Hallo !
Ist etwas merkwürdig.
Einen Stromzähler wechselt nur der aus,dem er gehört.
Das ist der örtliche Netzbetreiber,nach ihm wird abgerechnet.
Auch beim Stromanbieterwechsel läuft das so. Alter Zähler bleibt drin,Ablesung macht er Kunde selbst,zusätzlich macht es einmal jährlich der Netzbetreiber.
Denn er rechnet mit dem Kunden oder dem anderen Stromlieferanten danach ab.
Sollte aus eichrechtlichen Gründen ein Wechsel stattfinden,dann dann ist das kostenlos.
Wenn der Netzbetreiber aber einen Anhaltspunkt für eine Manipulation oder Falschzählung hat,dann wechselt er aus und lässt ihn bei einer zugelassenen Eichstelle überprüfen.
Auch Stromversorger können solche amtlich zugelassenen Eichstellen unterhalten,sie müssen ebenfalls nach den Eichgesetzen arbeiten.
Sonst macht das auch das Eichamt.
Kommt nun heraus,es wurde manipuliert,dann muss der Netzbetreiber es dem Kunden natürlich NACHWEISEN. Er stellt Nachforderungen,dagegen kann man Widerspruch einlegen. Kommt es zu einem Prozess,dann entscheidet ein Richter,wem er glaubt,dem Gutachten des E-Versorgers oder den Beteuerungen des Kunden.
Das eine wäre ja Betrug,also strafrechlich bedeutsam. Das andere die
Falschabrechnung wegen Falschzählung,unabhängig ob manipuliert oder Technisches Versagen.
Da kann u.U. nachberechnet werden,aber es wird schwer,den Zeitraum und die Summe zu ermitteln und nachzuweisen.
Pauschal geht es sicherlich nicht.
Eine Stichprobe,bei der eine bestimmte Zählerzahl getauscht wir,kann m.E. nie dem Kiunden in Rechnung gestellt werden.
Stromzähler werden im Gegensatz zu Wasserzählern nicht regelmässig ausgetauscht,weil etwa Eichfristen abgelaufen sind.
Es geht mit Stichproben aller baugleichen Zähler einer Modellreihe.
Fallen bei Stichproben Messfehler über der Toleranz auf,dann werden diese Baureihen vorsorglich ersetzt gegen Neugeräte(jetzt sicher bald durch die „Smartmeter“,elektronsche Zähler mit Zusatzfunktionen.
Ist die Stichprobe aber OK,dann bleiben alle Altzähler drin. Das können durchaus Jahrzehnte sein (schau mal auf die Eichplakette drauf,da steht eine Jahreszahl),ebenso ein Baujahr direkt auf dem Zählertypenschild im Fenster).
Zum Schluss noch dies:
Stellt man selbst als Kunde den Antrag auf Zählerprüfung,dann bezahlt man es später natürlich wenn der Test OK war,also keine vermutete Falschzählung erfolgte. Umgekehrt zahlt man nichts,wenn er wirklich falsch arbeitete.
Dann hätte man u.U. selbst einen Schadenersatzanspruch gegen den Stromanbieter.
MfG
duck313