Hallo,
ich mache gerade eine Führerscheinumschreibung. Ich habe schon die theoretische Prüfung bestanden und werde die praktische bald machen. Ich habe bei der Fahrschule gefragt wegen der Probezeit und die meinten, dass die für die Umschreibung keine Probezeit gilt, solange ich meinen Führerschein aus dem Ausland über zwei Jahre besitzte, das was genau der Fall bei mir betrifft. Nun ist die Frage wegen Mietwagen und so. Einige sagen, der Führerschein muss sich nicht in der Probezeit befinden, um überhaupt ein Auto mieten zu können. Oder z.B bei Carsharing in Aachen ist es auch genauso.
1- Wie kann ich denen zeigen, dass die Probezeit für mich eigentlich nicht gilt bzw., dass ich eigentlich eine Umschreibung gemacht habe, und dass ich schon einen Führerschein im Ausland besitzte seit über zwei Jahren. Es wird öfters darufhingewiesen, dass die Probezeit verlafen sein muss und nicht gerede unbedingnur zwei Jahre!
2- Ein wichtiger punkt auch: wie kann der Wagenvermieter überhaupt wissen, dass die Probezeit sich bei jemanden um vier Jahre verlängert hat. Das austellungsdatum bleibt so oder so gleich und es wird sich nur im System verlängern.
Ich würde mich so freuen, wenn jemand mir diese Fragen beantworten kann =)
Viele Grüße
Wesam