Hallo
ich befürchte Ihr müsstet die Einmalzahlung aus der Rentenversicherung nach dem Alterseinkünftegesetz, welches seit 2005 gilt, versteuern. In welchem Umfang kann ich Euch leider auch nicht sagen. Sprecht darüber lieber mal mit einem Steuerberater bevor ihr Euch den Betrag auszahlen lasst. Vielleicht gibts noch andere Möglichkeiten. Sofern der Steuerbescheid 1999 bestandskräftig ist, besteht m.E. leider keine Möglichkeit mehr die Einzahlung steuermindernd zu berücksichtigen.