Psychiater für soziale Angstörung

Hallo zusammen,

ein guter Freund von mir meint, er würde unter sozialer Angstörung leiden. Er will zwar, kann aber nicht alleine in die Öffentlichkeit gehen, auf fremde Leute zugehen bzw. eine Rede vor anderen Leuten halten. Er würde in Schockstarre verfallen, Schweißausbrüche und Schwindelgefühle bekommen.
Keine Ahnung obs stimmt, aber ich würde ihm gerne einen Psychiater im Raum Stuttgart empfehlen, allerdings gibt es da neben verschiedenen Bezeichnungen, wie z.B. „Psychologischer Psychotherapeut“, „Psychotherapeutisch tätiger Arzt“ auch diverse Zusatzbezeichnungen und Genehmigungen (arztsuche-bw).
Da er gesetzlich versichert ist kann er wohl auch nicht zu jedem Psychiater gehen?

Ich denke, dass es wohl gut wäre zu wissen, woher seine Angst kommt (hat er wohl schon sein ganzes Leben lang bzw. seid seiner Kindheit) und dass diese im realen Umfeld analysiert und somit überwunden wird.
Auf Medizin und Medikamente würde er gerne verzichten.

Worauf wäre zu achten?

MfG.
Horst

Hallo,

mit einer Angststörung geht man zum Psychologischen Psychotherpeuten. Genauso wie es man es von Ärzten kennt, gibt es kassenzugelassene und welche, die nur Privatpatienten behandeln. Am besten bei der Krankenkasse anrufen und fragen - sie haben Listen mit freien Therapeuten, denn das Glück fängt nicht damit an, dass man einen einen Therapeuten gefunden hat, sondern es sollte auch einer sein, der Kapazitäten frei hat.

Wenn das geschafft ist, kann Dein Freund 5 x bis zu 5 Therapeuten aufsuchen ohne dass dies bereits stundenmäßig zur Therapie zählt (ist es der Richtige, passt’s?).

Ein Psyciater ist übrigends ein Arzt. Die haben zwar auch oft eine psychologische Therapeutenausbildung, beschäftigen sich aber eher mit psychosomatischen Störungen und Krankheiten, wie z.B. Sucht (bzw.Entzug oder Depressionen). Im Gegensatz zum Psychologen können hier auch Medikamente zum Einsatz kommen.

Viele Grüße

Hallo,

vergiss’ den partiellen Unsinn, den die Vorschreiberin von sich gelassen hat.
Grundsätzlich sucht man zuerst mal einen Facharzt auf (FA für Psychiatrie, Psychotherapie, Nervenheilkunde). Das lässt sich in der Seite der KV auch so einstellen.
Der Facharzt stellt eine Diagnose und kann dann Empfehlungen für eine erfolgversprechende Therapieform aussprechen.
Dieser Facharzt entscheidet dann auch, ob grundsätzlich zB zur Stabilisierung Medikamente notwendig sind. Die Angst vor Psychopharmaka begründet sich oft auf veralteten Vorstellungen über deren Wirkungsweise.
Entsprechend den Hinweisen und Empfehlungen des Facharztes kann dann der Patient einen Therapeuten suchen, der die Fachbezeichnung „psychologischer Psychotherapeut“ trägt.
Je nach Therapierichtung kann die Zahl der sog. „probatorischen Sitzungen“ 5 (Verhaltenstherapie) bzw. 8 (Tiefenpsychologische Therapie) betragen. Diese probatorischen Sitzungen können über eine normale Überweisung abgerechnet werden. Da die „Chemie“ zwischen Patient und Therapeut mindestens die Hälfte des Therapieerfolges ausmacht, sollte man dies Probesitzungen ernst nehmen und Zweifel nicht unterdrücken. Nicht nur der Kopf, auch der Bauch müssen sich wohlfühlen.
Die Zahl der Therapeuten, bei denen man Probesitzungen absolvieren kann, ist grundsätzlich nicht pro Quartal beschränkt.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

auf den Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut wurdest Du ja schon hingewiesen. Wenn Du es genauer wissen willst: FAQ:239

Man kann durchaus auch direkt zu einem Therapeuten gehen, wenn man möchte, entweder mit einer Überweisung vom Hausarzt oder man zahlt eben die 10,- Euro. Auch zum Beginn einer Therapie gibt es eine FAQ:237

Und: Die arztsuche-bw ist die Seite der kassenärztlichen Vereinigung. Dort findest Du alle Ärzte/ Therapeuten, die eine kassenärztliche Zulassung haben, anders herum: alle, die dort eingetragen sind, werde von der gesetzlichen Versicherung akzeptiert.

Viel Erfolg bei der Suche!

Jule

Hallo,

„partieller Unsinn“? Der erste Gang ist üblicherweise zum Hausarzt (und nicht zum Facharzt) - das ist auch so von den KV erwünscht - der schreibt dann die Überweisung zum Facharzt oder zum Psychologen.

Viele Grüße

Hallo,

Hallo,

„partieller Unsinn“? Der erste Gang ist üblicherweise zum
Hausarzt (und nicht zum Facharzt)

abgesehen davon, daß du in deinem ersten Posting den UP gleich zum Therapeuten geschickt hast und nicht erst zum Arzt, ist auch diese Aussage in ihrer Pauschalität falsch, denn…

  • das ist auch so von den KV
    erwünscht

…die KK können „wünschen“, was sie wollen. Sofern Du nicht in einem Hausarztmodell bist, hast Du freie Arztwahl und kannst natürlich direkt zum Facharzt gehen.

Und bei Gelegenheit erklärst du mir mal, in welcher Glaskugel Du die Beschränkung der max. 5 Therapeuten pro Quartal gesehen hast.

Viele Grüße

Kopfschüttelnd

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„partieller Unsinn“? Der erste Gang ist üblicherweise zum
Hausarzt (und nicht zum Facharzt)

abgesehen davon, daß du in deinem ersten Posting den UP gleich
zum Therapeuten geschickt hast und nicht erst zum Arzt, ist
auch diese Aussage in ihrer Pauschalität falsch, denn…

  • das ist auch so von den KV
    erwünscht

…die KK können „wünschen“, was sie wollen. Sofern Du nicht
in einem Hausarztmodell bist, hast Du freie Arztwahl und
kannst natürlich direkt zum Facharzt gehen.

Ähm. Vielleicht sollte man sich mit der Aussage „partieller Unsinn“ nicht arg so weite aus dem Fenster hängen - oder dann selbst besonders aufpassen, was man so von sich gibt. Denn deine eigene Aussage ist… partieller Unsinn. Und um das mal jetzt von euch beiden einigermaßen zu sortieren:

-> Es ist mitnichten erforderlich, dass man bzw. der UP zum Psychiater muss. Richtig ist, dass er zu einen Psychotherapeuten muss (was ein ärztlicher Psychotherapeut oder ein psychologischer Psychotherapeut sein kann) Insofern liegt ihr beide daneben, wenn ihr zur Therapie nur den psych. Psychotherapeuten im Visier habt. Ein ärztlicher geht auch (und der hat keine „psychologische Psychotherapieausbildung“, sondern der muss überhaupt eine Psychotherapieausbildung haben, was nicht jeder Psychiater hat. Die angesprochene Arztsuche BW macht genau hier auch keine Unterscheidung, sondern spuckt beides, psych. und ärztl. Psychotherapeuten aus.

->Richtig ist Chilis Aussage in soweit, dass man sich die Überweisung zum Psychotherapeuten vom Hausarzt holen kann, was insbesondere wegen der Praxisgebühr, die man dadurch spart, sinnvoll sein kann.

->

Und bei Gelegenheit erklärst du mir mal, in welcher Glaskugel
Du die Beschränkung der max. 5 Therapeuten pro Quartal gesehen
hast.

Richtig ist, dass die Zahl prob. Sitzungen bei Verhaltens- und Tiefenpsychologie 5, bei Analyse 8 pro Psychotherapeut und es keine weitere Beschränkung gibt.

-> Unsinnig ist in dem konkreten Zusammenhang dein Hinweis auf Psychopharmaka, die bei einer Angststörung nicht unbedingt das Mittel der Wahl sind.

Abschließend in Richtung UP:
Bleibt die Frage nach der Therapieform. Bei der geschilderten Problematik dürfte am ehesten ein Verhaltenstherapeut gefragt sein.
Richtig ist in soweit, dass der Psychotherapeut eine Kassenzulassung haben muss. Sollten die Wartezeiten in der Region lang sein, empfiehlt sich, über jeden Kontakt Protokoll zu führen.

Ab einer gewissen Zahl vergeblicher Bemühungen, in adäquater Zeit einen Therapeuten zu finden (bei der eigenen Krankenkasse erkundigen, die genauen Bedingungen variieren!), hat der Patient das Recht, auch einen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zu wählen. Das nennt sich dann Kostenerstattungsverfahren, beschränkt sich aber auch auf zugelassene Therapieformen.

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Hallo,

nun mal langsam.

abgesehen davon, daß du in deinem ersten Posting den UP gleich
zum Therapeuten geschickt hast und nicht erst zum Arzt, ist
auch diese Aussage in ihrer Pauschalität falsch, denn…

  • das ist auch so von den KV
    erwünscht

…die KK können „wünschen“, was sie wollen. Sofern Du nicht
in einem Hausarztmodell bist, hast Du freie Arztwahl und
kannst natürlich direkt zum Facharzt gehen.

Im praktisch gesehen kannst Du dahin gehen, wo Du willst. Die Frage ist nur was Sinn macht. Ein Hausarzt kann nach einer ersten Einschätzung oft besser beurteilen, ob ein Psychologe gut wäre oder ob es ein Psychiater sein soll. Zum Psychologen (ich kürze jetzt mal die Fachbezeichnung aus) kann man auch ohne Überweisung hingehen. Erfahrungsgemäß verläuft das Bürokratische aber schneller und unkomplizierter, wenn eine Überweisung vorliegt.

Der Vorschlag gleich zum Facharzt zu gehen kam von Dir.

Und bei Gelegenheit erklärst du mir mal, in welcher Glaskugel
Du die Beschränkung der max. 5 Therapeuten pro Quartal gesehen
hast.

Das ist nicht korrekt. Ich habe nichts von pro Quartal geschrieben. Du kannst VOR Beginn der Therpiestunden fünf mal ohne großen Aufwand (gegenüber der Krankenkasse) Therapeuten in Anspruch nehmen. Das hat nichts mit Quartalen zu tun und ist keine Einschränkung, sondern eine Erweiterung der Leistung.

Viele Grüße

Und bei Gelegenheit erklärst du mir mal, in welcher Glaskugel
Du die Beschränkung der max. 5 Therapeuten pro Quartal gesehen
hast.

Das ist nicht korrekt. Ich habe nichts von pro Quartal
geschrieben.

Stimmt, du hast nichts von Quartal geschrieben, aber du hast geschrieben, dass die Probatorik auf 5x5 beschränkt sei. Das stimmt aber auch nicht.

Hallo,
doch es sind fünf Das kannst Du bei jeder Krankenkasse nachfragen. Alle die darüber hinaus gehen sind Ausnahmen und bedarf einer Begründung.

Viele Grüße

doch es sind fünf Das kannst Du bei jeder Krankenkasse
nachfragen. Alle die darüber hinaus gehen sind Ausnahmen und
bedarf einer Begründung.

Vielleicht solltest du dich noch einmal erkundigen.

Es sind 5 (bzw. 8 bei Psychoanlayse) je Therapeut. Es gibt aber keine Beschränkung, wie viele Therapeuten aufgesucht werden können.

http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20/

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Hi Horst,

ergänzend zu dem was bereits geschrieben wurde, würde ich mich
vorab nicht auf den Behandlertyp, ob Psychiater/-in, Psychologe /
Psychologin, Heilpraktiker/-in… festlegen. Kriterien sollten höchstens sein, ob man die Stunden von der Kasse gezahlt werden oder ob man sie selbst zahlen muss / kann / will. Ist eigenes Geld für eine Therapie zu investieren, kann dies bei manchen Menschen die Motivation erhöhen, sich zur individuellen Entwicklung intensiver auf den Beratungs- oder Therapieprozess einzulassen.

Eine erste Anlaufstelle bzw. zusätzliche Hilfe kann eine
Selbsthilfegruppe sein, z.B.
http://www.vssps-baden-wuerttemberg.de/sozialphobie-….
Hier kann man auch Empfehlungen für eine professionelle
Begleitung erhalten und anhand dieser Beschreibungen
entscheiden, wer zu einem am besten passen könnte.

In eine Suchmaschine wie Google gäbe ich Begriffe wie
„Sozialphobie“, „Angststörung“, „soziale Phobien“… in Verbindung mit
Stuttgart ein und würde mir die Webseiten der Behandler/-innen ansehen. Bei den Behandler/-innen deren Webinhalte mich am meisten ansprächen, würde ich um einen Termin für ein Erstgespräch ersuchen.
Du kannst auch via Bewertungsportale für Ärzte und Therapeuten
bzw. Therapieverzeichnisse wie http://www.therapie.de/psychotherapie/-ort-/Stuttgart/ fündig werden.

Bei der Koordinationsstelle für Psychotherapie sollte es auch
themenspezifische Adressen mit Behandlungsschwerpunkten geben,
z.B. Angststörungen. Du kannst auch bei hiesigen Krankenhäusern
nachfragen. Manche Kliniken bzw. dort tätige Fachleute behandeln
auch ambulant bzw. können Adressen von Kollegen empfehlen:
http://www.klinikum-stuttgart.de/kliniken-institute-…
bzw. hier wird z.B. auch angeboten, dass Therapieplätze
vermittelt werden können:
http://www.cgjung-stuttgart.de/poliklinik-1.html.

Ciao,
Romana

Hallo,

das habe ich auch nicht geschrieben - ich habe weder etwas von einem Quartal geschrieben noch dass man mit den fünf stunden zu fünf verschiedenen Therapeuten gehen muss - woher hast Du das alles?

Du musst Dich innerhalb von 5 Sitzungen entscheiden, ob Du bei dem Therapeuten die Therapie machst oder nicht. Danach muss die Therapie neu beantragt werden, da sie Personenbezogen ist. Theoretisch könntest Du jetzt zu 20 Therapeuten gehen und bei jedem 5 Stunden nehmen - aber wer macht das schon?

Viele Grüße

Sag mal - es wird langsam völlig irre! Kriegst du überhaupt noch mit, was du schreibst - und bekommst du umgekehrt noch mit, was (und wer) andere schreiben?

das habe ich auch nicht geschrieben - ich habe weder etwas von
einem Quartal geschrieben noch dass man mit den fünf stunden
zu fünf verschiedenen Therapeuten gehen muss - woher hast Du
das alles?

Das habe ich auch nirgendwo behauptet! LIES!

Aber du hast behauptet, dass man nur zu 5 Therapeuten dürfte und genau das ist falsch!

Wenn das geschafft ist, kann Dein Freund 5 x bis zu 5
Therapeuten
aufsuchen ohne dass dies bereits stundenmäßig zur
Therapie zählt

/t/psychiater-fuer-soziale-angstoerung/6919565/2

Hallo,
ok, habe gerade gesehen, dass das mit dem ominösen Quartal nicht von Dir, sondern von Wolfgang kam. Aber dass man die 5 Sitzungen nur bei einem Therapeuten machen darf habe ich auch nicht geschrieben.

Viele Grüße

Aber dass man die 5
Sitzungen nur bei einem Therapeuten machen darf habe ich auch
nicht geschrieben.

Das hat hier auch - außer dir - keiner behauptet!

Es muss dir wirklich schwer fallen, mal einzuräumen, dass du mit deinen 5x5 daneben gelegen hast, dass du es nötig hast, solche Nebelkerzen zu zünden.

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Licht ins Dunkel
Hi Chili,

um es mal kurz auf die Reihe zu kriegen:

Du hattest geschrieben

kann Dein Freund 5 x bis zu 5 Therapeuten aufsuchen

Das würde übersetzt bedeuten: ´"5 (probatorische) Std bei max 5 Therapeuten".

Das ist falsch, und du hast das vermutlich auch nicht gemeint, aber Janina bemängelte es zu Recht. Denn es gilt: " jeweils 5 (probatorische) Std. bei theoretisch beliebig vielen Therapeuten". Genauer: „… beliebig oft bei jeweils anderen Therapeuten je 5 Versuchsstunden …“

Ich hoffe, jetzt ist es klar?

Gruß
Metapher

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Hallo,

da in dieser Diskussion keine neuen Erkenntnisse und Informationen zum ursprünglichen Thema zu erwarten sind, schließe ich hier ab.

Falls Bedarf besteht, setzt sie bitte per E-Mail fort.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

ein Psychologe ist immer richtig, keine Medikamente zu nehmen auch!!!
Alles Gute

Hallo,

vergiss’ den partiellen Unsinn, den die Vorschreiberin von
sich gelassen hat.
Grundsätzlich sucht man zuerst mal einen Facharzt auf (FA für
Psychiatrie, Psychotherapie, Nervenheilkunde). Das lässt sich
in der Seite der KV auch so einstellen.
Der Facharzt stellt eine Diagnose und kann dann Empfehlungen
für eine erfolgversprechende Therapieform aussprechen.

Hallo!

Mal ein klärendes Wort: Neben Vertragsärzten haben auch psychologische Psychotherapeuten das Recht der „Erstbehandlung“. Das bedeutet, sie können und dürfen auch ohne vorherige Konsultation des Hausarztes oder Facharztes feststellen, ob eine behandllungsbedürftige Störung vorliegt. Eine Überweisung vom Arzt ist daher NICHT notwendig. Im Verlauf der Beantragung einer Psychotherapie muss jedoch ein Facharzt (im Übrigen ist auch ein Hausarzt ein Facharzt) ein Konsiliarbericht erstellen.

Demzufolge ist es aber eben nicht so, dass jemand mit psychischen Problemen notwendigerweise immer zuerst zum Arzt laufen muss.

LG
TAndrija

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