hallo leute
die person, die ihr premiere abonnement schon per brief und email gekündigt hatte und aber keine bestätigung dieser kündigung bekommen hat, hat dann wie ihr es ihr geraten habt, ein einschreiben an premiere geschickt, mit rückschein! leider liegt (laut sendungsverfolgung der deutschen psot) dieses einschreiben nun schon seit dem 2.9.2004 in einer hamburger postfiliale rum und anscheindend hält es von premiere keiner für notwendig, das mal abzuholen!
wie sieht es nun rein rechtlich aus? wie geht es weiter wenn das schreiben bei premiere nicht ankommt??? mehr als ein einschreiben mit der kündigung kann die person ja nicht machen oder???
die person wäre um hilfe dankbar!
gruß
Das ist das Problem mit der Zustellung.
Es ist, nachdem man mit der Sendungsverfolgung nachschauen kann
wann die Zustellung erfolgte, IMMER besser per Einwurfeinschreiben zu kündigen, weil dies zugestellt ist, sobald es im Briefkasten liegt.
Der Postbote vermerkt die Zustellung.
Ich fürchte Die wissen, was in solchen Briefen steht.
Jakob
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Das ist das Problem mit der Zustellung.
Es ist, nachdem man mit der Sendungsverfolgung nachschauen
kann
wann die Zustellung erfolgte, IMMER besser per
Einwurfeinschreiben zu kündigen, weil dies zugestellt ist,
sobald es im Briefkasten liegt.
Der Postbote vermerkt die Zustellung.
Ich fürchte Die wissen, was in solchen Briefen steht.
Jakob
Hallo Jakob,
ich halte dieses Einschreiben als zugestellt, da es sich ja im Einflußbereich des Empfängers befindet.
Gruß
Winni
hallo leute
die person, die ihr premiere abonnement schon per brief und
email gekündigt hatte und aber keine bestätigung dieser
kündigung bekommen hat, hat dann wie ihr es ihr geraten habt,
ein einschreiben an premiere geschickt, mit rückschein! leider
liegt (laut sendungsverfolgung der deutschen psot) dieses
einschreiben nun schon seit dem 2.9.2004 in einer hamburger
postfiliale rum und anscheindend hält es von premiere keiner
für notwendig, das mal abzuholen!
wie sieht es nun rein rechtlich aus? wie geht es weiter wenn
das schreiben bei premiere nicht ankommt??? mehr als ein
einschreiben mit der kündigung kann die person ja nicht machen
oder???
die person wäre um hilfe dankbar!
gruß
Hi,
ich betrachte dieses Einschreiben mit Einwurf der Benachrichtigung beim Empfänger als wirksam zugestellt, da sich ja selbiges in seinem Einflußbereich befindet.
Wenn er es nicht abholt ist es seine Schuld.
(vielleicht hat letzte Woche nur keiner Zeit gehabt, das abzuholen)
Laß Dir von der Post aber bestätigen, seit wann es zur Abholung daliegt, damit Du die Frist nachweisen kannst.
Aber vielleicht haben BerndW und andere eine andere Meinung…
(den Jakob kannste ignorieren)
Gruß
Winni
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nachdem die person in diesem brett den tip bekommen hat, per einschreiben mit rückschein zu kündigen hat sie dies auch so gemacht! weil sie dachte es wäre sicherer als ein einwurfeinschreiben!! aber die person fragt sich langsam auch wie schlecht die bei premiere überhaupt sind, soviel ärger gab es noch nie bei einer kündigung von irgendwelchen verträgen!
Hi,
betrachte den Brief als wirksam zugestellt am 2.9.
Nach dem Kündigungsdatum kannst Du Lastschriften rückbuchen lassen, etc.
ein Tip:
Schau Dir mal diesen Artikelbaum an:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß
Winni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
leider
liegt (laut sendungsverfolgung der deutschen psot) dieses
einschreiben nun schon seit dem 2.9.2004 in einer hamburger
postfiliale rum und anscheindend hält es von premiere keiner
für notwendig, das mal abzuholen!
wie sieht es nun rein rechtlich aus? wie geht es weiter wenn
das schreiben bei premiere nicht ankommt??? mehr als ein
einschreiben mit der kündigung kann die person ja nicht machen
oder???
hi psychobella,
viele raten immer zu einem einschreiben mit rückschein. das würde ich NIE tun. der empfänger der postsendung ist NICHT verpflichtet die post anzunehmen. dies tut premiere anscheinend.
ich rate immer zu einem EINWURFEINSCHREIBEN. vorteil hier der postbote notiert sich datum und uhrzeit des einwurfs und damit ist auch die zustellung erfolgt und vor z.b. gericht bewiesen, egal ob der da ist oder nicht.
sicher kann einer sagen ein briefkasten muß man nicht haben. das ist richtig, aber bei premiere gehe ich davon aus.
premier argumentiert jetzt wir haben nichts erhalten und ist leider im recht. also immer einwurfeinschreiben. ist mit 2,20 euro billiger.
cu
alex
Hi,
hi,
Wenn er es nicht abholt ist es seine Schuld.
falsch. man ist nicht verpflichtet irgendetwas entgegenzunehmen. ich kann sagen ich erwarte keine post.
Aber vielleicht haben BerndW und andere eine andere Meinung…
(den Jakob kannste ignorieren)
was soll das. bitte nicht dieses niveau in www. jakob hat recht.
Gruß
cu
alex
Das ist die einzige sinnvolle Antwort, die man geben konnte.
Kein Empfang der Kündigung, wenn sie von Premiere nicht abgeholt wird, das ist nun mal so, nur in engen Ausnahmefällen kann man von einer Zugangsvereitelung ausgehen.
Einschreiben mit Rückschein ist irgendwie wenig förderlich, ein Einwurfeinschreiben ist hingegen eigentlich die Lösung schlechthin - und sogar billiger 
Levay
ich betrachte dieses Einschreiben mit Einwurf der
Benachrichtigung beim Empfänger als wirksam zugestellt, da
sich ja selbiges in seinem Einflußbereich befindet.
Das ist aber juristisch leider falsch. Und selbst, wenn man das so vertritt (ich halte es für VERTRETBAR!), dann muss man ja zumindest akzeptieren, dass die Rechtsprechung es nicht so siehst und dass es im richtigen Leben folglich nicht weiterhilft.
Levay
hallo
wenn dies juristisch falsch ist, wie ist das mit dem einschreiben plus rückschein dann zu sehen??? was kann die person als verbraucher mehr machen als brief, email plus einschreiben mit rückschein an premiere zu schicken??? 3 wege, mit premiere in kontakt zu treten und die kündigung zu übermitteln! und premiere verhält sich so passiv wie es nur geht, obwohl unter jedem kontakt stand, daß man diese kündigung bitte bestätigen solle…!
was erwartet premiere vom kunden noch mehr?vielleicht nach hamburg fahren und die kündigung persönlich aussprechen?hoffentlich nicht!
was sagst du dazu??
danke und gruß
hallo
hi,
wenn dies juristisch falsch ist, wie ist das mit dem
einschreiben plus rückschein dann zu sehen??? was kann die
person als verbraucher mehr machen als brief, email plus
einschreiben mit rückschein an premiere zu schicken???
ist zwar ärgerlich aber man sollte nur mit einwurfeinschreiben kündigen und wenn die nicht reagieren die zahlung ab kündigungsdatum einstellen
was erwartet premiere vom kunden noch mehr?
niemals zu kündigen. ich glaub die gehen bald ganz vor die hunde.
was sagst du dazu??
ich hatte im april per fax gekündigt (einwurfeinschreiben hinterher). die haben aber auf die faxkündigung reagiert.
hat dein freund noch eine sendebestätigung. die weist nach, daß p die kündigung erhalten hat.
danke und gruß
ciao bella
cu
alex
-
Es spielt ja keine Rolle, ob das nun gut ist oder schlecht, es ist und bleibt juristisch falsch.
-
Die Lösung des Problems ist ein Brief entweder gar nicht als Einschreiben oder aber als Einwurfeinschreiben. Ganz einfach.
Levay
niemals zu kündigen. ich glaub die gehen bald ganz vor die
hunde.
Na ja, die machen jetzt aber mehr Gewinn als noch letztes Jahr, obwohl so viele Kunden abgesprungen sind.
Levay
Es ist echt bedenklich, wenn du Dinge, die offensichtlich falsch sind, als wahr hinstellst. Es gibt sicher Leute, die dir glauben und sich dann danach richten, und dann können sie in Probleme kommen.
Es ist echt bedenklich, wenn du Dinge, die offensichtlich
falsch sind, als wahr hinstellst. Es gibt sicher Leute, die
dir glauben und sich dann danach richten, und dann können sie
in Probleme kommen.
Hi,
ich habe in meiner BGB-Vorlesung noch das gelernt, was ich hier zum Besten gegeben habe. (bin Ingenieurs-Student, da hat man auch Recht für Ingenieure)
und da hieß es:
- Ein Einschreiben gilt als wirksam zugegangen, wenn die Benachrichtigung über das Einschreiben beim Empfänger ist.
Gruß
Winni
Dann tritt Deinem Ex-Prof mal ordentlich in den…
…Arsch!
Hi!
Auch, wenn ich einen Rechtstreit gegen Premiere im letzten Jahr gewonnen habe, ist es eigentlich nicht mein Fachgebiet, aber:
Der Benachrichtigungsschein im Briefkasten des Empfängers gilt allgemein nicht als erfolgte Zustellung des Schriftstücks!
Ganz besonders beliebt ist die Verweigerung der Annahme bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen (das ist dann eher mein Fach)…
Wenn ich eine Frist einhalten muss, dann sollte ich dem Empfänger auf gar keinen Fall die Möglichkeit geben, das Schriftstück erst nach ein paar Tagen abholen zu können (so er es denn überhaupt macht)!
Die einzig sinnvollen Möglichkeiten der garantierten Zustellung sind: Einwurfeinschreiben, Persönlich mit Zeugen oder durch den Gerichtsvollzieher.
Die Erste ist allerdings in der Regel die Günstigste!
Nichts für ungut, aber da hatte Dein Prof Unrecht oder Du hast falsch zugehört…
LG
Guido
…Arsch!
Wenn ich noch wüßte, wie der hieß?
Mensch das war im letzten Jahrtausend, und vielleicht hat sich aber auch was in der Rechtssprechung seitdem geändert?
Gruß
Winni
Hi!
Auch, wenn ich einen Rechtstreit gegen Premiere im letzten
Jahr gewonnen habe, ist es eigentlich nicht mein Fachgebiet,
aber:Der Benachrichtigungsschein im Briefkasten des Empfängers gilt
allgemein nicht als erfolgte Zustellung des
Schriftstücks!Ganz besonders beliebt ist die Verweigerung der Annahme bei
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen (das ist dann eher mein
Fach)…
Meinst Du, wenn der AN es nicht abholt?
Wenn ich eine Frist einhalten muss, dann sollte ich dem
Empfänger auf gar keinen Fall die Möglichkeit geben, das
Schriftstück erst nach ein paar Tagen abholen zu können (so er
es denn überhaupt macht)!Die einzig sinnvollen Möglichkeiten der garantierten
Zustellung sind: Einwurfeinschreiben, Persönlich mit Zeugen
oder durch den Gerichtsvollzieher.
Die Erste ist allerdings in der Regel die Günstigste!Nichts für ungut, aber da hatte Dein Prof Unrecht oder Du hast
falsch zugehört…LG
Guido
OK,
Man lernt nie aus…
Gruß
Winni
Hallo Levay,
hier steht aber - sogar zu Deinem Spezialgebiet - das auch das Einwurfeinschreiben nix taugt. Wie darf ich das denn verstehen.
Gruß,
Micha
http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/zustellung/ar…
(letzter Absatz)
- Ein Einschreiben gilt als wirksam zugegangen, wenn die
Benachrichtigung über das Einschreiben beim Empfänger ist.
Dann war das aber eine verdammt schlechte Vorlesung 
Oder du hast es falsch in Erinnerung.
Levay