Preis-Leistung eines Anwalts?

Angenommen jemand geht zum Anwalt wegen einer dringenden Angelegenheit, und dieser jemand hat zu dem Zeitpunkt (noch) keinen Rechtsschutz. Aber da es dringend ist, wird der Anwalt gebeten tätig zu werden. Der Anwalt sagt auch das Kosten anfallen werden, aber ein konkretes Honorar nennt er nicht.

Das Thema ist nun abgeschlossen und die Leistung des Anwalts war mehr als mangelhaft. Denn dieser hat viel zu spät reagiert. Er wusste das seine Leistung (ein einzelnes Schreiben!) dringend benötigt wurde, und er wurde auch mehrfach angemailt sowie ihm hiterhertelefoniert. Es war tatsächlich ein „hinterherrennen“…

Sein Schreiben sollte an eine Person (AG) gehen, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Nun, da das alles so lang gedauert hat, ist natürlich genau das passiert. Sehr ärgerlich.

Dies wurde dem Anwalt mitgeteilt, mit der Bitte um die Endabrechnung.
Nun ja, dort drauf steht jetzt ein Betrag von über 300,-(!), für NICHTS! (ja, ich weiß, ganz für nichts stimmt nicht, aber der Kunde möchte auch eine Leistung dafür, sowie der Anwalt die Kohle für seine Arbeit haben möchte).

Auf der Rechnung steht nun auch das ein Honoroar nach der RVG vereinbart wurde, in Höhe von 250,-. Das stimmt aber nicht, der Betrag wurde nie genannt! Es musste damals nur etwas unterschrieben werden. „Damit der Anwalt für einen tätig werden kann“.

Muss man das hinnehmen?
Es wurde nicht vereinbarungsgemäß (also rasch) gearbeitet, die Leistung kam viel zu spät, und das Honorar wurde im vorhinein nie konkret vereinbart. Ganz zu schweigen von den dutzenden Mails und Anrufen die gemacht wurden um einen Sachstand zu erfragen aber nie eine Rückmeldung kam.

Hallo,

bitte orientiere dich nicht an amerikanischen Gerichtsfilmen oder deutschen Gerichtsshows im Nachmittagsprogramm der privaten Sender.

In Deutschland gilt die Gebührenordnung und hier werden, im Gegensatz zur USA, die Anwälte nicht nur bei Erfolg bezahlt. Sicher hätte man den Anwalt im Vorwege fragen können, was auf einen zukommt!?!

Und das ein Anwalt sich derartig von jemandem scheuchen lässt und sofort alles stehen und liegen lässt um sich nur um diesen Fall zu kümmern, kann man wohl nicht erwarten.

Nun stell dir mal vor, die Mandanten würden immer, wenn sie mit dem Ausgang des Rechtsstreits unzufrieden sind, ihre Anwälte nicht zahlen wollen. Dann würde ja fast jede 2te Anwaltsrechnung unbeglichen bleiben, denn idR., von Vergleichen abgesehen, verlieren 50% der Mandanten, da die anderen 50% gewinnen.

Also: Vorher fragen was an Kosten entstehen, vorher klare Ziele und Zeiträume verbindlich vereinbaren wann was zu geschehen hat und sich von Anfang an bewusst machen, dass ein Anwalt nicht zaubern kann. Unberechtigte Ansprüche kann auch der beste Anwalt idR. nicht durchsetzen.

Gruß

S.J.

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Sicher hätte man den Anwalt im Vorwege fragen können, was auf
einen zukommt!?!

Das hätte man auf jeden Fall.

Und das ein Anwalt sich derartig von jemandem scheuchen lässt
und sofort alles stehen und liegen lässt um sich nur um diesen
Fall zu kümmern, kann man wohl nicht erwarten.

Das ist zwar richtig, dennoch habe auch ich schon diese Leidvolle Erfahrung machen müssen dass ein Anwalt dem Tempe einer Schnecke weit hinterher eilte, was in der gebotenen Sache völlig inakzeptabel war. Wenn ein Anwalt nicht in der gebotenen Zeit arbeiten kann, dann hat er das IMO auch gleich zu sagen. Dann geht man eben zu einem anderen. Wenn dem Mandanten dadurch dann Nachteile entstehen, so wie das auch bei mir der Fall war, ist so ein Verhalten einfach nicht hinnehmbar.

Nun stell dir mal vor, die Mandanten würden immer, wenn sie
mit dem Ausgang des Rechtsstreits unzufrieden sind, ihre
Anwälte nicht zahlen wollen. Dann würde ja fast jede 2te
Anwaltsrechnung unbeglichen bleiben, denn idR., von
Vergleichen abgesehen, verlieren 50% der Mandanten, da die
anderen 50% gewinnen.

Das mag richtig sein, dennoch gibt es aber tatsächlich auch Fälle wo der negative Ausgang des Rechtsstreites ganz eindeutig auf ein Fehlverhalten des Anwaltes zurückzuführen ist. Auch das habe ich selbst schon erleben dürfen und mich maßlos darüber geärgert. Ich habe damals auch die Zahlung einer Anwaltsrechnung verweigert, die dann auf dem Klageweg eingefordert werden sollte. Der Richter hatte aber für diese Anwalts-Rechnung ebenfalls wenig Verständnis und hat mir einen Schadensersatz in Rechnungshöhe zugesprochen, so dass ich mit 0,00 aus der Sache rausging. Trotzdem sehr ärgerlich und zeitintensiv. Hätte ich Vorkasse leisten müssen und selbst klagen müssen, wer weiß wie es dann weitergegangen wäre.

Mein Fazit: Es mögen sicher nur Ausnahmen sein und es gibt auch sehr viele, wirklich fähige Anwälte. Aber manche Anwälte stehen leider auf einen sehr hohen Thron und meinen offensichtlich unfehlbar zu sein, während die Mandanten als ungebildete Zeitrauber behandelt werden, von denen Sie aber leben.

Also: Vorher fragen was an Kosten entstehen, vorher klare
Ziele und Zeiträume verbindlich vereinbaren wann was zu
geschehen hat und sich von Anfang an bewusst machen, dass ein
Anwalt nicht zaubern kann. Unberechtigte Ansprüche kann auch
der beste Anwalt idR. nicht durchsetzen.

Stimmt.

Gruß, Edison

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Hallo, zunächst einmal möchte ich sagen, das ich sicher bin, das der grösste Teil der Rechtsanwälte ihre Arbeit mit Fleiss, Ernst und nach bestem Wissen und Gewissen versehen, aber leider sind die im Ursprungsposing genannten Dinge inzwischen keine Seltenheit mehr. Mir persönlich wird es nie wieder passieren, das ich jemandem 500 € dafür bezahle, das er sich eine Robe anzieht, in der Nase bohrt und ansonsten auf den Prozessverlauf keinerlei Einfluss nimmt. Mir sind nicht wenige Fälle bekannt, in denen die Hinzuziehung eines Anwaltes die Sache sogar noch verschlimmert b.z.w. verteuert hat. Natürlich hat ein Anwalt mehrere Mandanten, soll er ja auch, aber es kann nicht sein, das ich ihm wochenlang hinterhertelefoniere, immer an die Sekretärin verwiesen werde, der ich jedesmal alles von vorne erklären muss und die ja letztlich kein Jurist ist. Wenn ich weiss, das ich auch ohne messbare Leistung Anspruch auf Vergütung habe, wozu dann anstrengen? Vorbei scheint die Zeit, in denen der Anwalt der Beistand des Schwachen vor Gericht war. Bei Inkassobüros und in Abmahnverfahren lässt sich ja mehr verdienen.
Wie gesagt, ich denke, das es nur wenige sind. Aber diese sind leider geeignet, den gesamten Berufsstand in der öffentlichen Wahrnehmung in Misskredit zu bringen.

MfG

Goetz

Hallo,
bitte orientiere dich nicht an amerikanischen Gerichtsfilmen
oder deutschen Gerichtsshows im Nachmittagsprogramm der
privaten Sender.

In Deutschland gilt die Gebührenordnung und hier werden, im
Gegensatz zur USA, die Anwälte nicht nur bei Erfolg bezahlt.
Sicher hätte man den Anwalt im Vorwege fragen können, was auf
einen zukommt!?!

Und das ein Anwalt sich derartig von jemandem scheuchen lässt
und sofort alles stehen und liegen lässt um sich nur um diesen
Fall zu kümmern, kann man wohl nicht erwarten.

Nun stell dir mal vor, die Mandanten würden immer, wenn sie
mit dem Ausgang des Rechtsstreits unzufrieden sind, ihre
Anwälte nicht zahlen wollen. Dann würde ja fast jede 2te
Anwaltsrechnung unbeglichen bleiben, denn idR., von
Vergleichen abgesehen, verlieren 50% der Mandanten, da die
anderen 50% gewinnen.

Also: Vorher fragen was an Kosten entstehen, vorher klare
Ziele und Zeiträume verbindlich vereinbaren wann was zu
geschehen hat und sich von Anfang an bewusst machen, dass ein
Anwalt nicht zaubern kann. Unberechtigte Ansprüche kann auch
der beste Anwalt idR. nicht durchsetzen.

Hallo!

Da stimme ich zu.

Eine kleine Anmerkung aber:

im Gegensatz zur USA, die Anwälte nicht nur bei Erfolg bezahlt.

Auch in den USA ist es nicht so, dass immer nur bei Erfolg bezahlt wird. Es ist nur so, dass eine solche Vereinbarung nicht verboten ist.

Gruß
Tom

Hallo

Hallo, zunächst einmal möchte ich sagen, das ich sicher bin,
das der grösste Teil der Rechtsanwälte ihre Arbeit mit Fleiss,
Ernst und nach bestem Wissen und Gewissen versehen,

Schön :smile:

Wenn ich weiss, das ich auch ohne messbare Leistung
Anspruch auf Vergütung habe, wozu dann anstrengen?

Nun, der Grund hierfür müsste eigentlich darin liegen, dass der betreffende Mandant nicht mehr wieder kommt, wenn der Anwalt sich nicht anstrengt, und auch nicht weiter erzählt, dass er ein guter Anwalt ist.

Es ist zutreffend, dass es viele wirklich schlechte, meinetwegen auch faule, Anwälte gibt. Was diese vor Gericht, oder teilweise selbst bei uns im Transaktionsbereich, fabrizieren, ist eine einzige katastrophe. Dennoch scheinen Mandanten immer wieder zu ihnen zu gehen.

Ich gebe zu, dass mir, insbesondere im allgemein zivilrechtlichen Bereich, die Anwaltswahl durch den Bürger oftmals ein Rätsel ist (und ich bin sehr froh, hierauf nicht angewiesen zu sein).

Vorbei
scheint die Zeit, in denen der Anwalt der Beistand des
Schwachen vor Gericht war.

Na, das war er nie. Er ist Beistand und Interessenvertreter der Partei im Verfahren, aber von einer Zuständigkeit gerade für die Schwachen war hier eigentlich nie die Rede.

Bei Inkassobüros und in
Abmahnverfahren lässt sich ja mehr verdienen.

Kann ich mir vorstellen, liegt aber nicht am „mehr Geld“, sondern eher am „ständig Aufträge“.

Wie gesagt, ich denke, das es nur wenige sind. Aber diese
sind leider geeignet, den gesamten Berufsstand in der
öffentlichen Wahrnehmung in Misskredit zu bringen.

Na, da erwarte ich vom Bürger aber ein etwas differenzierteres Denken.

Gruß
Dea

MfG

Goetz

Hallo,
bitte orientiere dich nicht an amerikanischen Gerichtsfilmen
oder deutschen Gerichtsshows im Nachmittagsprogramm der
privaten Sender.

In Deutschland gilt die Gebührenordnung und hier werden, im
Gegensatz zur USA, die Anwälte nicht nur bei Erfolg bezahlt.
Sicher hätte man den Anwalt im Vorwege fragen können, was auf
einen zukommt!?!

Und das ein Anwalt sich derartig von jemandem scheuchen lässt
und sofort alles stehen und liegen lässt um sich nur um diesen
Fall zu kümmern, kann man wohl nicht erwarten.

Nun stell dir mal vor, die Mandanten würden immer, wenn sie
mit dem Ausgang des Rechtsstreits unzufrieden sind, ihre
Anwälte nicht zahlen wollen. Dann würde ja fast jede 2te
Anwaltsrechnung unbeglichen bleiben, denn idR., von
Vergleichen abgesehen, verlieren 50% der Mandanten, da die
anderen 50% gewinnen.

Also: Vorher fragen was an Kosten entstehen, vorher klare
Ziele und Zeiträume verbindlich vereinbaren wann was zu
geschehen hat und sich von Anfang an bewusst machen, dass ein
Anwalt nicht zaubern kann. Unberechtigte Ansprüche kann auch
der beste Anwalt idR. nicht durchsetzen.

Hallo!

Hallo, zunächst einmal möchte ich sagen, das ich sicher bin,
das der grösste Teil der Rechtsanwälte ihre Arbeit mit Fleiss,
Ernst und nach bestem Wissen und Gewissen versehen,

Schön :smile:

Ja Schön:smile:), ich denke auch, dass das so ist.

Wenn ich weiss, das ich auch ohne messbare Leistung
Anspruch auf Vergütung habe, wozu dann anstrengen?

Nun, der Grund hierfür müsste eigentlich darin liegen, dass
der betreffende Mandant nicht mehr wieder kommt, wenn der
Anwalt sich nicht anstrengt, und auch nicht weiter erzählt,
dass er ein guter Anwalt ist.

Stimme zu.

Es ist zutreffend, dass es viele wirklich schlechte,
meinetwegen auch faule, Anwälte gibt. Was diese vor Gericht,
oder teilweise selbst bei uns im Transaktionsbereich,
fabrizieren, ist eine einzige katastrophe. Dennoch scheinen
Mandanten immer wieder zu ihnen zu gehen.

Ich gebe zu, dass mir, insbesondere im allgemein
zivilrechtlichen Bereich, die Anwaltswahl durch den Bürger
oftmals ein Rätsel ist (und ich bin sehr froh, hierauf nicht
angewiesen zu sein).

Auch hier stimme ich zu, fallen mir auch gleich ein paar Beispielfälle ein. Ist wirklich eine traurige Sache.

Ich korrespondiere seit Monaten mit einer Gegenvertreterin aus Deutschland, die den Unterschied zwischen Nichtigkeit und schwebender Unwirksamkeit nicht versteht, Hauptschuld mit Bürgschaftsschuld verwechselt, der nicht klar zu machen ist, was Bürgschaftsakzessorietät bedeutet und die die falsus procurator Haftung von einem Eigengeschäft eines falsus nicht unterscheiden kann. (Abgesehen davon, dass sie seit Monaten mit dem BGB argumentiert, obwohl österreichisches Recht anwendbar ist, was sie selbst zuvor richtigerweise festgestellt hat - im Ergebnis ist das aber eh wurscht.) Kurz gesagt: es fehlt das allgemeine zivilrechtsdogmatische Verständnis - da liegt wirklich kein Fehler vor, der jedem Menschen und auch Anwälten mal passiert, da fehlt es grundsätzlich.

Das Problem das ich da hab ist das, dass ich keine Lösung ausverhandeln kann, weil sie nicht weiß wovon sie spricht.

Es ist wirklich traurig, dass es so etwas gibt, aber man muss realistischerweise sagen, dass es eben vorkommt.

Vorbei
scheint die Zeit, in denen der Anwalt der Beistand des
Schwachen vor Gericht war.

Na, das war er nie. Er ist Beistand und Interessenvertreter
der Partei im Verfahren, aber von einer Zuständigkeit gerade
für die Schwachen war hier eigentlich nie die Rede.

Naja, das ist natürlich jetzt nicht falsch, da ja jeder ein Recht auf rechtliche Vertretung hat und damit ein Gleichgewicht hergestellt werden soll. ME gibt es aber dennoch eine besondere Pflicht sich als Anwaltsstand (jetzt abgesehen vom Einzelfall) gerade für die Interessen derjenigen einzusetzen, die ihre Interessen sonst gar nicht selbst vertreten können. Ich persönlich erwarte mir daher eigentlich schon gerade von Anwälten soziales Engagement.

Wie gesagt, ich denke, das es nur wenige sind. Aber diese
sind leider geeignet, den gesamten Berufsstand in der
öffentlichen Wahrnehmung in Misskredit zu bringen.

Na, da erwarte ich vom Bürger aber ein etwas differenzierteres
Denken.

Ja es bleibt eh nichts anderes übrig. Aber man kann von jemandem, der sich Anwälten anvertraut, nicht erwarten, dass er die Arbeit eines Anwaltes selbst vollständig beurteilen kann. Teilweise geht das sicher, aber eben nur zum Teil. Gerade deswegen gibt es ja öffentlich-rechtliche Vorschriften, die eine Mindestausbildung sichern, ein Standesrecht und eine Aufsicht darüber. Ob das dann reicht ist eine andere Frage, aber Ideallösungen gibt es nicht.

Gruß
Tom

Danke!

Genau das ist auch mein Problem, v. a. folgendem Satz von Edison stimme ich voll zu weil mir genau das wiederfahren ist:

„Wenn dem Mandanten dadurch dann Nachteile entstehen, so wie das auch bei mir der Fall war, ist so ein Verhalten einfach nicht hinnehmbar.“

Aber kann man nun konkret etwas machen?
D. h. dem Anwalt sagen das man mit dem Betrag nicht einverstanden ist ist oder direkt zur Anwaltskammer gehen? Wobei ich denke das letzteres gar nichts bringt…, oder?

Lina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Genau das ist auch mein Problem, v. a. folgendem Satz von
Edison stimme ich voll zu weil mir genau das wiederfahren ist:

„Wenn dem Mandanten dadurch dann Nachteile entstehen, so wie
das auch bei mir der Fall war, ist so ein Verhalten einfach
nicht hinnehmbar.“

Aber kann man nun konkret etwas machen?

Wenn ein Fehler verschuldet wurde und (!) hieraus ein Schaden entsteht, dann sicher.

D. h. dem Anwalt sagen das man mit dem Betrag nicht
einverstanden ist ist oder direkt zur Anwaltskammer gehen?
Wobei ich denke das letzteres gar nichts bringt…, oder?

Schadenersatz - Gericht
Verletzung des Berufsrechtes - Anwaltskammer

So sind die Zuständigkeiten. Viele probieren bei der Anwaltskammer Schadenersatzansprüche geltend zu machen und das ist dann das, was tatsächlich nichts bringt.

Gruß
Tom