Hallöchen, ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert, allerdings einen völlig anderen erhalten. Ich schrieb den Verkäufer an, da ich einen Irrtum annahm. Dieser sagte mir, er hätte den richtigen Artikel abgeschickt. Ich antwortete ihm, das dies schlechterdings möglich sei und forderte ihn auf, mir mein Geld zurückzugeben. Daraufhin schrieb er, ich sei ein Betrüger, der sich an ihm bereichern wolle. Entnervt benachrichtigte ich Ebay, die bislang keine wirkliche Hilfe waren. Letzte Woche zeigte ich ihn wegen Online Betruges bei der Polizei an und bewertete negativ mit dem Zusatz: " liefert falsche Ware, verweigert Rücknahme, Ebay benachrichtigt,Anzeige läuft." Prompt kam die Retourkutsche, negativ mit dem Zusatz „Ich hab einen Anwalt, wer nicht lesen kann, sollte nicht bieten, Frechheit!“ Meine Bewertung wurde wie folgt kommentiert: „Ich habe besseres vor, als mich von einem Betrüger denunzieren zu lassen. Mies! Mies!“
Meine Frage ist nun folgende: Wenn irgendwann amtlich festeht, das ich im Recht bin (was hoffentlich geschieht), kann ich dann juristisch gegen diese Bewertung und den Kommentar vorgehen? Schliesslich ist das inhaltlich falsch, wenn nicht gar Verleumdung.
MfG
Goetz
Du kannst eine schlechte Bewerung anfechten.
Irgendwo gibts bei Ebay einen extra support dafür.
Weiss aber nicht genau wo. Schreib einfach an den Ebay support und hoffe, das sie auch mal schnell Handeln.
Dies solltest du aber möglichst bald tun, nicht erst wenn du Recht bekommen hast, dann kann es unter umständen schon u spät sein.
mfg Nasim
Dieses Thema lässt die Diskussionsforen auf ebay regelmäßig glühen. Ich habe meine zwei, drei Rachebewertungen unter „Erfahrungen“ resigniert zur Kenntnis genommen, da der Ebay-Support sich galant bei sowas heraus hält (meistens zumindest).
Hier ein Auszug zum Thema:
„4. Rücknahme von Bewertungen:
eBay löscht Bewertungskommentare nur, wenn gegen bestimmte Grundsätze verstoßen wird. eBay kann Bewertungen entfernen, wenn Folgendes zutrifft: Bewertungen wurden von einem Mitglied abgegeben, dessen Mitgliedskonto innerhalb von 90 Tagen nach der Anmeldung auf unbestimmte Zeit gesperrt wurde; Bewertungen enthalten vulgäre Ausdrücke oder persönliche Kontaktdaten; eBay erhält ein rechtskräftiges Urteil zur Entfernung einer Bewertung. Hier erhalten Sie eine Auflistung der Voraussetzungen, unter denen eBay ein Entfernen von Bewertungen in Betracht zieht, und Informationen zum Einreichen eines Antrags auf Löschung.“ Quelle: http://pages.ebay.de/help/tp/feedback-disputes.html
Außerdem kannst du das Thema in den Hilfe-Foren suchen: http://pages.ebay.de/community/answercenter/index.html
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>:kann, sollte nicht bieten, Frechheit!" Meine Bewertung wurde
wie folgt kommentiert: „Ich habe besseres vor, als mich von
einem Betrüger denunzieren zu lassen. Mies! Mies!“
Meine Frage ist nun folgende: Wenn irgendwann amtlich festeht,
das ich im Recht bin (was hoffentlich geschieht), kann ich
dann juristisch gegen diese Bewertung und den Kommentar
vorgehen? Schliesslich ist das inhaltlich falsch, wenn nicht
gar Verleumdung.
MfG
Goetz
Hi
Betrug ist eine relativ klar definierte Straftat, ohne Kenntniss des gesammten Kaufvorgangs läßt sich sowas aber nicht beurteilen.
Wer einen anderen als Betrüger bezeichnet, ohne das dieser rechtskräftig verurteilt ist, geht auf jeden Fall Gefahr sich ne Verleumdungsklage einzufangen. Wenn sich aber Kontrahenten gegenseitig als Betrüger beschimpfen wird das Ganze als Streitigkeit abgetan und alles bleibt wie es ist. Evtl. kann man erreichen, daß das Wort Betrüger gelöscht wird, mehr aber auf keinen Fall.
Ciao
Wolfgang
Wie schon weiter unten beschrieben, als „böse Erfahrung“ abhaken.
Ich hab bei meiner bösen negativen Eintragung im Nachhinein vom Eintragenden eine schriftliche Unterlassungserklärung vorliegen,
dass sie diese Unwahrheit nie wieder verbreiten wird. Interessiert
eBay überhaupt nicht, ausser Du drohst, eBay wegen Verbreiten von
unwahren Behauptungen ebenfalls auf Unterlassung zu verklagen.
Allerdings - wer TRAUT sich, eBay zu verklagen? Selbst wenn man
gewinnt, kennst Du alle Zeilen derer AGB, bei dem Du danach nicht
vielleicht draussen bist?
Ist ärgerlich, aber kostet mehr Zeit, das zu entfernen, als sich mit abzufinden.
Ich hab einen kurzen Kommentar gesetzt: „Lüge - Unterlassungserklärung liegt vor, näheres auf Anfrage.“
Frdl.Gruss
tin_