Hallo Regina,
Versicherungen in der ESt sind leider zwischenzeitlich auch ein unzumutbar schwieriges Thema. Also zunächst muss feststehen um was für eine Versicherung es sich ganz genau handelt. Vermutlich um eine RV mit Kapitalwahlrecht. Vieleicht aber doch um eine Lebensversicherung mit Rentenauszahlung?
Die „alten“ privaten Rentenversicherungen sind i.d.R mit einem Ertragsanteil zu versteuern wenn Sie als Rente ausgezahlt werden. Wenn Sie als Kapital ausgezahlt werden wird der Überschuss, also die Diff. zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlungsbetrag steuerpflichtig. Diese Einnahme kann aber nach § 34 mit einem niedrigeren Steuersatz begünstigt sein, weil sich die Einnahmen zusammenballen.
Wenn es aber eine Lebensversicherung ist (die meistens 12 Jahre Laufzeit haben), dann ist die Auszahlung steuerfrei.
Tipp: kümmert euch mal um die Krankenversicherung. Auszahlungen sind dann meistens beitragspflichtig wenn man in der gesetzlichen KV ist.
Die ESt für alte Jahre kann man nicht mehr ändern sofern die Bescheide nicht „unter Vorbehalte der Nachprüfung“ ergangen sind. Dieser Hinweis steht auf der ersten Seite der Steuerbescheide oben mit als erstes. Wenn nichts steht, dann können nur Bescheide geändert werden die jünger als einen Monat sind.
In der ESt 2009 können nur die Beiträge angesetzt werden, die auch in 2009 auf die Versicherung eingezahlt wurden. Da Ihr einen Einmalbeitrag gezahlt habt, müsste ein Guthabenkonto bei der Versicherung eingerichtet worden sein. Aus diesem wird der Beitrag über mehrer Jahre geleistet. Also mal bei der Versicherung nachfragen ob in 2009 noch von dem Guthabenkonto auf die Versicherung eingzahlt wurde. Fragt gleich mal nach ob diese Guthabenkonto auch Versinst wurde. Diese Zinsen wären nämlich steuerpflichtig. Wenn dem so ist, würde ich vorschlagen dass du dich noch mal meldest. Dann könnten vieleicht doch noch alte Jahre geändert werden.
Sieht also nicht besonders gut aus. Lass mal von dir hören.
Gruß
Matthias