Hallo!
Ich habe folgende Frage, auf die hier hoffentlich jemand die Antwort weiß. 
Meine Schwägerin steht kurz davor, nach ihrem Referendariat ihre erste Lehrerstelle (Grundschule) anzutreten.
Nun hat sie heute einen unbefristeten Vertrag an einer Privatschule angeboten bekommen, den sie eigentlich gerne annehmen würde.
Sie hat aber von einer ehemaligen Kommilitonin eben gehört, dass man, wenn man fünf Jahre (am Stück) an einer Privatschule unterrichtet hat, nicht mehr (ohne Weiteres?) zurück an eine staatliche Schule kann. Dies wäre ihr eigentlich nicht so recht (von wegen Optionen in der (späteren) Stellenwahl).
Weiß jemand, ob dies richtig ist? (Bitte keine Mutmaßungen, sondern nur Faktenwissen!)
Vielen Dank im Voraus
Liza
P.S.: Es geht zunächst mal um das Bundesland Hessen. Da meine Schwägerin aber bzgl. der Ortswahl flexibel ist, wäre es auch wichtig zu wissen, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist!
Hallo,
ich arbeite selbst seit Beginn meiner Lehrtätigkeit an einer Privatschule in Baden-Württemberg (Sonderschule).
Hier ist es so, dass man sich mit einem unbefristeten Vertrag beim Regierungspräsidium „bewirbt“. Es gibt dort dann ein formelles Bewerbungsgespräch (habe aber noch von keinem Fall gehört, der abgelehnt wurde). Die Einstellung erfolgt unter gleichzeitiger Beurlaubung an die die Privatschule. In der Regel für 5 Jahre, in besonderen Fällen für 3 Jahre.
Nach jeweils 5 Jahren muss man sich neu entscheiden, ob man sich weiter beurlauben lassen oder in den Staatsdienst zurückkehren möchte. Eine Rückkehr ist auch während der 5 Jahre möglich, sofern der Schulleiter eine „Freigabeerklärung“ unterschreibt.
Achso: eine Verbeamtung ist mit unbefristetem Vertrag ebenfalls möglich und wird regulär vom Regierungspräsidium durchgeführt.
Hoffe, geholfen zu haben. Grüße vom und aus
Schwaben
Hoffe, geholfen zu haben.
Hallo!
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort!
Hier ist es so, dass man sich mit einem unbefristeten Vertrag
beim Regierungspräsidium „bewirbt“.
Aber diesen Satz verstehe ich nicht. Mit welchem unbefristeten Vertrag bewirbt man sich beim RP?
Und was bedeutet „bewirbt“ in Anführungszeichen?
LG
Liza
HAllo Liza
also, ich versuchs mal in verständliche Worte zu fassen:
in Ba-Wü und im Sonderpädagogenbereich waren die Einstellungschancen in den regulären Schuldienst (sprich staatliche Schulen) zu meiner Zeit und sind auch momentan wieder sehr, sehr schlecht. Man braucht super Noten und selbst die reichen nicht unbedingt aus.
Wenn man nun das Glück hat, einen unbefristeten Vertrag an einer Privatschule zu bekommen, wird man eher in den Staatsdienst übernommen, auch wenn man ansonsten keine Stelle bekommen hätte (ist hier noch abhängig von der eigenen Staatsexamensnote im Vergleich mit dem schlechtest eingestellten „Staatsdiener“ in diesem Jahr, sowie diversen undurchsichtigen anderen Faktoren; kompliziert, gell).
Die Chancen mit so einem Vertrag irgendwann genommen zu werden, sind (hier und in meinem Bereich) eben sehr hoch, daher habe ich die Anführungszeichen gesetzt, da diese Bewerbung eher pro forma ist.
Wenn das dann geklappt hat mit der Bewerbung beim Regierungspräsidium, wird man mit der Einstellung direkt an die Wunsch-Privatschule beurlaubt. In der regel immer für 5 Jahre, dann muss die Beurlaubung erneut beantragt werden, ansonsten bekommt man eben eine Stelle zugewiesen.Im Prinzip kann man an der Privatschule also solange arbeiten, wie man das möchte, hat aber wenn man dies nicht mehr möchte einen Anspruch auf eine staatliche Stelle. Dies ist nicht so, wenn man einfach so an der Privatschule arbeitet.
Zudem wird man dann nicht mehr als Lehrer im Angestelltenverhältnis bezahlt, sondern in Anlehnung an die verbeamteten Lehrer, was sich finanziell auswirkt und ggf. versicherungstechnische Änderungen mit sich bringt (Beihilfeberchtigung)
Sehr kompliziert, frag einfach nochmal konkreter nach, wenn etwas unklar ist.
Viele Grüße
der Schwabe
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Hi!
Ich glaube, ich (und auch meine Schwägerin) habe das jetzt verstanden.
Eines noch: Weißt Du, wie das in anderen Bundesländern (hier in erster Linie Hessen, weil sie dort den unbefristeten Privatschulvertrag bekommen kann) ist? Oder wird das bundesweit gleich gehandhabt?
Und: Könnte sie theoretisch mit einer Beurlaubung des RP Darmstadt nach den fünf Jahren nur in Hessen an einer staatlichen Schule eine Stelle bekommen oder auch in einem anderen Bundesland?
LG & vielen Dank für die bisherigen Auskünfte
Liza
Hallo!
Ich glaube, ich (und auch meine Schwägerin) habe das jetzt
verstanden.
schön, dann war die Mühe ja nicht umsonst 
Eines noch: Weißt Du, wie das in anderen Bundesländern (hier
in erster Linie Hessen, weil sie dort den unbefristeten
Privatschulvertrag bekommen kann) ist? Oder wird das
bundesweit gleich gehandhabt?
Keine Ahnung, sie soll doch am besten direkt beim RP nachfragen, das für sie zuständig ist.
Und: Könnte sie theoretisch mit einer Beurlaubung des RP
Darmstadt nach den fünf Jahren nur in Hessen an einer
staatlichen Schule eine Stelle bekommen oder auch in einem
anderen Bundesland?
Oje, das ist auch so eine undurchsichtige Sache. Ich spreche mal wieder für Ba-Wü:Im Prinzip wird eine Wechsel ums schwieriger, je weiter weg es gehen soll. Sprich: innerhalb eines RP ist es nicht so schwierig, wie von einem RP ins nächste bzw. gar noch in ein anderes Bundesland. Ob der Wechsel da von einer Privatschule oder einer staatlichen Schule vonstatten geht ist meines Wissens irrelevant.
Hierzu können aber auch die verschiedenen Berufsverbände Genaueres sagen. Da kommt es sicher auch auf die Details an (Fächerkombination, von welchem Bundesland in welches gewechselt werden soll…)
Viele Grüße nochmals
der Schwabe