Privatinsolvenz, Mietkaution bei Umzug

… Privatinsolvenz, wir müssen jetzt umziehen haben aber ein Mietkautions- Sparbuch, bei einer Bank für den Vermieter. Wir brauchen die Kaution aber für die neue Wohnung. Was kann man da machen? Innerhalb der gesetzlich erlaubten Vorgehensweise.

Hallo,

seid Ihr noch im Verfahren oder ist das Verfahren abgeschlossen und die Restschuldbefreiung angekündigt? Wichtiger Unterschied!! Im Verfahren geht kein Weg daran vorbei - das Geld ist weg :frowning:

LG

wenn ihr ordnungsgemäß bezahlt habt keine renovierung durchzuführen sind stellt euch natürlich die kaution zu. Wenn diese kaution für die neue wohnung benötigt

wird hat der insolvenzverwalter keine möglichkeit

… Privatinsolvenz, wir müssen jetzt umziehen haben aber ein
Mietkautions- Sparbuch, bei einer Bank für den Vermieter. Wir
brauchen die Kaution aber für die neue Wohnung. Was kann man
da machen? Innerhalb der gesetzlich erlaubten Vorgehensweise.

Zu klären ist, ob der Insolvenzverwalter nicht schon eine Pfändung auf die Kaution hat. Dann wird diese diesem ausbezahlt.
Wenn Sie diese Kaution den Insolvenzverwalter angegeben haben, wird das in aller Regel so passieren.
Wenn nciht, absprechen, ob Sie diese verwenden dürfen und diese dann abstottern.

Hallo, …sieh mal hier an anderer Stelle:

/t/erstattung-mietkaution-bei-privatinsolvenz/6877226

Gruss
Knauffi

Hallo,
ich denke Du mußtest bei Eröffnung der Insolvenz Deinen Mietvertrag beim Treuhänder vorlegen… Wenn Du Dich in der Wohlverhaltensphase befindest, darfst Du die Kaution direkt wieder für die neue Wohnung verwenden. Falls nicht geht diese Kaution an Deinen Insolvenzberater da es sich um Vermögen handelt.

Vielen Dank für die Anwort. Aber es sind noch fragen.
wir sind seit zwei Monaten in der Privatinsolvenz und haben folgendes Problem.
Die Wohnung haben wir jetzt gekündigt. Einen neuen Mietvertrag unterschreiben wir nächste Woche. Ich bin zur Zeit Arbeitslos. Mein Mann hat die normale Lohnpfändung nach Liste. Zusätzlich wurde nochmals ein Pfändbetrag von 424 Euro von der Bank gepfändet (Insolvensabteilung) warum?? (Bank gibt keine Auskunft). Der Insovenzverwalter hat kein intereese (geht ihn nichts an). Ein Antrag auf Erhöhung von dem Pfändungsfreien Betrag wurde beim Amtsgericht vor vier Wochen gestellt. Aber bei nachfragen, beim Gericht, wann der Antrag durch ist, wird mann nur verwiesen. Selbst nach Anruf bei dem zuständigen Richter ???
Wir haben jetzt den Gedanken nur die hälfte der Miete über die letzten drei Monate zu bezahlen. Die Restsumme kann für eventuelle Renovierungskosten offen bleiben. Zusätzlich wird bei Einzug ja wieder eine Mietkaution nötig. Was kann man da machen?
Ich denke man sollte dem Insolvenzverwalter die Situation schriftlich schildern (geht ja nur schriftlich) oder ?

lg claudia40

Wenn Ihr schon in der Insolvenz seid, hängt es davon ab, ob Ihr noch im Verfahren o. schon in der WV-Phase seid. Im Verfahren gehört die Kaution normalerweise zur Masse u. muss dem TH angegeben werden. Sprecht in dem Fall mit dem TH. Vielleicht kommt er Euch entgegen. In der WV-Phase könnt Ihr die Kaution verwenden, wenn Ihr sie von dem Pfändungsfreibetrag Eures Gehaltes bezahlt habt.

Gruß
Maria