Provision vom Angebotskaufpreis/ Angebotspreis

Folgende Situation besteht:

Es wurde vor kurzem ein Haus gekauft. Den eigentlichen Kaufreis hatte der Kauefer mit der Verkaeuferin runtergehandelt. Der Makler hatte hiermit nichts zu tun. Er war nur bei der Besichtigung dabei und hat dem Kaeufer 4 Fotos des Hauses und das Expose zugeschickt. Als der Kaeufer hinterher Fragen hatte, gab ihm der Makler lediglich die Telefonnummer der Verkaeuferin. Der Kaeufer arrangierte alles selber, suchte sich einen unabhaengigen Notar aus und gab ihm die Infos zum Objekt. Der Makler hat hier keineswegs mitgewirkt, hatte auch mit der Preisminderung nichts zu tun.

Als der Kaeufer nach der Beurkundung die Rechnung fuer die Maklerprovision erhielt, war er sehr ueberrascht. Er war bei der Provision von 7.14% des endgueltigen Kaufpreises ausgegangen. Der Makler berechnete ihm jedoch 7.14% des im Expose angegebenen Kaufpreises. Der Kaeufer bemaengelte dies und bat den Makler darum, eine korrigierte Rechnung auszustellen und zuzuschicken. Daraufhin antwortete der Makler, dass seine Rechnung korrekt waere.

Die AGB’s der Firma lauten wie folgt:

§ 2 Provision
Ist in dem Angebot nichts anderes bestimmt, betragen die Provisionssätze wie folgt: Bei Immobilienverkäufen bis zu einem Kaufpreis von
9.999,00 € 15 % vom Kaufpreis, bei einem Kaufpreis von 10.000,00 € bis 29.999,00 € 10 % vom Kaufpreis, bei einem Kaufpreis von
30.000,00 € bis 59.999,00 € 8 % vom Kaufpreis und bei einem Kaufpreis ab 60.000,00 € 6 % vom Kaufpreis, jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.

Im Expose steht dieser Courtagehinweis:

Courtage:
Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass bei Abschluss eines notariellen
Kaufvertrages oder eines Vertrages mit ähnlichem wirtschaftlichem Hintergrund
vom Käufer eine Maklercourtage in Höhe von 7,14 % (inkl. Mehrwertsteuer) vom
Angebotskaufpreis an MaklerFirma zu zahlen ist.

Fuer den Kaeufer ist dies sehr irrefuehrend. Er hat der Maklerfirma daraufhin 7.14% des beurkundeten Kaufpreises ueberwiesen. Nun will die Maklerfirma den Kaeufer fuer die ausstehenden ca €700 verklagen. Die Firma hat dem Kaeufer auch mitgeteilt, dass die AGB’s in diesem Falle weggelassen werden koennten. Der Courtagehinweis (auf Seite 4 des Exopose’s) erscheint jedoch auch nicht eindeutig und der Kaeufer fuehlt sich etwas betrogen.

Was sind hier die Rechte des Kaeufers? Steht dem Immobilienmakler mit der Formulierung tatsaechlich eine Provision von 7.14% des im Expose angegeben Kaufpreises zu, oder befindet sich der Kaeufer im Recht?

Vielen Dank!

Hallo,

ich würde 7,14% vom Kaufpreis lt. Notarvertrag bezahlen und den Rest soll sich der Makler per Gericht holen. Ich glaube nicht, dass er das macht…
Setzen Sie ein Schreiben auf, wo Sie Ihren Einspruch formulieren: „Ich widerspreche Ihrer Rechnung… Marktüblich ist 7,14% vom Kaufpreis und nicht vom Angebotspreis…ich habe Ihnen den Betrag von xY angewiesen…“

Wer da als Kaufmann klagen geht, ist selber Schuld… So groß kann die Differenz nicht sein.

MfG
Jens Gause

Die Angelegenheit ist etwas dubios. Der Text im Expose hinsichtlich der Provision ist jedoch eindeutig. Der Angebotspreis ist der Exposepreis. An dieser Stelle hätte man sich mit dem Makler vorher einigen müssen. Grundsätzlich finde ich das Verhalten des Maklers jedoch nicht gut. Üblicherweise wird die Provision auf den beurkundeten Kaufpreis gezahlt. Hier kann man sich nur gütlich einigen oder einen Juristen hinzuziehen.

Hallo Annekatrin,

es ist möglich, dass ein Makler eine Festprovision vereinbart. Allerdings muss dies unmissverständlich im Exposé stehen, bestenfalls mit einer €-Gesamtsumme, die in jedem Fall vom Käufer zu zahlen ist. Ob die Formulierung mit dem Angebotspreis ausreicht oder sich die AGB des Maklers mit seiner Forderung widersprechen, kann dir nur ein RA sagen.

Viele Grüße
Sun