Hallo,
aufgrund einer Frage im Existenzgründerbrett (und baruls
Antwort):
/t/kann-man-einen-gewerbeschein-nur-fuer-private/621…
bei mir folgende Frage aufgetaucht (und die ich HIER im Brett
stelle, weil ich es für das passendere halte):
Ich schätze, dass ist eher eine steuerrechtliche Frage…
Was ist, wenn jemand, (…) seinen Gewerbeschein
AUCH MAL für private Anschaffungen benutzen will (…)
Der Kauf ist i. O.
Läge auch dann ein Betrug vor oder könnte ein solcher
vorliegen? Wenn ja: wann?
Unberechtigter Vorsteuerabzug?
Oder ist es völlig legal, sich mit einem „legalen“
Gewerbeschein einen verbilligten Privateinkauf zu gestatten?
IMHO müssten Käufe, die nicht dem Betriebsvermögen dienen, als Privatentnahme gebucht werden - und zwar ohne VSt-Abzug.
Ob sich das dann immer noch rechnet, bei dem buchhalterischen Aufwand?
Vielen Dank für fachkundige Antworten!
Grüße Fred
HTH
G imager