Hallo allerseits,
wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Privatbürger einen
Pseudo-Starenkasten in seinem Garten aufstellt, der einem
realen Kasten so ähnlich sieht, dass viele Autofahrer
unverhofft bremsen und damit andere hinter ihnen fahrende
Verkehrsteilnehmer gefährden?
Warum bremst er ab? War er etwa zu schnell? Sich an die Regeln haltende Autofahrer dürften keine Grund haben, abzubremsen.
Darf eine Privatperson einen „Starenkasten“ in ihrem Garten
aufstellen? Wessen macht er sich ggf. strafbar? Im
allgemeinen: Darf eine Privatperson irgendein anderes
Verkehrsschild (z.B. „Tempo 30“) in ihrem Garten aufstellen,
so dass der Eindruck vermittelt wird, dieses Schild wäre
gültig?
Einfache Antwort: Ja, grundsätzlich darf man das. Ob sie gültig sind, das steht auf einem anderen Blatt. Wenn aber mit dem Schild tatsächlich in den fließenden Verkehr eingegriffen würde, so könnte ggf. die Ordnungsbehörde die Entfernung veranlassen. Ein Starenkasten stellt aber keinen Eingriff in den fließenden Verkehr dar, er kann somit ohne Probs aufgestellt werden.
Mal ein Beispiel:
Die Deutsche Bahn, viele Supermärkte usw. stellen auf ihren Parkplätzen Verbots- und Hinweisschilder auf. Sie, die Aufsteller, sind doch auch Privatleute. Die Schilder regeln zwar den Verkehr, sind aber nur insoweit gültig, dass sie eine evtl. regelnde Funktion haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Schilder können aber nicht mit öffentlich-rechtlichen MItteln (Verwarnung, Bussgeld) geahndet werden, da es an der für die Gültigkeit erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung fehlt. Was aber dennoch einige Ordnungsämter nicht daran hindert, fleißig Knöllchen zu verteilen und auf die Arglosigkeit der Autofahrer zu vertrauen.
Gruss
Iru