Mal angenommen, da befindet sich jemand in einem Insolvenzverfahren in der sog. Wohlverhaltensperiode. Dadurch obliegt es ihm, sich um Arbeit zu kümmern und sie in jedem Fall anzunehmen.
Ist derjenige wegen Krankheiten arbeitsunfähig, muss er sich trotzdem bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden?