Probezeit nach Anerkennungsjahr

Hallo!

Ich stelle Euch mal folgenden fiktiven Sachverhalt vor:

Person A wurde im Feb '06 zur Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) diplomiert und absolvierte im Anschluss daran vom 01.03.06-28.02.07 ihr Anerkennungsjahr (befristeter Vertrag).

Nun nehme man an, dass ein Wunder geschehen ist und Person A am 01.03.07 - im Anschluss an das Anerkennungsjahr - beim selben AG einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibt. Nun ist in diesem erneut eine Probezeit von sechs Monaten festgeschrieben.

Kollegin B gibt nun zu bedenken, ob denn dieses überhaupt rechtens ist bzw. ob der vorangegangene befristete Vertrag des Anerkennungsjahres nicht rechtlich bereits als Probezeit zu werten sei (zumal ja auch dieser eine 6-monatige Probezeit beinhaltete).

Kollegin B meint sich in diesem Zusammenhang auch an ein (höchst?)richterliches Urteil zu erinnern, dass eine Probezeit nach bestandener _Berufs_ausbildung untersagt, wenn der (ehemalige) Azubi beim selben AG weiterbeschäftigt wird (egal, ob befristet oder unbefristet).

  • Wenn dem tatsächlich so sein sollte: Lässt sich dieses Probezeitverbot analog auf den Fall von Person A anwenden (Berufsanerkennungsjahr -> (unbefristeter) Arbeitsvertrag)?
    Wenn ja: Wo ist dieses Urteil bzw. die rechtliche Grundlage für das Probezeitverbot zu finden?

  • Oder gibt es eine andere rechtliche Grundlage für ein Probezeitverbot?

  • Falls hier ein Probezeitverbot vorliegt: Ist es relevant, dass es sich hierbei um einen unbefristeten Arbeitsvertrag handelt bzw. würde die rechtliche Beurteilung anders aussehen, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handeln würde?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Liza

Hallo Liza,

Person A wurde im Feb '06 zur Dipl.-Sozialarbeiterin (FH)
diplomiert und absolvierte im Anschluss daran vom
01.03.06-28.02.07 ihr Anerkennungsjahr (befristeter Vertrag).

Wurde das Anerkennungsjahr ganz normal entlohnt oder ist das wie ein unentgeltliches Praktikum (noch irgendwie Pflicht fürs Studium?)?

Oder gibt es eine andere rechtliche Grundlage für ein
Probezeitverbot?

Es gibt kein Probezeitverbot. Im Zweifelsfalle ist die Probezeitvereinbarung halt nichtig. Könnte ne Rolle spielen bei Kündigungsschutz (+ andere Kündigungsfrist).

MfG

Hi!

Person A wurde im Feb '06 zur Dipl.-Sozialarbeiterin (FH)
diplomiert und absolvierte im Anschluss daran vom
01.03.06-28.02.07 ihr Anerkennungsjahr (befristeter Vertrag).

Wurde das Anerkennungsjahr ganz normal entlohnt oder ist das
wie ein unentgeltliches Praktikum (noch irgendwie Pflicht fürs
Studium?)?

Das Anerkennungsjahr war ganz normal sv-pflichtig, aber trotzdem Pflicht, um eben offiziell als Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) tätig werden zu dürfen. Ende März folgt auch noch das Abschlusskolloquium an der FH (mehr oder weniger Formsache).

Oder gibt es eine andere rechtliche Grundlage für ein
Probezeitverbot?

Es gibt kein Probezeitverbot. Im Zweifelsfalle ist die
Probezeitvereinbarung halt nichtig. Könnte ne Rolle spielen
bei Kündigungsschutz (+ andere Kündigungsfrist).

Wie nun der richtige Ausdruck ist („Probezeitverbot“ oder „Probezeit ist nichtig“), wusste ich nicht. (Aber für mich als Laiin ist das ohnehin dasselbe :smile:

Und genau wg. des Kündigungsschutzes bzw. der -fristen frage ich, ob diese Probezeit rechtens ist! Und wenn nicht, mit welcher Begründung!

Gruß
Liza

Hi!

Das Anerkennungsjahr war ganz normal sv-pflichtig, aber
trotzdem Pflicht, um eben offiziell als Dipl.-Sozialarbeiterin
(FH) tätig werden zu dürfen. Ende März folgt auch noch das
Abschlusskolloquium an der FH (mehr oder weniger Formsache).

Im KschG gehts um das Arbeitsverhältnis allgemein. Da steht nichts davon welche Art Arbeitsverhältnis das sein muss.

Und genau wg. des Kündigungsschutzes bzw. der -fristen frage
ich, ob diese Probezeit rechtens ist! Und wenn nicht, mit
welcher Begründung!

Da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass bei einer ganz anderen Tätigkeit auch nochmal (innerhalb der selben Firma) eine Probezeit „geht“. Das Arbeitsverhältnis als solches bestand ja dann trotzdem schon ununterbrochen. Dürfte also Kündigungsschutz ergeben (so die Mitarbeiteranzahl „stimmt“).

Ich würde einen Anwalt fragen falls der Ernstfall eintritt (was er hoffentlich noch nicht ist :wink:.

MfG

Und genau wg. des Kündigungsschutzes bzw. der -fristen frage
ich, ob diese Probezeit rechtens ist! Und wenn nicht, mit
welcher Begründung!

Da bin ich mir nicht 100%ig sicher. Ich meine mal irgendwo
gelesen zu haben, dass bei einer ganz anderen Tätigkeit auch
nochmal (innerhalb der selben Firma) eine Probezeit „geht“.

Es ist aber exakt dieselbe Tätigkeit.

Das Arbeitsverhältnis als solches bestand ja dann trotzdem
schon ununterbrochen. Dürfte also Kündigungsschutz ergeben (so
die Mitarbeiteranzahl „stimmt“).

Mehrere 100 MAs.
Aber was genau bedeutet Deine Aussage? Das trotz neuer Probezeit eine Kündigungsfrst gilt, wie sie eben nach einem Jahr nahtloser Beschäftigung gültig ist (also z.B. 1 Monat zum Quartal)??

Ich würde einen Anwalt fragen falls der Ernstfall eintritt
(was er hoffentlich noch nicht ist :wink:.

Schön wär’s… :smile:

Hallo,

Ich stelle Euch mal folgenden fiktiven Sachverhalt vor:

Person A wurde im Feb '06 zur Dipl.-Sozialarbeiterin (FH)
diplomiert und absolvierte im Anschluss daran vom
01.03.06-28.02.07 ihr Anerkennungsjahr (befristeter Vertrag).

Nun nehme man an, dass ein Wunder geschehen ist und Person A
am 01.03.07 - im Anschluss an das Anerkennungsjahr - beim
selben AG einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreibt.
Nun ist in diesem erneut eine Probezeit von sechs Monaten
festgeschrieben.

Ich bin nun gar nicht der große Arbeitsrechtler und habe auch kein Urteil parat, hatte aber neulich eine ähnliche Geschichte (AN war bis zur Pensionierung vollbeschäftigt, danach € 400,-- Job mit Kündigung nach einem Jahr und sofort neuem Vertrag, der plötzlich eine Probezeit enthielt, und dann Probezeitkündigung. Da es weniger um die Kündigung als um Geld ging, habe ich die Sache ausnahmsweise mal aus Gefälligkeit gemacht und war mich sicher, dass es so nicht funktionieren würde. Im Gericht fiel hierzu genau ein Satz des Richters, der meine Auffassung bestätigte, und der Kollege auf der anderen Seite (FA für Arbeitsrecht) nickte sofort und wir kamen zu den interessanten Themen. Ist doch auch logisch, schließlich dient die Probezeit dazu den AN kennenzulernen und um zu sehen, ob er der Richtige für die Position ist (weshalb ich keine Bedenken hätte, bei bedeutendem Wechsel der Position doch eine erneute Probezeit zu vereinbaren).

Kollegin B gibt nun zu bedenken, ob denn dieses überhaupt
rechtens ist bzw. ob der vorangegangene befristete Vertrag des
Anerkennungsjahres nicht rechtlich bereits als Probezeit zu
werten sei (zumal ja auch dieser eine 6-monatige Probezeit
beinhaltete).

Offenbar ganz eindeutig nicht rechtens, aber es stellt sich die Frage ob und wenn ja wann man etwas unternimmt. Solange alles sauber läuft, würde ich mir die Probezeit unter das Kissen legen. Nur wenn es zu einer Probezeitkündigung mit kurzer Frist und ohne Begründung kommen sollte, holt man das Ding im Wege der Kündigungsschutzklage aus der Tasche.

Kollegin B meint sich in diesem Zusammenhang auch an ein
(höchst?)richterliches Urteil zu erinnern, dass eine Probezeit
nach bestandener _Berufs_ausbildung untersagt, wenn der
(ehemalige) Azubi beim selben AG weiterbeschäftigt wird
(egal, ob befristet oder unbefristet).

Kann ich nicht mit dienen, aber da sich Vorsitzender und FA Arbeitsrecht schon so einmütig zeigten, …

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz!

Deine Antwort wäre für Person A - wäre sie nicht fiktiv - sehr hilfreich (:wink:! V.a. diese Deine Aussage:

Kollegin B gibt nun zu bedenken, ob denn dieses überhaupt
rechtens ist bzw. ob der vorangegangene befristete Vertrag des
Anerkennungsjahres nicht rechtlich bereits als Probezeit zu
werten sei (zumal ja auch dieser eine 6-monatige Probezeit
beinhaltete).

Offenbar ganz eindeutig nicht rechtens, aber es stellt sich
die Frage ob und wenn ja wann man etwas unternimmt. Solange
alles sauber läuft, würde ich mir die Probezeit unter das
Kissen legen. Nur wenn es zu einer Probezeitkündigung mit
kurzer Frist und ohne Begründung kommen sollte, holt man das
Ding im Wege der Kündigungsschutzklage aus der Tasche.

Vielen Dank!

Gruß
Liza