Eine private KV zu wechseln, ist immer kritisch.
Zunächst sollte man wirklich umfassend die Leistungen
vergleichen. Es gibt halt sehr große Unterschiede.
Bis hierhin war es schön!
Dann sollte
der Preis wirklich erheblich vom bisher gezahlten nach unten
abweichen.
Das sollte jemanden wirklich nachdenklich machen - lebenslang doppelte Leistungen für lebenslang halbe Beiträge???
Die Frage der Altersrückstellungen sollte nicht
unterschätzt werden. Sie wirkt sich zwar nicht aktuell auf den
Beitrag aus, kann aber später relevant werden.
Genau - und wer weniger Beitrag nimmt, der hat entweder weniger Leistungen oder weniger Sparanteil oder Beides!
Aus diversen
Medienberichten kennt man ja die Fälle, wo ältere PKV-Kunden
einen horrenden Beitrag zahlen müssen. Das sind in der Regel
die Kunden, die irgendwann auf die Altersrückstellung
„gepfiffen“ haben und sich mit relativ hohem Alter bei einer
anderen Versicherung neu versichert haben.
Und nicht zu vergessen - die, die wegen niedriger Beiträge die falsche PKV gewählt haben oder gewechselt haben und natürlich die, die früher keine Rückstellungen auf die heutigen Kosten eingezahlt haben - also alle! Und die, die die Wirtschaftlichkeit des Versicherers außer Acht gelassen haben! Einige sind eben nur etwas mehr betroffen.
Wichtig ist auch noch die Frage, ob es sich bei der neuen
Gesellschaft um offene oder geschlossene Tarife handelt.
???
Kurz zur Erklärung:
Wenn eine Gesellschaft sich vorbehält, einen Tarif zu
schließen, führt das dazu, dass die Gruppe der Versicherten
irgendwann nicht mehr durch „frisches Blut“ ergänzt wird.
Diese geschlossene Versichertengruppe wird dann isoliert
gemeinsam alt und krank. Diese Tarife sind am Anfang meistens
sehr günstig, bergen aber mit zunehmender Zeit das Risiko
einer sehr hohen Beitragssteigerung.
Das tut wirklich weh. Die Kalkulation berücksichtigt keinen Neuzugang. Neuzugang kann Beitragsanpassungen hinauszögern, aber nicht verhindern! Das ist völlig falsch dargestellt. Sie haben ein hohes Maß und Unkenntnis über die PKV - lassen Sie bitte die Finger davon!
Der Gesetzgeber hat hier
nur insoweit Abhilfe geschaffen, dass man dann in einen
Basistarif wechseln können muss. Nur hat man dann praktisch
die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einem
immer noch sehr hohen Beitrag.
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Hat er nicht die Leistung der GKV!
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Kann er nach 178f VVG in jeden gleichartigen Tarif wechseln!
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Haben Sie von dem Thema keine Ahnung!
Meine Empfehlung: Solltest du dich trotz der genannten Punkte
zu einem Wechsel entschließen, stell erst mal einen
Probeantrag und kündige die bisherige PKV erst, wenn dieser
„angenommen“ wird. Dann kannst du auch bei Ablehnung noch
woanders einen Antrag stellen, ohne angeben zu müssen, dass
schon mal ein Antrag von dir abgelehnt worden ist.
Und das ist definitiv falsch - Probeanträge sind Anzeigepflichtig! Davon abgesehen kann man Probeanträge nicht annehmen!
Ich weiß nicht was Ihnen andere empfehlen - ich empfehle Ihnen das Staatsexamen zurück zu geben und sich zukünftig von der PKV fern zu halten. Mir ist bewußt, dass dies eine Diagnose ohne vollständige Untersuchung ist. Ich bin aber der Ansicht, dass Sie Ihr Unwissen in diesem Beitrag schon ausreichend dokumentiert haben!
Thorulf Müller
[email protected]