Hallo!
Hallo, zunächst einmal möchte ich sagen, das ich sicher bin,
das der grösste Teil der Rechtsanwälte ihre Arbeit mit Fleiss,
Ernst und nach bestem Wissen und Gewissen versehen,
Schön 
Ja Schön:smile:), ich denke auch, dass das so ist.
Wenn ich weiss, das ich auch ohne messbare Leistung
Anspruch auf Vergütung habe, wozu dann anstrengen?
Nun, der Grund hierfür müsste eigentlich darin liegen, dass
der betreffende Mandant nicht mehr wieder kommt, wenn der
Anwalt sich nicht anstrengt, und auch nicht weiter erzählt,
dass er ein guter Anwalt ist.
Stimme zu.
Es ist zutreffend, dass es viele wirklich schlechte,
meinetwegen auch faule, Anwälte gibt. Was diese vor Gericht,
oder teilweise selbst bei uns im Transaktionsbereich,
fabrizieren, ist eine einzige katastrophe. Dennoch scheinen
Mandanten immer wieder zu ihnen zu gehen.
Ich gebe zu, dass mir, insbesondere im allgemein
zivilrechtlichen Bereich, die Anwaltswahl durch den Bürger
oftmals ein Rätsel ist (und ich bin sehr froh, hierauf nicht
angewiesen zu sein).
Auch hier stimme ich zu, fallen mir auch gleich ein paar Beispielfälle ein. Ist wirklich eine traurige Sache.
Ich korrespondiere seit Monaten mit einer Gegenvertreterin aus Deutschland, die den Unterschied zwischen Nichtigkeit und schwebender Unwirksamkeit nicht versteht, Hauptschuld mit Bürgschaftsschuld verwechselt, der nicht klar zu machen ist, was Bürgschaftsakzessorietät bedeutet und die die falsus procurator Haftung von einem Eigengeschäft eines falsus nicht unterscheiden kann. (Abgesehen davon, dass sie seit Monaten mit dem BGB argumentiert, obwohl österreichisches Recht anwendbar ist, was sie selbst zuvor richtigerweise festgestellt hat - im Ergebnis ist das aber eh wurscht.) Kurz gesagt: es fehlt das allgemeine zivilrechtsdogmatische Verständnis - da liegt wirklich kein Fehler vor, der jedem Menschen und auch Anwälten mal passiert, da fehlt es grundsätzlich.
Das Problem das ich da hab ist das, dass ich keine Lösung ausverhandeln kann, weil sie nicht weiß wovon sie spricht.
Es ist wirklich traurig, dass es so etwas gibt, aber man muss realistischerweise sagen, dass es eben vorkommt.
Vorbei
scheint die Zeit, in denen der Anwalt der Beistand des
Schwachen vor Gericht war.
Na, das war er nie. Er ist Beistand und Interessenvertreter
der Partei im Verfahren, aber von einer Zuständigkeit gerade
für die Schwachen war hier eigentlich nie die Rede.
Naja, das ist natürlich jetzt nicht falsch, da ja jeder ein Recht auf rechtliche Vertretung hat und damit ein Gleichgewicht hergestellt werden soll. ME gibt es aber dennoch eine besondere Pflicht sich als Anwaltsstand (jetzt abgesehen vom Einzelfall) gerade für die Interessen derjenigen einzusetzen, die ihre Interessen sonst gar nicht selbst vertreten können. Ich persönlich erwarte mir daher eigentlich schon gerade von Anwälten soziales Engagement.
Wie gesagt, ich denke, das es nur wenige sind. Aber diese
sind leider geeignet, den gesamten Berufsstand in der
öffentlichen Wahrnehmung in Misskredit zu bringen.
Na, da erwarte ich vom Bürger aber ein etwas differenzierteres
Denken.
Ja es bleibt eh nichts anderes übrig. Aber man kann von jemandem, der sich Anwälten anvertraut, nicht erwarten, dass er die Arbeit eines Anwaltes selbst vollständig beurteilen kann. Teilweise geht das sicher, aber eben nur zum Teil. Gerade deswegen gibt es ja öffentlich-rechtliche Vorschriften, die eine Mindestausbildung sichern, ein Standesrecht und eine Aufsicht darüber. Ob das dann reicht ist eine andere Frage, aber Ideallösungen gibt es nicht.
Gruß
Tom