Pseudo Starenkasten erlaubt?

Hallo allerseits,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Privatbürger einen Pseudo-Starenkasten in seinem Garten aufstellt, der einem realen Kasten so ähnlich sieht, dass viele Autofahrer unverhofft bremsen und damit andere hinter ihnen fahrende Verkehrsteilnehmer gefährden?

Darf eine Privatperson einen „Starenkasten“ in ihrem Garten aufstellen? Wessen macht er sich ggf. strafbar? Im allgemeinen: Darf eine Privatperson irgendein anderes Verkehrsschild (z.B. „Tempo 30“) in ihrem Garten aufstellen, so dass der Eindruck vermittelt wird, dieses Schild wäre gültig?

Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn von Tempolimits und/oder dem Rechts des Einzelnen sich gegen „Raser“ zu wehren. Bitte nur die Fragen beantworten.

Gruss
norsemanna

Hallo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Privatbürger einen
Pseudo-Starenkasten in seinem Garten aufstellt, der einem
realen Kasten so ähnlich sieht, dass viele Autofahrer
unverhofft bremsen und damit andere hinter ihnen fahrende
Verkehrsteilnehmer gefährden?

NB: du hast gefragt.
Wenn Autofahrer abbremsen, weil sie eine vermeintliche Tempokontrolle sehen, fahren sie ja zu schnell, oder?
Was ändert es am Abbremsen und möglicher Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hinter ihm (die ja nur gefährdet sind, wenn sie a) entweder ebenfalls zu schnell unterwegs sind, oder b) zu dicht auffahren für ihre Geschwindigkeit), ob der Blitzer echt oder unecht ist?

Ohne diese Begründung und einfach mit der Frage, ob falsche Starenkästen aufstellen erlaubt sind, würdest du wahrscheinlich mehr sachdienliche Antworten bekommen, auch ohne die Anmerkung unten, was für Antworten du hören möchtest.

Gruß
Elke

wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Privatbürger einen
Pseudo-Starenkasten in seinem Garten aufstellt, der einem
realen Kasten so ähnlich sieht, dass viele Autofahrer
unverhofft bremsen und damit andere hinter ihnen fahrende
Verkehrsteilnehmer gefährden?

Hallo,
…man könnte das Bürgeramt/Ordnungsamt mit Brief und Foto informieren, dann wäre IMHO dieser „Spuk“ schnell vorbei.
Demnächst stellt diese Bürger vielleicht noch ein nachgemachtes Polizeiauto in seinen Garten. :wink:

Gruß:
Manni

Hallo allerseits,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Privatbürger einen
Pseudo-Starenkasten in seinem Garten aufstellt, der einem
realen Kasten so ähnlich sieht, dass viele Autofahrer
unverhofft bremsen und damit andere hinter ihnen fahrende
Verkehrsteilnehmer gefährden?

Warum bremst er ab? War er etwa zu schnell? Sich an die Regeln haltende Autofahrer dürften keine Grund haben, abzubremsen.

Darf eine Privatperson einen „Starenkasten“ in ihrem Garten
aufstellen? Wessen macht er sich ggf. strafbar? Im
allgemeinen: Darf eine Privatperson irgendein anderes
Verkehrsschild (z.B. „Tempo 30“) in ihrem Garten aufstellen,
so dass der Eindruck vermittelt wird, dieses Schild wäre
gültig?

Einfache Antwort: Ja, grundsätzlich darf man das. Ob sie gültig sind, das steht auf einem anderen Blatt. Wenn aber mit dem Schild tatsächlich in den fließenden Verkehr eingegriffen würde, so könnte ggf. die Ordnungsbehörde die Entfernung veranlassen. Ein Starenkasten stellt aber keinen Eingriff in den fließenden Verkehr dar, er kann somit ohne Probs aufgestellt werden.

Mal ein Beispiel:
Die Deutsche Bahn, viele Supermärkte usw. stellen auf ihren Parkplätzen Verbots- und Hinweisschilder auf. Sie, die Aufsteller, sind doch auch Privatleute. Die Schilder regeln zwar den Verkehr, sind aber nur insoweit gültig, dass sie eine evtl. regelnde Funktion haben. Zuwiderhandlungen gegen diese Schilder können aber nicht mit öffentlich-rechtlichen MItteln (Verwarnung, Bussgeld) geahndet werden, da es an der für die Gültigkeit erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung fehlt. Was aber dennoch einige Ordnungsämter nicht daran hindert, fleißig Knöllchen zu verteilen und auf die Arglosigkeit der Autofahrer zu vertrauen.

Gruss

Iru

Hi Elke,

Wenn Autofahrer abbremsen, weil sie eine vermeintliche
Tempokontrolle sehen, fahren sie ja zu schnell, oder?

nein, die meisten Leute bremsen auch dann, wenn sie bereits die vorgeschriebene Geschwindigkeit oder langsamer fahren. Sie wissen’s halt - wahrscheinlich mangels regelmässiger Tachokontrolle - nicht so genau …

Gruss
norsemanna

Hi,

Warum bremst er ab? War er etwa zu schnell? Sich an die Regeln
haltende Autofahrer dürften keine Grund haben, abzubremsen.

wie schon bei Elke beantwortet, geht es darum, dass Leute trotz angepasster (=korrekter) Geschwindigkeit bremsen wenn sie einen Starenkasten sehen und damit diejenigen hinter ihnen gefährden, welche ebenfalls

Hallo,

…man könnte das Bürgeramt/Ordnungsamt mit Brief und Foto
informieren, dann wäre IMHO dieser „Spuk“ schnell vorbei.

Aufgrund welcher Regelung?

Demnächst stellt diese Bürger vielleicht noch ein
nachgemachtes Polizeiauto in seinen Garten. :wink:

Und was wäre daran verboten?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Warum bremst er ab? War er etwa zu schnell? Sich an die Regeln
haltende Autofahrer dürften keine Grund haben, abzubremsen.

…und Du hast nicht schon mal - sagen wir z.B.- eine durchgezogene Linie überfahren?

Man bremst instinktiv ab, wenn man einen Starenkasten sieht, auch wenn man nicht zu schnell fährt. Man weiß ja nie…

Gruß:
Manni

Hallo,

Aufgrund welcher Regelung?

Und was wäre daran verboten?

Kennst Du alle Regelungen und Verbote?

Ich nicht.
Deshalb soll z.B. das OA die Rechtmäßigkeit prüfen.

Gruß:
Manni

OT verkehrsrechtlichen Anordnung

Die Deutsche Bahn, viele Supermärkte usw. stellen auf ihren
Parkplätzen Verbots- und Hinweisschilder auf. Sie, die
Aufsteller, sind doch auch Privatleute. Die Schilder regeln
zwar den Verkehr, sind aber nur insoweit gültig, dass sie eine
evtl. regelnde Funktion haben. Zuwiderhandlungen gegen diese
Schilder können aber nicht mit öffentlich-rechtlichen MItteln
(Verwarnung, Bussgeld) geahndet werden, da es an der für die
Gültigkeit erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung fehlt.

Hi,

wie kommst darauf?

Wie ich auf deiner VK gesehen habe bist Du Polizeibeamter, deshalb wundert es mich doch so eine Aussage zu lesen.

Natürlich können auch auf einem Privatgelände wie Supermarktparkplätze mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung Verkehrszeichen aufgestellt werden. Dann haben sie auch entsprechende Wirkung bei Zuwiderhandlung.

Q-Gruß

Natürlich können auch auf einem Privatgelände wie
Supermarktparkplätze mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung
Verkehrszeichen aufgestellt werden. Dann haben sie auch
entsprechende Wirkung bei Zuwiderhandlung.

Hallo,

sicherlich können auch dort von der Verwaltungsbehörde Verkehrszeichen aufgestellt werden, das streite ich garnicht ab. D.h. aber, dass der Privatgrund in öffentlichen Verkehrsgrund umgewidmet werden muss. Das hat aber zur Folge, dass die gesamte Verkehrsregelung dem Eigentümer aus der Hand genommen wird und er selbst bei Zuwiderhandlungen zur Kasse gebeten werden kann.
Wenn der Herr X auf einem Supermarktplatz ein Knöllchen bekommt (das passiert ihm recht häufig), dann wird grundsätzlich Widerspruch mit der Begründung der fehlenden Verkehrsrechtlichen Anordnung eingelegt. Man glaubt es kaum, wieviel Ordnungsbehörden dann zurückzucken bzw. sich überhaupt nicht mehr rühren. Herr X zahlt quasi niemals die Verwarnungsgelder.

Gruss

Iru

Kennst Du alle Regelungen und Verbote?

Ich auch nicht, aber bei uns gilt immer noch, dass das erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Und wenn ich sehe, dass ausrangierte Polizeiautos von Privatleuten im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, ist die Aufstellung eines Polizeiwagens im Vorgarten bestenfalls verbotene Abfallentsorgung.
Es gab übrigens mal einen vergleichbaren realen Fall eines Pseudostarenkastens. Der steht immer noch und keiner macht was dran, das OA freut sich sogar darüber.

Wenn ich alles, was auf meinem Grund und Boden steht, nach den Gesichtspunkten betrachten würde… es könnte ja verboten sein… dann stände dort kaum mehr was als eine glatte Betonfläche, grün gestrichen. Die Fenster wären zugemauert, denn in den Scheiben könnste sich das Sonnenlicht fangen und Autofahrer blenden…

Gruss

Iru

nein, die meisten Leute bremsen auch dann, wenn sie bereits
die vorgeschriebene Geschwindigkeit oder langsamer fahren. Sie
wissen’s halt - wahrscheinlich mangels regelmässiger
Tachokontrolle - nicht so genau …

Hallo,

ich würde die Gefährung aufgrund eines Starenkastens nicht wegen irgendwelcher Bremsmanöver hochstilisieren. Es gibt derart viele Gründe, unvermittelt zu bremen (keine Vollbremsung) um die Geschwindigkeit zu reduzieren, sei es ein Kind am Straßenrand, sei es ein Spaziergänger mit Hund, sei es eine gebrchliche Person …usw. Das Bremsen gehört zum Straßenverkehr und ist völlig normal. Würde eine tatsächliche Gefährdung durch die Starenkästen existieren, so wären die echten Geschwindigkeitskontrollen schon längst verboten.

Gruss

Iru

3 Like

Hi Iru,

Ich auch nicht, aber bei uns gilt immer noch, dass das erlaubt
ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Und wenn ich sehe,
dass ausrangierte Polizeiautos von Privatleuten im
öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, ist die
Aufstellung eines Polizeiwagens im Vorgarten bestenfalls
verbotene Abfallentsorgung.

geht es hier um Fahrzeuge, auf denen auch noch „Polizei“ draufsteht, oder um Fahrzeuge, die lediglich farblich als ehemalige Polizeifahrzeuge ausgemacht werden (d.h. auf denen nichts oder etwas anderes als „Polizei“ draufsteht) ?

Gruss
norsemanna

ab. D.h. aber, dass der Privatgrund in öffentlichen
Verkehrsgrund umgewidmet werden muss. Das hat aber zur Folge,
dass die gesamte Verkehrsregelung dem Eigentümer aus der Hand
genommen wird und er selbst bei Zuwiderhandlungen zur Kasse
gebeten werden kann.

Hi,

solche Parkplätze oder auch Tankstellen gehören grundsätzlich zum Öffentlichen Verkehrsraum, hat mit den Schildern nichts zum tun.

Man glaubt es kaum,
wieviel Ordnungsbehörden dann zurückzucken bzw. sich überhaupt
nicht mehr rühren. Herr X zahlt quasi niemals die
Verwarnungsgelder.

In dem Fall würde ich mal zurückzucken, denn ich glaube nicht das sich die Überwacher mit dem §164 StGB in Konflikt bringen möchten, und wissentlich falsche Knöllchen austellen.

Q-Gruß

Starenkästen als Verkehrsgefährdung?
Aloha norsemanna.

Folgendes ist keine Antwort auf die Frage nach der Zulässigkeit von privaten Starenkasten-Attrappen oder Verkehrsschildern, sondern eine Bemerkung bezüglich Deiner Argumentation.

wie schon bei Elke beantwortet, geht es darum, dass Leute
trotz angepasster (=korrekter) Geschwindigkeit bremsen wenn
sie einen Starenkasten sehen und damit diejenigen hinter ihnen
gefährden, welche ebenfalls

2 Like

solche Parkplätze oder auch Tankstellen gehören grundsätzlich
zum Öffentlichen Verkehrsraum, hat mit den Schildern nichts
zum tun.

Öffentlicher Verkehrsraum, das sind sie, in der Tat. Aber welche Rechtsfolge hat das? Das bedeutet, dass dort Alkohol am Steuer, Fahrerflucht u.Ä. strafrechtlich geahndet werden kann. Das bedeutet aber nioht, dass die Schilder dort mit verkehrsrechtlicher Anordnung aufgestellt wurden. Auch wenn dort ein Parkverbotsschild steht, heisst es ncoh lange nicht, dass es eine Zuwiderhandlung gegen die StVO darstellt.
Interessant ist in diesem Zusammenhang aber § 12 LOwiG Baden-Württemberg, dort wird das verbotswidrige Parken auf Privatgrund ahndbar.

In dem Fall würde ich mal zurückzucken, denn ich glaube nicht
das sich die Überwacher mit dem §164 StGB in Konflikt bringen
möchten, und wissentlich falsche Knöllchen austellen.

Na ich weiss nicht, eine Verwarnung ist immer nur ein Angebot. Man kann es annehmen oder nicht. Ob das mit dem § 164 kollidiert? Ich weiss es nicht, denke aber eher: Nein.

Gruss

Iru

Hallo,

Wenn ich alles, was auf meinem Grund und Boden steht, nach den
Gesichtspunkten betrachten würde… es könnte ja verboten
sein… dann stände dort kaum mehr was als eine glatte
Betonfläche, grün gestrichen.

Wenn nur noch grüne Betonfläche, dann keine Fenster:wink:

Die Fenster wären zugemauert,

…na,na, jetzt übertreibst Du aber.

Gruß:
Manni

Hi Iru,
geht es hier um Fahrzeuge, auf denen auch noch „Polizei“
draufsteht, oder um Fahrzeuge, die lediglich farblich als
ehemalige Polizeifahrzeuge ausgemacht werden (d.h. auf denen
nichts oder etwas anderes als „Polizei“ draufsteht) ?

Stimmt, da steht nicht mehr „Polizei“ drauf. Allerdings ist die Farbgebung auffällig genug, so dass der Schriftzug nicht mehr erforderlich wäre.
Es gibt aber mittlerweile derartig viele Behörden, die mit Fahrzeugen in Polizeifarben rumfahren, da kommt es kaum noch auf den Schriftzug an(Zoll, BAG, Ordnugsämter und wer weiss noch alles). Was die Insassen dürfen stellt sich erst dann raus, wenn sie versuchen, einen anzuhalten.

Gruss

Iru

…na,na, jetzt übertreibst Du aber.

Jo!

Gruß:
Manni

Gruss

Iru