Private Krankenversicherung im Alter

Wird da auch die Hälfte der Beiträge bezahlt?
Laufen die Kosten nicht ins unermeßliche?

Edwin

Wird da auch die Hälfte der Beiträge
bezahlt?

Deine Rentenversicherung, wenn du denn eine hast, würde dann den hälftigen Beitrag übernehmen. Maximal aber die kosten, die durch eine Mitgliedschaft in der GKV entstehen würden, angerechnet auf deine Rente. Beachte dabei aber, dass dein KTG, wenn versichert, rausfällt und die PKV-Versicherer dir eine Beitragsermäßigung gewähren müssen. *per Gesetz*. Diese Ermäßigung hängt aber von der Mitgliedschaft beim jeweiligen Versicherer ab.
Weiterhin müsste du beachten, dass die Rentenversicherung in der GKV keinen Beitrag hälftig zuschießt, wenn du Mieteinnahmen, Zinserträge etc. hast. Es sei denn, du warst die 2.Hälfte deines Arbeitslebens zum Rentenbeginn mehr als 9/10 GKV-pflichtig.
Bei der Privaten hast du keine Probleme, da sich hier der Beitrag nach deinem Risiko und deinen Leistungen, die du haben willst errechnet und nicht nach deinem Verdienst.

Laufen die Kosten nicht ins unermeßliche?

Diese Krankenversicherung wird natürlich auch angepasst werden, das passiert aber dann wiederum mit allen Versicherten, die die Tarife haben, wie du.

Hoffe etwas geholfen zu haben.
Wenn du weitere Fragen hast, ich will bemüht sein, sie zu beantworten. Die anderen aber sicher auch :wink:.

Weiterhin müsste du beachten, dass die Rentenversicherung in der GKV keinen Beitrag hälftig zuschießt, wenn du Mieteinnahmen, Zinserträge etc. hast.
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Vielen Dank für Deine Mühe !!!
Soll das heißen, wenn ich ein paar Mark Zinsen und/oder Mieteinnahmen habe bekomme ich keinen Zuschuss?

Gruß

Edwin

Weiterhin müsste du beachten, dass die
Rentenversicherung in der GKV keinen
Beitrag hälftig zuschießt, wenn du
Mieteinnahmen, Zinserträge etc. hast.
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Vielen Dank für Deine Mühe !!!
Soll das heißen, wenn ich ein paar Mark
Zinsen und/oder Mieteinnahmen habe
bekomme ich keinen Zuschuss?

Du bekommst, egal woher deine Einkünft stammen nur den Zuschuss zu deiner Rente.
Beispielsweise hast du 2000 DM Rentenanwartschaften und einen Beitragssatz von 14% zu GKV.
Dazu kommen noch mal Zins- und Mieteinnahmen in Höhe von 2000 DM. Alles per Monat.
Dann bekämest du einen Zuschuss zu deiner Krankenversicherung durch die LVA/BfA in Höhe von 140 DM (2000 DM x 14% / 2) und du müsstest für deine Zins- und Mieteinnahmen noch 280 DM aus deiner Tasche bezahlen.
Macht also 2000 DM + 140 DM - 420 DM = 1720 DM Cash und einen Beitrag für die GKV von 420 DM.
Diese Rechnung geht davon aus, dass du mindestens 9/10 *taggenau* der letzten Hälfte deines Arbeitslebens pflichtversichert in der GKV warst.
Wenn du jetzt privatversichert wärest und eine Anwartschaft von 2000 DM hast und einen Beitrag in der PKV, gekürzt um das Tagegeld, sagen wir von 500 DM *macht es rund*. Zusätzlich hast du auch hier 2000 DM sonstige Einküfte, dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
2000 DM x 14% / 2 = 140 DM
2000 DM mal gar nichts.
Das bedeutet, dass du zu deinem PKV Beitrag noch 140 DM dazubekommst.
Also musst du von 500 DM nur noch 360 real bezahlen.
Da ich nicht weiß, wie weit du vor deiner Rente stehst, möchte ich dir noch mit auf den Weg geben, dass das der Beitrag jeweils ist, den du zum Rentenbeginn zahlen musst.
Egal ob PKV oder GKV. Es ist also nur eine Rechenhilfe.
Denn wie der Beitrag bei der jeweiligen Versicherung aussieht, kann dir heute keiner sagen, nur eins ist Fakt: Die Leistung die du in der PKV abschließt, du bleiben so lange, wie du es willst und nicht so lange, bis das Gesetz geändert wird.

Gruß und schönen 3.Advent.

Marco

Hallo Edwin,

wenn Du noch einige Jahre bis zur Altersrente vor Dir haben solltest, dann treffen voraussichtlich jegliche Tipps und Hinweise von heute für später nicht mehr zu.

Wir können alle nicht in die Zukunft sehen und abschätzen, was sich der Gesetzgeber noch so alles einfallen lässt. Insofern können sich Aussagen zu diesem Thema nur auf den derzeitigen Stand beziehen.

Wenn Du aber kurz vor der Rente stehen solltest, dann musst Du Dich zwangsläufig mit dem Thema beschäftigen, denn mit der Rentenantragstellung muss auch das künftige Krankenversicherungsverhältnis als Rentner geklärt und geregelt werden.

Der Gesetzgeber hat zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und zur freiwilligen und privaten Krankenversicherung der Rentner umfangreiche Bestimmungen geschaffen, deren ausführliche Darstellung hier den Rahmen sprengen würde. Deshalb beschränke ich mich auf allgemeine Informationen.

Unabhängig davon, wo und wie ein Rentenantragsteller krankenversichert ist, erfolgt im Zuge der Rentenantragstellung mittels Formular eine formgebundene Meldung zur Krankenversicherung der Rentner. Dieses Formular muss der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden, bei der bisher Mitgliedschaft bestand bzw. besteht. Wer privat krankenversichert ist, legt das Formular der Krankenkasse vor, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft bestand. Ist diese Krankenkasse nicht ermittelbar, nicht mehr existent oder bestand evtl. nie eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist das Formular der örtlich zuständigen AOK vorzulegen.
Die Krankenkasse prüft dann, ob eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfolgt. Sind die Voraussetzungen dafür nicht gegeben, weil z. B. die erforderlichen Vorversicherungszeiten (in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss mindestens zu 9/10 der Zeit eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV bestanden haben) nicht vorliegen, dann ergibt sich ggf. eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV als Rentner oder aber (wie ggf. bei Dir) die Private Krankenversicherung bleibt weiterhin bestehen.
Letzteren Fall unterstelle ich jetzt bei den weiteren Ausführungen.

Wer als Rentner bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, kann vom Rentenversicherungsträger zu seinen Aufwendungen für die Krankenversicherung einen Zuschuss erhalten.
Die Höhe des Beitragszuschusses ist gesetzlich festgelegt. Der Zuschuss wird in Höhe des halben Betrags geleistet, der sich aus der Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen auf den Zahlbetrag der Rente ergibt.

Der Zuschuss beträgt somit vom 01.07.1999 bis 30.06.2000 in den alten Bundesländern (einschließlich Land Berlin) 6,75 % bzw. in den neuen Bundesländern 6,95 % der monatlichen Rente.

Der Zuschuss wird ggf. auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. Werden mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen (z.B. Renten wegen Alters und Hinterbliebenenrente) wird der Zuschuss aus der Summe dieser Renten berechnet.

Für den Beginn des Beitragszuschusses ist es wichtig, dass er rechtzeitig beantragt wird. Bei Versichertenrenten muss der Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ansonsten beginnt der Zuschuss erst mit dem Antragsmonat.

Der Beitragszuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt, da Du gegenüber Deiner privaten Krankenversicherung ja der Zahlungspflichtige bist.
Dein Beitragsaufwand reduziert sich also um den Zuschuss.
Sofern in Deiner privaten Krankenversicherung Krankentagegeld mitversichert ist, sollte dieser Teil des Versicherungsschutzes aus dem Vertrag herausgenommen werden. Krankentagegeld ist für den Verdienstausfall gedacht. Als Rentner hast Du keinen Verdienstausfall mehr, also benötigst Du auch keine Krankentagegeldversicherung.

Je nach individuellem Bedarf und finanzieller Leistungsfähigkeit kannst Du weitere Anpassungen des Versicherungsschutzes vornehmen bzw. bei Deinem Versicherungsunternehmen beantragen. Durch entsprechende Vertrags-Umstellungsmassnahmen können durchaus weitere Beitragsersparnisse erzielt werden. Ferner wirkt sich die sogenannte Altersrückstellung beitragsmindernd aus. Lass Dich einmal durch Dein Versicherungsunternehmen über die Höhe der Altersrückstellungen informieren.

Weitere Ausführungen hierzu erspare ich mir, da die Möglichkeiten innerhalb der Tarifangebote bei den einzelnen Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sind.

Abschliessend noch ein Hinweis:
Fast alle privaten Krankenversicherungsunternehmen, die dem Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) angeschlossen sind, haben sich bereiterklärt, bei privatversicherten Rentnern keinen Beitrag zu berechnen, der den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt. Allerdings sind hieran Bedingungen geknüpft, wie z.B. eine gewisse Versicherungsdauer in der Vergangenheit.
Auch diesbezüglich solltest Du Dich bei Deinem Versicherungsunternehmen informieren.

Vielleicht konnte ich Dir ja mit diesen Ausführungen etwas helfen!?

Gruss und schönes Wochenende
WALTER
(Versicherungsverkäufer aus Leidenschaft und selbst überzeugter Privat-Versicherter)