Private Rentenversicherung und Einkommensteuererklärung

Hallo Regina,

Versicherungen in der ESt sind leider zwischenzeitlich auch ein unzumutbar schwieriges Thema. Also zunächst muss feststehen um was für eine Versicherung es sich ganz genau handelt. Vermutlich um eine RV mit Kapitalwahlrecht. Vieleicht aber doch um eine Lebensversicherung mit Rentenauszahlung?

Die „alten“ privaten Rentenversicherungen sind i.d.R mit einem Ertragsanteil zu versteuern wenn Sie als Rente ausgezahlt werden. Wenn Sie als Kapital ausgezahlt werden wird der Überschuss, also die Diff. zwischen eingezahlten Beiträgen und Auszahlungsbetrag steuerpflichtig. Diese Einnahme kann aber nach § 34 mit einem niedrigeren Steuersatz begünstigt sein, weil sich die Einnahmen zusammenballen.

Wenn es aber eine Lebensversicherung ist (die meistens 12 Jahre Laufzeit haben), dann ist die Auszahlung steuerfrei.

Tipp: kümmert euch mal um die Krankenversicherung. Auszahlungen sind dann meistens beitragspflichtig wenn man in der gesetzlichen KV ist.

Die ESt für alte Jahre kann man nicht mehr ändern sofern die Bescheide nicht „unter Vorbehalte der Nachprüfung“ ergangen sind. Dieser Hinweis steht auf der ersten Seite der Steuerbescheide oben mit als erstes. Wenn nichts steht, dann können nur Bescheide geändert werden die jünger als einen Monat sind.

In der ESt 2009 können nur die Beiträge angesetzt werden, die auch in 2009 auf die Versicherung eingezahlt wurden. Da Ihr einen Einmalbeitrag gezahlt habt, müsste ein Guthabenkonto bei der Versicherung eingerichtet worden sein. Aus diesem wird der Beitrag über mehrer Jahre geleistet. Also mal bei der Versicherung nachfragen ob in 2009 noch von dem Guthabenkonto auf die Versicherung eingzahlt wurde. Fragt gleich mal nach ob diese Guthabenkonto auch Versinst wurde. Diese Zinsen wären nämlich steuerpflichtig. Wenn dem so ist, würde ich vorschlagen dass du dich noch mal meldest. Dann könnten vieleicht doch noch alte Jahre geändert werden.

Sieht also nicht besonders gut aus. Lass mal von dir hören.

Gruß

Matthias

Hallo Antje,
vielen Dank für deine Antwort, zwar schade, aber jetzt weiß ich Bescheid.
Viele Grüsse von Regina

Hallo Regina, die damals eingezahlten betraege kannst du nicht
mehr geltend machen. Die Frist dafuer ist seit mehreren Jahren
abgelaufen. Die laufenden Einkuenfte aus der
Rentenversicherung sind steuerpflichtig. Mit freundlichem
Gruss Antje Werber.

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für deine Antwort.
Ist ja auch ein wenig tröstlich, daß es seinerzeit vermutlich eh keine große Steuerentlastung gegeben hätte.

Noch einen schönen Sommer
wünscht dir Regina

Hallo Regina,
eine absolut eindeutige Antwort kann ich leider nicht geben,
dafür wären die gesamten Daten der Lebensversicherung
notwendig. Aber allein schon die Dauer - 12 Jahre - klingt
nach steuerlicher Optimierung. Eindeutig steht das entweder in
den Abschluss-Unterlagen oder man fragt einfach die
Versicherung direkt. Die haben das Produkt ja kreiert. Also:
zu 99,99% ist die Auszahlung steuerfrei. Aber: wenn die
Auszahlung steuerpflichtig wäre, würde die LV bereits bei
Auszahlung Steuern einbehalten und Euch auch entsprechend
bescheinigen.

Dass die Einzahlung mit Einmalbeitrag in 1999 nicht steuerlich
geltend gemacht wurde, sollte man wohl abhaken. Wenn nicht
grad unterbrechende Aktionen wie noch nicht bearbeitete
Anträge oder Einsprüche noch laufen, ist
Festsetzungsverjährung eingetreten. Dann kann man nichts mehr
tun. Ob sich eine Geltendmachung aber tatsächlich in den
Sonderausgaben hätte auswirken können, ist sowieso die Frage.
Je nach Vorhandensein von anderen Versicherungen war der Topf
wahrscheinlich ohnehin schon voll. Dann hätte es auch nichts
gebracht, den Betrag anzusetzen.

Viele Grüße

Wolfgang

Hallo Mischa,

herzlichen Dank für deine klare Antwort.
Unsere Versicherung hat uns noch nicht wg. eines Freistellungsauftrages angeschrieben. Der ist aber ohnehin so eben gerade ausgeschöpft. Da führt die Bank automatisch 25% plus Soli von den Zinsen ab.
Unseren pers.Steuersatz können wir nicht ermitteln. In der entsprechenden Tabelle beträgt der Grenzsteuersatz 29% und der der tariflichen EKSt. 15,56%.
Welcher ist es nun maßgeblich ?
Und im Fall, daß der untere Satz gilt, wo in der Steuereklärung wäre das anzugeben ?

Viele Grüße
Regina

Hallo lieber „steuern0506“,

ganz herzlichen Dank für deine fachkundige Antwort.

Also, unser Versäumnis von 1999 müssen wir also verschmerzen. :frowning:
Aber uns hatte der Versicherungsvertreter seinerzeit fest zugesagt, daß die Auszahlung incl. der Zinsen steuerfrei sei. Dies wurde auch dauernd in den Medien publiziert. Alles gelogen ?
Lt. Tabelle beträgt unser Grenzsteuersatz 29%, der durchschnittl. der tarifl. EKSt. zuzügl. Zuzahlsteuern 15,56%. ???
Was gilt ?
Und müssen wir unseren Steuersatz bei der Erklärung angeben ? Und wenn ja, wo, auf welchem Formular ?

Fragen über Fragen !
Aber wenn man schon mal so einen kompetenten und auch noch
so hilfsbereiten Menschen hier trifft, dann verführt das halt zu `ner Nachfrage.

Herzlich grüßt dich Regina

Also wenn euer Versicherungsvertreter euch das so verspochen hat, dann wird es sich wohl um eine staatlich geförderte Riester-Rente handeln und die ist steuerfrei. Frag ihn ruhig nochmal. Dann hat sich der Streß mit dem Steuersatz und Co sowieso erledigt und ihr könnt das relativ entspannt rangehen.

Hallo Matthias,

ich bin allmählich wirklich am Verzweifeln, mit der Steuer, mit der Versicherung.
Hab mal nachgeguckt, wir haben eine Rentenversicherung.

Seinerzeit hat uns unser Bankberater diese „angedreht“, mit der festen Zusage, die Auszahlung incl. Zinsen sei steuerfrei. Dies wurde ja auch zu diesem Zeitpunkt dauernd in den Medien publiziert. Man solle noch schnell abschließen, da steuerfrei. Bezog sich vermutlich auf LV.

Dies ist das erste Mal, daß wir unsere EKSt. selbst machen. Bisher hatten wir Steuerberater. Damit haben wir leider schlechte Erfahrungen gemacht, über 15 Jahre wurde falsch berechnet, der dann eingeschaltete Finanzanwalt konnte nur auf die letzten vier Jahre zurückgreifen.
Gewechselt zum Lohnsteuerverein war`s dann auch nicht viel besser.

Es ist als Laie wirklich schwierig, eine kompetente Beratung zu bekommen. Daher der Eigenversuch…

Heute hab ich erstmal die Abgabefrist beim Finanzamt verlängert. Alles ist so kompliziert. Und das mit der KV, versteh ich überhaupt nicht, werden die vom Finanzamt informiert ?

Momentan raucht mir der Kopf, darf ich mich nochmal an dich wenden, wenn`s nicht mehr qualmt ? :smile:

Viele Grüsse von Regina

Danke für deine schnelle Antwort !

Er hat zwar versprochen, der Ertrag sei steuerfrei, ist aber definitiv keine Riesterrente, sondern eine RV.
Leider.
Und da uns unser Bankberater so einiges anderes auch versprochen hatte, haben wir unsere ganze Altervorsorge verloren - bis eben auf diese dämliche RV.

Hier ist es so warm, ich kann gar nicht mehr richtig denken, vielleicht auch deswegen nicht, weil das alles so frustrierend ist.

Ich melde mich einfach nochmal bei dir - ist das okay ?

LG Regina

Also wenn euer Versicherungsvertreter euch das so verspochen
hat, dann wird es sich wohl um eine staatlich geförderte
Riester-Rente handeln und die ist steuerfrei. Frag ihn ruhig
nochmal. Dann hat sich der Streß mit dem Steuersatz und Co
sowieso erledigt und ihr könnt das relativ entspannt rangehen.

Klar, meld dich nur.

Offen gesagt, bin ich auch einer von der Berufsgruppe mit denen du leider schlechte Erfahrungen gemacht hast. Es ist tatsächlich ein Leid. Selbst für den Profi.

Mit der Krankenversicherung greift vieleicht bei deiner RV nicht. Muss man klären wenn genau feststeht was es für eine Versicherung ist.

Ansonsten kannst du dich aber auch an das Finanzamt wenden. Die Helfen schon auch. Und die Krankenkasse könnte man auch erst mal Telefonisch befragen ohne konkret zu werden.

Gruß

Matthias

Hallo Regina,

die Fragen sind nicht so ohne weitere Infos zu beantworten! Als vorab kann ich Dir mitteilen:

  1. ESt.-Erklärung 2009; geht nicht mehr!!!
  2. Besteuerung von Versicherungserträgen im Sinne des
    §20 Absatz 1 Nummer 6 EStG und der Änderung der BMF
    -Schreiben vom 22. Dezember 2005 (BStBl I 2006, S.
  1. und vom 22. August 2002 (BStBl I 2002, S. 827)
    bitte durchlesen.
  1. Kurzer Anruf bei einem Steuerberater macht immer Sinn
    und ist auch nicht teuer!
    LG Frank

Liebe/-r Experte/-in,
1999 haben mein Mann und ich eine private Rentenversicherung
abgeschlossen. Die gesamten Beiträge zur Versicherung haben
wir in einer Summe bezahlt, aber versäumt, dies bei der
EKSt.-Erklärung für 1999 anzugeben…Beitragsdepot oder Einmalzahlung ?

Nach 12 Jahren - also 2011 - endet die Versicherung. Wir
wollen uns das Geld dann auszahlen lassen.
Muss der Betrag dann komplett oder nur der Gewinn oder
überhaupt nicht versteuert werden ?..steuerfrei
Und können wir jetzt noch rückwirkend in unserer
EKSt.-Erklärung für 2009 die Beitragszahlung von 1999 geltend…diese wird wohl verjährt sein, müüste anhand des Bescheides geprüft werden

Lieben Gruss
Frank Zingelmann

www.zingelmann-stb.de

Hallo Regina,

am besten einfach mal den %-Satz von der festgesetzten Einkommensteuer zum „zu versteuernden Einkommen“ errechnen. Das ist dann der persönliche Steuersatz. Nach Deinen Zahlen dürfte der wohl um die 15,5 % liegen.
In der Steuererklärung sind die Zahlen in der Anlage KAP einzutragen. Da gibt es am Anfang des Formulars ein Kästchen anzukreuzen, mit dem man die Günstigerprüfung beantragen kann. Ich hoffe in 2011 sieht das Formular dann auch noch so aus wie heute.
Zu erklären sind dann aber alle Zinseinkünfte. Das Finanzamt prüft dann, ob Steuer zuviel einbehalten wurde. Es kann aber nicht passieren, dass Ihr auf die Zinseinkünfte dann noch einmal zusätzlich Steuern abführen müsst. Mehr als 25% werden es nie.

MfG
Micha

Lieber Frank Zingelmann,
danke für Ihre lieben Grüße,
Regina Scholze

Lieber Frank,

herzlichen Dank für deine Antwort.
Ich wußte gar nicht, daß man einen Steuerberater gegen Honorar um eine Auskunft ersuchen kann.

Wir machen unsere Steuererkl. das erste Mal selbst, weil unser Stb. jahrelang gravierende Fehler gemacht hatte, das war sehr teuer.

LG von Regina

Hallo Regina,

doch klar, das ist ja auch sein Job! Er wird Dir sicher eine kleine Rechnung schreiben; ist aber sicher günstiger als ein möglicher Fehler in der Steuererklärung! (Die Erfahrung hast Du ja wohl leider schon gemacht!)Was die Fehler angeht! Jeder St.Berater muss eine Vermögensschadenshaftpflicht haben und wenn dies nachweißliche Fehler von ihm waren, sollte er auch dafür normalerweise haften.
Ein Tipp noch zum Schluss, kannst Dir ja mal die Seiten anschauen: http://www.steuerberaten.de/steuerfactory/beratung/p…
oder http://www.kanzlei-wagner.info/
LG Frank

Hallo Frank,
danke für deine mail.
Wir waren seinerzeit auch bei einem Finanzfachanwalt - aber das Finanzamt erstattet nur für die letzten vier Jahre - und ich war 20 Jahre bei diesem Stb.!

Ich schau mir gleich mal den link an.

Herzlichen Dank
und liebe Grüße von Regina

Hallo Micha,
herzlichen Dank für deine gut verständliche Antwort.
Ist ja beruhigend, daß nicht mehr als 25% von den Zinsen abgeführt werden müssen.
Sicherheitshalber kreuz ich mal die Günstigerprüfung an.
Noch ein schönes Wochenende
und freundliche Grüße
von Regina

Hallo,

1999 war noch die alte Rechtslage, das heißt Renten- und Lebensversicherungsverträge sind bei der Auszahlung steuerfrei, sofern sie mindestens 12 Jahre gelaufen waren.

Eine Beantragung der damaligen Beiträge ist nicht mehr möglich, da hier Verjährung eingetreten ist.

Gruß
Lawrence

Danke, Lawrence, für deine eindeutige Antwort
und noch viel Spaß beim FB-gucken.
Regina

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