Hallo!
Ich stelle Euch mal folgenden fiktiven Sachverhalt vor:
Person A wurde im Feb '06 zur Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) diplomiert und absolvierte im Anschluss daran vom 01.03.06-28.02.07 ihr Anerkennungsjahr (befristeter Vertrag).
Nun nehme man an, dass ein Wunder geschehen ist und Person A am 01.03.07 - im Anschluss an das Anerkennungsjahr - beim selben AG einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibt. Nun ist in diesem erneut eine Probezeit von sechs Monaten festgeschrieben.
Kollegin B gibt nun zu bedenken, ob denn dieses überhaupt rechtens ist bzw. ob der vorangegangene befristete Vertrag des Anerkennungsjahres nicht rechtlich bereits als Probezeit zu werten sei (zumal ja auch dieser eine 6-monatige Probezeit beinhaltete).
Kollegin B meint sich in diesem Zusammenhang auch an ein (höchst?)richterliches Urteil zu erinnern, dass eine Probezeit nach bestandener _Berufs_ausbildung untersagt, wenn der (ehemalige) Azubi beim selben AG weiterbeschäftigt wird (egal, ob befristet oder unbefristet).
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Wenn dem tatsächlich so sein sollte: Lässt sich dieses Probezeitverbot analog auf den Fall von Person A anwenden (Berufsanerkennungsjahr -> (unbefristeter) Arbeitsvertrag)?
Wenn ja: Wo ist dieses Urteil bzw. die rechtliche Grundlage für das Probezeitverbot zu finden? -
Oder gibt es eine andere rechtliche Grundlage für ein Probezeitverbot?
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Falls hier ein Probezeitverbot vorliegt: Ist es relevant, dass es sich hierbei um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt bzw. würde die rechtliche Beurteilung anders aussehen, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handeln würde?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Liza

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