Problem mit der Arbeitsagentur

Hallo,

ich weiss nicht, ob das hier richtig ist… wenn nein sorry, aber ich habe da ein Problem:

wenn jemand sich heute als Stellensuchend gemeldet hat (es geht nicht um Leistungsbezug, sondern nur als Suchender - mehr nicht) und z.B. die Vierteljahresfrist versäumt hat, darf die Arbeitsagentur diesen dann einfach aus dem System nehmen o h n e denjenigen zu informieren? Wie wäre das, wann ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur jemanden in dem o.g. Sinne immer wieder aus der Suche und damit dem System wirft (da private Animositäten vorliegen) und den Betroffenen in keinster Weise informiert? Muß die Arbeitsagentur dann informieren oder darf das so geschehen??

Danke für Euren Rat.

CL

Hallo,

ich weiss nicht, ob das hier richtig ist… wenn nein sorry,
aber ich habe da ein Problem:

wenn jemand sich heute als Stellensuchend gemeldet hat (es
geht nicht um Leistungsbezug, sondern nur als Suchender - mehr
nicht) und z.B. die Vierteljahresfrist versäumt hat, darf die
Arbeitsagentur diesen dann einfach aus dem System nehmen o h n
e denjenigen zu informieren?

Ich denke, das geschieht automatisch. Es bringt nicht viel, wenn ein System voll von Einträgen ist, die längst veraltet sind.

Wie wäre das, wann ein
Mitarbeiter der Arbeitsagentur jemanden in dem o.g. Sinne
immer wieder aus der Suche und damit dem System wirft (da
private Animositäten vorliegen) und den Betroffenen in
keinster Weise informiert? Muß die Arbeitsagentur dann
informieren oder darf das so geschehen??

Ggf. an den Vorgesetzten wenden. Allerdings bringt das nur dann etwas, wenn derjenige wirklich gegen Regeln verstößt. Der Vorgesetze wird kaum etwas unternehmen (können), wenn der Mitarbeiter sich an alle Regeln hält.

Evtl. auch andere Stellenbörsen nutzen, wenn wirklich gesucht wird.

Danke für Euren Rat.

CL

Grüße

Holygrail

Abmeldung nach 3 Monaten völlig legitim + üblich.
Hi!

wenn jemand sich heute als stellensuchend gemeldet hat

„Arbeitsuchend“ (mit einem s!) heißt der korrekte Ausdruck. :smile:

und z. B. die Vierteljahresfrist versäumt hat, darf die Arbeitsagentur diesen dann einfach aus dem System nehmen o h n e denjenigen zu informieren?

Normalerweise wird man darauf sowohl bei der allerersten Arbeitsuchendmeldung („Asume“) als auch bei allen weiteren Meldungen (die in der Regel die sog. „3-Monats-Meldungen“ sind) daraufhingewiesen.
In den meisten AAs gibt es für die arbeitsuchend Gemeldeten („Asus“) auch Listen, in die jeweils der nächste späteste Folgetermin eingetragen wird. (Diese Listen sind keine Pflicht, sondern lediglich ein freiwilliger Service der AA!)

Überdies steht diese Info auch in diesem Flyer hier (den es nicht nur von der AA Karlsruhe, sondern von jeder AA gibt; unsere EZs händigen den auch immer aus), Nr. 3: http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BW/Kar…
Zitat: „Daher müssen Sie es [das Vermittlungsgesuch] in Abständen von 3 Monaten persönlich, schriftlich oder telefonisch erneuern. Andernfalls sieht Ihre Arbeitsagentur Ihren Vermittlungswunsch als erledigt an.

Wie wäre das, wann ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur jemanden in dem o.g. Sinne immer wieder aus der Suche und damit dem System wirft (da private Animositäten vorliegen) und den Betroffenen in keinster Weise informiert?

Nichts wäre dann. Dem Kollegen wäre höchstens zu unterstellen, dass er sich den Asu vielleicht (statt im Teamordner für die 3-Monats-Abmeldungen) zusätzlich auch noch höchstpersönlich auf Wiedervorlage legt, um sicherzustellen, dass er auch ja pünktlich rausfliegt (denn die Teamordner werden (je nach aktuellem Arbeitsstand in der EZ) manchmal nicht ganz termingerecht abgearbeitet)… :wink:

Aber außer Übereifer könnte dem MA dienstlich nichts vorgeworfen werden.

Muss die Arbeitsagentur dann informieren

Nein.

oder darf das so geschehen??

Ja.

Gruß
Liza