Hallo,
aufgrund einer Frage im Existenzgründerbrett (und baruls Antwort): /t/kann-man-einen-gewerbeschein-nur-fuer-private/621…
Was ist, wenn jemand, der tatsächlich ein Gewerbe betreibt (oder freiberuflich tätig ist), seinen Gewerbeschein AUCH MAL für private Anschaffungen benutzen will und NICHT NUR für berufliche, der Gewerbeschein also nicht betrügerisch erworben wurde?
Läge auch dann ein Betrug vor oder könnte ein solcher vorliegen? Wenn ja: wann?
Oder ist es völlig legal, sich mit einem „legalen“ Gewerbeschein einen verbilligten Privateinkauf zu gestatten?
Vielen Dank für fachkundige Antworten!
Grüße Fred