Manipulierter Stromzähler?

Hallo liebe WWWler

bei Familie A wurde der Stromzähler im Haus von Firma L. ausgetauscht. Als Grund wurde das hohe Alter des Geräts angegeben.

Nun erhielt Fam. A ein Schreiben über eine „Befundprüfung Ihres Stromzählers“. Die Gerätehülle zeigte keine „nennenswerten Beschädigungen“, alle eingebauten Bauteile waren elektrisch wie auch mechanisch voll funktionstüchtig. Aber es wurde jedoch festgestellt, dass der Hauptmagnet ein geschwächtes Magnetfeld aufweist.

Diese Schwächung kann angeblich dadurch erklärt werden, dass in der unmittelbaren Umgebung am Stromzähler ein starkes Magnetfeld eingewirkt hat. Daraufhin fand Firma L. auch Kratzspuren an den Seitenwänden „wie sie typischerweise bei der Anbringung eines externen Magneten entstehen“.

Fam. A wird mitgeteilt, das der Stromverbrauch für die reklamierte Abrechnungsperiode entsprechend der festgestellten Überschreitung der Verkehrsfehlergrenze korrigiert wird, da von einer mutwilligen Beeinflussung des Stromzählers ausgegangen wird.
Zudem sind die Kosten für den außerplanmäßigen Zählerwechsel plus Bearbeitungsgebühren von Fam. A zu bezahlen, dann sieht Firma L. auch von der Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens ab.

Fam. A wohnt sein 19 Jahren in dem Haus, der Stromzähler war schon bei den Vorbesitzern in Betrieb und ist dementsprechend alt. Darum war auch niemand über den Austausch verwundert.
Das der Stromverbrauch reklamiert wurde, ist Fam. A nicht bekannt gewesen (Fam. A ist erst vor Kurzem von Stromlieferant Firma L. zu einem anderen Anbieter gewechselt).

Fam. A hat in keinster Weise irgendwie den Zähler beinflußt. Kann Firma L. einfach solche Vermutungen als Tatsachen hinstellen?

Wie soll sich Fam. A nun verhalten, da sich Firma L. sämtliche zivilrechtliche und strafrechliche Schritte vorbehält?

Ist eine Bezahlung der Rechnung nicht gleichbedeutend mit einem Schuldeingeständnis?

Ich bedanke mich schon einmal fürs Lesen und würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen.

LG
Jacksy

Hallo,

Familie A sollte sämtliche Ansprüche abwehren.

Wenn Fa. L Geld haben will, soll sie klagen. Einem Gerichts- und/oder Strafverfahren würde ich locker entgegen sehen.

Selbst wenn Manipulationen irgendwann stattgefunden hätten, die Beweissicherung sollte dann von einem unabhängigem Gutachter erfolgen und nicht von einer Fa. die einen finanziellen Vorteil aus dieser „Untersuchung“ zieht. Wer sagt denn, dass diese durchgeführten Untersuchungen wissenschaftlich anerkannt sind und die Kratzer nicht durch Fa. L selbst verursacht wurden.

Alles in Allem: Bangemachen (aber das gilt bekannterweise nicht).

Gruss

Iru

Hallo!

Fam. A wohnt sein 19 Jahren in dem Haus, der Stromzähler war
schon bei den Vorbesitzern in Betrieb und ist dementsprechend
alt.

Nach so langer Zeit wurde vermutlich die Eichgültigkeitsdauer längst überschritten, so der Zähler für Abrechnungszwecke schon seit Jahren nicht mehr verwendet werden durfte, siehe u. a. hier http://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler#Gesetz… Aufgrund des Zählerstands eines für Abrechnungszwecke unzulässigen Geräts kann man keine Forderungen geltend machen.

Kann Firma L. einfach solche Vermutungen als Tatsachen
hinstellen?

Firma L. macht das einfach so, vermutlich in der Hoffnung auf vor Schreck zahlende Kunden. Aber wer behauptet, muss beweisen. Diesen Beweis anzutreten, kann schwierig sein. Bei einem Messgerät, dass schon längst hätte aus dem Verkehr gezogen werden müssen, dass zudem bei verschiedenen Vertragspartnern (Vormieter) im Einsatz war, wird eine Beweisführung nicht möglich sein. Im Übrigen ist eine Zählermanipulation ein ziemlich abenteuerliches Unterfangen und die Behauptung, Kratzspuren am Zählergehäuse sowie ein geschwächter Magnet würden darauf hinweisen, ist abwegig. Jedenfalls enthalten die üblichen in Verkehr befindlichen Zähler keine Permanentmagnete, die im Zusammenhang mit Messfehlern stehen könnten.

Familie A sollte keiner Geldforderung nachkommen und weiteren Schritten der Firma L. - so sie denn überhaupt stattfinden - mit Gelassenheit entgegen sehen.

Gruß
Wolfgang

bei Familie A wurde der Stromzähler im Haus von Firma L.
ausgetauscht. Als Grund wurde das hohe Alter des Geräts
angegeben.

Nicht ganz so.
Stromzähler (mechanisch) haben 16 Jahre Eichfrist.
Danach müssen sie nachgeeicht oder ersetzt werden.
Das macht aber keiner, statt dessen werden Stichproben ausgetauscht.
Diese Zähler werden dann alle geprüft (von einer staatlich anerkannten Prüfstelle). Liegen deren Ergebnisse im Rahmen, dann gelten alle andere Zähler dieser Baureihe als nachgeeicht. Und zwar für fünf Jahre. Nach dieser Zeit kann ebenso wieder eine Nacheichung über Stichproben erfolgen.

Je älter der Zähler ist, desto wahrscheinlicher wird es, dass er zur Stichprobe gehört und ausgetauscht wird.
Das geschieht einzig und allein auf Veranlassung und Kosten des Messstellenbetreibers (meist das lokale Versorgungsunternehmen), die das aber oft durch externe Dienstleister ausführen lässt.

Nun erhielt Fam. A ein Schreiben über eine „Befundprüfung
Ihres Stromzählers“.

Das ist unüblich! Das geschieht nur, wenn es keine Stichprobe war, sondern wenn sich ein Kunde wegen eines vermeintlich defekten Zählers beschwert hat. Dann erfolgt der Tausch, dann gibt es den Befundschein.
Und dann sind die Kosten des Tausches vom Versorger zu bezahlen, wenn der Zähler defekt war, oder eben vom Kunden, wenn sich (wie leider häufig) der zu „hohe Ablesewert“ als hausgemacht (weil eben wirklich so viel Strom verbraucht wurde) heraus stellte.

Die Gerätehülle zeigte keine
„nennenswerten Beschädigungen“, alle eingebauten Bauteile
waren elektrisch wie auch mechanisch voll funktionstüchtig.
Aber es wurde jedoch festgestellt, dass der Hauptmagnet ein
geschwächtes Magnetfeld aufweist.

Das ist ein Bremsmagnet. Ist der zu schwach, dann zählt der Zähler mehr.

Diese Schwächung kann angeblich dadurch erklärt werden, dass
in der unmittelbaren Umgebung am Stromzähler ein starkes
Magnetfeld eingewirkt hat.

KANN. Muss aber nicht!

Daraufhin fand Firma L. auch
Kratzspuren an den Seitenwänden „wie sie typischerweise bei
der Anbringung eines externen Magneten entstehen“.

Der helle Wahnsinn, wir erleben gerade einen Wahrsager bei der Arbeit.
Ein einmalig angebrachter und beim Auszug wieder entfernter Magnet bewegt sich nicht am Gehäuse. Er erzeugt keine Kratzspuren - zumindest nicht zwingend.

Kratzspuren können von allem möglichen kommen.
Ebenso ein abgeschwächtes Magnetfeld.

Die Indizienlage ist denkbar schwach!

Fam. A wird mitgeteilt, das der Stromverbrauch für die
reklamierte Abrechnungsperiode entsprechend der festgestellten
Überschreitung der Verkehrsfehlergrenze korrigiert wird, da
von einer mutwilligen Beeinflussung des Stromzählers
ausgegangen wird.

A hat sich aber nicht beschwert, richtig?
Immerhin lese ich daraus, dass der Verbrauch nach UNTEN korrigiert werden soll.

Zudem sind die Kosten für den außerplanmäßigen Zählerwechsel
plus Bearbeitungsgebühren von Fam. A zu bezahlen, dann sieht
Firma L. auch von der Einleitung eines
Strafermittlungsverfahrens ab.

Wir halten mal fest:
Irgendjemand KÖNNTE den Zähler manipuliert haben. Der zählte dann - so lange ein wirklich starker Magnet dran war, tatsächlich weniger.

Das wäre schon nach meinem Wissen (bin Elektriker!) kaum beweisbar.

Dieser jemand nimmt den Magneten weg. Vielleicht beim Auszug?

Irgendjemand beschwert sich über zu hohen Verbrauch (zu recht, wie wir jetzt wissen). Dieser jemand war nicht A! Und doch aller Wahrscheinlichkeit auch nicht der Manipulateur, sofern es überhaupt einen gab.

Und nun soll der A für den Tausch zahlen? Nein!
Und nun soll A sich strafbar gemacht haben? Nein, nein, nein!

Fam. A wohnt sein 19 Jahren in dem Haus, der Stromzähler war
schon bei den Vorbesitzern in Betrieb und ist dementsprechend
alt. Darum war auch niemand über den Austausch verwundert.
Das der Stromverbrauch reklamiert wurde, ist Fam. A nicht
bekannt gewesen (Fam. A ist erst vor Kurzem von Stromlieferant
Firma L. zu einem anderen Anbieter gewechselt).

Von wem soll den der Stromverbrauch reklamiert worden sein?
Das würde ich erst mal beim Versorger anfragen.

Fam. A hat in keinster Weise irgendwie den Zähler beinflußt.
Kann Firma L. einfach solche Vermutungen als Tatsachen
hinstellen?

Nö. Das sind in der Tat Spekulationen.
Ich halte es für technisch nicht beweisbar, das manipuliert wurde.
Ich halte es aber vor allem für absolut unbeweisbar, dass A das gemacht haben soll. (Totschlagargument: Wenn A manipuliert (zu seinen Gunsten), warum sollte denn dan A sich wohl beschweren, dass zuviel verbaucht worden sei, warum sollte A dann überhaupt den Magneten entfernt haben?).
Die Indizien „geschwächtes Magnetfeld“ und „Kratzspuren“ bedeuten aber in der Tat, dass ein Manipulationsverusch wahrscheinlich ist.

Wie soll sich Fam. A nun verhalten, da sich Firma L. sämtliche
zivilrechtliche und strafrechliche Schritte vorbehält?

Erstmal entspannen.
Dann freundlich dem Versorger die Situation darlegen.

  • der Zähler befindet sich vermutlich in einem von mehreren Mietparteien zugänglichen Raum
  • er war schon lange vor dem Einzug von A in Betrieb
  • A hat sich nie beschwert und verwahrt sich demnach gegen eine Kostenforderung
  • A bestreitet massiv, je eine Manipulation versucht oder durchgeführt zu haben
  • A ist erbost, dass ihm eine strafrechtlich relevante Manipulation vorgehalen wird.
  • A ist auch erbost, dass von einer Anzeige gegen Zahlung einer seiner Meinung nach unberechtigten Forderung abgesehen werden soll, A fühlt sich genötigt!
  • A ist aber erfreut, dass nun „staatlich“ anerkannt ist, dass wohl irgendjemand wahrscheinlich irgendwann mal was am Zähler gemacht hat.

A erwartet, dass der Versorger die zuviel gezahlten Beträge zurück überweist. A ist - soweit ihm möglich - gerne bereit, bei der Klärung, ob und wann manipuliert wurde, bzw. von wem, behilflich zu sein.

Ist eine Bezahlung der Rechnung nicht gleichbedeutend mit
einem Schuldeingeständnis?

Sie wäre vor allen Dingen nach Sachlage außergewöhnlich dumm.

Sag mal, haben die eigentlich einen am Lack, Mann?

Hallo!

Fam. A wohnt sein 19 Jahren in dem Haus, der Stromzähler war
schon bei den Vorbesitzern in Betrieb und ist dementsprechend
alt.

Nach so langer Zeit wurde vermutlich die Eichgültigkeitsdauer
längst überschritten, so der Zähler für Abrechnungszwecke
schon seit Jahren nicht mehr verwendet werden durfte, siehe u.
a. hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler#Gesetz…

Es ist erlaubt und absolut übliche Praxis, druch Stichproben die Eichgültigkeit zu verlängern.

Kann Firma L. einfach solche Vermutungen als Tatsachen
hinstellen?

Firma L. macht das einfach so, vermutlich in der Hoffnung auf
vor Schreck zahlende Kunden. Aber wer behauptet, muss
beweisen. Diesen Beweis anzutreten, kann schwierig sein.

Richtig. Es dürfte unmöglich sein, den Täter zu ermitteln.
Es wäre schon schwer genug, überhaupt sicher zu beweisen, dass es eine Tat gab!

Im Übrigen ist eine
Zählermanipulation ein ziemlich abenteuerliches Unterfangen
und die Behauptung, Kratzspuren am Zählergehäuse sowie ein
geschwächter Magnet würden darauf hinweisen, ist abwegig.

Ähh - nein. Das Gegenteil ist der Fall.
Mechanische Zähler sind durch externe Magnete in der Tat beeinflussbar.
Näheres dazu sag ich nicht, is ja klar.

Jedenfalls enthalten die üblichen in Verkehr befindlichen
Zähler keine Permanentmagnete, die im Zusammenhang mit
Messfehlern stehen könnten.

Auch das stimmt leider nicht. Jeder Feraris-Zähler hat einen justierbaren Permanentmagnete als Bremsmagnet.

Familie A sollte keiner Geldforderung nachkommen und weiteren
Schritten der Firma L. - so sie denn überhaupt stattfinden -
mit Gelassenheit entgegen sehen.

Ich gehe sogar weiter:
A ist nicht Täter (das wäre nicht zu beweisen, es gilt ja die Unschuldsvermutung).
A ist aber Opfer (denn der Zähler hat ja zuviel gezählt). Dieser Beweis ist erbracht!
Also: Nicht zahlen, sondern FORDERN!

Selbst wenn Manipulationen irgendwann stattgefunden hätten,
die Beweissicherung sollte dann von einem unabhängigem
Gutachter erfolgen und nicht von einer Fa. die einen
finanziellen Vorteil aus dieser „Untersuchung“ zieht.

Die Prüfung von Zählern erfolgt in staatlich anerkannten Prüfstellen.

Liste hier:

http://www.ptb.de/de/org/q/q3/q31/data/verzE.pdf

Bei uns erfolgt diese Dienstleistung durch eine Firma, die vom Zählerwechsel bis zu Prüfung alles aus einer Hand anbietet.
Auch da wird es Interessenskonflikte geben.
Aber eine staatlich anerkannte Prüftstelle, die Gefälligkeitsgutachten für ihren Auftraggeben durchführt, ist vergleichbar mit einer gekauften Falschaussage eines Zeugen.

Wer sagt
denn, dass diese durchgeführten Untersuchungen
wissenschaftlich anerkannt sind und die Kratzer nicht durch
Fa. L selbst verursacht wurden.

Oder bei Ausbau oder beim Transport.

Fam. A wird mitgeteilt, das der Stromverbrauch für die
reklamierte Abrechnungsperiode entsprechend der festgestellten
Überschreitung der Verkehrsfehlergrenze korrigiert wird, da
von einer mutwilligen Beeinflussung des Stromzählers
ausgegangen wird.

A hat sich aber nicht beschwert, richtig?
Immerhin lese ich daraus, dass der Verbrauch nach UNTEN
korrigiert werden soll.

Viele Dank für die ausführliche Antwort.
Wie der Zählerstand nun korrigiert werden soll, ist Fam. A auch schleierhaft. Sie vermutet allerdings, dass Firma L. die Stromrechnung nach oben setzten wird. Wie Firma L. das aber ausrechnen will…?

Fam. A ist im letzten Jahr zu einem anderen Anbieter gewechselt und hat dort etwas höhere Abschlagszahlungen als vorher geleistet. Dadurch bekam sie Anfang des Jahres eine Rückzahlung. Der Stromverbrauch entsprach aber dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten Jahre.

Fam. A hat sich nicht beschwert und ihr ist auch nicht bekannt, dass es von einer anderen Seite eine Reklamation gab.

LG
Jacksy

Wie der Zählerstand nun korrigiert werden soll, ist Fam. A
auch schleierhaft. Sie vermutet allerdings, dass Firma L. die
Stromrechnung nach oben setzten wird. Wie Firma L. das aber
ausrechnen will…?

Nein.
Geschwächter Bremsmagnet = Zähler zählt ZUVIEL = Rechnung muss nach unten korrigiert werden.

L. würde also die Stromrechnung nach unten korrigieren, aber die Kosten für den angeblich durch den Kunden veranlassten Zählertausch und dessen Prüfung (dürften so 200€ sein) dem Kunden belasten.

Ersteres sollte der Kunde fordern, denn dass der Zähler zuviel angezeigt hat, ist ja nun erwiesen.
Letzteres sollter er ablehnen, da Wechsel und Prüfung nicht durch ihn veranlasst wurden und ihm eine Manipulation nicht bewiesen werden kann.

Ich sehe das so, dass auf Grund eines Fehlers des Versorgers eine Kundenbeschwerde dem falschen Zähler zugeordnet wurde.
B beantragt Zählerprüfung. L vertippt sich bei Kunden-/Zählernummer und der Zähler von A wurde statt dessen getauscht und geprüft.
Dass nun dabei herauskam, dass der Zähler der Fam. A tatsächlich defekt war und zuviel zählte, würde ich als „Glückstreffer“ für A bezeichnen.
Die Forderung von L. dürfte aber ins Leere laufen.

Meines Erachtens grenzt es an Nötigung, wenn man von einer Strafanzeige absehen will, falls der Beschuldigte eine anscheinlich so nicht begründbare Forderung bezahlt.

Aber das mögen dann die Anwälte hier beantworten.

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