„partieller Unsinn“? Der erste Gang ist üblicherweise zum
Hausarzt (und nicht zum Facharzt)
abgesehen davon, daß du in deinem ersten Posting den UP gleich
zum Therapeuten geschickt hast und nicht erst zum Arzt, ist
auch diese Aussage in ihrer Pauschalität falsch, denn…
- das ist auch so von den KV
erwünscht
…die KK können „wünschen“, was sie wollen. Sofern Du nicht
in einem Hausarztmodell bist, hast Du freie Arztwahl und
kannst natürlich direkt zum Facharzt gehen.
Ähm. Vielleicht sollte man sich mit der Aussage „partieller Unsinn“ nicht arg so weite aus dem Fenster hängen - oder dann selbst besonders aufpassen, was man so von sich gibt. Denn deine eigene Aussage ist… partieller Unsinn. Und um das mal jetzt von euch beiden einigermaßen zu sortieren:
-> Es ist mitnichten erforderlich, dass man bzw. der UP zum Psychiater muss. Richtig ist, dass er zu einen Psychotherapeuten muss (was ein ärztlicher Psychotherapeut oder ein psychologischer Psychotherapeut sein kann) Insofern liegt ihr beide daneben, wenn ihr zur Therapie nur den psych. Psychotherapeuten im Visier habt. Ein ärztlicher geht auch (und der hat keine „psychologische Psychotherapieausbildung“, sondern der muss überhaupt eine Psychotherapieausbildung haben, was nicht jeder Psychiater hat. Die angesprochene Arztsuche BW macht genau hier auch keine Unterscheidung, sondern spuckt beides, psych. und ärztl. Psychotherapeuten aus.
->Richtig ist Chilis Aussage in soweit, dass man sich die Überweisung zum Psychotherapeuten vom Hausarzt holen kann, was insbesondere wegen der Praxisgebühr, die man dadurch spart, sinnvoll sein kann.
->
Und bei Gelegenheit erklärst du mir mal, in welcher Glaskugel
Du die Beschränkung der max. 5 Therapeuten pro Quartal gesehen
hast.
Richtig ist, dass die Zahl prob. Sitzungen bei Verhaltens- und Tiefenpsychologie 5, bei Analyse 8 pro Psychotherapeut und es keine weitere Beschränkung gibt.
-> Unsinnig ist in dem konkreten Zusammenhang dein Hinweis auf Psychopharmaka, die bei einer Angststörung nicht unbedingt das Mittel der Wahl sind.
Abschließend in Richtung UP:
Bleibt die Frage nach der Therapieform. Bei der geschilderten Problematik dürfte am ehesten ein Verhaltenstherapeut gefragt sein.
Richtig ist in soweit, dass der Psychotherapeut eine Kassenzulassung haben muss. Sollten die Wartezeiten in der Region lang sein, empfiehlt sich, über jeden Kontakt Protokoll zu führen.
Ab einer gewissen Zahl vergeblicher Bemühungen, in adäquater Zeit einen Therapeuten zu finden (bei der eigenen Krankenkasse erkundigen, die genauen Bedingungen variieren!), hat der Patient das Recht, auch einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zu wählen. Das nennt sich dann Kostenerstattungsverfahren, beschränkt sich aber auch auf zugelassene Therapieformen.