Klar - in der PKV - nicht begriffen!!! Es ist nur temporär
günstiger - die Beiträge werden angepasst. Wenn man heute
spart muss man es später nachzahlen!!Je später umso mehr!
Es heißt Preis-Leistungsverhältnis, nicht Preis. Wenn ich bei
einem Bäcker ein Brötchen kaufe und dies kostet ¢20 und beim
Bäcker daneben ¢25, ist dort aber auch ein Viertel besser in
der Qualität, dann habe ich dasselbe
Preis-Leistungsverhältnis. Erhöht dann Bäcker A den Preis
ebenfalls auf ¢25, dann hat er das schlechtere. So ist es auch
bei Versicherungen. Man kann Leistungen vergleichen und auch
Preise. Aus dem Quotienten ergibt sich das
Preis-Leistungsverhältnis, welches dadurch natürlich eine sehr
gute Aussagekraft über die Versicherung hat. Ebenfalls hat die
Stiftung die Preisentwicklung der wichtigsten Tarife bei allen
großen Versicherern untersucht und bewertet. Dies trifft eine
Aussage über die langfristige Entwicklung der Prämien in der
Vergangenheit.
Aber eben nicht in der Zukunft - und von der Stabilität der Vergangenheit haben Sie nicht viel! Darüber hinaus kann man nachdem man das gemessen hat auch nach ursachen forschen - und die finde ich jedesmal! Das sind temporäre Phänomene.
Gut finde ich Ihr Beispiel mit den Brötchen - das ist ein einmaliger Kauf und Konsum - PKV ist ein lebenslanges Dauerschuldverhältnis mit Beitragsanpassungen in der ZUKUNFT!
Die Leistungsarten sind nicht im Detail bewertet oder
existenzielle Risiken, wie stationäre Psychotherapie,
Sofern medizinisch notwendig muß diese jede KV bezahlen.
Nein! Nur die, die es im Vertrag nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt haben! Und dann sind da noch § 4.4, 4.5 und 9.1!
Über
Höchstsatz GOÄ
Die medizinisch notwendige Behandlung muß jede KV bezahlen.
Dem Chefarzt eine Vergütung zu zahlen ist nicht medizinisch
notwendig. Ist es dies im Zweifelsfall doch (um an
lebenswichtige Behandlungen zu gelangen), muß wieder bezahlt
werden.
Quatsch - nur dann, wenn es im Vertrag nicht ausgeschlossen oder expilzit eingeschlossen ist. Ist die Leistung begrenzt, ist die Erstattung begrenzt!
und lebenserhaltende Kontroll- und
Behandlungsgeräte bzw. Unangemessenheitsklauseln werden
ignoriert!
In den allgemeinen oder speziellen Versicherungsbedingungen
können exemplarische Einzelfälle abgebildet werden - mehr
nicht. Für alles andere heißt es: das medizinisch Notwendige
wird bezahlt.
NEIN!!! Das im Vertrag ausdrücklich vereinbarte!!! Und das auch nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist! Willst Du mir erklären wie PKV funktioniert. Ich schlage Dich gleich mit über 700 Seiten Bach/Moser und 10.000 anderen Urteilen!
Klar - so ein Quatsch - die Tests sind falsch! Die Ergenisse
nicht übertragbar. Die Aussagen nicht differenziert. Die
Wirtschaftlichkeit falsch gemessen. Die sind völlig ahnungslos
oder behaupten wider besseren Wissens die falschen Produkte!
Ja, klar: alle sind doof außer mich.
Nein - Du bist die Steigerung!
Übrigens bin ich einer der
anerkanntesten Berater und Analyst der Branche!
Ja, sicher - wie ich eben schon schrieb: Alle sind doof außer
mich.
Hallo! ??? Was erlauben sich BENNI STRUNZ- schreiben, wie Flasche leer!
Makler sind nicht unabhängig, sie sind treuhänderische
Sachwalter des Kunden und nur ihm verpflichtet - sie erhalten
keine Provisionen sondern Courtagen!
Und wer zahlt die Courtagen wohl?
Der Versicherer aus den Beiträgen des Kunden!
Du hattest es gesagt - das Modell ist in Deutschland unüblich
und nicht akzeptiert!
Richtig, und deshalb handeln die wenigsten Makler allein im
Interesse ihrer Kunden, sondern im Interesse desjenigen, der
ihnen ihr Einkommen finanziert.
Üble Nachrede, Verleumdung und dazu noch das Ignorieren von Rechtssprechung und Gesetz!
Wenn Du das bezahlst!!
Du behauptest hier ständig Dinge und willst dann den Beweis
schuldig bleiben? Hättest Du das gleich gesagt, hätten wir uns
die Diskussion sparen können.
Ich berate nicht jeden!
Thorulf Müller