherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Wenn er anschliessend
doch zusätzlich widerrechtlich (!) wieder Staatsbürger seines
Ursprungslandes wird sehe ich schon Handhabe ihm den deutschen
Pass wegzunehmen bzw. zu widerrufen und ihm (nach Strafverbüßung)
seinen Heimflug zu spendieren.

Viele Grüße

Jake

Wenn aber jemand die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt (also
kein ‚natürlicher‘ Deutscher ist!)

*Hust*
Ich sach da mal nichts dazu

muss er als Bedingung seine
vorherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Wenn er anschliessend
doch zusätzlich widerrechtlich (!) wieder Staatsbürger seines
Ursprungslandes wird sehe ich schon Handhabe ihm den deutschen
Pass wegzunehmen bzw. zu widerrufen und ihm (nach
Strafverbüßung)
seinen Heimflug zu spendieren.

das wird ja auch gemacht. Denn durch ein solches Vorgehen hat der Eingebürgerte seine Einbürgerung rückgängig gemacht. Durch die willentliche Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ohne vorherige Genehmigung durch Deutsche Stellen ist die Deutsche Staatsbürgerschaft futsch. Das gilt übrigens auch für „geborene“ Deutsche.

Dummerweise gibt es eine ganze Reihe von Staaten, die ihre Bürger prinzipiell nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen oder wo diese Entlassung einfach nicht sinnvoll zu bewerkstelligen ist. (Beispiel: Anerkannte Asylbewerber dürften gewisse Schwierigkeiten haben, persönlich auf dem für Sie in ihrem Heimatland zuständigen Meldebehörde zu erscheinen…)
Lustig kann es auch bei einer Heirat mit eier/einem Ausländer/in werden… einige Staaten billigen den Ehegatten ihrer Bürger sofort die Staatsbürgerschaft zu, ohne jeden formalen Aufwand…

Simpel gesagt: eine rechtmäßig erworbene deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht aberkannt werden.
Und das ist auch gut so.

Gruß
Mike

Hallo Jake,

Weisst Du, Papier ist geduldig, pläne sind alle toll,
entscheidend ist, was hinten rauskommt. Und wenn die Pläne
mangels Mitteln (nicht nur finanzieller Natur) nicht umgesetzt
werden können, dann gilt das Brecht´sche Wort vom Planen.

Nett gesagt und NIE falsch :wink:

Nur kommen Sozalarbeiter an das Völkchen draussen kaum ran und
auch die von Gerichten angeordneten Therapien werden
serienweise abgebrochen ohne das daraufhin was passiert.

das ist damit ein derzeitige Vollzugsproblem und nicht mit
schärferen Maßnahmen zu beheben, sondern einfach mit der
konsequenten Durchsetzung der bestehenden Regelungen.

Nein … denn unabhängig von den unzweifelhaft existierenden
Problemen im Vollzug brauchen wir diese schärferen Maßnahmen
damit die Intensivtäter nicht erst in den ‚Genuss‘ der Thera-
pien im Knast kommen, wenn sie so tief drin in der Kriminalität
stecken das der Prozess kaum umkehrbar ist. Also lieber mit 15
zum Therapeuten als mit 23 immer noch in Jugendhaft sitzen.

Der Ansatz von Koch, und noch deutlicher seines Justizministers
Banzer, geht doch dahin den Knast als die Stelle zu nutzen wo
Intensivtäter den Sozialarbeiter nicht mehr ausweichen können
und genau DANN macht es Sinn diese Leute möglichst früh einfahren
zu lassen.

Ich habe das auch gelesen, allein mir fehlt der Glaube, denn
das kostet ja G E L D!

Bisher hat sich schon einiges in die Richtung getan. Aber letzt-
lich bleibt es uns beiden nur abzuwarten.

Jedenfalls traue ich der Alternative zu Koch, also der Koalition
von SPD, Grünen und SED ääähh ‚Die Linken‘, nicht zu mehr Geld
dafür locker zu machen denn alle drei fordern die Abschaffung des
geschlossenen Strafvollzugs für unter 21jährige. Im Normalfall
ist Demokratie die Wahl des geringeren Übels …

Viele Grüße

Jürgen

Das eine hat mit dem andern nichts zu tun?

Es wurde von ausländischen Straftätern gesprochen…

bisher nicht. Wenn Du das meinst, musst Du das auch schreiben.
Wer soll denn erraten, daß Du von Ausländern redest, wenn Du
kriminelle schreibst? Das Eine hat mit dem anderen ja nichts
zu tun.

Dann geh mal nachts in einer beliebigen Großstadt auf die Straße.

Oder befrage mal Dir bekannte schulpflichtige Kinder, wer in der Schule meistens mit Pöbeleien oder Schlägereien anfängt.

Nick

Wie meinen?
Hi

Den Text von vor 9 Monaten hatte ich nicht mehr im Kopf.
Fragt sich nur ob Guido sich daran erinnert hat :wink:

Vermutlich eher nicht, da ich in dem gesamten Thread nicht zu finden bin…

Guido

Hi Nick,

Dann geh mal nachts in einer beliebigen Großstadt auf die
Straße.

Oder befrage mal Dir bekannte schulpflichtige Kinder, wer in
der Schule meistens mit Pöbeleien oder Schlägereien anfängt.

das ist doch ein völlig anderes Thema.

Natürlich ist es bekannt, daß der Ausländeranteil bei Straftaten unverhältnismäßig hoch ist. Absolut sind die Ausländer auch bei der Kriminalität immer noch in der Minderheit und unter Ausländern ist Kriminalität auch immer noch die Ausnahme.

Speziell Ausländerkriminalität als ein Problem darzustellen bleibt damit nichts anderes als dumpfer Rechtspopulismus.

Natürlich ist eine Zunahme von Kriminalität, speziell Jugendkriminalität ein Problem, aber eben kein Ausländerproblem, weil das die Ursache nicht beschreibt. Jugendkriminalität ist ein Problem, das (auch ursächlich) mit der sozialen und finanziellen familiären Situation zusammenhängt.

Wenn es Dir speziell um Ausländerkriminalität geht (und um Kriminalität bei Jugendlichen ohne deutsche Wurzeln), dann findest Du die Ursache in der Ausländerfeindlichkeit, in der Bevorzugung Deutscher bei der Arbeitsplatzvergabe. Die Leute aus dem rechten Lager, die sich am lautesten beklagen, sind an an der Tatsache schuld, daß der Ausländeranteil bei der Kriminalität so hoch ist.

Diese Rechtspopulisten haben die Situation verurscht, über die sie sich beklagen und die sie nun pauschal allen Ausländern anhängen wollen. Die Behauptung ‚die Ausländer‘ sind schuld, impliziert auch daß Deutsche etwas besseres sein sollen und genau das ist nicht so, ob einigen Leuten aus der CDU/CSU und dem ultrarechten Lager das nun gefällt oder nicht.

Erschreckend finde ich, daß man in Deutschland mit dem Märchen Wählerstimmen fangen kann.

Gruß, Rainer

Och Du meine Güte
Hi!

Nach der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft wären
die Betreffenden keine Deutschen mehr. Also will er auch in
diesem Fall niemanden mit deutschem Pass abschieben *grins*

Das Grinsen könnte Dir im Halse stecken bleiben, wenn ich Dich frage, wie weit mann denn die Generationen zurückverfolgen muss, damit man weiß, bis wohin man eine Staatsbürgerschaft wieder aberkennen kann.
Zweite Generation? Dritte? Oder doch bis zur Fünften?

Oder vielleicht nach Jahren? Bis zu 3 Jahren? Oder doch bis zu 15? Oder 45?

Zum GLÜCK gibt unser Rechtssystem das nicht her.

Nur zur Info: DIE DEUTSCHEN sind kein Volksstamm, auch wenn einige Deutsche der Meinung sind, sie seien Germanen…

Das dadurch niemand Staatenlos werden darf ist mir klar. Auch
sehe ich, dass dies bei Menschen deutscher Abstammung nicht
geht.

Was IST denn eine deutsche Abstammung?

Wenn aber jemand die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt (also
kein ‚natürlicher‘ Deutscher ist!)

Der Begriff des „natürlichen Deutschen“ existierte schon mal - damals hieß das „reinrassige Arier“!

Sei mir nicht böse (obgleich mir das völlig egal ist), aber bei solch saublöden Äußerungen aus dem braunen Lager kann ich gar nicht so viel essen, wie ich kotzen muss!

muss er als Bedingung seine
vorherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Wenn er anschliessend
doch zusätzlich widerrechtlich (!) wieder Staatsbürger seines
Ursprungslandes wird

Schon mal den § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz gelesen? Wenn schon, dann hast Du ihn offenbar nicht verstanden, sonst würdest Du nicht pauschal von „widerrechtlich“ schreiben.

Guido

Ich kann NICHT drüber lachen (owt)

*

Hallo

ich ‚liebe‘ es, wenn Gutmenschen soviel Schaum vor dem Mund
haben, dass sie nicht mehr lesen was man geschrieben hat.

Nach der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft wären
die Betreffenden keine Deutschen mehr. Also will er auch in
diesem Fall niemanden mit deutschem Pass abschieben *grins*

Das Grinsen könnte Dir im Halse stecken bleiben, wenn ich Dich
frage, wie weit mann denn die Generationen zurückverfolgen
muss, damit man weiß, bis wohin man eine Staatsbürgerschaft
wieder aberkennen kann.
Zweite Generation? Dritte? Oder doch bis zur Fünften?

Oder vielleicht nach Jahren? Bis zu 3 Jahren? Oder doch bis zu
15? Oder 45?

Bleib doch mal ruhig und beachte das ich von den jetzt möglichen
und daher legalen Fällen von Entziehung der deutschen Staatsbürger-
schaft schrieb und unterstell nicht gleich gott-weiss-was.

Zum GLÜCK gibt unser Rechtssystem das nicht her.

Unser Rechtssystem gibt es sehr wohl her, wie du auch der Antwort
von Mike entnehmen kannst, der sicher nicht meine Grundposition hat.

Nur zur Info: DIE DEUTSCHEN sind kein Volksstamm, auch wenn
einige Deutsche der Meinung sind, sie seien Germanen…

Was soll der Absatz fürs Staatsbürgerrecht aussagen?

Das dadurch niemand Staatenlos werden darf ist mir klar. Auch
sehe ich, dass dies bei Menschen deutscher Abstammung nicht
geht.

Was IST denn eine deutsche Abstammung?

Die Personengruppe, auf die § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des Bundesver-
triebenengesetzes zutrifft.

Wenn aber jemand die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt (also
kein ‚natürlicher‘ Deutscher ist!)

Der Begriff des „natürlichen Deutschen“ existierte schon mal -
damals hieß das „reinrassige Arier“!

Toller Griff in die Schlammgrube … warum denkst du, habe ich
die Anführungszeichen gesetzt? Ich meinte alle, die durch Ab-
stammung des Recht auf einen deutschen Pass haben … und wer
das ist regelt auch das Bundesvertriebenengesetz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkei…

Sei mir nicht böse (obgleich mir das völlig egal ist), aber
bei solch saublöden Äußerungen aus dem braunen Lager kann ich
gar nicht so viel essen, wie ich kotzen muss!

Mit dem Sprachschatz und der Neigung zur Verleumdung hättest du
glatt Redakteur im ‚Stürmer‘ werden können.

… Wenn er anschliessend doch zusätzlich widerrechtlich (!)
wieder Staatsbürger seines Ursprungslandes wird …

Schon mal den § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz gelesen? Wenn
schon, dann hast Du ihn offenbar nicht verstanden, sonst
würdest Du nicht pauschal von „widerrechtlich“ schreiben.

Ich habe nicht pauschal davon geschrieben, dass die zusätzliche
Annahmen der ursprünglichen Staatsangehörigheit widerrechtlich
sei, sondern dadurch meine Aussage auf die Personen begrenzt,
die widerrechtlich, dh. ohne deutsche Genehmigung, wieder den
alten Pass erwarben bzw. deren Angage sie hätten ihre alte
Staatsangehörigkeit aufgegeben wissentlich falsch war.

Zu § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz erst mal den Text:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb
einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf
seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters
erfolgt, …
2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb der
ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schrift-
liche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung seiner
Staatsangehörigkeit erhalten hat. …

http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__25.html

Also ich lese da, wenn auch ziemlich bürokratisch formuliert, das
man sehr wohl seinen deutschen Pass verlieren kann wenn man ohne
Genehmigung Bürger eines fremden Staates (ausser der EU und der
Schweiz) wird.

Viele Grüße

Jake