Private Rentenversicherung und Einkommensteuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
1999 haben mein Mann und ich eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Die gesamten Beiträge zur Versicherung haben wir in einer Summe bezahlt, aber versäumt, dies bei der EKSt.-Erklärung für 1999 anzugeben.
Nach 12 Jahren - also 2011 - endet die Versicherung. Wir wollen uns das Geld dann auszahlen lassen.
Muss der Betrag dann komplett oder nur der Gewinn oder überhaupt nicht versteuert werden ?
Und können wir jetzt noch rückwirkend in unserer EKSt.-Erklärung für 2009 die Beitragszahlung von 1999 geltend machen ?

Für jeden Tipp dankbar,
viele Grüße Regina aus Hamburg

Die Fristen für die Beitragszahlungen 1999 - 2005 in der Steuererklärung gltend zu machen sind verjährt, soweit die Erklärungen fristgerecht abgegeben worden sind. Es kommt immer auf den Bescheiderlass an. Man kann nur die für das Kalenderjahr gezahlten Beiträge in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres steuerlich geltend machen. Die Beiträge 1999 in 2009 geht nicht. Da Sie aber nie die Beiträge steuerlich erklärt haben gibt es fast keinen Sinn mehr die Beiträge 2009,2010 steuerlich zu erklären. Wenn Sie keine steuerliche Vergünstigung hatten, kann auch in der Auszahlung keine steuerliche Erfassung der Erträge stattfinden. Den Vorteil hat zumindest das Vergessen. Sie können sich es mal überlegen ob Sie dann für das Jahr 2009 u. 2010 noch steuerlich Beträge erklären.
viele Grüße aus dem sonnigen BWB

Lieber Schönhart,
ich bin begeistert, über Ihre schnelle Antwort. Und einen Trost enthält sie ja auch. Hab mir schon gedacht, daß das jetzt nicht mehr geltend gemacht werden kann, aber immerhin muß es im Auszahlungsjahr 2o11 nicht mehr versteuert werden.

Hier ist auch schönes Wetter
und insofern liebe Grüße
aus dem sonnigen Hamburg, Regina

Hallo Regina,

Liebe/-r Experte/-in,
1999 haben mein Mann und ich eine private Rentenversicherung
abgeschlossen. Die gesamten Beiträge zur Versicherung haben
wir in einer Summe bezahlt, aber versäumt, dies bei der
EKSt.-Erklärung für 1999 anzugeben.

Und können wir jetzt noch rückwirkend in unserer

EKSt.-Erklärung für 2009 die Beitragszahlung von 1999 geltend
machen ?

Nein, für das Jahr 1999 ist Festsetzungsverjährung eingetreten. Die Einzahlung hätte sich aber eh nur minimal auf die Höhe der STeuer ausgewirkt.

Nach 12 Jahren - also 2011 - endet die Versicherung. Wir
wollen uns das Geld dann auszahlen lassen.
Muss der Betrag dann komplett oder nur der Gewinn oder
überhaupt nicht versteuert werden ?

Die Auszahlung in einem Betrag ist steuerfrei. Wenn stattdessen monatlich ein Betrag ausbezahlt wird, ist der sog. Ertragsanteil zu versteuern. Dieser richtet sich nach der Höhe der Laufzeit.

Für jeden Tipp dankbar,
viele Grüße Regina aus Hamburg

Hoffe etwas geholfen zu haben.

Lieber Gunnar,
Ja ! Du hast mir geholfen, vielen Dank dafür - und ich bin begeistert, wie schnell du geantwortet hast. Wenn dann der sogenannte Gewinn nicht mehr versteuert werden muß, ist das ja auch ein Vorteil.
Schönes Wochenende
und herzliche Grüße,
Regina

Hallo,

Sie haben eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht nach dem alten Recht (bis 2005) abgeschlossen. Die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Mindestwartezeit ist komplett steuerfrei. Die Beiträge können jetzt 11 Jahre nach der Zahlung leider nicht mehr geltend gemacht werden, da bei der Einkommensteuer immer der Abfluß bzw. die Zahlung der Ausgaben maßgebend sind. Bitte klären Sie unbedingt mit der Versicherung vorher ab, dass die Mindestwartezeit erfüllt ist, ansonsten wäre es eine steuerschädliche Verwendung.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

Sven Duwe

Hi!

Wenn das alles „normal“ abgelaufen ist, dann müssen Sie die Erklärung 1999 nicht ändern, weil damals noch eine alte Höchstberagsberechnung galt, bei der man meistens keine zurätzlichen Versicherungsbeiträge absetzen konnte, da man diese bereits mit den normalen Sozialversicherungsbeiträgen überstiegen hat.

Wenn Ihr Versicherungsvertreter den Vertrag wie Üblich abgeschlossen hat, dann ist die Kapitalauszahlung nach 12 Jahren komplett steuerfrei. Bei der Auszahlvariante in Rentenform kommt es stark auf den Vertrag an. Hier gibt es mehrere Varianten. Insbesondere haben einige Gesellschaften ihre Bedingungen zu den Verträgen angepasst und geändert. Kündigen sie die Versicherung vor Ablauf von 12 Jahren, sind die aufgelaufenen Zinsen auf jeden Fall steuerpflichtig.

Ich muss raten, die 12 Jahre Laufzeit an der Versicherung nicht rumzufummeln. Anschließend könnte man überlegen, ob eine Auszahlung in Rentenform wircklich gut ist. Meistens bekommt man nur einen kleinen Teil seines Geldes zurück, wenn man frühzeitig verstirbt. Und die Monatsraten sind auch nicht sooo toll. Einfach mal selbst durchrechnen, dann sieht man auch als ungeübter, ob man verschaukelt wird.

Liebe Grüße

Mike

Lieber Sven Duwe,
ja, in der Tat, Sie haben uns sehr geholfen - und so schnell.
Vielen herzlichen Dank, ich werde mich gleich mal an die Versicherung wenden. Es ist die Winterthur, die uns der damalige Bankberater „verkauft“ hatte - und ich war so naiv, total nett zu finden, daß der extra zu uns nachhause kommt. Hatte keine Ahnung, daß er dafür eine Provision bekommt. Nach dieser Erfahrung (und dem Verlust aller Ersparnisse durch Aktien) weiss ich sehr zu schätzen, wenn jemand wie Sie einen wirklich guten Rat gibt.
Also nochmal DANKE,
Regina

Die Zahlungen von 1999 können nicht mehr geltend gemacht werden.

Viele Grüße

T1

Hallo Regina,

so wie Sie mir den Fall schildern ist davon auszugehen, dass Sie bei Auszahlung der Rentenversicherung nichts zurückbezahlen müssen, da es sich um begünstigte Bezüge handelt.

Rückwirkend können die Beitragszahlungen nicht in 2009 für die vorangegangenen Jahre geltend gemacht werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Sie durch die von Ihnen bezahlten Beiträge für Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung über den steuerlich abziehbaren Höchstbeträgen sind und sich somit die Rentenversicherungsbeiträge
grundsätzlich nicht noch zusätzlich als einkommensmindernde Sonderausgaben geltend machen.

Viele Grüße
Reichl&Vetter

Liebe/-r Experte/-in,
1999 haben mein Mann und ich eine private Rentenversicherung :abgeschlossen. Die gesamten Beiträge zur Versicherung haben :wir in einer Summe bezahlt, aber versäumt, dies bei der
EKSt.-Erklärung für 1999 anzugeben.
Nach 12 Jahren - also 2011 - endet die Versicherung. Wir :wollen uns das Geld dann auszahlen lassen.
Muss der Betrag dann komplett oder nur der Gewinn oder
überhaupt nicht versteuert werden ?
Und können wir jetzt noch rückwirkend in unserer
EKSt.-Erklärung für 2009 die Beitragszahlung von 1999 geltend
machen ?

Für jeden Tipp dankbar,
viele Grüße Regina aus Hamburg

Guten Tag, die Berücksichtigung der Beiträge aus dem Jahr 1999 im Jahr 2009 ist nicht möglich. Nach Ihren Angaben, haben Sie den Beitrag einmalig eingezahlt, damit ist der Ertrag aus der Versicherung bei Kapitalauszahlung zu 50% steuerpflichtig - müßte aber meines erachtens schon von der Versicherung im Rahmen der Abgeltungssteuer berücksichtigt werden. Sprechen Sie Ihre Versicherung doch diesbezüglich an.
Schönen sonnigen Tag wünscht Petra

Hallo Petra,
herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich werde mich mal bei der Versicherung kundig machen. Allerdings hatten die mir seinerzeit gesagt, die Auszahlungssumme müßte nicht versteuert werden.
Aber was die Versicherungsvertreter nicht so alles sagen … :smile:

Sonniges weekend wünscht
Regina

Hallo T1,
schade, aber danke für die schnelle Antwort !
LG, Regina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Mike,
meinte, schon gestern geantwortet zu haben - ist das viell. bei Ihnen nicht angekommen ? wer-weiss-was sieht das so… ?
Auf jeden Fall - dann nochmal - ganz herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
LG, Regina

Hallo Steffen,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Schade zwar, aber wenn das sowieso nichts mehr gebracht hätte - ist das ja auch ein Trost.

Getröstet also grüßt Regina

Hi Regiona!

Ich bekomme sowas nicht mit, weil ich lediglich auf die Fragemails antworte, die ich von wer-weiss-was.de erhalte - und da kann es schon mal vorkommen, dass es zwei Tage dauert, bis ich Antworte.

LG Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Regina, die damals eingezahlten betraege kannst du nicht mehr geltend machen. Die Frist dafuer ist seit mehreren Jahren abgelaufen. Die laufenden Einkuenfte aus der Rentenversicherung sind steuerpflichtig. Mit freundlichem Gruss Antje Werber.

Grüße Regina aus Hamburg

Hallo Regina,
eine absolut eindeutige Antwort kann ich leider nicht geben, dafür wären die gesamten Daten der Lebensversicherung notwendig. Aber allein schon die Dauer - 12 Jahre - klingt nach steuerlicher Optimierung. Eindeutig steht das entweder in den Abschluss-Unterlagen oder man fragt einfach die Versicherung direkt. Die haben das Produkt ja kreiert. Also: zu 99,99% ist die Auszahlung steuerfrei. Aber: wenn die Auszahlung steuerpflichtig wäre, würde die LV bereits bei Auszahlung Steuern einbehalten und Euch auch entsprechend bescheinigen.

Dass die Einzahlung mit Einmalbeitrag in 1999 nicht steuerlich geltend gemacht wurde, sollte man wohl abhaken. Wenn nicht grad unterbrechende Aktionen wie noch nicht bearbeitete Anträge oder Einsprüche noch laufen, ist Festsetzungsverjährung eingetreten. Dann kann man nichts mehr tun. Ob sich eine Geltendmachung aber tatsächlich in den Sonderausgaben hätte auswirken können, ist sowieso die Frage. Je nach Vorhandensein von anderen Versicherungen war der Topf wahrscheinlich ohnehin schon voll. Dann hätte es auch nichts gebracht, den Betrag anzusetzen.

Viele Grüße

Wolfgang

Hallo Regina,

leider lässt sich mit der Beitragszahlung nachträglich nichts mehr ausrichten.

Da der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde und mindestens 12 Jahre gelaufen ist, ist die Auszahlung steuerfrei. Das Kapital (Eure Einzahlung) selbst wird sowieso nie angetastet. Es kann sein, dass vom Gewinn (die aufgelaufenen Zinsen)25% Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Hat Euch die Versicherung noch nicht angeschrieben, ob Ihr evtl. einen Freistellungsauftrag erstellen könnt, weil Eure übrgen Zinsen unter 1600 Euro liegen? Kommt sonst bestimmt noch. Sollte KapSt einbehalten werden, könnt Ihr diese wiederum in der Einkommensteuererklärung 2011 angeben, sollte Euer persönlicher Steuersatz unter 25% liegen, bekommt Ihr zumindest einen Teil davon wieder zurück.

MfG
Micha

Hallo Regina,

also es ist wie folgt. Wenn du vergessen hast die Beiträge anzugeben bzw. bei der Steuer abzusetzen: Pech. Grundsätzlich sind sie in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich gezahlt wurden. eine nachträgliche berücksichtigung ist nicht möglich. möglich wäre eine berücksichtigung nur, soweit die Steuererklärung für das jahr noch offen ist - sprich entweder noch nicht abgegeben wurde, die einspruchsfrist noch gilt bzw. noch kein bescheid ergangen ist. 1999 ist aber bereits verjährt, also gar nichts möglich.

bzgl. der auszahlung: es kommt drauf, ob es sich um eine riesterrente handelt. die wird staatlich gefördert und bleibt steuerfrei. soweit es keine riesterrenter ist, wird bei einer auszahlung grds. der ertragsanteil versteuert. sprich, wenn ihr 10.000 euro eingezahlt habt und 30.000 euro rauskriegt, dann habt ihr einen ertragsanteil von 20.000 euro, der der steuer unterliegt. bei einer monatlichen auszahlung, ist der monatliche ertragsanteil steuerpflichtig. z.b. ab 65 jahren unterliegt der ertragsanteil einem steuersatz von 18% im jahr. ist altersabhängig. wird die summe mit einem mal ausgezahlt, so unterliegt der ertragsanteil zur hälfte der steuer. sprich bei dem beispiel von oben, einem ertragsanteil von 20.000 euro, würden davon 50% eurem jeweiligen steuersatz unterliegen (10.000 Euro). ist halt in einem jahr mal ne relativ hohe summe, aber im wege der inflation und des zinslaufes der beste weg…

soweit erstmal, wenn noch fragen bestehen, stehe ich gern zur verfügung.

p.s. auf die angaben könnt ihr euch verlassen, hab steuerrecht studiert und beim finanzamz gearbeitet…