Hallo Regina,
also es ist wie folgt. Wenn du vergessen hast die Beiträge anzugeben bzw. bei der Steuer abzusetzen: Pech. Grundsätzlich sind sie in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden. eine nachträgliche berücksichtigung ist nicht möglich. möglich wäre eine berücksichtigung nur, soweit die Steuererklärung für das jahr noch offen ist - sprich entweder noch nicht abgegeben wurde, die einspruchsfrist noch gilt bzw. noch kein bescheid ergangen ist. 1999 ist aber bereits verjährt, also gar nichts möglich.
bzgl. der auszahlung: es kommt drauf, ob es sich um eine riesterrente handelt. die wird staatlich gefördert und bleibt steuerfrei. soweit es keine riesterrenter ist, wird bei einer auszahlung grds. der ertragsanteil versteuert. sprich, wenn ihr 10.000 euro eingezahlt habt und 30.000 euro rauskriegt, dann habt ihr einen ertragsanteil von 20.000 euro, der der steuer unterliegt. bei einer monatlichen auszahlung, ist der monatliche ertragsanteil steuerpflichtig. z.b. ab 65 jahren unterliegt der ertragsanteil einem steuersatz von 18% im jahr. ist altersabhängig. wird die summe mit einem mal ausgezahlt, so unterliegt der ertragsanteil zur hälfte der steuer. sprich bei dem beispiel von oben, einem ertragsanteil von 20.000 euro, würden davon 50% eurem jeweiligen steuersatz unterliegen (10.000 Euro). ist halt in einem jahr mal ne relativ hohe summe, aber im wege der inflation und des zinslaufes der beste weg…
soweit erstmal, wenn noch fragen bestehen, stehe ich gern zur verfügung.
p.s. auf die angaben könnt ihr euch verlassen, hab steuerrecht studiert und beim finanzamz gearbeitet…