Privatkauf mit Gewerbeschein

Hallo,

aufgrund einer Frage im Existenzgründerbrett (und baruls Antwort): /t/kann-man-einen-gewerbeschein-nur-fuer-private/621…

Was ist, wenn jemand, der tatsächlich ein Gewerbe betreibt (oder freiberuflich tätig ist), seinen Gewerbeschein AUCH MAL für private Anschaffungen benutzen will und NICHT NUR für berufliche, der Gewerbeschein also nicht betrügerisch erworben wurde?
Läge auch dann ein Betrug vor oder könnte ein solcher vorliegen? Wenn ja: wann?

Oder ist es völlig legal, sich mit einem „legalen“ Gewerbeschein einen verbilligten Privateinkauf zu gestatten?

Vielen Dank für fachkundige Antworten!

Grüße Fred

Hallo,

aufgrund einer Frage im Existenzgründerbrett (und baruls
Antwort):
/t/kann-man-einen-gewerbeschein-nur-fuer-private/621…
bei mir folgende Frage aufgetaucht (und die ich HIER im Brett
stelle, weil ich es für das passendere halte):

Ich schätze, dass ist eher eine steuerrechtliche Frage…

Was ist, wenn jemand, (…) seinen Gewerbeschein
AUCH MAL für private Anschaffungen benutzen will (…)

Der Kauf ist i. O.

Läge auch dann ein Betrug vor oder könnte ein solcher
vorliegen? Wenn ja: wann?

Unberechtigter Vorsteuerabzug?

Oder ist es völlig legal, sich mit einem „legalen“
Gewerbeschein einen verbilligten Privateinkauf zu gestatten?

IMHO müssten Käufe, die nicht dem Betriebsvermögen dienen, als Privatentnahme gebucht werden - und zwar ohne VSt-Abzug.
Ob sich das dann immer noch rechnet, bei dem buchhalterischen Aufwand?

Vielen Dank für fachkundige Antworten!

Grüße Fred

HTH
G imager

Hallo,

Ich schätze, dass ist eher eine steuerrechtliche Frage…

Da war ich mir halt unsicher, weil lt. barul bei „betrügerischem“ Gewerbeschein (noch) drei andere Rechtsgebiete außer Steuerrecht betroffen sind. Aber jetzt, wo du meine erste Frage mit „in Ordnung“ beantwortet hat, bleibt wohl nur noch Steuerrecht übrig.

Läge auch dann ein Betrug vor oder könnte ein solcher vorliegen? Wenn ja: wann?

Unberechtigter Vorsteuerabzug?

Das würde dann also nicht Kleinunternehmer betreffen, die auf Vorsteuerabzug verzichtet haben, oder? (Ist das diese sog. „Kleinunternehmerregelung“?)
Und wenn dem so ist: Gäbe es dann überhaupt noch irgendwelche Gründe, einen Privateinkauf auf Gewerbeschein zu tätigen (außer dass man damit in nicht für den Privatmann gedachte Läden wie z.B. METRO reinkommt)?

(Sorry für die vielleicht blöden Fragen, aber ich bin auf dem Gebiet totaler Laie…)

IMHO müssten Käufe, die nicht dem Betriebsvermögen dienen, als Privatentnahme gebucht werden - und zwar ohne VSt-Abzug.

Auch bei o.g. Kleinunternehmer?

Grüße Fred

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Hallo,

wenn man als braver Gewerbetreibender gegen Vorlage der Gewerbeanmeldung Einkaufsausweise bei Metro, Mios, Schaper, … erhält, muss man unterschreiben, dass man diese nur zu gewerblichen Zwecken nutzen wird. Wenn man dann mit dem Ausweis privat einkauft, dieses privat bezahlt, dann verstößt man gegen diese vertragliche Verpflichtung, was einem die je nach Vertrag vorgesehenen Folgen einbringen kann (normalerweise Verlust des Ausweises). Aber damit ist das Thema auch schon erledigt, und die Großhändler tun natürlich den Teufel sich ohne Not einen nicht unerheblichen Umsatz zu zerstören.

Zu Zeiten strengeren Ladenschlusses war das noch eher ein Thema (da boten die Großmärkte noch als einzige die Möglichkeit des besonders frühen oder späten Einkaufs), was von Einzelhandelsverbänden verfolgt wurde, aber zumindest bei uns aus Nds., wo man schon seit Jahren abgesehen vom Sonntag rund um die Uhr aufmachen könnte, ist mir entsprechendes schon lange nicht mehr bekannt geworden.

Gruß vom Wiz

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