Pferdeverkauf!!!
Hallo.
Vor ca 4 Wochen habe ich ein Pferd im verkauft. Der Käufer ist ein Reitverein der ein Pferd wollte, das er bedingt im Schulbetrieb einsetzen kann.
Der Käufer kam unangemeldet auf unsere Anlage und fragte nach einem solchem Pferd und ob ich es spontan vorführen könnte.
Gesagt, getan! Der Käufer war begeistert und probierte das Pferd auch gleich aus. Wiederum Begeisterung!
Nun kam es zum Kaufabschuß und das Pferd ist ohne Ankaufsuntersuchung in den Verein gewechselt.
Nach einer Woche erkundigte ich mich nach dem Pferd und ob sie zufrieden wären. Alles super!!!
Nach 2 Wochen meldete sich der Verein bei mir und berichtete das das Pferd doch nicht so gut wäre wie sie dachten aber sie wollen noch weiter daran arbeiten und weiter probieren.
Nach 4 Wochen wird mir nun unterstellt, das Pferd wäre warscheinlich nicht gesund und sie wollen das Tier zurück geben. Da wir aber einen Kaufvertrag gemacht haben, und darin steht, das das Pferd gekauft wird wie gesehen, bei mir auch nie krankheiten aufgetaucht sind, habe ich die rückgabe abgelehnt.
Wie sieht nun meine Rechtslage aus?
Muß ich das Pferd wieder nehmen?
Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.
Hallo Colle 40,
ich würde Dir empfehlen, einen Rechtsexperten hier im Forum zu befragen. Leider bin ich kein Spezialist auf dem Pferdeverkaufsgebiet. Habe aber was im Internet gefunden, vielleicht hilft Dir das weiter:
Das Pferd muss nur dann zurückgenommen werden, wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt und auch ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt. Ein solcher ist nur dann gegeben, wenn das Pferd mangelhaft ist, sich also nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Der Käufer muss beweisen, dass das Pferd (a) nicht reitbar ist und dies (b) auch schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Fall war.
Hierfür würde der Käufer in einem Prozess die Beweislast tragen. Es müssten also Zeugenaussagen oder ein Sachverständigengutachten zu seinen Gunsten zur Verfügung stehen.
Viel Glück
Eine solche Frage läuft den Ideen von w-w-w zuwieder: Hier wäre ein Anwalt zu fragen, nur diese dürfen konkrete Rechtsberatung durchführen.
Hallo,
da ich mir vor 2 Jahren selbst ein Pferd gekauft habe, habe ich mich damals natürlich ein bisschen schlau gemacht.
Ich habe jetzt noch einmal nachgelesen, und so weit ich das verstanden habe, haftest der Verkäufer nur, wenn ein Sachmangel vorliegt. Das heißt, das dem Käufer etwas zugesichert wurde (z.B. das Pferd hat schon L-Springen gewonnen, obwohl es noch keinen Sieg vorweisen kann)das nicht der Wahrheit entspricht.
Nun ist die Frage, ob das im Kaufvertrag festgehalten ist oder ob der Käufer die Aussage sonst irgendwie beweisen kann.
Ich hoffe, ich habe alles richtig verstanden.
Wenn der Käufer ernstmacht, sollte aber auf jeden Fall jemand zu Rate gezogen werden, der sich damit gut auskennt.
Viel Glück!