Hi!
ich ‚liebe‘ es, wenn Gutmenschen soviel Schaum vor dem Mund
haben, dass sie nicht mehr lesen was man geschrieben hat.
Naja - ich fände es nicht verwerflicher als Leute in Bezüge zu bringen, die nicht existent sind
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Bleib doch mal ruhig und beachte das ich von den jetzt
möglichen
und daher legalen Fällen von Entziehung der deutschen
Staatsbürger-
schaft schrieb und unterstell nicht gleich gott-weiss-was.
Ich lese, dass man staffälligen Deutschen mit Migrationshintergrund WEGEN der Straffälligkeit die Staatsbürgerschaft entziehen soll.
Zitat:
Zitat:
"Meiner Meinung nach ist aberkennung der deutschen
Staatsbürgerschaft bei Migrationshintergrund und Ausweisung
die sinnvollste Methode.
Unser Rechtssystem gibt es sehr wohl her, wie du auch der
Antwort
von Mike entnehmen kannst, der sicher nicht meine
Grundposition hat.
Du redest von der Möglichkeit, einem Deutschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er widerrechtlich wieder seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit annimmt?
Ich kann Dich beruhigen.
Es ist in diesem Fall gar nicht notwendig, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen - sie erlischt seit 2000 automatisch kraft Gesetz!
Das heißt im Klartext: Ohne Aufenthaltsgenehmigung ist man dann eh illegal in Deutschland…
Was soll der Absatz fürs Staatsbürgerrecht aussagen?
Dass unzählige Deutsche einen Migrationshintergrund haben - wenn dieser auch schon lange zurückliegt…
Was IST denn eine deutsche Abstammung?
Die Personengruppe, auf die § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 des
Bundesver-
triebenengesetzes zutrifft.
Ähm - dann bin ich (und die meisten Deutschen unter 60) also nicht deutscher Abstammung, weil ich nie vertrieben wurde?
Toller Griff in die Schlammgrube …
Ich habe da nur etwas aufgegriffen, was schon dort lag!
warum denkst du, habe ich
die Anführungszeichen gesetzt?
Die Anführungszeichen machen es auch nicht besser
Ich meinte alle, die durch Ab-
stammung des Recht auf einen deutschen Pass haben … und wer
das ist regelt auch das Bundesvertriebenengesetz.
Wie gesagt:
Dann bin ich (und die meisten Deutschen unter 60) also nicht deutscher Abstammung, weil ich nie vertrieben wurde
Ich mag Wiki nicht - ich lese lieber die Quelle
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/index.html
Mit dem Sprachschatz und der Neigung zur Verleumdung hättest
du
glatt Redakteur im ‚Stürmer‘ werden können.
Den „Stürmer“ kenne ich nicht. Wenn Du typische Termina von Nazis benutzt, musst Du Dir die „Verleumdung“ schon gefallen lassen, auch wenn Du „“ benutzt…
Zu § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz erst mal den Text:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem
Erwerb
einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb
auf
seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters
erfolgt, …
2) Die Staatsangehörigkeit verliert nicht, wer vor dem Erwerb
der
ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die
schrift-
liche Genehmigung der zuständigen Behörde zur Beibehaltung
seiner
Staatsangehörigkeit erhalten hat. …
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__25.html
Wenn Du zitierst, solltest Du nicht die Hälfte weglassen.
Also ich lese da, wenn auch ziemlich bürokratisch formuliert,
das
man sehr wohl seinen deutschen Pass verlieren kann wenn man
ohne
Genehmigung Bürger eines fremden Staates (ausser der EU und
der
Schweiz) wird.
…oder (nicht ganz unwesentlich) ein Staatsvertrag etwas anderes regelt.
Aber selbst mit nur „Deinen“ genannten Einschränkungen kann man unglaublich viele „betroffene“ Deutsche nicht mehr ausweisen.
Abgesehen von dem größten Problem: Wir reden hier doch von Jugendlichen, oder?
Frag mal einen nicht volljährigen Deutschen mit türkischen Ahnen, ob er seine alte Staatsangehörigkeit einfach so wieder beantragen kann!
Gruß
Guido