Probezeit bei Führerscheinumschreibung?

Hallo,

ich mache gerade eine Führerscheinumschreibung. Ich habe schon die theoretische Prüfung bestanden und werde die praktische bald machen. Ich habe bei der Fahrschule gefragt wegen der Probezeit und die meinten, dass die für die Umschreibung keine Probezeit gilt, solange ich meinen Führerschein aus dem Ausland über zwei Jahre besitzte, das was genau der Fall bei mir betrifft. Nun ist die Frage wegen Mietwagen und so. Einige sagen, der Führerschein muss sich nicht in der Probezeit befinden, um überhaupt ein Auto mieten zu können. Oder z.B bei Carsharing in Aachen ist es auch genauso.

1- Wie kann ich denen zeigen, dass die Probezeit für mich eigentlich nicht gilt bzw., dass ich eigentlich eine Umschreibung gemacht habe, und dass ich schon einen Führerschein im Ausland besitzte seit über zwei Jahren. Es wird öfters darufhingewiesen, dass die Probezeit verlafen sein muss und nicht gerede unbedingnur zwei Jahre!

2- Ein wichtiger punkt auch: wie kann der Wagenvermieter überhaupt wissen, dass die Probezeit sich bei jemanden um vier Jahre verlängert hat. Das austellungsdatum bleibt so oder so gleich und es wird sich nur im System verlängern.

Ich würde mich so freuen, wenn jemand mir diese Fragen beantworten kann =)

Viele Grüße
Wesam

Hallo,
ich würde erwarten, daß beim Erteilungsdatum (Spalte 10) das drinsteht, wann man den entsprechenden Füherschein im Ausland gemacht hat, jedenfalls innerhalb der EU sollte das so sein.
Zur Probezeit kann ich nichts sagen, bei mir war (meinen ersten mit Klasse 3 habe ich gegen einen mit Klasse 2 getauscht, daher ist da jetzt kein Stempel mehr drin) da noch ein dicker Stempel drin, auf dem stand, wann die Probezeit zu Ende ist.

Cu Rene

Bei Mietwagen i.d.R. unerheblich. Das Alter zählt!
Hi!

Gerade weil es für die Mietwagenunternehmen viel zu kompliziert (und damit teuer) wäre, bei jeden Teenager oder Twen zu prüfen, ob der sich noch in Probezeit befindet, richten sie ihre AGBs in erster Linie nicht darauf aus, sondern auf das ALTER des Fahrers! Bei manchen ist zusätzlich(!) zum Mindestalter auch noch eine Mindestführerscheinbesitzzeit zu erfüllen (wobei aber die Probezeit irrelevant ist!). (Hintergrund: Die Unfallstatistiken weisen besonders viele Unfälle jüngerer Fahrer aus.)

Siehe z. B.
http://www.europcar.de/EBE/module/render/pkw-vermiet… (Mindestalter)
http://www.sixt.de/mietservice/mietinformationen/ (Altersbestimmungen)
http://www.avis.de/Mietinformationen/Kunden-Informat… (MINDESTALTER, FÜHRERSCHEIN)
https://www.hertz.de/rentacar/customersupport/index… (Nr. 9)

Gruß
Jadzia