Quittung inkl, Versandkosten

Hallo
habe bei ebay etwas versteigert und der Käufer bittet um eine Quittung. Meine Frage ist nur ob auf die Quittung der Betrag inkl. Versandkosten oder nur der Betrag des Artikels kommt?
Bisher wollte noch niemand eine haben was aber jetzt auch kein Problem ist.
Schonmal Danke

Hallo,

ich bin auch nicht sicher wie viel oder wenig ein Privatverkäufer auf eine Quittung schreiben muss.

Entweder nur den Endpreis oder Endpreis und wie sich dieser zusammensetzt.

Zuviel Information ist zumindest kein Fehler :smile:

Z. B.

Schreib einfach Anschrift von euch beiden und

Datum 09. Mai. 2011

Stückzahl / Artikelnummer / Artikelbezeichnung / Netto / Zwischensumme
1 / 3809996677 / ein schöner Artikel / EUR 5,00 / EUR 5,00
1 / Verpackung und Versand / EUR 1,00 / EUR 1,00

Rabatte (-) oder weitere Kosten (+): EUR 0,00
Gesamtnettobetrag EUR 6,00

Stephanie

Hallo,

wie die Sache bei privaten Verkäufen zu handhaben ist, weiß ich leider auch nicht. Ich würde 2 Quittungen ausfüllen…
1x würde ich unter Betreff die Artikelbezeichnung eintragen
1x den Text "Versandkosten zu …(hier wieder die Artikelbezeichnung).

Dann kann der Empfänger ggf beide Quittungen einreichen (Finanzamt o.ä.).

LG Claudia

P.S: Ich glaube private Verkäufer dürfen KEINE Mwst in der Quittung seperat aufführen.

Nachtrag:

und Unterschrift natürlich.

Stephanie

Hallo,

Nachtrag 2: Oder halte dich sehr eng an ebays E-Mail

„Ich werde die Bezahlung in Höhe von EUR xxx für den folgenden Artikel in Kürze vornehmen“

Die wird von vielen Finanzämtern auch als Quittung aktzeptiert.

Kopiere die relevante Information da raus und füge fehlende Adressen da ein, ausdrucken, unterschreiben, fertig.

Stephanie

Hallo,
schreib deinem Käufer, als Quittung kann er sich die Zahlungsinformationen ausdrucken. Da steht alles drin Artkel, Preis, Versandkosten und anderes.
Wenn er die Mail nicht mehr hat , kannst du sie nochmal schicken.
Gruß

Hallo nova1206,

vielen Dank für deine Anfrage.

Die Quittung ist ein Beleg für einen (Geld-)Betrag, der auf eine andere Person übergegangen ist.
Daher ist der gesamte Betrag auszuweisen, der überwiesen oder übergeben wurde. Man kann im Feld „für“ angeben, wofür der Geldbetrag geleistet wurde (Ware x für y €, Versandkosten z €).
Umsatzsteuer sind von Privatpersonen und Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz NICHT auszuweisen.
Der Betrag muss auch in Worten geschrieben sein.

Der Grund für die Forderung einer Quittung von einer Privatperson könnte auch darin liegen, dass er die Ware für berufliche Zwecke gebrauchen kann. Diese Kosten kann er dann in seine Steuererklärung mit angeben, wenn er keinen Pauschalbetrag geltend macht.

Für weitere Fragen dazu stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich wünsche eine schöne Woche.

Bis denne
gitarrejoern

hallo,
puh, sehr ungewöhnlich…
da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen :frowning:
du handelst doch sicher als privatverkäufer.
dann gibst du ja eh keine garantie oder ähnliches…
merkwürdig. ich wäre an deiner stelle vorsichtig und würde mich noch genauer informieren, ob du sowas überhaut ausstellen MSST

grüße
sandra

Danke, das hilft mir weiter!!! Dir auch ne schöne Woche
Gruss

Ich würde die Gesamtsumme quitieren dazu aber angeben ( z.B. in in Klammern gesetzt) wie sich die Summe zusammensetzt.
liebe Grüße

Hallo,

bitte entschuldige, dass ich mich jetzt erst melde. Leider kann ich dir auf deine Frage auch nicht antworten, da ich es auch nicht weiß. Tut mir sehr leid!

Viele Grüße
Julia

Hallo,
war im Urlaub, deshalb erst jetzt die Antwort:

In der QUITTUNG am besten beides angeben:
Verkaufspreis des Artikels u n d die
Versandkosten !

MfG
HH