das errechnet sich nach der Gerichtskostentabelle, je nach
Höhe des Nachlasses.
na, da habe ich durch diesen Hinweis jetzt was gefunden:
http://www.seniorenwissenschaften.de/erbschaft/die-t…
Aber wie kommst Du darauf, daß kein Erbschein benötigt wird?
Selbst vor 2 Jahren erlebt.
Wurde vom Nachlassgericht sogar extra darauf hingewiesen, dass der teure ES bei vorhandenem Testament nur dann nötig ist, wenn Grundbesitz oder Landwirtschaft vorhanden ist.
Bei einem handgeschriebenen Testament
werden die Banken und Versicherungen die Vorlage eines
Erbscheines verlangen,
Nein.
Es genügte die Vorlage des mit Eröffnungsstempel versehenen Testaments.
Sie haben natürlich erst mal nch dem ES gefragt, aber ich habe ihnen dann den Spruch vom Nachlassgericht gesagt.
Sie haben sich dann das T. kopiert.
Inzwischen habe ich so einiges an Erlebnissen mit Behörden und Banken nach einem Todesfall gesammelt:
http://www.klicktipps.de/nach_todesfall.php
bei Umschreibungen im Grundbuchamt ist auf alle Fälle ein Erbschein notwendig.
Ja.
So weit ich weiß ist nur bei einem notariellen Testament die Ausstellung eines
Erbscheins nicht notwendig.
Nach der Eröffnung scheinen alle Testamente gleich viel „wert“ zu sein.
Ich bin mir da aber nicht sicher, hast Du eine Quelle, woraus
hervorgeht, daß kein Erbschein benötigt wird?
Tja, das Nachlassgericht itself.
Gruß
JoKu