also ich habe da mal eine Frage. Ich habe ein Gewerbe angemeldet für einen Versandhandel. Ich bin gerade mal 2 Monate dabei und bisher hab ich soweit alles Buchalterisch hinbekommen. Jetzt gibt es aber ein paar Fragen die aufgetaucht sind, die allerdings vielleicht etwas doof sind. Nunja, ich hoffe ich werde aus Euren Beiträgen schlauer:smile:
kann bzw darf ich rechtlich gesehen auch in meinem Grosshandel für Private Zwecke einkaufen? Das diese Dinge dann natürlich auch Privat gezahlt werden ist selbstverständlich. Ich meine nur ob ich den Nutzen eines Gewerbescheines auch privat nutzen darf?!?
Wie würde ich dann z.b. eine bestellung bei meinem Internethändler aussehen? Oder muss ich die sachen getrennt von einander bestellen, damit es keine gemeinsamen Rechnungen gibt? könnte ich nicht alles zusammen bestellen und dann nachher die sachen aufteilen und getrennt abrechnen? Wie würde diese Variante genau aussehen, damit ich nicht nachher ärger mit dem Finanzamt bekomme? Oder ist das alles illegal?
Kann/ darf ich mir eigene Ware zum einkaufspreis abkaufen, oder dann nur zum verkaufspreis, bzw. sogar den von evtl händler vorgeschriebenen empfohlenen Verkaufspreis?
kann bzw darf ich rechtlich gesehen auch in meinem Grosshandel
für Private Zwecke einkaufen? Das diese Dinge dann natürlich
auch Privat gezahlt werden ist selbstverständlich. Ich meine
nur ob ich den Nutzen eines Gewerbescheines auch privat nutzen
darf?!?
Machen viele, vermutlich die meisten Gewerbler so.
Wie würde ich dann z.b. eine bestellung bei meinem
Internethändler aussehen? Oder muss ich die sachen getrennt
von einander bestellen, damit es keine gemeinsamen Rechnungen
gibt?
Entweder getrennte Bestellungen oder den privaten Anteil als private Entnahme (EInnahmen für das Gewerbe) buchen plus anteilige MwSt.
Machen viele, vermutlich die meisten Gewerbler so.
Ich kenne sogar einige, die alleine für das „Privileg“, bei Metro shoppen gehen zu dürfen, ein Gewerbe angemeldet haben.
Ist praktisch; da kann man sich manchmal dranhängen.
ich kaufe z.b. 10 Stück XY für stück je 1 Euro (zusammen) 10 €.
Ich nehme mir 1 Stück raus und schreibe bei ausgaben proivatentnahme. 1 € und natürlich 0,19€ MWST. Ich überweise mir ohne Beleg oder Rechnung 1,19 auf das gewerbekonto.
man könnte es zum EK als Firma einkaufen und dann sich zum EK als Endkunde wieder verkaufen. (Rechnung, Mwst. is klar)Jedenfalls hat das Finanzamt dabei nichts auszusetzten gehabt…
ich kaufe z.b. 10 Stück XY für stück je 1 Euro (zusammen) 10 €.
Das sind beim Gewerbe dann 10€ plus 1,90€ Ausgaben
Ich nehme mir 1 Stück raus
aha
und schreibe bei ausgaben proivatentnahme. 1 € und natürlich 0,19€ MWST.
Nee:
Aus Sicht des Gewerbes ist das eine Einnahme.
Die Privatperson Sternlibelle kauft dem Gewerbe ja das Teil ab.
Das Gewerbe bekommt Geld: also Einnahme.
Ich überweise mit ohne Beleg oder Rechnung 1,19 auf das gewerbekonto.
Die Überweisung belegt die Sache. ich würde schon vorher bei oder auf der Rechnung notieren, was da geschehen wird.
Außerdem: solang du regelmäßig mit einer winzigkleinen
schwarzen Null abschließt, dürfte das FA keine Probleme
machen, oder?
Eine Null reicht da M. w. nicht. E
s muss schon ein echtes, wenn auch kleines Plus werden; und das über die Zeit seit Gewerbebeginn (also kumuliert) gesehen.
und wie buche ich z.b. eine privatentnahme in form von bares? Ich muss mir ja z.b. meinen gewinn ja auch mal auszahlen…
und rein theoretisch muss ich doch evtl. garkeine Überweisung an mein gewerbe vornehmen wenn ich mir ein „Stück ware“ als Privatentnahme rausnehme oder? ob ich nun mir geld rausnehme oder ware? ist doch in dem sinne eh alles mir?!?!