Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose

Hallo,

Arbeitslose können zu Qualifizierungsmaßnamen verpflichtet werden, die ihre Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt verbessern sollen.

Zählt jemand, der an solchen Maßnahmen teilnimmt, noch als arbeitslos, oder während der Zeit der Maßnahme nicht mehr?

Grüße
Carsten

In der Statistik der Arbeitslosen, die jeden Monatsanfang verkündet wird, sind Teilnehmer an solchen Maßnahmen nicht enthalten.

Der dogmatische Grund dafür ist SGB III § 16 Arbeitslose: „(2) Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.“

Der pragmatische Grund dafür ist, dass diese Teilnehmer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Aber auch hierfür gibt es eine dogmatische Seite:

"SGB III § 119 Arbeitslosigkeit
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der

  1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
  2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
  3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit)."

Gruß aus Berlin, Gerd

[MOD] Teilthread wegen off-topic abgeschlossen; …
Löschung folgt erfolgt (19.01.12)!

Diese Diskussion um die Arbeitslosenstatistik gehört wenn wohl noch am ehesten ins Brett „Inlandspolitik allgemein.

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax