Privatkauf bei ebay und kostenloser versand

Hallo!
Mich wüdre die Meinung von Experten interessieren. Ein Privatkäufer (K) kauft bei einem Privatverkäufer (V) über ebay ein Handy im Wert von ca. 700 Euro. Der V bietet kostenloser Versand an. Als Versandart wird Sonstige angezeigt. Der V hat bisher mehr als 150 positive Bewertungen, wobei alle angebotenen Waren im Wert von 1 bis max. 50 Euro waren. In der Artikelbeschreibung zu ALLEN Auktionen (auch mit versichrtem Versnad - Hermes) bezieht sich der V ausdrücklich auf §§ 446 und 447 BGB und schließt jegliche haftung für unversicherte Sendungen aus. Nach der ersteigerung hat K mehrmals V per email (über ebay-Platform) kontaktiert und ihn gebeten das Handy versichert abzuschicken und die Paketnummer zurückmailen (Der Kaufpreis wurde unverzüglich überwiesen). Der V hat sich erst in einigen tagen gemeldet: das Däckchän wurde abgeschickt. Der K hat nachgefragt, warum Päckchen, er hat doch die Versendung als Paket eingeordnert. Der V behauptet, keine emails bekommen zu haben. Das Päckchen ist nach zwei Wochen immer noch nicht da! Der V behauptet, er habe einen Zeuge, dass das Päckchen bei der Post abgegeben wurde. Mehr interessiert ihn nicht. Wie würde Sie die Situation beurteilen?

Hallo,

bei Privatleuten geht das Risiko des Versandes zu Lasten des Käufers. Das Beschriebene ist übliche Masche bei Ebay, es gibt unzählige Beispiele. Da hilft nur energische Email, dann Aufbewahrung jeglichen Schrift- und Emailverkehrs und Anzeige bei Polizei. Leider.

Viele Grüße
Selorius

bei Privatleuten geht das Risiko des Versandes zu Lasten des
Käufers.

Richtig, aber eben darum macht das hier wenig Sinn:

Da hilft nur energische Email, dann
Aufbewahrung jeglichen Schrift- und Emailverkehrs und Anzeige
bei Polizei. Leider.

Der Zeuge wird den Versand bestätigen, und die Sache ist erledigt.

Wer sich auf solche Auktionen einlässt, ist selbst schuld. Vertraglich vereinbaren kann man vieles, aber einseitig den Paketversand verlangen, kann man nicht.

Levay

Wer sich auf solche Auktionen einlässt, ist selbst schuld.
Vertraglich vereinbaren kann man vieles, aber einseitig den
Paketversand verlangen, kann man nicht.

Der K hat mit V auf keinen Fall vertragich einen unversicherten Versand vereinbart. Der V hat in der Auktion den kostenlosen Versand mit Versanart Sonstige festgelegt. Nch § 467 Abs. 2 darf der Käufer bestimmen, wie die ware an ihne abgeschickt werden darf (versichert oder unversichert).

wenn die emails über das ebay system verschickt wurden kann der käufer beweisen, dass ein versicherter versand gewünscht wurde.
imo stehen die chancen gut über ein mahverfahren oder mit hilfe eines anwalts an sein geld zurückzukommen.

Der K hat mit V auf keinen Fall vertragich einen
unversicherten Versand vereinbart.

Behauptet ja auch keiner.

§ 467 Abs. 2

gibt es überhaupt nicht. (Oder welches Gesetz meinst du? Im BGB gibt’s den nicht.)

Levay

wenn die emails über das ebay system verschickt wurden kann
der käufer beweisen, dass ein versicherter versand gewünscht
wurde.

Darauf bestand trotzdem kein Anspruch!

Levay

Und genau aus diesem Grund lohnt der Gang zur Polizei - Anzeige. Sicher würde ein Anwalt auch was bringen, kostet aber. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht ist der Fall wunderbar lösbar. Es sind kaum Fälle denkbar (aber dennoch möglich), wo wirklich anonym bei Ebay Geschäfte getätigt werden können. Sollte der Verkäufer insolvent sein, dann bedeutet das Pech. Aber die Forderung der Rückzahlung der 700 Euro ist 30 Jahre gültig, incl. Zinsen. Eine Wertanlage, wenn man so will. In diesem Fall hilft nur anwaltlicher Rat.

Viele Grüße
Selorius

Der K hat bereits eine Strafanzeige erstattet. Ausserdem versucht sein Anwalt den Verkäufer als gewerblichen Verkäufer einzustuffen, da dieser über 125 Käuferbewertungen hat.

§ 467 Abs. 2

gibt es überhaupt nicht. (Oder welches Gesetz meinst du? Im
BGB gibt’s den nicht.)

sie meint http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
hat sich vertippt.

TM

Der K hat mit V auf keinen Fall vertragich einen
unversicherten Versand vereinbart.

Behauptet ja auch keiner.

§ 467 Abs. 2

gibt es überhaupt nicht. (Oder welches Gesetz meinst du? Im
BGB gibt’s den nicht.)

Enzschuldigung es geht um § 447 Abs. 2 BGB

na klar, wie weiter unten richtig angeführt wurde $447

Verzeihung
Stimmt. Darauf hätte ich natürlich auch selbst kommen können. :frowning:

Ich nehme daher alles zurück und behaupte das Gegenteil!

Ich muss gestehen, dass ich mir über diese Vorschrift noch nicht im Klaren war.

Es entschuldigt sich:
Levay

Ganz neue Antwort
Nachdem selbst ich nun § 447 II BGB kenne, hier eine neue Antwort:

Maßgeblich dürfte wohl nur sein, ob die Anordnung angekommen ist. Das dürfte sich nach allgemeinen Regeln beurteilen, d.h. die Nachricht muss so im Machtbereich des Empfängers angekommen sein, dass unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Zu diesem Machtbereich dürfte der eBay-Briefkasten gehören; dort lassen sich die Nachrichten ja auch anzeigen.

Ich würde es hier wohl drauf ankommen lassen.

Levay

Stimmt. Darauf hätte ich natürlich auch selbst kommen können.

kann es sein, dass dir momentan vor lauter lernen, lernen, lernen und dazu lernen der Kopf schwirrt?

Würde mich nicht wundern. Wenn man sich mit komplizierten Dingen beschäftigt, geht einem manchmal der Blick für die einfachen Dinge verloren, bzw. man vergisst die grundlegenden Dinge, die man vor langem gelernt hat und weiß, dass man sie eigentlich wissen müsste.

Mach mal ab und zu ne kleine Jurapause und Lernpause :wink: Tut dir gesundheitlich und geistig bestimmt gut! Danach kannst du es dann wieder vieeel besser krachen lassen :wink: Jeder braucht mal Urlaub.

TM

kann es sein, dass dir momentan vor lauter lernen, lernen,
lernen und dazu lernen der Kopf schwirrt?

Definitiv!

Aber: Dieser „Vorfall“ hier hat damit nichts zu tun. Ich habe einfach nur vorschnell geantwortet, anstatt mal ins Gesetz zu gucken. Ich habe also nicht nur tatbestandlich-rechtswidrig, sondern auch voll schuldhaft gehandelt.

Würde mich nicht wundern. Wenn man sich mit komplizierten
Dingen beschäftigt, geht einem manchmal der Blick für die
einfachen Dinge verloren, bzw. man vergisst die grundlegenden
Dinge, die man vor langem gelernt hat und weiß, dass man sie
eigentlich wissen müsste.

Nein, das wusste ich einfach nicht. Erschreckend, aber wahr: Ich wusste, dass da was mit Weisungen steht, aber ich wusste nicht, dass es da auch einen Schadensersatzanspruch gibt. Dafür werde ich es jetzt nicht mehr vergessen.

Mach mal ab und zu ne kleine Jurapause und Lernpause :wink:

Ich schreibe bald Klausuren und lege gerade einen Endspurt ein. Das ist so ziemlich das Gegenteil von Pause, und die kann ich mir wahrlich nicht erlauben. Ich war zwar im Referendariat sehr fleißig, aber der Stoff ist so viel, dass man eigentlich vor einer juristischen Prüfung kaum ernsthaft (!) behaupten kann, man wisse nun alles.

Tut
dir gesundheitlich und geistig bestimmt gut! Danach kannst du
es dann wieder vieeel besser krachen lassen :wink: Jeder braucht
mal Urlaub.

Ja, ich auch. Dringend. Aber momentan geht’s nicht. Ich sag’ dir: die reinste Quälerei!

Gut, dass es kein drittes Staatsexamen gibt, denkt sich

Levay

kann es sein, dass dir momentan vor lauter lernen, lernen,
lernen und dazu lernen der Kopf schwirrt?

Definitiv!

Das war mir klar, da ich ja weiß, dass du im Prüfungsstress bist.

Aber: Dieser „Vorfall“ hier hat damit nichts zu tun. Ich habe
einfach nur vorschnell geantwortet, anstatt mal ins Gesetz zu
gucken. Ich habe also nicht nur tatbestandlich-rechtswidrig,
sondern auch voll schuldhaft gehandelt.

Klingt ja heftig. Was bist denn du für einer :wink:

Naja, wenn du mal Richter bist, passiert dir das bestimmt nicht, und als RA hast du dann ja ne RS-Versicherung :wink:
(Blöde Frage: Haften Richter eigentlich auch?)

Nein, das wusste ich einfach nicht. Erschreckend, aber wahr:

Naja, erschreckend finde ich das nicht. Keiner kann alles wissen. Er muss nur wissen, wo er es nachlesen kann. Daher finde ich deinen Lapsus ja auch eher fahrlässig, auf Grund deiner Stresssituation. Von daher würde ich dir als Richter mildernde Umstände zugestehen *lach*

Ich wusste, dass da was mit Weisungen steht, aber ich wusste
nicht, dass es da auch einen Schadensersatzanspruch gibt.
Dafür werde ich es jetzt nicht mehr vergessen.

Na siehste, wieder ein Grund mehr we-we-wa super zu finden.

Ich schreibe bald Klausuren und lege gerade einen Endspurt
ein. Das ist so ziemlich das Gegenteil von Pause, und die kann
ich mir wahrlich nicht erlauben.

Gerade dann ist es wichtig eine Pause einzulegen. Ich kann dir ja mal Links dazu suchen. Weniger kann manchmal mehr sein. Und mal ein oder 2 Tage Pause wirken Wunder. Der ganze Stoff muss sich ja auch setzen. Das menschliche Hirn kann zwar viel, aber ein unendliches Füllhorn ist es eben nauch nicht.

Ich war zwar im Referendariat
sehr fleißig, aber der Stoff ist so viel, dass man eigentlich
vor einer juristischen Prüfung kaum ernsthaft (!) behaupten
kann, man wisse nun alles.

Selbst ein fertiger Jurist, der dies behaupten würde, dem würde ich nicht gleuben. eher misstrauen :wink:

Ja, ich auch. Dringend. Aber momentan geht’s nicht. Ich sag’
dir: die reinste Quälerei!

Eben drum, ist mal 1-2 Tage Pause wichtig. Glaube mir.

Gut, dass es kein drittes Staatsexamen gibt, denkt sich

Ich drücke dir jedenfalls mächtig die Daumen!! Schaffen wirst du es. Ob nun mit ner 1 oder ner 2 ist ja nicht soooo wichtig.

TM

Das war mir klar, da ich ja weiß, dass du im Prüfungsstress
bist.

Was mir (fast) ein bisschen unheimlich ist. Woher weißt du es denn?

Gerade dann ist es wichtig eine Pause einzulegen. Ich kann dir
ja mal Links dazu suchen. Weniger kann manchmal mehr sein.

Glaub mir, ich habe wirklich überhaupt gar keine Wahl!

Und
mal ein oder 2 Tage Pause wirken Wunder.

Undenkbar.

Der ganze Stoff muss
sich ja auch setzen. Das menschliche Hirn kann zwar viel, aber
ein unendliches Füllhorn ist es eben nauch nicht.

Och, im Grunde funktioniert das ganz gut. Du glaubst gar nicht, wie viel ich in den letzten zwei Jahren materiell-rechtlich, prozessrechtlich und auch sonst dazu gelernt habe. Das ist schon sehr, sehr viel.

Selbst ein fertiger Jurist, der dies behaupten würde, dem
würde ich nicht gleuben. eher misstrauen :wink:

Ich übrigens auch. Das behaupte aber wohl keiner von sich.

Ich drücke dir jedenfalls mächtig die Daumen!! Schaffen wirst
du es. Ob nun mit ner 1 oder ner 2 ist ja nicht soooo wichtig.

Oh je, man merkt, dass du dich mit Juranoten nicht auskennst :wink:

Levay

Was mir (fast) ein bisschen unheimlich ist. Woher weißt du es
denn?

na dem aufmerksamen Leser entgeht nichts und ne HP/Blog haste bis März ja auch noch, und sogar nen provisorischen Blog :stuck_out_tongue:.
Als angehender Volljurist solltest du dich mit Datenverbreitung ja auskennen :wink:

Gerade dann ist es wichtig eine Pause einzulegen. Ich kann dir
ja mal Links dazu suchen. Weniger kann manchmal mehr sein.

Glaub mir, ich habe wirklich überhaupt gar keine Wahl!

Das ist deine Meinung, weil du dich selbst und auch objektiv unter Drucks siehst. Das vernebelt aber mitunter die Wahrnehemung und führt zu falschen Schlussfolgerungen und unüberlegten, unsorgfältigen Handlungen -> siehe dein hartes Schuldeingeständnis zu diesem Tread :wink:

Undenkbar.

Für dich.

Der ganze Stoff muss
sich ja auch setzen. Das menschliche Hirn kann zwar viel, aber
ein unendliches Füllhorn ist es eben nauch nicht.

Och, im Grunde funktioniert das ganz gut. Du glaubst gar
nicht, wie viel ich in den letzten zwei Jahren
materiell-rechtlich, prozessrechtlich und auch sonst dazu
gelernt habe. Das ist schon sehr, sehr viel.

Das glaube ich dir unbesehen, aber schließlich habe ich bemerkt, dass du Stresssymptome zeigtst, und was glaubst du warum?

Oh je, man merkt, dass du dich mit Juranoten nicht auskennst

Siehste, das ist MEIN Vorteil :stuck_out_tongue:.
Ehrgeiz ist gut und es ist auch gut, wenn du es mit 1 schaffen willst. Aber man kann sich auch selbst unter Druck setzen und damit gerade das Gegenteil erreichen. Ein bisschen Lockerheit und Mut zur Lücke kann evtl. zu mehr Erfolg führen. Für dich klingt das in deiner jetzigen Situation vielleicht blöd. Aber glaube mir, wenn man es nicht so verbissen sieht und lockerer an die Sache ran geht, ist man mitunter überrascht, wie gut das Hirn funktioniert, wenn es nicht unter Druck steht. Zu viel innerer Druck kann blockieren. Mit dem Mut loszulassen, werden Kanäle geöffnet und plötzlich sprudelt heraus, was man längst als vergessen glaubte.

Enstspanne dich und vetraue darauf, dass du weißt, dass du fleißig warst und deshalb auch viel weißt. Du hast viel gelernt und weißt viel, und genau das, was du weißt, wird auch abgefragt und alles andere ist eh uninteressant oder nicht sooo wichtig, um ein guter richter oder Anwalt zu werden. Was du wissen musst, wird dir der Alltag ziegen und da hast du noch genug Zeit, dich vorzubereiten um deine Sache gut zu machen :wink:

Nicht nur Jura, sondern in allen Berufen und Tätigkeiten wird man mit der Zeit an Erfahrung reifer. Learning by doing. Wenn man den Grundstock hat, kann und muss man darauf aufbauen. Sonst wäre ja jeder Lehrling gleich ein Meister. Und es ist noch nie ein Meister vom Himmel gefallen.
Noten sind das Eine. Aber ein erfahrener Meister erkennt den „Wert“ seines Lehrings. Da sind Noten nebensächlich. Wichtig ist die Motivation, die Persönlichkeit. Wenn jemand Menschenkenntnis hat, kann er Schüler mit 1en und wenig Hirn durchaus von Schülern mit 2ern mit viel Hirn unterscheiden. Alles was zählt, ist also nicht unbedingt deine Noten, sondern dein Persönlichkeitsprofi. Und wenn das bei der Wahl der Richter anders ist, dann stimmt da was im System nicht.

TM

1 „Gefällt mir“

klasse smalltalk :wink:
Hallo That’s

gut geschrieben!!!