Probleme mit der gesetzl. Krankenversicherung

Hallo Wissende,

ich stehe in folgende Situation:

Von 2004 bis 2009 habe ich ein Studium absolviert. Finanziert habe ich dieses Studium, indem ich mich 2004 selbstständig gemacht habe (und auch immer noch bin).
Die ganzen Jahre war ich nicht krankenversichert. Im Herbst 2011 (also vor rund 4 Monaten) dann nahm ich eine Stelle als Angestellter an, wodurch sich eine Krankenversicherungspflicht begründetet.
Da ich in diesen Dingen völlig unbedarft bin, habe ich mich eben einfach bei der gesetzl. Kasse angemeldet, bei der ich bis 2004 (damals als Arbeitsloser bzw. in Umschulungsmaßnahme gemeldet) versichert war.

Jetzt kommt mir der Saftladen aber an und fordert für die ganzen Jahre eine Nachzahlung der Beiträge - es geht um schlappe 32.700 Euro - was natürlich völlig indiskutabel ist. Weder war mir damals diese „Versicherungspflicht“ bekannt, noch hätte ich sie (mit dem geringen Einkommen als Selbstständiger in den Anfangsjahren) bezahlen können, noch habe ich jetzt das Geld um diese Forderung zu begleichen. Abgesehen davon bin ich auch überhaupt nicht Willens, für eine Nicht-Leistung Beiträge zu zahlen (denn schließlich würde man ja im nachhinein gezwungen, eine Leistung zu bezahlen, die man nie erhalten hat und/oder erhalten wollte)

Meinen eigenen Betrieb führe ich übrigens - auch trotz des Jobs - immer noch weiter.

Frage: hat jemand Erfahrung, wie man sich erfolgreich gegen solche unverschämten Forderungen wehrt; gibt es juristische Tricks (nachträglich begründete Auslandsversicherung, Versicherung als Student etc.etc.).

Bitte keine Tipps wie „ich glaube dass…“. Ich muss nicht Glauben, sondern Wissen !
Vielen Dank !!

Hallo, es ist schon erstaunlich, dass man in Deutschland als Selbstständiger und Student unterwegs sein kann und überhaupt nichts mitbekommt.

Es gibt seit dem 1.4.2007 die allgemeine Versicherungspflicht für alle, die vorher in der GKV versichert waren. Von da an fordert die Kasse nach. Da Du keine anderen Angaben gemacht hast, wahrscheinlich auf der Grundlage des Höchstbeitrages, der für Selbstständige gilt, die keine niedrigeren Einkünfte nachweisen. Rückwirkend müssen die keine niedrigeren Einkünfte akzeptieren, aber wenn man nett ist, geht auch da vielleicht was.

Komplett verzichten werde die nur, wenn Du nachweist dass Du im Ausland oder auf einem anderen Stern warst. Oder einen anderen guten Grund hast, warum Du gar nichts mitbekommen hast. Ratenzahlung ist aber regelmäßig möglich.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
das, was du als „Saftladen“ und eine unverschämte Forderung bezeichnest, das ist seit dem 01.40.207 Gesetz in Deutschland.
Hättest du dich mal vorher hier erkundigt, hätte wir dir ggf. helfen können, z.B. hätte ich dir den Rat gegeben, nicht deine alte Kasse zu wählen - jetzt ist es dafür aber zu spät.
Du kannst natürlich den Rechtsweg beschreiten, bei 32.000,00 € ist das schon nachvollziehbar - nur, wie willst du gewinnen, wenn du im Unrecht und die Kasse im Recht ist ??
Gruss
Czauderna

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Zwischenfrage: was hätte es gebracht, eine andere Kasse zu wählen? Wieso wären da nicht die gleichen Beiträge zurückgefordert worden?
Weil sie es eventuell nicht gemerkt hätten oder gibt es da tatsächlich andere Vorschriften?
Danke.

Hallo,
machen wir mal ein Beispiel -
Herr A. ist seit 2007 nicht mehr krankenversichert - er war bei der GKV-Kasse A. zuletzt Mitglied. Zum 01.01.2012 nimmt Herr A. nun ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf.
Er geht nun zur Kasse A. und beantragt die Mitgliedschaft zum
01.01.2012 - die Kasse befragt Ihn, nachdem sie routinemäßig geprüft hat, ob er schon einmal Mitglied bei ihr gewesen ist, wo er denn seit dem 01.04.2007, bzw. wo und wie er denn zuletzt krankenversichert war.
Wahrheitsgemäß lässt er wissen, dass er nicht versichert war und schon ist er dabei mit der rückwirkenden Versicherung und der Nachzahlung von Beiträgen.
Teil 2 - Gleicher Sachverhalt, nur Herr A. geht zur GKV-Kasse B. und beantragt dort die Mitgliedschaft - die schaut nach, findet nix.
Auf dem Aufnahmeformular wird er auch nach seiner letzten Krankenversicherung gefragt (GKV) bzw. ob er zuletzt familienversichert war. Diese Fragen beantwortet er wahrheitsgemäß mit „nein“ - er war zuletzt werde in einer GKV-Kasse versichert noch war er familienversichert.
Jetzt liegt es an der Kasse über die Mitgliedschaft zu entscheiden.
Tatsache ist, dass zum 01.01.2012 Krankenversicherungspflicht eintritt aufgrund der Beschäftigung - Tatsache ist auch, dass die Kasse ihn nicht ablehnen darf. Seiner Auskunftspflicht ist er nachgekommen und das auch wahrheitsgemäß.
Was bleibt der Kasse anders übrig als die Mitgliedschaft zum 01.01.2012 herzustellen ?
Gruss
Czauderna

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Hallo Barmer,

vielen Dank für die Meldung, wenngleich nicht sehr hilfreich.

=> Hallo, es ist schon erstaunlich, dass man in Deutschland als Selbstständiger und Student unterwegs sein kann und überhaupt nichts mitbekommt…

Nein, das ist nicht erstaunlich. Ich lebe (absichtlich) ohne TV oder Radio, und selbst die „Nachrichten“ auf den Internet-Seiten mit ihren Frau-sucht-Bauer-Problemen gehen mir auf den Geist. Außerdem hatte/habe ich einen 12-14 Stunden Tag, da sind andere Dinge wichtiger als die verlogenen „Neuigkeiten“, die sich dieser hervorragende Staatsapparat ausdenkt.

=> Es gibt seit dem 1.4.2007 die allgemeine Versicherungspflicht …
Das ist kein Grund für eine haltlose Zahlungsforderung, sondern eine Unverschämtheit. Was hat es diesen lausigen Staat zu interessieren, wann, wo und ob überhaupt ich eine KV will. Das ist wohl meine Entscheidung ! Wenn man ein Gesetz als solches anerkennen will, dann muss dafür eine rechtl. Grundlage existieren, und nicht eine Finanzierungslücke in der größenwahnsinnigen Staats-/Kassenverwaltung, denn um nichts anderes geht es hier.

=> … aber wenn man nett ist…
Ich bin nett, aber nur wenn man mich nicht verklapsen und/oder abzocken will: Hier geschieht beides !

=> Viel Glück

Danke !!

Sehr geehrter Herr Czauderna,

vielen Dank für die Rückmeldung (wenngleich ebenfalls nicht sehr hilfreich)

=> … das ist seit dem 01.40.207 Gesetz in Deutschland

Dazu s.o. mein Statement bei Barmer

=> Du kannst natürlich den Rechtsweg beschreiten… … nur, wie willst du gewinnen, wenn du im Unrecht und die Kasse im Recht ist ??

Habe mich nach nunmehr zwei Tagen Internetrecherche entschieden, dass ich nicht die Summe zahlen, sondern selbst (bzw. die Krankenkasse) den „Rechtsweg“ werde beschreiten (lassen).
Geht man bei der Recherche in die Tiefe, staunt man ohnehin, was alles möglich ist: vom Einrichten Pfändungssicherer Konten über die Vollstreckungsabwehrklage bis hin zu den Listen der Dinge, die nicht gepfändet werden dürfen. Da kann ich mir von meinem kleinen Kontostand sogar noch schnell irgendeinen blöden Fernseher kaufen und niemand kann mich belangen, dass ich das Geld für so`ne Kiste ausgegeben habe, anstatt es der Versicherung hinterher zu schmeißen. Zu lustig…

Aber abgesehen davon: würde die Kasse ernst machen und mich gerichtlich belangen wollen (Vollstreckungsbescheid), würde sie ein volles Eigentor schießen.
Den Job, den ich angenommen habe, ist nur bis Sommer befristet und würde dementsprechend bald wegfallen (da würde ich zur Not dann schon für sorgen) und die Umsätze meines eigenen Ladens kann ich ja auch steuern… Weder würde mich ein „Offenbarungseid“ noch eine Privatinsolvenz jucken. Ich komme in beiden Fällen ohne bzw. mit Minimalverlust weg; die Krankenkasse hingegen kann ich dann Treten und Triezen ohne Ende (unzählige (sinnlose) Arztbesuche, negative Statements in diversen Foren, Heirat mit HIV/AIDS kranker Frau aus dem Ausland, selbige nach Deutschland holen und der Kasse Kosten in Höhe von (Hundert-)Tausenden Euros verursachen u.s.w., u.s.w., das ganze Paket eben). Bald schon werden die froh sein, wenn sie mich los sind.

Aber eine Frage noch. Sie haben hier ja „Expertenstatus“: Sind Sie bei einer Krankenkasse ? Was würden Sie mit einem Giftzwerg wie mir machen ?

Bin gespannt auf ihre neue Rückmeldung :wink:)

Hallo Herr Giftzwerg,
danke ich habe mich scheckig gelacht… traurig wäre es wenn alles was sie geschrieben haben auch wirklich so meinen…

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Hallo,

für mich wäre die Antwort von B nicht wahrheitsgemäß. Denn zuletzt war er gesetzlich krankenversichert (wenn auch nicht unmittelbar vorher).

Meines Erachtens gibt es nur eine Chance, an Nachzahlungen vorbeizukommen, wenn man es schafft, dabei das System zu wechseln, z.B. GKV kümmert sich nicht darum, ob Versicherungspflicht bei der PKV bestand und dort ggf. Rückstände besetehen.

Ein frohes neues Jahr

Barmer

Hallo

Hallo Barmer,

vielen Dank für die Meldung, wenngleich nicht sehr hilfreich.

Dinge die man nicht hören will sind anscheinend nie hilfreich.

=> Hallo, es ist schon erstaunlich, dass man in Deutschland
als Selbstständiger und Student unterwegs sein kann und
überhaupt nichts mitbekommt…

Nein, das ist nicht erstaunlich. Ich lebe (absichtlich) ohne
TV oder Radio, und selbst die „Nachrichten“ auf den
Internet-Seiten mit ihren Frau-sucht-Bauer-Problemen gehen mir
auf den Geist. Außerdem hatte/habe ich einen 12-14 Stunden
Tag, da sind andere Dinge wichtiger als die verlogenen
„Neuigkeiten“, die sich dieser hervorragende Staatsapparat
ausdenkt.

Anscheinend will jemand der in Deutschland lebt, der 14 Stunden am tag arbeitet, der politische und Gesellschaftliche Dinge anscheinend ignoriert weil auch die Ihm nicht gefallen uns hier weismachen das er hier der Gebeutelte ist.

Nicht alles ist eine Bringschuld, schon gar nicht dieses Thema. Wer trotzdem alles bewusst ignoriert ist selbst schuld… Du kannst ja auswandern wenns Dir nicht passt.

=> Es gibt seit dem 1.4.2007 die allgemeine
Versicherungspflicht …
Das ist kein Grund für eine haltlose Zahlungsforderung,
sondern eine Unverschämtheit. Was hat es diesen lausigen
Staat zu interessieren, wann, wo und ob überhaupt ich eine KV
will. Das ist wohl meine Entscheidung !

Klar doch… hast Du mal überlegt wer für dich bezahlt hätte wenn Du währen der letzten Jahre ernsthaft krank gewesen wärst oder Du einen schweren Unfall gehabt hättest? Wahrscheinlich das System über da Du dich gerade aufregst!!

Wenn man ein Gesetz
als solches anerkennen will, dann muss dafür eine rechtl.
Grundlage existieren, und nicht eine Finanzierungslücke in der
größenwahnsinnigen Staats-/Kassenverwaltung, denn um nichts
anderes geht es hier.

Mit der rechtlichen Grundlage kannst Du Dich in Zukunft auseinandersetzten, Du brauchst die Forderung ja nicht zu begleichen.

=> … aber wenn man nett ist…
Ich bin nett, aber nur wenn man mich nicht verklapsen und/oder
abzocken will: Hier geschieht beides !

Der einzige der hier gerade abzockst bist Du! Meiner Meinung nach hast Du Dich jahrelang um Beitragszahlung herumgedrückt und bist jetzt entrüstet weil Du aufgefallen bist, du kannst die Wahrheit nicht vertragen… eigentlich kein Wunder so realitätsfern Du Dich hier äußerst.

=> Viel Glück

Danke !!

Ja das wirst Du brauchen können…

Zahao

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weil die Krankenkasse den Rechtsstreit gewinneb und das Urteil tituliert werden wird.
Und so ein Titel hat ja, gottseidank, 30 Jahre bestand.
MfG ramses90

Hallo,
ich weiss nicht, was Sie für eine selbständige Tätigkeit ausgeführt haben, aber Sie haben doch von Ihren Kunden ein Mindestmass von
Verständnis erwartet, wenn Sie für ihre geleistete Arbeit dann auch Geld sehen wollten. wenn dann so ein „Giftzwerg“ nicht gezahlt hat, dann haben Sie wahrscheinlich auf das Geld verzichtet ??
Das nur als Vorwegbemerkung. Ja, was hätte ich mit Ihnen gemacht -
nun, sagen wir es mal so drastisch wie Sie - wer so naiv ist und glaubt er könne. nur weil er momentan nichts auf der Naht hat, um die Begleichung seiner Schulden herum kommen, der benötigt selbst schon sehr viel Einsicht und ein gehöriges Stück Kooperationsbereitschaft, also Zahlungswille, damit der Gläubiger, in diesem Falle, die Krankenkasse, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine Behörde, sich auf eine Ratenzahlung, ggf. auf Erlass der Säumniszuschläge und vielleicht auch nach einer bestimmten Zeit einer
Niederschlagung der Restschuld zustimmt.
Mit dem hier dargelegten „Unrechtsbewusstsein“ und dem Ausdruck „Saftladen“ sehe ich da allerdings schwarz für Sie, aber ich bin ja nicht ihre Krankenkasse - die sehen das vielleicht ganz anders als ich.
Gruss
Czauderna

Hallo Barmer,

https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:j9V4A1Udm…

hier findest du den Aufnahmeantrag der Barmer/GEK.
Wie du sehen kannst, wird ein Nachweis der Vorkasse (GKV) nur gefordert wenn diese Mitgliedschaft dort innerhalb der letzten 18 Monate bestand. Etwas weiter unten steht dann die Erklärung, wonach
der Antragsteller wahrheitsgemäß angeben kann, dass er seit 2000 oder 2007 nicht krankenversichert war.
Was glaubst du - wird die Kasse die Aufnahme verweigern ??

Auch dir ein gutes neues Jahr, falls wir uns nicht mehr lesen sollten

Gruss
Czauderna

Lieber Herr Czauderna,

erneut vielen Dank für die flotte Rückmeldung und dafür, dass Sie offenbar als einziger beim Thema geblieben sind…
Wenn meine Kunden nicht gezahlt haben bzw. nicht zahlen, gebe ich -nach zunächst erfolgloser Zahlungserinnerung + Mahnung -die Adresse an ein Inkassobüro weiter (und muss übrigens trotzdem oft genug auf mein Geld verzichten)
Sie meinen,dann wäre ein solches Vorgehen der Kasse okay ?!? Falsch !! Mit dem was Sie da sagen, bringen Sie es nämlich selbst auf den Punkt, denn Ihr Vergleich hinkt: Ich habe für meine Forderung eine Leistung gebracht, die Krankenkasse eben nicht. Das genau ist ja die Sache, die mich maßlos ärgert: ein Staat der sich (wie üblich) mittels eines „Gesetzes“ der Verantwortung entzieht aber andererseits für nichts und wieder nichts die Hand aufhält.
Als Randbemerkung für den Schwätzer oben (zahao) und die anderen Kommentatoren sei erwähnt: weder sehe ich mich als „Gebeulteten“ noch hätte ich im Falle eines Unfalls den Staat um Hilfe gebeten. Ich bin weiß Gott alt genug, um zu wissen, was ich tue oder nicht und dann auch dafür gerade zu stehen, eine Fähigkeit, die unseren politischen / wirtschaftlichen „Eliten“ offenbar weithin abhanden gekommen ist, sonst gäbe es nicht solche „Gesetze“…

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Hallo Lucia,

endlich mal ein netter Beitrag.
Ja, Leute nerven und in Aufruhr bringen kann ich gut :smile:)

Nur: worüber haben Sie denn nun gelacht ? Über mich, oder den >Giftzwerg

Hallo,

Das ist kein Grund für eine haltlose Zahlungsforderung,
sondern eine Unverschämtheit. Was hat es diesen lausigen
Staat zu interessieren, wann, wo und ob überhaupt ich eine KV
will. Das ist wohl meine Entscheidung ! Wenn man ein Gesetz
als solches anerkennen will, dann muss dafür eine rechtl.
Grundlage existieren, und nicht eine Finanzierungslücke in der
größenwahnsinnigen Staats-/Kassenverwaltung, denn um nichts
anderes geht es hier.

was ich mich immer frage, wenn ich das lese … Hast Du eigentlich eine Haftpflichtversicherung für Dein Auto? Auch das ist ein MUSS und auch da kann es Dir passieren, dass Du 40 Jahre unfallfrei fährst und diese nicht einmal in Anspruch nimmst. Das ist doch der Sinn von Versicherungen und nur so kann das System auch funktionieren!

Warum schließt jemand also eine Haftpflichtversicherung für sein Auto ab, bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellt das aber ein solches Problem dar? Sorry, verstehe ich nicht …

Und zu Deiner Aussage, dass Du nichts von Deiner Umwelt mitbekommen möchtest - ich darf das mal so formulieren … Es gibt den schönen Spruch „Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht!“

Abschließend würde mich noch Eines interessieren: Du bist jetzt über vier Jahre ohne die Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung durch’s Leben gekommen. Das ist schön, da Du nicht krank geworden bist … und das ist nicht polemisch gemeint. Aber …

… wer hätte das denn bezahlen sollen, wenn Du Dir z.B. ein Bein gebrochen hättest oder der Blinddarm raus gemusst hätte? Du schreibst, Du hättest kein Geld für den monatlichen Beitrag gehabt … Aber das Geld für eine solche OP und den Krankenhausaufenthalt, das wäre dann zur Verfügung gestanden?

Abschließend zum „Saftladen“: Die Krankenkasse macht nichts anderes als die Gesetze auszuführen, die der Gesetzgeber - auf der Grundlage dessen, dass die Bundesrepublik lt. Grundgestez immer noch ein Sozialstaat ist - beschlossen hat. Wenn dann ist der Gesetzgeber der Saftladen … und da gäbe es sehr wahrscheinlich einige Punkte, bei denen wir Übereinstimmung finden würden, ggf. auch in Bezug auf den Sozialstaat … In Deinem aktuellen Fall aber nicht, sorry.

Servus,
Robert

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Als Randbemerkung für den Schwätzer oben (zahao) und die
anderen Kommentatoren sei erwähnt: weder sehe ich mich als
„Gebeulteten“ noch hätte ich im Falle eines Unfalls den Staat
um Hilfe gebeten. Ich bin weiß Gott alt genug, um zu wissen,
was ich tue oder nicht und dann auch dafür gerade zu stehen,
eine Fähigkeit, die unseren politischen / wirtschaftlichen
„Eliten“ offenbar weithin abhanden gekommen ist, sonst gäbe es
nicht solche „Gesetze“…

Nur weil man das Kind beim Namen nennt ist man Ihrer Ansicht nach ein Schwätzer.
Immer die Schuld bei anderen zu suchen ist einfach… die Gesetzte… die Politik…
Sie bringen außer Ihrer Entrüstung und Ihrer personlichen Einstellung zu den Dingen nichts wirklich greifbares und sinnvolles auf den Tisch.

Sie kommen gar nicht auf die Idee das sie diesmal vielleicht nicht im Recht sind und verteufeln das was Ihnen nicht gefällt, oder Ihrer Meinung nach nicht richtig ist.

Derselbe der hier die Gegebenheiten und Gesetzte in Frage stellt beruft sich in seinem eigenen Post auf „Pfändungsabwehrklagen“ u.ä um nicht zahlen zu müssen. Diese Gesetzte passen Ihnen dann wieder weil Sie damit Ihre Interessen durchsetzten können???

Guter Mann, Sie drehen sich im Kreis und widersprechen sich.

Ich bin mir sicher das sie der Schwätzer sind

Sie können sich drehen und wenden wie sie wollen, mit Ihrer Einstellung kriegen Sie die volle Breitseite… und das sicherlich zurecht!

Zahao

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Na, die Aufnahme verweigern kann und will sie ja nicht.

Aber bei wahrheitsgemäßem Ausfüllen müßte jede Kasse die Beiträge seit 4.2007 nachfordern.

Wenn er natürlich sagt, er sei seit 2000/2007 privat versichert gewesen und keiner prüft das nach, sind wir wieder bei meinem Modell.

Gruss

Barmer

Hallo Lucia,

Tag,

endlich mal ein netter Beitrag.
Ja, Leute nerven und in Aufruhr bringen kann ich gut :smile:)

Ist er so nett =), das mit der Aufruhr habe ich bemekrt.

Nur: worüber haben Sie denn nun gelacht ? Über mich, oder den
>Giftzwerg

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Hallo Barmer,

nein, das mit der Nachforderung macht die dafür zuständige Kasse, nicht jede - also, die Kasse, bei der der Betroffene zuletzt selbst versichert war.
Gruss
Czauderna