bei Familie A wurde der Stromzähler im Haus von Firma L.
ausgetauscht. Als Grund wurde das hohe Alter des Geräts
angegeben.
Nicht ganz so.
Stromzähler (mechanisch) haben 16 Jahre Eichfrist.
Danach müssen sie nachgeeicht oder ersetzt werden.
Das macht aber keiner, statt dessen werden Stichproben ausgetauscht.
Diese Zähler werden dann alle geprüft (von einer staatlich anerkannten Prüfstelle). Liegen deren Ergebnisse im Rahmen, dann gelten alle andere Zähler dieser Baureihe als nachgeeicht. Und zwar für fünf Jahre. Nach dieser Zeit kann ebenso wieder eine Nacheichung über Stichproben erfolgen.
Je älter der Zähler ist, desto wahrscheinlicher wird es, dass er zur Stichprobe gehört und ausgetauscht wird.
Das geschieht einzig und allein auf Veranlassung und Kosten des Messstellenbetreibers (meist das lokale Versorgungsunternehmen), die das aber oft durch externe Dienstleister ausführen lässt.
Nun erhielt Fam. A ein Schreiben über eine „Befundprüfung
Ihres Stromzählers“.
Das ist unüblich! Das geschieht nur, wenn es keine Stichprobe war, sondern wenn sich ein Kunde wegen eines vermeintlich defekten Zählers beschwert hat. Dann erfolgt der Tausch, dann gibt es den Befundschein.
Und dann sind die Kosten des Tausches vom Versorger zu bezahlen, wenn der Zähler defekt war, oder eben vom Kunden, wenn sich (wie leider häufig) der zu „hohe Ablesewert“ als hausgemacht (weil eben wirklich so viel Strom verbraucht wurde) heraus stellte.
Die Gerätehülle zeigte keine
„nennenswerten Beschädigungen“, alle eingebauten Bauteile
waren elektrisch wie auch mechanisch voll funktionstüchtig.
Aber es wurde jedoch festgestellt, dass der Hauptmagnet ein
geschwächtes Magnetfeld aufweist.
Das ist ein Bremsmagnet. Ist der zu schwach, dann zählt der Zähler mehr.
Diese Schwächung kann angeblich dadurch erklärt werden, dass
in der unmittelbaren Umgebung am Stromzähler ein starkes
Magnetfeld eingewirkt hat.
KANN. Muss aber nicht!
Daraufhin fand Firma L. auch
Kratzspuren an den Seitenwänden „wie sie typischerweise bei
der Anbringung eines externen Magneten entstehen“.
Der helle Wahnsinn, wir erleben gerade einen Wahrsager bei der Arbeit.
Ein einmalig angebrachter und beim Auszug wieder entfernter Magnet bewegt sich nicht am Gehäuse. Er erzeugt keine Kratzspuren - zumindest nicht zwingend.
Kratzspuren können von allem möglichen kommen.
Ebenso ein abgeschwächtes Magnetfeld.
Die Indizienlage ist denkbar schwach!
Fam. A wird mitgeteilt, das der Stromverbrauch für die
reklamierte Abrechnungsperiode entsprechend der festgestellten
Überschreitung der Verkehrsfehlergrenze korrigiert wird, da
von einer mutwilligen Beeinflussung des Stromzählers
ausgegangen wird.
A hat sich aber nicht beschwert, richtig?
Immerhin lese ich daraus, dass der Verbrauch nach UNTEN korrigiert werden soll.
Zudem sind die Kosten für den außerplanmäßigen Zählerwechsel
plus Bearbeitungsgebühren von Fam. A zu bezahlen, dann sieht
Firma L. auch von der Einleitung eines
Strafermittlungsverfahrens ab.
Wir halten mal fest:
Irgendjemand KÖNNTE den Zähler manipuliert haben. Der zählte dann - so lange ein wirklich starker Magnet dran war, tatsächlich weniger.
Das wäre schon nach meinem Wissen (bin Elektriker!) kaum beweisbar.
Dieser jemand nimmt den Magneten weg. Vielleicht beim Auszug?
Irgendjemand beschwert sich über zu hohen Verbrauch (zu recht, wie wir jetzt wissen). Dieser jemand war nicht A! Und doch aller Wahrscheinlichkeit auch nicht der Manipulateur, sofern es überhaupt einen gab.
Und nun soll der A für den Tausch zahlen? Nein!
Und nun soll A sich strafbar gemacht haben? Nein, nein, nein!
Fam. A wohnt sein 19 Jahren in dem Haus, der Stromzähler war
schon bei den Vorbesitzern in Betrieb und ist dementsprechend
alt. Darum war auch niemand über den Austausch verwundert.
Das der Stromverbrauch reklamiert wurde, ist Fam. A nicht
bekannt gewesen (Fam. A ist erst vor Kurzem von Stromlieferant
Firma L. zu einem anderen Anbieter gewechselt).
Von wem soll den der Stromverbrauch reklamiert worden sein?
Das würde ich erst mal beim Versorger anfragen.
Fam. A hat in keinster Weise irgendwie den Zähler beinflußt.
Kann Firma L. einfach solche Vermutungen als Tatsachen
hinstellen?
Nö. Das sind in der Tat Spekulationen.
Ich halte es für technisch nicht beweisbar, das manipuliert wurde.
Ich halte es aber vor allem für absolut unbeweisbar, dass A das gemacht haben soll. (Totschlagargument: Wenn A manipuliert (zu seinen Gunsten), warum sollte denn dan A sich wohl beschweren, dass zuviel verbaucht worden sei, warum sollte A dann überhaupt den Magneten entfernt haben?).
Die Indizien „geschwächtes Magnetfeld“ und „Kratzspuren“ bedeuten aber in der Tat, dass ein Manipulationsverusch wahrscheinlich ist.
Wie soll sich Fam. A nun verhalten, da sich Firma L. sämtliche
zivilrechtliche und strafrechliche Schritte vorbehält?
Erstmal entspannen.
Dann freundlich dem Versorger die Situation darlegen.
- der Zähler befindet sich vermutlich in einem von mehreren Mietparteien zugänglichen Raum
- er war schon lange vor dem Einzug von A in Betrieb
- A hat sich nie beschwert und verwahrt sich demnach gegen eine Kostenforderung
- A bestreitet massiv, je eine Manipulation versucht oder durchgeführt zu haben
- A ist erbost, dass ihm eine strafrechtlich relevante Manipulation vorgehalen wird.
- A ist auch erbost, dass von einer Anzeige gegen Zahlung einer seiner Meinung nach unberechtigten Forderung abgesehen werden soll, A fühlt sich genötigt!
- A ist aber erfreut, dass nun „staatlich“ anerkannt ist, dass wohl irgendjemand wahrscheinlich irgendwann mal was am Zähler gemacht hat.
A erwartet, dass der Versorger die zuviel gezahlten Beträge zurück überweist. A ist - soweit ihm möglich - gerne bereit, bei der Klärung, ob und wann manipuliert wurde, bzw. von wem, behilflich zu sein.
Ist eine Bezahlung der Rechnung nicht gleichbedeutend mit
einem Schuldeingeständnis?
Sie wäre vor allen Dingen nach Sachlage außergewöhnlich dumm.
Sag mal, haben die eigentlich einen am Lack, Mann?