Hallo,
Wenn Herr A so naiv ist, eine gültige Urkunde (nichts anderes
ist ein amtliches Kennzeichen)in eine Mülltonne zu werfen,
wird er mit eventuell kommenden Konsequenzen leben müssen.
Was käme denn da als Konsequenz in Frage?
Gruß
loderunner
Hallo,
Wenn Herr A so naiv ist, eine gültige Urkunde (nichts anderes
ist ein amtliches Kennzeichen)in eine Mülltonne zu werfen,
wird er mit eventuell kommenden Konsequenzen leben müssen.
Was käme denn da als Konsequenz in Frage?
Gruß
loderunner
Nun vorstellbar wäre, das Herr B es mit der StVO nicht so genau nimmt, da er ja das amtliche Kennzeichen eines anderen am Wagen hat. Schlimmer sieht es für A aus, wenn B mit diesem Kennzeichen schuldhaft einen Unfall verursacht.
MfG Goetz
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Hallo,
Schlimmer sieht es für A aus, wenn B mit diesem
Kennzeichen schuldhaft einen Unfall verursacht.
was bitte hat denn A damit zu tun?
Gruß
loderunner
Diese Kennzeichen wurden für A hergestellt. A ist zudem Versicherungsnehmer. Regressforderungen würden, vielleicht nicht ausschliesslich, gegen A gestellt werden. Zivilrechtlich dann gegen B vorzugehen, um wenigstens etwas zurückzubekommen, wird schwierig, da A durch seine Fahrlässigkeit B überhaupt erst eine Ausfahrt auf seine Kosten ermöglicht wird.
MfG Goetz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Diese Kennzeichen wurden für A hergestellt.
Vielleicht.
A ist zudem Versicherungsnehmer.
Ja.
Regressforderungen würden, vielleicht
nicht ausschliesslich, gegen A gestellt werden.
Wer sollte denn auf welcher Grundlage irgendwelche Regressansprüche gegen A haben? Ist man neuerdings auch dann verantwortlich, wenn jemand mit geklauten Nummernschildern einen Unfall verursacht? Oder gar mit gefälschten?
Muss man also Deiner Meinung nach die Kennzeichen vom geparkten Fahrzeug entfernen und bei Nichtbenutzung in einem Safe verwahren?
Zivilrechtlich
dann gegen B vorzugehen, um wenigstens etwas zurückzubekommen,
wird schwierig, da A durch seine Fahrlässigkeit B überhaupt
erst eine Ausfahrt auf seine Kosten ermöglicht wird.
Das ist wohl ziemlicher Unsinn. Wie willst Du das denn bitte herleiten? Ist man dann Deiner Meinung nach auch bei verliehenem Fahrzeug für alles verantwortlich, was der Fahrer damit anstellt?
Sorry, das ist wohl das gleiche wie ‚Eltern haften für ihre Kinder‘, nämlich ein Märchen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi Loderunner,
bist Du mal wieder am Haare spalten…
verliehenem Fahrzeug für alles verantwortlich, was der Fahrer
damit anstellt?
Als Fz-Halter: sehr häufig JA!
Grüße, M