Praktikantenvertrag selbst fristlos gekündigt

Hi

ich habe meinen Praktikantenvertrag vorzeitig am 09.09.13 fristlos zum 13.09.13 per Mail(dummerweise) gekündigt. Mein Praktikantenvertrag würde regulär bis zum 30.09.13 gehen. Als Grund habe ich „aus schon besprochenen Gründen“ angegeben. Der Grund war dass ich mich mit einem Vorgesetzten sehr heftig gestritten habe und insg. sehr unzufrieden mit meinen Aufgaben im Praktikum war. Deswegen wurde ich auch einmal in das Büro der
Geschäftsführung zitiert.
Am nächsten morgen kam der stellv. Geschäftsführer in das Büro und hat mich gefragt ob ich kündigen will, was ich mit ja beantwortet habe zum 13.09.13. Daraufhin meinte er, dass das ein Vertrauensbruch ist und ich bis auf weiteres von der Arbeit freigestellt bin und meine Klamotten packen soll. Was ich dann auch unter Protest getan habe, obwohl ich eigentlich noch bis zum 13.09. arbeiten wollte.

Frage ist jetzt hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum 13.09. und wird mir die eine Woche Praktikum noch angerechnet oder können die mich schon vorher fristlos kündigen?
Der stellv. Geschaftsführer meinte, dass das der Geschäftsführer entscheiden muss, der sich momentan im Urlaub befindet bis nächste Woche.

Grüße

Leider kann ich darauf nicht antworten, da mir relevante Daten fehlen wie z.b. Arbeitsvertrag.

Sorry…kenne ja die genauen Hintergründe nicht…und weiss ja auch nicht konkret wo du dort gearbeitet hast…frage mich zum Beispiel warum du nach Lohnfortzahlung fragst…wo doch Praktikanten nichts verdienen…jedoch weiss ich das man als Praktikant quasi…sowieso in einem entrechteten Verhältnis „arbeitet“…was für die normalen Beschäftigten an Rechten zutrifft…hört bei den Praktikanten auf…du hattest ja quasi kein echtes Arbeitsverhältnis…genauso schnell wie man ein Praktikum mal um eine Woche verlängern kann…kann man es deswegen auch kürzen…ein kleiner Tipp…streite immer nur um die wirklich wichtigen Dinge im Leben.
Und ich hoffe dir wenigenstens ein bischen geholfen zu haben…wenn nicht…Frage einen Experten der zuständigen Gewerkschaft…oder einen Experten bei der IHK zum Beispiel…und…gib ruhig mal ein Feedback wie es weiter ging…LG

Aus meinem Praktikantenvertrag geht hervor, ich zitiere:

§2 Vergütung
Der Praktikant erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 400,00€. …

Wenn ich jetzt 1 Woche regulär gearbeitet habe und 1 Woche vom Arbeitgeber freigestellt werde, habe ich dann Anspruch auf die Hälfte der Vergütung?

Aus meinem Praktikantenvertrag geht hervor, ich zitiere:

§2 Vergütung
Der Praktikant erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von 400,00€. …

Wenn ich jetzt 1 Woche regulär gearbeitet habe und 1 Woche vom Arbeitgeber freigestellt werde, habe ich dann Anspruch auf die Hälfte der Vergütung?

Nächste Woche werde ich mir einen Termin von dem Geschäftsführer geben lassen oder telefonisch mit ihm darüber sprechen. Dann gibts hier ein Update…

Freiwilliges Praktikum oder z.B. von Schule aus?

Mir bringt leider ein einzels Fragment nichts. Außerdem fehlen Angaben zu Branchen/Tarifvertrag etc.

Ich kann leider nicht weiterhelfen.

Tätigkeitszeiten von weniger
als einem Monat werden anteilig vergütet.

Bzw muss du deiner Praktikumsstelle fristgerecht Kündigen nach der Probezeit. Das gilt aber auch für das Unternehmen.

„Vertrauensbruch“
Kann das Unternehmen hier nicht geltend machen nur weil du Kündigen möchtest und zwar Fristgerecht.

Wenn das Unternehmen keine triftigen Gründe findet um dich Fristlos zu Kündigen darfst du bis zu deiner Fristgerechten Kündigung weiter arbeiten.

Außerdem hast du immer noch die Möglichkeit eine fristlose Kündigung anzufechten.

Tätigkeitszeiten von weniger
als einem Monat werden anteilig vergütet.
D.h. Du bekommst Geld für die Tage an denen du gearbeitet hast. (Außer Krankheitsfall)

Es ist ein freiwilliges Praktikum kurz vor Ende meines Studiums.

Hallo,
diese Frage kann ich Dir nicht beantworten solltest einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Viel Glück

Bitte mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen, ich habe mit so etwas keine Erfahrung.
LG

Ok…mache das…gucke aber das du dich vorher eingehend über die tariflichen Bestimmungen informiert hast…dann kann dir der Chef auch kein X für ein U vormachen.
Und…bleib beim Chef freundlich und nett…wenn dich dann jemand angeschwärzt hat…wird er eher daran zweifeln :wink:

1 Like

Sorry, aber da bin ich nicht der richtige Experte!

Fristgerecht zu kündigen macht aus meiner Sicht keinen Sinn mehr, da die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Das Unternehmen selbst kann mich nicht fristgerecht kündigen nur außerordentlich so steht es im Praktikantenvertrag.

Ich fass mal zusammen:

Nehmen wir mal das Unternehmen akzeptiert meine fristlose Kündigung zum 13.09.13. Daraufhin werde ich vom Unternehmen 5 Tage freigestellt, wegen Betriebsgeheimnis etc.(Unternehmen betreibt Forschung & Entwicklung).

Frage ist jetzt genau, ob ich ein Anrecht auf auf die Bezahlung der Tage habe die ich freigestellt worden bin und auch ob auf dem Praktikumszeugnis die Dauer der Tätigkeit von xx.xx.xxxx bis 13.09.13 lauten muss.

Das wäre noch der gute Fall, der schlechte Fall wäre, wenn das Unternehmen - wenn es Gründe findet - mich vorher fristlos zu kündigen vor meiner fristlosen Kündigung. Ich denke, Gründe kann ein Unternehmen wohl immer finden wenn sie nur wollen. :smiley:

Moin Jooop
Sorry, habe da gar keine Ahnung.
Beste Grüße und ein schönes WE.
Gruß Beno

Die Frage ist willst du jetzt noch einen Rechtsstreit mit den Unternehmen für die paar Tage ? Normalerweise heißt „Freigestellt“
Urlaub und Urlaub wird vergütet. Wenn das Unternehmen deine fristlose Kündigung akzeptiert bekommst du Geld bis zum 13.
Aber ich würde das ganze auch lieber mit einem Anwalt besprechen.
Bin nicht der richtige Experte dafür, ich weiß vielleicht ein bisschen darüber aber lange noch nicht alles.

Ich wünsch dir noch viel Spaß und Erfolg in deinem weiteren Berufsleben.

Hallo Jooop,

dazu kann ich Dir keine Antwort geben, da ich kein Jurist bin .

Gruß Jochim

Hallo!
Tut mir leid, ich kann nicht weiterhelfen. Mit dem Arbeitszeitgesetz kenne ich mich aus, nicht mit Kündiungsschutz etc.

Freundliche Grüße
Feinkostmusik

Leider kenne ich nicht den Inhalt Deines Praktikantenvertrages(Kündigungsfrist ect).Also Du hast per E-Mail gekündigt zum 13.09.2013.Fakt.Daraufhin hat Dich der stellv. Geschäftsführer gefagt–Du hast es mündlich bestätigt. Fakt Das bedeutet Du hast gekündigt zum 13.09.2013.
Der Geschäftsführer hat Dich Nach Hause geschickt…das ist seine Handlung aber keine Kündigung --er hat Dich freigestellt.Das ist sein Problem,Du hast Anrecht auf Bezahlung bis zum 13.09.2013.Ob sie es dann so machen weiß ich nicht. Bist Du in einer Gewerkschaft?Hast Du einen Rechtsschutz?Wenn noch Fragen sind melde Dich.LG Roberta