Quiz-Taxi mit Kurzzeitkennzeichen

Hallo,

seit einigen Monaten läuft auf Kabel 1 ja diese komische Sendung namens Quiz-Taxi, in der ein schlechter Showmaster in einem Taxi umherkurvt, stets Gruppen von 2-3 Personen aufsammelt, mit diesen exakt „4,2 Km bis zum Ziel“ fährt und dabei einfache Fragen stellt, die die Fahrgäste manchmal beantworten können.

Mir ist aufgefallen: In den meisten Fällen ist am Taxi ein Kurzzeitkennzeichen angebracht. Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen hiermit aber nur Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten gemacht werden. Gilt das nicht auch für das Fernsehen?

Zudem stellt sich mir die Frage, ob der Showmaster, der die Leute da kutschiert, nicht im Besitz eines Personenbeförderungsscheins sein müsste, da es sich hier zweifellos um gewerblichen Transport handeln dürfte.

Wer kann mir mehr zur Rechtslage sagen?

Gruß

S.J.

Zudem stellt sich mir die Frage, ob der Showmaster, der die
Leute da kutschiert, nicht im Besitz eines
Personenbeförderungsscheins sein müsste, da es sich hier
zweifellos um gewerblichen Transport handeln dürfte.

Ich meine mal gehört zu haben, daß der Moderator extra für diese Sendung einen PBS gemacht haben soll.

Wobei sich mir da grad die Frage auftut, ob er das in jeder Stadt gemacht hat, denn normal muss man dazu doch auch Stadtpläne pauken, gell?

Wer kann mir mehr zur Rechtslage sagen?

Isch nisch… :smile:

Hallo,

seit einigen Monaten läuft auf Kabel 1 ja diese komische
Sendung namens Quiz-Taxi, in der ein schlechter Showmaster in
einem Taxi umherkurvt, stets Gruppen von 2-3 Personen
aufsammelt, mit diesen exakt „4,2 Km bis zum Ziel“ fährt und

Ja, das sagt das Navi. Ist aber jedesmal ne andere Entfernung.

Zudem stellt sich mir die Frage, ob der Showmaster, der die
Leute da kutschiert, nicht im Besitz eines
Personenbeförderungsscheins sein müsste,

Warum nicht, ist ja kein Problem, den zu machen.

da es sich hier
zweifellos um gewerblichen Transport handeln dürfte.

Wie kommst Du denn darauf? Da macht jemand ein Quiz und fährt währenddessen spazieren. Der Personentransport ist zweifellos KEIN gewerblicher Transport. Die Taxifahrt ist doch auch kostenlos, oder hast Du schon mal jemand bezahlen sehen?

Grüße
Schmidti

Hallo,

da es sich hier
zweifellos um gewerblichen Transport handeln dürfte.

Wie kommst Du denn darauf? Da macht jemand ein Quiz und fährt
währenddessen spazieren. Der Personentransport ist zweifellos
KEIN gewerblicher Transport. Die Taxifahrt ist doch auch
kostenlos, oder hast Du schon mal jemand bezahlen sehen?

Seit wann ist die Definition ‚gewerblich‘ davon abhängig, ob jemand in bar bezahlt oder per Gesichtsbenutzungserlaubnis?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

da es sich hier
zweifellos um gewerblichen Transport handeln dürfte.

Wie kommst Du denn darauf? Da macht jemand ein Quiz und fährt
währenddessen spazieren. Der Personentransport ist zweifellos
KEIN gewerblicher Transport. Die Taxifahrt ist doch auch
kostenlos, oder hast Du schon mal jemand bezahlen sehen?

Seit wann ist die Definition ‚gewerblich‘ davon abhängig, ob
jemand in bar bezahlt oder per Gesichtsbenutzungserlaubnis?
Gruß

Ich habe das so verstanden, das es darum geht, dass der Transport gewerblich ist, nicht ob die ganze Unternehmung gewerblich ist.

Auszug:Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

Und Du denkst, das der Personentransport in dieser Quizsendung gewerblich ist?

Grüße
Schmidti

1 Like

Hallo,

Auszug:Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche
Tätigkeit, die auf eigene Rechnung,

ist offensichtlich der Fall.

eigene Verantwortung

Offensichtlich der Fall.

und auf Dauer

Ebenfalls. Ist ja keine einmalige Sendung, sondern eine Serie.

mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Und auch das trifft mit Sicherheit zu.

Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden
und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein
Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem
Gewerbebetrieb ausgeführt.

Und natürlich kann Dienstleistung auch ein Gewerbe sein. Wobei hier sowohl die Fahrgäste als auch die Zuschauer eine Deinstleistung bekommen.

Übrigens wird der Begriff ‚gewerblich‘ bei der Notwendigkeit eines Impressums einer Internetseite wesentlich weiter gefasst. Da reicht schon ein ‚auf Dauer‘. Gewinnerzielungsabsicht, Rechnung etc. ist völlig überflüssig. Darf ich fragen, woher Du Deine Definition genau hast?

Und Du denkst, das der Personentransport in dieser Quizsendung
gewerblich ist?

Ja.
Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Hallo,

mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Und auch das trifft mit Sicherheit zu.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mein Gedanke war:
Der transportiert die Leute kostenlos. Nicht in Verrechnung mit Gesichtsbenutzungserlaubnis (starkes Wort!). Der Transport ist für mich eigentlich nur ein Abfallprodukt, da die Leute bei falschen Antworten ja auch rausgeworfen werden. Das darf ein Taxifahrer z.B. nicht machen.

Da es eine Show ist, bin ich davon ausgegangen, dass die Show im Ganzen das Gewerbe darstellt. Und da es eine Quizshow ist liegt die Haupttätigkeit eben im Fragen stellen.

Wenn ich das machen würde mit meiner (nicht vorhandenen) Produktionsfirma, stünde in meiner Gewerbeanmeldung auf jeden Fall nicht Personentransport, sondern Veranstalten und Produzieren von Fersehshows. So in etwa hatte ich das gemeint, als ich sagte dass sei kein Gewerbe.

Grüße
Schmidti

2 Like

Hallo,

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mein Gedanke war:
Der transportiert die Leute kostenlos. Nicht in Verrechnung
mit Gesichtsbenutzungserlaubnis (starkes Wort!). Der Transport
ist für mich eigentlich nur ein Abfallprodukt,

ich habe nochmal ein wenig gegoogelt und dabei
http://www.reutlingen.ihk.de/showMedia.php/2742/Taxi…?
gefunden. Dort steht im Anhang 1:
„Den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und damit der
Genehmigungspflicht unterliegen u.a. nicht:

unentgeltliche Beförderungen mit Pkw, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr
als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind,
…“

Demnach ziehe ich meine Einwände zurück und gebe Dir recht, gewerblich ist gar nicht der Punkt. Wenn das Quiztaxi (zumindest in Reutlingen) mehr als 6 Sitze hätte, wäre es nicht erlaubt, so schon (imho sind es nur 5 Sitze).

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Wobei sich mir da grad die Frage auftut, ob er das in jeder
Stadt gemacht hat, denn normal muss man dazu doch auch
Stadtpläne pauken, gell?

Hi,

ich denke, Du verwechselst das mit dem „Taxischein“…

Grüße, M

Mir ist aufgefallen: In den meisten Fällen ist am Taxi ein
Kurzzeitkennzeichen angebracht. Laut
Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen hiermit aber nur
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten gemacht werden.
Gilt das nicht auch für das Fernsehen?

Hallo Steve,

ist mir auch schon aufgefallen, mit den gleichen Fragen….

Also „dürfen“ dürfen die das mit dem Kurzzeitkennzeichen nicht, d. h. das Fahrzeug wird meiner Meinung nach anders genutzt, als es die Fz-Zulassungsverordnung vorsieht, wie Du ja auch schon angemerkt hast. Entweder vertrauen die Fernsehleute darauf, dass die Polizei da einfach nix macht (was ja sehr häufig auch der Fall ist…), oder es gibt eine Ausnahmegenehmigung (das dürfte die wahrscheinlichere Variante sein).
Da das QT immer wieder woanders eingesetzt wird, haben die Fernsehleute aber auch gar keine andere Möglichkeit, denn ein Taxi darf nach §47 PBefG nur am Ort vorgehalten werden, an dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Bei einer festen Zulassung würden vermutlich die Platzhirsche auf die Barrikaden gehen.
Sich ständig ein Fz vor Ort ausleihen von einem Taxi-Betrieb geht aber auch nicht, weil ja die Technik für die Filmerei installiert sein muss…

Zudem stellt sich mir die Frage, ob der Showmaster, der die
Leute da kutschiert, nicht im Besitz eines
Personenbeförderungsscheins sein müsste, da es sich hier
zweifellos um gewerblichen Transport handeln dürfte.

Ob der Fahrer einen P-Bef.-Schein haben muss, würde ich verneinen. Denn er verdient ja mit den Fahrten kein Geld (im Gegenteil: er legt oft was drauf), somit liegt keine entgeltliche Beförderung vor (§1 PBefG + §48 FeV). Auch eine Prostituierte, die Ihre Dienste in einem Taxi anbietet, benötigt diesen Schein ja nicht…

Mein Fazit: mit entsprechender amtl. Genehmigung (und Absprache mit dem Fzg-Versicherer?!) ist die Zulassung wohl i. O., wenn es das nicht gibt kann man vermutlich von einer „Grauzone“ sprechen. PBS ist nicht erforderlich

Grüße, M

Mir ist aufgefallen: In den meisten Fällen ist am Taxi ein
Kurzzeitkennzeichen angebracht. Laut
Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen hiermit aber nur
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten gemacht werden.
Gilt das nicht auch für das Fernsehen?

Mit Sicherheit auch.
Darum habe ich vor ca. 3 Wochen auch ne Mail an den Sender diesbzgl. geschrieben - aber bisher ohne Antwort :wink:
Und Sondergenehmigungen - kann ich mir nicht vorstellen.
Übrigens hatte das Taxi heute eine „richtiges“ Kennzeichen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die mehrere Autos mit all der Technik ausgestattet haben. Was weiter hieße, dass ein ordnungsgemäss zugelassenes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen geführt wird - doppelt böse.

Am besten man geht zur nächten Polizei und zeigt die ganze Sache mal an. :smile:

Am besten man geht zur nächten Polizei und zeigt die ganze
Sache mal an. :smile:

Hi,

bitte aber nicht vergessen, dass vermutlich 80% der „kleinen Autohändler“ ihre roten Kennzeichen auch ständig missbrauchen, wie neulich sogar in einer Anfrage hier nachzulesen war. Da ist mir das QT dann schon lieber…

Grüße, M

Am besten man geht zur nächten Polizei und zeigt die ganze
Sache mal an. :smile:

Wenn das für Dich „am besten“ ist, hast Du mein ehrliches Mitgefühl. Ich halte es für noch ein wenig besser, sich um eigene Probleme zu kümmern.

1 Like

Ich halte es für noch ein wenig besser, sich um
eigene Probleme zu kümmern.

Tolle Einstellung. Kann es ein, dass dir beim Blick in den Spiegel die 3 berühmten Affen (nichts sehen, nichts hören, nichts sagen) engegensehen ? ?
Wie würdest du reagieren, wenn dich ein solches Auto anfährt, du verletzt und berufsunfähig wirst, aber keinen Pfennig/Cent von der anderen Versicherung siehst.
Ist es dir dann immer noch egal ? ? ?
Ich kann nur hoffen, dass du ein Einzelfall bist.

Wie würdest du reagieren, wenn dich ein solches Auto anfährt,
du verletzt und berufsunfähig wirst, aber keinen Pfennig/Cent
von der anderen Versicherung siehst.

Hallo,

in der Regel wird der KH-Versicherer zahlen (müssen).

Grüße, M

in der Regel wird der KH-Versicherer zahlen (müssen).

In diesem speziellen Fall schon.
Aber - ein Fall aus der Realität.
Herr X kaufte sich ein Auto in A und möchte dies nach Hasue überführen.
Dazu holt er sich frühs ein Kurzzeitkennzeichen, fährt mit dem Zug nach A und mit dem neuen Auto nach Hause. Da alles schnell ging kann er noch am gleichen Tag sein neues Auto „richtig“ anmelden. Das nicht mehr benötigte Kennzeichen steckt er in die Mülltonne bei der Zulassungstelle. Herr B will auch grad seinen Pkw anmelden, sieht das Kennzeichen in der Mülltonne und denkt sich - so kann ich noch 3 Tage Versicherung sparen.

Ist so wirklich passiert.

Aber darum ging es auch gar nicht - sondern um die Art der Einstellung . Was kommt als nächste Stufe?? Der Opa, der auf dem Gehweg ausgeraubt wird? Ich fahr natürlich vorbei, da ich ja selbst genug „Sorgen“ habe.
Ich denke du verstehst worauf ich hinaus wollte.

Grüße, M

Gruß hatchbeck

Huhu!

Kann es ein, dass dir beim Blick in den
Spiegel die 3 berühmten Affen (nichts sehen, nichts hören,
nichts sagen) engegensehen ? ?

In der Regel nur einer. Der aber hat Jura studiert, diverse verkehrsrechtliche Fortbildungen absolviert und zu allem Überfluss selbst vor ein paar Wochen eine Kurzzeit-Zulassung für seinen alten Fiat erhalten.

Wie würdest du reagieren, wenn dich ein solches Auto anfährt,
du verletzt und berufsunfähig wirst, aber keinen Pfennig/Cent
von der anderen Versicherung siehst.

Wie ich in einem solchen Fall immer regaiere: Versicherer, Fahrer und Halter verklagen.

So eine Zulassung bekommt nämlich nur, wer nachweisen kann, dass das Fahrzeug für die Dauer der Zulassung versichert ist.

Ich kann nur hoffen, dass du ein Einzelfall bist.

Ich auch.

1 Like

Anmerkung o.T.
Hallo,

in der Regel wird der KH-Versicherer zahlen (müssen).

In diesem speziellen Fall schon.
Aber - ein Fall aus der Realität.

imho gibt es da einen KH-Fonds, der in solchen Fällen (Unfall mit nicht versichertem Fahrzeug) einspringt.

Gruß
loderunner (ianal)

Mir ist aufgefallen: In den meisten Fällen ist am Taxi ein
Kurzzeitkennzeichen angebracht. Laut
Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen hiermit aber nur
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten gemacht werden.
Gilt das nicht auch für das Fernsehen?

Das Auto hat ein normales Kennzeichen für seine Heimatstadt und Tageskennzeichen für andere Städte.

Zudem stellt sich mir die Frage, ob der Showmaster, der die
Leute da kutschiert, nicht im Besitz eines
Personenbeförderungsscheins sein müsste, da es sich hier
zweifellos um gewerblichen Transport handeln dürfte.

Wenn überhaupt dann eines Taxischeins, braucht er aber nicht, da nicht gewerblich.

Diese und weitere Fragen werden vielleicht hier beantwortet, hab ich auch als Quelle benutzt:
http://www.kabeleins.de/serien_shows/quiz_taxi/artik…
http://de.wikipedia.org/wiki/Quiz_Taxi
http://www.dwdl.de/article/news_12374,00.html
http://www.kabeleins.de/serien_shows/quiz_taxi/artik…

Gruß
Maja

Das nicht mehr benötigte Kennzeichen steckt er in

die Mülltonne bei der Zulassungstelle. Herr B will auch grad
seinen Pkw anmelden, sieht das Kennzeichen in der Mülltonne
und denkt sich - so kann ich noch 3 Tage Versicherung sparen.

Wenn Herr A so naiv ist, eine gültige Urkunde (nichts anderes ist ein amtliches Kennzeichen)in eine Mülltonne zu werfen, wird er mit eventuell kommenden Konsequenzen leben müssen. In der Regel haben Zulassungsstellen extra Container für Kennzeichen, in die nicht jeder Dödel reinkriechen kann.

MfG Goetz