Probearbeit auf Rechnung bei ALG I-Bezug

Hallo Leute,

mich würde eure Meinung zu folgendem Gedankenspiel interessieren:

Xy ist seit einiger Zeit Arbeit suchend gemeldet, bezieht ALG I. Mehrere Vorstellungsgespräche sind gemeistert. Von einem potentiellen Arbeitgeber bekommt Xy das Angebot, für zwei Wochen in der Firma arbeiten zu kommen. Zwar auf Probe, aber gegen Rechnung. Die Arbeitszeit ist fest geregelt, es sind mindestens 8 Stunden pro Tag, möglicherweise mehr, je nachdem, wieviel Arbeit so anfällt. Xy ist verunsichert über mögliche Konsequenzen. Gilt er nicht mehr als arbeitslos, wenn er die Probearbeit annimmt? Hat Xy plötzlich einen Status als Freiberufler, da die Arbeitszeit ja über Rechnung beglichen werden soll? Dann müsste Xy doch zum Finanzamt, oder? Sollte Xy sich überhaupt auf so etwas einlassen, denn wo liegen die Vorteile?

Bin auf eure Antworten gespannt. Danke und Gruß, Tim

was für ein Tätigkeit? Freiberufler sind nur wenige!

Schon mal bei Arbeitsagentur nachgefragt?

E.

Ein vorher angemedetetes Praktikum…
Hallo,

So eine Geschichte wie " Probearbeiten " sollte es außer einem angemeldetem und genehmigtem Praktikum doch erst gar nicht geben.

Da wäre es sinnvoll, VOR Arbeitsaufnahme mit der A.f.A solcherlei Beschäftigungsmethoden schon mal abgeklärt zu haben.

Siehe auch mal die Merkbläte, wovon ich gerne mal auf das Passende verlinke, wenn es darum geht, WAS zu Nebenerwerb noch gelten könnte.

( Z.B. max.

was für ein Tätigkeit? Freiberufler sind nur wenige!

Hallo eugenie,

die Tätigkeit von Xy liegt im Bereich des Journalismus, würde also zum Freiberuflichen zählen. Bei einer Anfrage bei der A.f.A rechnet Xy damit, dass er „angehalten“ wird, die Probetätigkeit anzunehmen - schließlich soll jeder AN alles mögliche tun, um in ein Arbeitsverhältnis wieder reinzukommen. Allerdings stellt sich die Frage, ob für die zwei Wochen dann nicht die Arbeitslosigkeit aufgehoben ist?!

Gruß, Tim

Siehe auch mal die Merkbläte, wovon ich gerne mal auf das
Passende verlinke, wenn es darum geht, WAS zu Nebenerwerb noch
gelten könnte.

( Z.B. max.

Hallo,

Hallo nutzlos,

danke für deine ausführliche Antwort. Die Merkblätter sind mir
bekannt, als Nebentätigkeit würde die Probearbeit von Xy doch
gar nicht mehr zählen, da man rein rechnerisch auf eine
Stundenzahl von 40+ kommt. Der Nebenerwerb wäre zudem genauso
hoch wie der ALG I-Bezug. Frage ist, wie ich auch eugenie
schon antwortete, ob dann nicht sogar der Status der
Arbeitslosigkeit für die beiden Wochen aufgehoben wäre.

Im ganz großem Zweifel könnte da schon in nähe des Leistungsmissbrauchs gehandelt worden sein, wenn es nicht vorab mit der A.f.A. abgeklärt worden wäre.

Und weil Fragen auftauchen, informiert man doch zunächst den zusändigen Leistungsträger… bevor man sich auf solche Angebote einläßt. Es könnte in Absprache mit beiden Parteien Manches möglich sein…aber man fragt doch VOR der Handlung…

Zum
Thema Praktikum: Eigentlich eine gute Idee, der Xy aber etwas
abgeneigt ist, da hier tatsächlich Arbeit geleistet werden
soll und der Gedanke eines Praktikums damit verloren geht.

Könnte der AG ja in Absprache mit A.f.A. und zukünftigem AN doch freizügig mit der A.f.A. abstimmen…
Esbliebe doch zu bedenken, das dem potenziellem AN. aus der Arbeitslosenversicherung bereits Geld gzahlt würde, dieser somi in Auskunftspflicht gegenüber dem Leistungsträger stünde.

Warum dann nicht vorab mit der A.f.A vereinbaren, was am günstigsten für AN und L.T. wäre…und vor allem am sichersten vor möglichem Missbrauch…

Gruß, Tim

mfg

nutzlos

Kein Praktikum, sondern Trainingsmaßnahme!
Hi!

Mal davon abgesehen, dass Deine Anfrage im falschen Brett steht und die korrekte Abkürzung …

Bei einer Anfrage bei der A.f.A

„AA“ lautet :smile::

rechnet Xy damit, dass er „angehalten“ wird, die Probetätigkeit anzunehmen - schließlich soll jeder AN alles mögliche tun, um in ein Arbeitsverhältnis wieder reinzukommen.

Das schon, da er aber das Probearbeitsverhältnis selber aufgetan hat und nicht unter Androhung von Rechtsfolgen einen Vermittlungsvorschlag von der AA bekommen hat, wird ihn die AA nicht dazu zwingen (können).

Allerdings stellt sich die Frage, ob für die zwei Wochen dann nicht die Arbeitslosigkeit aufgehoben ist?!

Das würde wohl so sein, wenn XY sich tatsächlich gegen Rechnung engagieren lassen und 15+ Wochenstunden arbeiten würde.

Er hat aber noch eine andere Möglichkeit: Die AA kann dieses Probearbeiten mit XY und dem AG als sog. Trainingsmaßnahme verbuchen und für die Zeit das Alg weiterzahlen. Dafür müsste die Tätigkeit unentgeltlich verrichtet werden (außer evtl. Fahrtkosten, die der AG vllt. erstatten würde; ansonsten tut’s m. W. sogar die AA).

Ich würde daher dringend das Gespräch mit dem fiktiven Arbeitsvermittler suchen!

LG
Jadzia

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Er hat aber noch eine andere Möglichkeit: Die AA kann dieses
Probearbeiten mit XY und dem AG als sog. Trainingsmaßnahme
verbuchen und für die Zeit das Alg weiterzahlen. Dafür müsste
die Tätigkeit unentgeltlich verrichtet werden (außer evtl.
Fahrtkosten, die der AG vllt. erstatten würde; ansonsten tut’s
m. W. sogar die AA).

Guten Morgen,

danke für die Kommentare.

@nutzlos: Um einem möglichen Missbrauch vorzubeugen bzw. abzuschätzen, inwiefern das ganze Ding koscher ist, überlegt sich Xy ja vorher, was zu tun ist. Schließlich will Xy sauber bleiben.

@ Jadzia: Mal weniger von Seite des Amts, eher von der Arbeitnehmer-Seite her betrachtet: Ist es üblich, ein Arbeitsverhältnis so zu beginnen? Wozu gibt es dann die Probezeit?

„Trainingsmaßnahme“ findet Xy völlig unangemessen, denn Xy soll seine volle Arbeitskraft in die Probearbeit stecken inkl. bereits angekündigter Überstunden. Das über eine Trainingsmaßnahme auf Kosten der Steuerzahler zu finanzieren, hinterlässt bei mir persönlich einen faden Beigeschmack.

Xy wäre wohl besser dran, wenn er weiter sucht…

Gruß, Tim

@ Jadzia: Mal weniger von Seite des Amts, eher von der Arbeitnehmer-Seite her betrachtet: Ist es üblich, ein Arbeitsverhältnis so zu beginnen? Wozu gibt es dann die Probezeit?

Das ist eine Frage, die ich Dir nicht beantworten kann. Ich leide an der Berufskrankheit, (fast) nur die AA- und nicht die AN-Seite zu kennen… :smile:

Diese Frage solltest Du ohnehin nochmal ganz neu (= neues UP erstellen/neuen Thread eröffnen) im Brett "Job & Karriere stellen. Auaauabittenichthauen!

„Trainingsmaßnahme“ findet Xy völlig unangemessen, denn Xy soll seine volle Arbeitskraft in die Probearbeit stecken inkl. bereits angekündigter Überstunden. Das über eine Trainingsmaßnahme auf Kosten der Steuerzahler zu finanzieren, hinterlässt bei mir persönlich einen faden Beigeschmack.

Das muss es definitiv nicht!
Denn 1.: Wenn Xy dadurch wirklich in Arbeit kommt und dann kein Alg mehr bekommt, war das eine lohnende Investition.
Und 2.: Glaub mir: Das ist NICHTS gegen wirkliche Ausnutzung des Systems!

Xy wäre wohl besser dran, wenn er weiter sucht…

Ich bleibe dabei: Ich würde dringend zu einem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler (AV) raten! Im schlimmsten Fall lehnt der eine Probearbeit als finanzierte TM ab (Sanktionen können hier ohnehin nicht verhängt werden!), was aber nicht bedeutet, dass der AV irgendwas dagegen unternehmen würde (auch gar nicht könnte), wenn man das Ganze "auf eigene Faust machen würde!

LG
Jadzia

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